Nutzungsbedingungen – vor November 2021
Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen (die„Vereinbarung“) sorgfältig durch, bevor Sie Miovision-Dienste nutzen. Diese Vereinbarung legt die Bedingungen fest, die das Recht des Kunden auf Nutzung der Miovision-Dienste sowie die Art und Weise ihrer Nutzung regeln.
1. Mit der Nutzung erklären Sie sich damit einverstanden
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1.1 DURCH DEN ZUGRIFF AUF, DIE NUTZUNG, DIE KONFIGURATION UND/ODER DIE AKTIVIERUNG („Nutzung“oder„nutzen“) DES DIENSTES VON MIOVISION ERKENNT DER KUNDE FOLGENDES AN UND STIMMT DEM ZU:
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(A) DER KUNDE HAT ALLE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GELESEN, VERSTANDEN UND AKZEPTIERT; UND
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(B) DIESE VEREINBARUNG STELLT EINE VEREINBARTE RISIKOVERTEILUNG DAR, DIE SICH IN DEM VOM KUNDEN FÜR DIE DIENSTLEISTUNG ZU ZAHLENDEN BETRAG WIDERSPIEGELT.
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1.2 DIE PERSON, DIE DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN DER ORGANISATION DES KUNDEN ABSCHLIESST, VERSICHERT UND GARANTIERT HIERMIT, DASS: (A) SIE ALLE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN; UND (B) SIE BEFUGT SIND, DIE ORGANISATION DES KUNDEN (UND IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN) AN DIESE VEREINBARUNG ZU BINDEN.
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1.3 SOLLTE DER KUNDE NICHT ALLE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AKZEPTIEREN, DARF ER KEINE DIENSTLEISTUNGEN VON MIOVISION IN ANSPRUCH NEHMEN UND MUSS JEGLICHE SOLCHE AKTIVITÄTEN UNVERZÜGLICH EINSTELLEN SOWIE ALLE MÖGLICHKEITEN ZUR NUTZUNG DIESER DIENSTLEISTUNGEN UNTERBINDEN.
2. ANWENDUNG
Diese Vereinbarung gilt, wenn Miovision dem Kunden Dienstleistungen erbringt. Der Kunde kann die Dienstleistungen entweder (a) direkt bei Miovision oder (b) über einen Partner bestellen und die Zahlung dafür an Miovision oder den Partner leisten. Bestellt der Kunde die Dienstleistungen bei Miovision, so gilt diese Vereinbarung in Verbindung mit dem Angebot. Bestellt der Kunde die Dienstleistungen über einen Partner, so gilt diese Vereinbarung zwischen dem Kunden und Miovision in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistungen durch Miovision, und der Partner ist verpflichtet, die Zustimmung des Kunden zu dieser Vereinbarung einzuholen. Miovision ist in keiner Weise verpflichtet und übernimmt keine Haftung in Bezug auf Vereinbarungen oder Absprachen zwischen dem Kunden und dem Partner.
3. GESAMTVEREINBARUNG
Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Geschäftsbedingungen (ggf. zusammen mit dem Angebot von Miovision) stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Miovision und dem Kunden hinsichtlich der von Miovision erbrachten Dienstleistungen dar. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden, die in einer Bestellung oder anderweitig enthalten sind oder auf die dort Bezug genommen wird, finden gegenüber Miovision keine Anwendung.
4. AUSLEGUNG
4.1 Begriffsbestimmungen. Im Sinne dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die nachstehend angegebene Bedeutung:
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„Verbundene Unternehmen“bezeichnet in Bezug auf eine Vertragspartei dieser Vereinbarung jede andere Person oder Einrichtung, die gegenwärtig oder künftig direkt oder indirekt diese Vertragspartei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht. Für die Zwecke des Vorstehenden bedeutet „Kontrolle“ den direkten oder indirekten Besitz der Befugnis, die Geschäftsführung oder die Politik einer anderen Person oder Organisation zu lenken oder deren Lenkung zu bewirken, sei es durch den Besitz von Stimmrechtsanteilen oder anderen Beteiligungen, durch Vertrag oder auf andere Weise.
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„Aggregierte Statistiken“bezeichnet Daten und Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte und/oder Dienste durch den Kunden, die von Miovision in aggregierter und anonymisierter Form verwendet werden, unter anderem zur Erstellung statistischer und leistungsbezogener Informationen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und dem Betrieb der Produkte und/oder Dienste.
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„Vereinbarung“oder„Nutzungsbedingungen“bezeichnet die vorliegenden Bedingungen für die Nutzung der Dienste, die von Zeit zu Zeit unter folgender Adresse festgelegt und aktualisiert werden können:
https://www.miovision17stg.wpengine.com/terms-and-conditions/sowie das Angebot (falls zutreffend).
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„Schiedsgericht“hat die in Abschnitt 14.12 (Streitbeilegung) festgelegte Bedeutung.
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„Veranlagung“hat die in Abschnitt 5.5 (Steuern) angegebene Bedeutung.
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„Autorisierte Nutzer“bezeichnet Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Beauftragte des Kunden, der verbundenen Unternehmen des Kunden sowie der Lieferanten oder Dienstleister des Kunden (soweit zutreffend), die vom Kunden zur Nutzung der Dienste im Rahmen der dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung gewährten Rechte autorisiert sind.
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„Geschäftstag“bezeichnet jeden Wochentag (einschließlich Montag bis Freitag), schließt jedoch Samstage, Sonntage sowie alle Tage aus, die am Standort der jeweiligen Miovision-Niederlassungen als Feiertage gelten, einschließlich der Provinzfeiertage in Ontario, Kanada, und der nationalen Feiertage in Kanada.
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„Startdatum“bezeichnet, sofern Miovision in einem Angebot nichts anderes vereinbart hat, das Datum, an dem der Dienst dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung steht.
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„Vertrauliche Informationen“hat die in Abschnitt 11.1 (Vertrauliche Informationen) festgelegte Bedeutung.
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„Kunde“bezeichnet den Endkunden der Dienste (der gegebenenfalls im Angebot namentlich genannt wird), der beabsichtigt, den Dienst für den eigenen Gebrauch und nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs zu nutzen.
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„Kundenkonto“bezeichnet das Dienstleistungskonto des Kunden, das unter
www.miovision17stg.wpengine.com(oder eine andere URL, die Miovision von Zeit zu Zeit festlegen kann).
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„Kundendaten“bezeichnet – mit Ausnahme von aggregierten Statistiken und Miovision-IP – alle Informationen, Daten, Formulare, Dateien, Berichte oder sonstigen Materialien oder Inhalte jeglicher Art, in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium, die vom Kunden oder einem autorisierten Nutzer oder in deren Auftrag über die Produkte und/oder Dienste übermittelt, veröffentlicht, hochgeladen oder auf andere Weise übertragen werden.
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„Leistungsergebnisse“bezeichnet sämtliche Berichte, Studien und/oder sonstigen Ergebnisse, die Miovision dem Kunden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zur Verfügung stellt (wie gegebenenfalls im Angebot beschrieben).
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„Dokumentation“bezeichnet alle Anleitungen, Handbücher, Benutzerhandbücher, technische Unterlagen und sonstigen schriftlichen Materialien, einschließlich deren Überarbeitungen, die für die Nutzung der Dienste bestimmt sind und von Miovision von Zeit zu Zeit bereitgestellt werden oder die Miovision Endkunden im Zusammenhang mit den Diensten anderweitig allgemein zur Verfügung stellt und die die Funktionen, die Bedienung und sonstige wesentliche Merkmale der Dienste beschreiben.
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„Verzugsfall“hat die in Abschnitt 13.2 (Kündigung wegen Vertragsverletzung) festgelegte Bedeutung.
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„Feedback“hat die in Abschnitt 10.7 (Kundenfeedback) festgelegte Bedeutung.
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„Gebühren“bezeichnet zusammenfassend alle vom Kunden geschuldeten Beträge (die gegebenenfalls in einem Angebot aufgeführt sind), einschließlich der Abonnementgebühren für die Dienste.
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„Ereignis höherer Gewalt“hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Abschnitt 14.5 (Höhere Gewalt) zugewiesen wird.
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„Verbesserungen“hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Abschnitt 10.7 (Kundenfeedback) zugewiesen wird.
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„Geistiges Eigentum“und„Rechte an geistigem Eigentum“umfassen alle (unabhängig von ihrer Bezeichnung oder ihrem Namen) materiellen und immateriellen Rechte, die derzeit bekannt sind oder künftig bestehen werden: (a) Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken weltweit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte und Rechte an Chip-Topografien; (b) Marken- und Handelsnamenrechte sowie ähnliche Rechte; (c) Rechte an Geschäftsgeheimnissen; (d) Patente, Geschmacksmuster, Algorithmen und andere gewerbliche Schutzrechte; (e) alle sonstigen geistigen und gewerblichen Eigentums- und Schutzrechte (jeder Art und Beschaffenheit weltweit und wie auch immer bezeichnet), unabhängig davon, ob sie sich aus Gesetz, Vertrag, Lizenz oder anderweitig ergeben; und (f) alle Registrierungen, Anmeldungen, Verlängerungen, Erweiterungen, Fortführungen, Teilungen oder Neuausstellungen davon, die derzeit oder künftig weltweit in Kraft sind (einschließlich, ohne Einschränkung, der Rechte an den vorgenannten Rechten).
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„Lizenz“hat die in Abschnitt 10.4 (Lizenz für den Kunden) festgelegte Bedeutung.
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„Miovision“bezeichnet entweder Miovision Technologies Incorporated oder ein verbundenes Unternehmen von Miovision Technologies Incorporated, je nachdem, in welchem Land der Kunde ansässig ist. Die zuständige Miovision-Gesellschaft wird im Angebot (sofern zutreffend) genannt oder anderweitig von Miovision bestimmt.
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„Miovision IP“umfasst sämtliches geistiges Eigentum an den Produkten und Dienstleistungen von Miovision sowie damit verbundenes geistiges Eigentum (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Dienste sowie jegliche Unterstützung, Dokumentation, Produkte und Liefergegenstände) sowie alle daran vorgenommenen Modifikationen, Änderungen, Verbesserungen oder Ergänzungen (unabhängig davon, ob diese vom Kunden veranlasst wurden oder nicht) und alle eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte, die gewährt, beantragt oder anderweitig jetzt oder künftig im Rahmen von oder im Zusammenhang mit Patenten, Urheberrechten, Marken, Geschäftsgeheimnissen, Datenbankrechten oder anderem geistigen Eigentum in Verbindung mit dem Vorstehenden bestehen. Zur Vermeidung von Zweifeln umfasst das geistige Eigentum von Miovision aggregierte Statistiken sowie alle Informationen, Daten oder sonstigen Inhalte, die sich aus der Überwachung der Nutzung des Produkts, der Dienste, der Dokumentation oder der Leistungen durch den Kunden durch Miovision ergeben, schließt jedoch Kundendaten nicht ein.
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„Partner“bezeichnet ein von Miovision zugelassenes Unternehmen, das Produkte und/oder Dienstleistungen von Miovision erwirbt und diese gemäß einer Vereinbarung zwischen Miovision und dem Partner an Endkunden vermarktet und weiterverkauft.
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„Partei“bezeichnet Miovision oder den Kunden;„Parteien“bezeichnet Miovision und den Kunden.
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„Produkte“bezeichnet die materiellen, physischen Hardwaregeräte, die entweder von Miovision hergestellt oder anderweitig von Miovision für die Nutzung mit dem Dienst zugelassen wurden.
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„Bestellung“bezeichnet eine schriftliche Bestellung für die Inanspruchnahme der Dienste, die vom Kunden aufgegeben und gemäß einem Angebot an Miovision übermittelt wird.
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„Angebot“bezeichnet das schriftliche Angebot von Miovision, das dem Kunden für die im Rahmen dieses Vertrags erworbenen Dienstleistungen unterbreitet wurde.
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„Dienst(e)“ bezeichnet das Software-as-a-Service-Abonnementangebot von Miovision sowie die dazugehörige Dokumentation. Der Begriff „Dienst(e)“ umfasst sämtliche Leistungen, die Miovision dem Kunden zur Verfügung stellt.
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„Abonnementgebühren“bezeichnet die für die Dienste für die jeweilige Abonnementlaufzeit zu entrichtenden Abonnementgebühren (die geltenden Tarife sind gegebenenfalls in einem Angebot aufgeführt). Zur Klarstellung: Für die Dienste können unterschiedliche Abonnementgebührenmodelle gelten, die im jeweiligen Angebot aufgeführt sind.
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„Abonnementlaufzeit“bezeichnet den Zeitraum, in dem der Kunde das lizenzierte Recht zur Nutzung der Dienste gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung und vorbehaltlich dieser Bestimmungen erworben hat. Die Abonnementlaufzeit beginnt am Startdatum. Die Dauer der Abonnementlaufzeit kann gegebenenfalls im Angebot festgelegt sein.
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„Support-Website“bezeichnet die Miovision-Kundensupport-Website unter
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„Gesperrtes Konto“hat die in Abschnitt 7.7 (Sperrung) angegebene Bedeutung.
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„Steuern“hat die in Abschnitt 5.5 (Steuern) angegebene Bedeutung.
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„Nutzung“und„nutzen“haben die in Abschnitt 1.1 angegebene Bedeutung.
4.2 Auslegung. In dieser Vereinbarung gilt Folgendes: (a) Großgeschriebene Begriffe haben die in Abschnitt 4.1 (Begriffsbestimmungen) festgelegte Bedeutung oder die anderweitig in dieser Vereinbarung festgelegte Bedeutung; (b) dienen Abschnittsüberschriften lediglich der Übersichtlichkeit und als Referenz und definieren, beschränken, legen aus oder beschreiben in keiner Weise den Umfang oder das Ausmaß des jeweiligen Abschnitts oder Unterabschnitts oder wirken sich in irgendeiner Weise auf diese Vereinbarung aus; sollte es zu einem Auslegungskonflikt zwischen einer Abschnittsüberschrift und dem Text des Abschnitts kommen, ist der Text maßgebend; (c) umfassen alle Verweise auf die „Vereinbarung“ diese Geschäftsbedingungen sowie alle URLs, Anhänge, Anlagen, Beilagen oder Dokumente, die diesen Geschäftsbedingungen beigefügt sind oder auf die in diesen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird, sowie gegebenenfalls alle Angebote; (d) Abschnitt 14.3 (Gesamte Vereinbarung; maßgebliche Bestimmungen) legt fest, wie etwaige Widersprüche zwischen diesen Geschäftsbedingungen und URLs, Anhängen, Anlagen, Beilagen oder Dokumenten, die diesen Geschäftsbedingungen beigefügt sind oder auf die darin Bezug genommen wird, zu klären sind; (e) sofern der Kontext nichts anderes erfordert, umfasst der Singular den Plural und umgekehrt; (f) „zum Beispiel“, „umfasst“ und „einschließlich“ sind nicht einschränkend; (g) „alle“ umfasst „jedes“ und „jedes“ umfasst „alle“; und (h) Verweise auf „Tage“ beziehen sich auf Kalendertage, sofern nicht anders angegeben.
5. BESTELLUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Angebot. Wennder Kunde Dienstleistungen direkt bei Miovision bestellt, erstellt Miovision dem Kunden ein Angebot für die jeweiligen Dienstleistungen, an deren Bezug der Kunde interessiert ist. Der Kunde nimmt die Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung in Anspruch, indem er das Angebot annimmt. Sobald das Angebot vom Kunden angenommen wurde, ist es verbindlich und kann nicht mehr widerrufen werden. Jedes Angebot unterliegt der Prüfung der Bonität und der Zahlungshistorie des Kunden durch Miovision zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Kunden. Miovision behält sich ausdrücklich das Recht vor, nach eigenem und alleinigem Ermessen ein Angebot zu stornieren oder die Erbringung der Leistungen gemäß einem Angebot zu verweigern. Wenn der Kunde Dienstleistungen über einen Partner bestellt, regeln der Kunde und der Partner die Angebots- und Bestellprozesse untereinander, und der Partner bestellt die Dienstleistungen für den Kunden im Namen des Kunden bei Miovision.
5.2 Bestellungen. Wennder Kunde Dienstleistungen direkt bei Miovision bestellt, hat er folgende Möglichkeiten: (a) Er kann Miovision eine schriftliche, verbindliche und unwiderrufliche Bestellung für die im Angebot aufgeführten Dienstleistungen übermitteln; oder (b) er kann das Angebot unterzeichnen und an Miovision zurücksenden. Wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt, hat er sicherzustellen, dass die Bestellung das betreffende Angebot vollständig und korrekt in seiner Gesamtheit wiedergibt, und in jedem Fall Folgendes anzugeben: (i) die Bestellnummer; (ii) die Rechnungsadresse; (iii) den Namen des Kunden; (iv) das gewünschte Startdatum; (v) die Beschreibung der Dienstleistungen und die anfallenden Gebühren; (vi) die gekaufte (oder lizenzierte) Menge; (vii) die autorisierte Unterschrift; und (viii) sonstige Informationen, die Miovision in angemessener Weise anfordern kann. Bestellungen sind an die Miovision-Gesellschaft zu richten, die dem Kunden das schriftliche Angebot unterbreitet hat. Alle Bestellungen, die als Antwort auf ein Angebot eingereicht werden, gelten als Bestandteil aller Bedingungen dieser Vereinbarung und des Angebots.
5.3 Widersprüchliche Bestimmungen. AlleGeschäftsbedingungen, die über die Bestimmungen dieser Vereinbarung hinausgehen oder im Widerspruch zu diesen stehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Standard-Einkaufsbedingungen des Kunden, Lieferscheine, Verpackungsanweisungen, handschriftliche Vermerke des Kunden auf einem Angebot vor dessen Unterzeichnung durch den Kunden oder die veröffentlichten Geschäftsbedingungen des Kunden), unabhängig davon, ob sie in einer solchen Bestellung oder einem unterzeichneten Angebot enthalten sind oder auf diese Bezug genommen wird, oder anderweitig, werden ausdrücklich gestrichen und gelten als null und nichtig, es sei denn, eine schriftliche Änderung dieser Vereinbarung wird vereinbart und von einem bevollmächtigten Vertreter von Miovision unterzeichnet.
5.4 Zahlungsbedingungen.
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5.4.1 Abonnementgebühren. Der Kundehat die Gebühren ohne jegliche Aufrechnung, Einbehaltung oder Abzug zu zahlen. Der Kunde hat alle Zahlungen gemäß diesem Vertrag spätestens am Fälligkeitstag zu leisten.
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5.4.2 Rechnungsstellung und Zahlung. Vorbehaltlichder Bonitätsprüfung und Genehmigung des Kunden durch Miovision ist die vollständige Zahlung der fälligen Gebühren dreißig (30) Tage nach dem Rechnungsdatum von Miovision fällig, wobei die Rechnung dem Kunden zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns ausgestellt werden kann. Der Kunde hat die Gebühren für die Leistungen spätestens am Fälligkeitstag zu zahlen, und zwar ohne jegliche Aufrechnung, Einbehaltung oder Abzug.
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5.4.3 Währung und Überweisung. AlleZahlungen an Miovision müssen per Banküberweisung oder ACH/EFT und in der auf der Rechnung von Miovision angegebenen Währung erfolgen; ist auf der Rechnung keine Währung angegeben, so erfolgt die Zahlung in US-Dollar. Alle gezahlten Gebühren sind nicht erstattungsfähig, sofern in Abschnitt 10.11(C) dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
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5.4.4 Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzugwird ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der vollständigen Begleichung eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die sich nach dem niedrigeren der folgenden Beträge berechnet: (a) 1,5 % des ausstehenden Betrags pro Monat (18 % p. a.); oder (b) dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz. Der Kunde hat alle Miovision entstandenen angemessenen Kosten für die Einziehung von Beträgen zu tragen, die der Kunde Miovision schuldet, einschließlich angemessener Rechts-, Inkasso- und Beitreibungskosten und -aufwendungen.
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5.4.5 Datenüberschreitungen. Der Kundeerklärt sich damit einverstanden, dass Miovision ihm die Kosten für übermäßige oder unbefugte Datennutzung in Rechnung stellen kann.
5.5 Steuern. AllePreise für die Dienstleistungen verstehen sich ohne Steuern,und der Kunde ist jederzeit unter anderem für Folgendes verantwortlich: (a) Umsatz-, Mehrwert-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Quellensteuern und sonstige anfallende Steuern; (b) Einfuhr-/Ausfuhr-/Zollabgaben, Zölle und/oder Steuern; (c) behördliche Genehmigungen oder Lizenzgebühren und/oder Inspektionsgebühren; und (d) etwaige Strafen und Verzugszinsen im Zusammenhang mit den vorgenannten Punkten oder etwaige Kosten, die Miovision für die Einziehung dieser Beträge vom Kunden entstehen (zusammenfassend „Steuern“). Wenn die Rechtsordnung, in der der Kunde ansässig ist, den Kunden verpflichtet, Steuern von der Zahlung des Kaufpreises einzubehalten, gilt der Kaufpreis automatisch als um einen Betrag erhöht, der den anfallenden Quellensteuern entspricht, sofern der Kunde Miovision keine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellte Befreiungsbescheinigung vorlegt, die Miovision in angemessener Weise zufriedenstellt, sodass der von Miovision erhaltene Nettobetrag dem vereinbarten Kaufpreis entspricht. Wenn der Kunde anfallende Steuern nicht bis zu ihrem ursprünglichen Fälligkeitstermin zahlt und Miovision einen Steuerbescheid oder eine andere Mitteilung (zusammenfassend als „Steuerbescheid“ bezeichnet) von einer staatlichen Steuerbehörde erhält, aus der hervorgeht, dass diese Steuern von Miovision zu entrichten sind, wird Miovision den Kunden schriftlich über den Steuerbescheid informieren, und der Kunde hat die Steuerbehörde innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt dieser schriftlichen Mitteilung von Miovision zu begleichen. Zahlt Miovision im Namen des Kunden anwendbare Steuern an eine staatliche Behörde, hat der Kunde Miovision auf Verlangen unverzüglich den vollen Betrag dieser Zahlung ohne jeglichen Einbehalt, Abzug oder Aufrechnung zu erstatten.
6. DIENSTLEISTUNGEN
6.1 Recht zur Nutzung der Dienste. Vorbehaltlichder Zahlung der Gebühren durch den Kunden und der Einhaltung dieser Vereinbarung gewährt Miovision dem Kunden hiermit ein nicht exklusives, nicht übertragbares (außer in Übereinstimmung mit Abschnitt 14.8 (Abtretung)) Recht zur Nutzung der Dienste während der Abonnementlaufzeit, ausschließlich zur Nutzung durch autorisierte Nutzer gemäß dieser Vereinbarung. Diese Nutzung ist auf die interne Nutzung durch den Kunden beschränkt. Die Gesamtzahl der autorisierten Nutzer darf, sofern zutreffend, die vom Kunden erworbene Anzahl (wie gegebenenfalls in einem Angebot festgelegt) nicht überschreiten, es sei denn, dies wurde von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart und vorbehaltlich einer entsprechenden Anpassung der gemäß dieser Vereinbarung zu zahlenden Gebühren.
6.2 Gewährung des Zugangs. Der Kundeund die autorisierten Nutzer greifen über ein spezifisches Kundenkonto unter Verwendung individueller, von Miovision bereitgestellter Benutzernamen und Passwörter auf die Dienste zu. Miovision stellt dem Kunden die erforderlichen Benutzernamen und Passwörter zur Verfügung, damit dieser auf das Kundenkonto und die Dienste zugreifen kann. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Geheimhaltung und Verwendung der Benutzernamen und Passwörter sowie des Kundenkontos und für alle Kosten, die durch die Nutzung der Dienste entstehen, auf die mit den Benutzernamen und Passwörtern des Kunden oder über das Kundenkonto zugegriffen wird. Miovision haftet in keinem Fall für den Verlust von Informationen des Kunden infolge der Nutzung der Dienste (oder gegebenenfalls von Produkten) oder für sonstige Ansprüche, die sich aus dem unbefugten Zugriff auf oder der unbefugten Nutzung des Kundenkontos ergeben.
6.3 Autorisierte Nutzer. Zusätzlichzu den vorstehend in diesem Abschnitt 6 (Dienste) gewährten Rechten ist der Kunde berechtigt, seinen autorisierten Nutzern Zugang zu den Diensten, dem Kundenkonto sowie den Benutzernamen und Passwörtern des Kunden zu gewähren, damit diese Kundendaten suchen, einsehen und anfordern können. Der Kunde darf unter keinen Umständen anderen Personen (außer autorisierten Benutzern) Zugang zu den Diensten, dem Kundenkonto oder den Benutzernamen und Passwörtern des Kunden gewähren oder Rechte an den Diensten, dem Kundenkonto und den Benutzernamen und Passwörtern des Kunden, die durch diese Vereinbarung gewährt werden, abtreten, unterlizenzieren oder anderweitig übertragen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich von Miovision genehmigt und muss von einem bevollmächtigten Vertreter von Miovision unterzeichnet sein. Der Kunde haftet in jedem Fall und stellt Miovision von jeglichen Ansprüchen frei, die sich aus einem Verstoß gegen diese Bestimmung durch den Kunden oder einen oder mehrere autorisierte Benutzer ergeben.
6.4 Kundenkonto. Miovisionist berechtigt, nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit auf das Kundenkonto zuzugreifen, um Supportleistungen zu erbringen, Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen, Rechnungen zu erstellen und die Nutzung der Dienste durch den Kunden zu überprüfen, um sicherzustellen, dass der Kunde die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhält.
6.5 Zusätzliche Dienstleistungen. Möchteder Kunde, dassMiovision ihm in Zukunft zusätzliche Dienstleistungen erbringt, hat er für diese zusätzlichen Dienstleistungen ein Angebot von Miovision (in diesem Fall kann Miovision dem Kunden ein neues Angebot für diese zusätzlichen Dienstleistungen unterbreiten) oder vom Partner einzuholen. Wenn zusätzliche Dienstleistungen vom Kunden aktiviert werden (was auf der Grundlage eines weiteren Angebots erfolgen kann), können die Abonnementgebühren von Miovision anteilig berechnet werden, um sicherzustellen, dass alle Abonnementgebühren für Dienstleistungen gleichzeitig enden und ein einheitliches Ablaufdatum für die Verlängerung der Laufzeit bieten.
6.6 Zusätzliche Produkte oder maßgeschneiderte Entwicklungsdienstleistungen. DieseVereinbarung umfasst nicht den Kauf von Produkten oder maßgeschneiderten Entwicklungsdienstleistungen. Wenn der Kunde wünscht, dass Miovision Produkte oder maßgeschneiderte Entwicklungsdienstleistungen bereitstellt, hat der Kunde bei Miovision oder einem Partner ein Angebot für diese zusätzlichen Produkte oder maßgeschneiderten Entwicklungsdienstleistungen einzuholen. Die Bereitstellung von Produkten oder kundenspezifischen Entwicklungsdienstleistungen setzt voraus, dass Miovision und der Kunde oder der Kunde und der Partner eine separate Vereinbarung mit einvernehmlich festgelegten schriftlichen Geschäftsbedingungen abschließen, die für die Bereitstellung dieser Produkte oder kundenspezifischen Entwicklungsdienstleistungen gelten.
6.7 Folgen einer Nichtverlängerung. Entscheidet sichder Kunde,die Dienste nach Ablauf oder Beendigung der jeweiligen Abonnementlaufzeit nicht zu verlängern, erlischt jeglicher Zugang zu den Diensten mit Ablauf oder Beendigung der jeweiligen Abonnementlaufzeit, und Miovision ist nicht verpflichtet, weiterhin Zugang zu den Diensten zu gewähren oder Unterstützung oder Hilfe in Bezug auf diese Dienste zu leisten.
6.8 Wiederaufnahme. Wennder Kunde nach einer Zeit der Nichtnutzung die Wiederaufnahme seiner abgelaufenen oder gekündigten Dienste beantragt, muss er diese Wiederaufnahme entweder bei Miovision (in diesem Fall unterbreitet Miovision dem Kunden ein neues Angebot, das eine Wiederaufnahmegebühr enthalten kann) oder bei einem Partner beantragen.
6.9 Datenverbindung. Der Kundedarf Audio- und Videodaten vom Produkt bzw. von den Produkten nur dann an die Dienste übertragen, wenn er einen Dienst abonniert hat, der eine solche Übertragung zulässt, und dieses Abonnement gültig ist.
7. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
7.1 Allgemeines. Der Kundeist für jegliche Nutzung der Produkte und Dienste verantwortlich und haftet dafür, die sich aus dem vom Kunden anderen Personen, einschließlich autorisierter Nutzer, direkt oder indirekt gewährten Zugang ergibt, unabhängig davon, ob diese Nutzung gemäß dieser Vereinbarung zulässig ist oder gegen sie verstößt. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, ist der Kunde für alle Handlungen und Unterlassungen von autorisierten Benutzern verantwortlich, und jede Handlung oder Unterlassung eines autorisierten Benutzers, die einen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellen würde, wenn sie vom Kunden vorgenommen würde, gilt als Verstoß gegen diese Vereinbarung durch den Kunden. Der Kunde unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um alle autorisierten Nutzer auf die Bestimmungen dieser Vereinbarung aufmerksam zu machen, die für die Nutzung der Produkte und Dienste durch diese autorisierten Nutzer gelten, und sorgt dafür, dass die autorisierten Nutzer diese Bestimmungen einhalten.
7.2 Anforderungen. Der Kundeträgt alle Kosten für seine eigenen Computer, Geräte, Software, Netzwerke und Internetverbindungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste stehen, sowie für deren Installation und Konfiguration. Möchte der Kunde Produkte von Miovision erwerben, gelten für diese Käufe die Miovision-Verkaufsbedingungen für Hardware.
7.3 Zahlungen an Partner. Füralle Dienstleistungen, die der Kunde über einen Partner bestellt, ist der Kunde verantwortlich für: (a) die Leistung aller fälligen Zahlungen an den Partner; und (b) die Sicherstellung, dass der Partner dem Kunden die entsprechenden Dienstleistungen vergütet.
7.4 Einhaltung von Gesetzen. Der Kundeversichert hiermit, dass er auf eigene Kosten und zu seinen Lasten: (a) alle für die Nutzung der Dienste geltenden Gesetze, Verordnungen, Rechtsvorschriften und Bestimmungen, einschließlich der Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Datenschutz, Datensicherheit und nationale Sicherheit, uneingeschränkt einhalten wird; (b) alle gesetzlich erforderlichen Genehmigungen und/oder Bescheide einholen wird; und (c) die Dienste nur im gesetzlich zulässigen Umfang nutzen und keine Rechtsverstöße durch Dritte ermöglichen wird.
7.5 Einhaltung der Richtlinien. Der Kundeverpflichtet sich, bei der Nutzung der Produkte und Dienstleistungen die Richtlinien und Bestimmungen von Miovision einzuhalten. Miovision kann seine Richtlinien und Bestimmungen von Zeit zu Zeit aktualisieren; diese Richtlinien und Bestimmungen (einschließlich etwaiger Aktualisierungen) sind Bestandteil dieser Vereinbarung und werden hiermit durch Verweis einbezogen. Miovision kann dem Kunden die Richtlinien und Bestimmungen auf Anfrage zur Verfügung stellen oder diese auf der Website von Miovision unterwww.miovision17stg.wpengine.com veröffentlichen.
7.6 Verbotene Handlungen. Der Kundedarf weder selbst noch anderen gestatten, und der Kunde hat sicherzustellen, dass autorisierte Nutzer zu keinem Zeitpunkt, weder direkt noch indirekt: (a) die Dienste für Zwecke nutzen, die über den Umfang der in dieser Vereinbarung gewährten Lizenzrechte und Zugangsrechte hinausgehen; (b) die Dienste ganz oder teilweise zu kopieren, zu modifizieren, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu entschlüsseln, anzupassen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode abzuleiten oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Dienste zu erstellen; (c) Software im Zusammenhang mit den Diensten zu nutzen, zu modifizieren, zu verbessern, zu kopieren oder unterzulizenzieren; (d) Urheberrechts-, Marken- oder sonstige Eigentumsvermerke, Etiketten, Beschriftungen oder Kennzeichnungen auf den Diensten (einschließlich Urheberrechts- oder anderer Quellenangaben für Open-Source-Software) zu entfernen, zu ändern, zu verdecken, zu verunstalten oder auf sonstige Weise zu verändern oder zu manipulieren; (e) die Dienste zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, abzutreten, zu vertreiben, zu veröffentlichen, zu übertragen oder auf sonstige Weise verfügbar zu machen; (f) einen Dienst (oder einen Teil davon) in einer Weise oder zu einem Zweck zu nutzen, die: (i) die Vertraulichkeit, Privatsphäre, Geschäftsgeheimnisse oder Rechte an geistigem Eigentum oder sonstige Rechte einer Person oder Organisation verletzt, missbraucht oder anderweitig beeinträchtigt; gegen geltendes Recht verstößt (einschließlich Datenschutz- und Privatsphärengesetze sowie zivil- und strafrechtliche Vorschriften); (ii) verleumderisch oder diffamierend ist; oder (iii) obszön, unanständig, jugendgefährdend oder anderweitig anstößig ist; (g) gegen geltende Richtlinien, Regeln oder Vorgaben von Miovision oder eines der Lieferanten oder Dienstleister von Miovision verstößt; oder (h) die Integrität, den Betrieb oder die Sicherheit eines Dienstes oder eines Computer- oder Kommunikationssystems stört oder gefährdet.
7.7 Aussetzung. WennMiovision die fälligen Gebühren nicht erhält oder der Kunde gegen Abschnitt 7 (Pflichten des Kunden), Abschnitt 10 (Eigentumsrechte an geistigem Eigentum und Freistellung) oder Abschnitt 11 (Schutz vertraulicher Informationen) verstößt, kann Miovision – zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsbehelfen, die Miovision aus dieser Vereinbarung, nach Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zustehen – kann Miovision (mit oder ohne Benachrichtigung des Kunden) bestimmte Maßnahmen ergreifen, die es für angemessen hält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die vorübergehende oder dauerhafte Aussetzung oder Kündigung: (a) des Zugangs des Kunden (und seiner autorisierten Nutzer) zu den Diensten oder deren Nutzung; und/oder (b) der Erfüllung (ganz oder teilweise) von Angeboten, sofern zutreffend (jeweils ein„ausgesetztes Konto“). Ein gesperrtes Konto entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die bis zum Zeitpunkt der Sperrung oder danach für die verbleibende Laufzeit des Abonnements ausstehenden Beträge zu zahlen, je nach Fall. Miovision haftet weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber anderen Personen aufgrund einer Sperrung oder Kündigung von Angeboten oder den Diensten oder aufgrund eines gesperrten Kontos.
7.8 Freistellung. Der Kundeverpflichtet sich, Miovision und seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Geschäftsführer, leitende Angestellte und Mitarbeiter von jeglichen Schäden, Haftungsansprüchen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich Anwaltskosten und -honorare) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus Ansprüchen, Klagen, Verfahren oder Urteilen Dritter (einschließlich des Kunden) ergeben, die gegen Miovision erhoben oder angedroht werden und die auf Folgendem beruhen: (a) der Verletzung oder angeblichen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter, die sich aus der Einhaltung von Entwürfen, Spezifikationen oder Anweisungen des Kunden durch Miovision ergibt; (b) jeglicher Nutzung von Kundendaten durch Miovision gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung; (c) die Nutzung der Dienste durch den Kunden in einer Weise, die nicht den Absichten von Miovision entspricht; oder (d) die Nichteinhaltung oder Verletzung der Abschnitte 5 (Bestellungen und Zahlungsbedingungen), 6 (Dienste), 7 (Verantwortlichkeiten des Kunden), 9 (Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse), 10 (Eigentumsrechte an geistigem Eigentum und Freistellung), 11 (Schutz vertraulicher Informationen), 12 (Haftungsbeschränkung), 13 (Kündigung) oder 14 (Allgemeine Bestimmungen) oder geltender Gesetze durch den Kunden; vorausgesetzt, dass: (i) Miovision den Kunden unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert; (ii) Miovision dem Kunden die volle Befugnis zur Verteidigung, Verhandlung und Beilegung des Anspruchs erteilt; und (iii) Miovision alle Tatsachen und Einzelheiten vollständig offenlegt und bei der Verteidigung uneingeschränkt kooperiert.
8. SUPPORT; SERVICE-LEVELS
8.1 Miovision wird sich in wirtschaftlich angemessener Weise bemühen, während der jeweiligen Abonnementlaufzeit Support gemäß den Angaben auf der Support-Website zu leisten.
8.2 Die Partner können dem Kunden den Support oder Teile davon von Zeit zu Zeit nach alleinigem Ermessen von Miovision zur Verfügung stellen.
8.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Support während Systemwartungszeiten oder zu Zeiten, die Miovision für Upgrades und Wartungsarbeiten an den Diensten oder den Systemen benötigt, nicht verfügbar ist, und dass Miovision sich in angemessener Weise bemühen wird, die geplanten Ausfallzeiten per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse anzukündigen.
8.4 Der Support umfasst keine Leistungen, die aufgrund folgender Umstände erforderlich werden: (a) Missbrauch, unsachgemäße Verwendung, Veränderung oder Beschädigung der Produkte und/oder Dienstleistungen von Miovision durch den Kunden oder einen autorisierten Nutzer; (b) Probleme, die durch Änderungen an den Produkten und/oder Dienstleistungen von Miovision verursacht werden, die nicht von Miovision vorgenommen oder genehmigt wurden; (c) Probleme, die dadurch entstehen, dass der Kunde oder der autorisierte Nutzer Produkte und/oder Dienstleistungen von Miovision mit Hardware oder Software kombiniert oder zusammenführt, die nicht von Miovision bereitgestellt wurde oder von Miovision nicht als mit den Produkten und/oder Dienstleistungen von Miovision kompatibel ausgewiesen wurde; oder (d) kundenspezifische Entwicklungsdienstleistungen.
8.5 Miovision wird sich in angemessener Weise bemühen, Analysen der in die Dienste hochgeladenen Videos durchzuführen und die daraus resultierenden Daten innerhalb der vom Kunden in den Diensten ausgewählten Bearbeitungszeit zu liefern. Alle Berechnungen der Bearbeitungszeit stellen Zielvorgaben dar, deren konsequente Einhaltung Miovision mit wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen anstrebt. Der Kunde erkennt an, dass Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Miovision liegen, einschließlich Ereignissen höherer Gewalt sowie Ausfällen von Hardware, Software und/oder Kommunikationssystemen, die Fähigkeit von Miovision, die angestrebten Servicelevels zu erreichen, von Zeit zu Zeit beeinträchtigen können. Miovision haftet nicht für daraus resultierende Ansprüche, sofern es wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um die normalen Servicelevels und den Systemzugang wiederherzustellen.
9. GEWÄHRLEISTUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
9.1 Gewährleistung für Dienstleistungen.
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9.1.1 Miovision gewährleistet, dass die Dienste während der Abonnementlaufzeit unter normalen Nutzungsbedingungen und Umgebungsbedingungen im Wesentlichen gemäß der jeweils aktuellen Dokumentation funktionieren und die darin beschriebenen Funktionen aufweisen. Zur Klarstellung: Miovision kann die Dokumentation für die Dienste von Zeit zu Zeit aktualisieren, und diese Gewährleistung gilt für die Dienste gemäß der jeweils aktuellsten Dokumentation. Miovision gewährleistet nicht, dass der Betrieb der Dienste den Anforderungen oder Spezifikationen des Kunden entspricht, dass die Dienste frei von Mängeln sind oder dass der Betrieb der Dienste unterbrechungsfrei, fehlerfrei, virenfrei oder sicher ist.
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9.1.2 Darüber hinaus übernimmt Miovision keine Gewähr dafür, dass die Dienste genau wie beschrieben dargestellt werden oder funktionieren oder dass alle Fehler behoben werden. Zur Klarstellung: Miovision übernimmt keine Gewähr dafür, dass: (a) die Dienste unterbrechungsfrei, fehlerfrei oder mit einer bestimmten Leistungsfähigkeit funktionieren; (b) die Qualität, Vollständigkeit, Genauigkeit, Nützlichkeit oder Integrität von Informationen, die sich aus der Nutzung der Dienste ergeben; oder (c) die Dienste keine Fehler, Bugs oder andere Mängel hervorrufen oder verursachen, die sich auf alle oder einen Teil der vorgenannten Punkte auswirken können. Die Art der Dienste, einschließlich der Nutzung und des Vertrauens auf Daten, die von anderen Personen als Miovision bereitgestellt werden, erfordert es, dass der Kunde subjektive Beurteilungen hinsichtlich Genauigkeit, Wesentlichkeit, Relevanz und anderer Faktoren vornimmt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Ergebnisse zu überprüfen, zu kontrollieren und zu bestätigen.
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9.1.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass es bei der Nutzung des Internets zu Unterbrechungen oder Störungen kommen kann und dass der Zugang zu den Diensten von Zeit zu Zeit aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Miovision liegen, unterbrochen, ausgesetzt oder beendet werden kann. Trotz der angemessenen wirtschaftlichen Bemühungen von Miovision, einschließlich der ausschließlichen Nutzung erstklassiger Anbieter der Enterprise-Klasse für drahtlose Kommunikation und Datenhosting, um die Dienste jederzeit zugänglich zu halten, können die Dienste von Zeit zu Zeit aus beliebigen Gründen nicht verfügbar sein, und der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Miovision zu keinem Zeitpunkt für Ansprüche, Datenverluste oder Schäden haftet, die bei der Übertragung von Informationen über das Internet im Zusammenhang mit den Diensten entstehen. Miovision trifft zwar angemessene Vorkehrungen, um die Sicherheit der Dienste zu gewährleisten und Kundendaten zu schützen, doch erkennt der Kunde an, dass das Internet unbefugten Dritten die Möglichkeit bietet, Zugriff auf die Dienste und Kundendaten zu erlangen. Dementsprechend kann und wird Miovision die Vertraulichkeit oder Sicherheit von Kundendaten oder vertraulichen Kundeninformationen, die über ein mit dem Internet verbundenes System übertragen oder darin gespeichert werden, nicht garantieren und lehnt jegliche Gewährleistung oder Zusicherung ab, dass die Vertraulichkeit der im Rahmen der Bereitstellung der Dienste übermittelten Informationen gewahrt werden kann oder wird. Der Kunde erkennt an, dass Miovision nicht für den Zugriff auf oder die Nutzung von Informationen durch Dritte haftet, die im Zusammenhang mit den Diensten verwendet werden, und dass die einzige und ausschließliche Haftung von Miovision darin besteht, gemeldete Probleme bei den Diensten zu beheben, die direkt auf ein eigenes Versagen des Supports von Miovision zurückzuführen sind.
9.2 Gewährleistungsausschluss. DIEBESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITTS LEGEN DIE GESAMTE HAFTUNG VON MIOVISION SOWIE DEN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELF DES KUNDEN IM ZUSAMMENHANG MIT EINER VERLETZUNG VON GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN FEST. SOFERN IN DIESEM ABSCHNITT 9 (GEWÄHRLEISTUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE) NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS ANGEGEBEN, WERDEN DIE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN „WIE BESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT. MIOVISION LEHNT IM EIGENEN NAMEN SOWIE IM NAMEN SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND DEREN JEWEILIGEN LIEFERANTEN UND LIZENZGEBER SCHLIESST HIERMIT AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER AUS HANDELSBRAUCH ODER HANDELSSITTE ERGOLT, DIE SICH AUF DIE PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN BEZIEHEN, DIE DEM KUNDEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT ODER ERBRACHT WERDEN. DIE OBEN IN DIESEM ABSCHNITT 9 (GEWÄHRLEISTUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE) FESTGELEGTEN AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND AUSSCHLIESSLICH UND ERSETZEN ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH VORGESCHRIEBEN, FÜR ALLE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER HANDELSBAREN QUALITÄT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK (BESONDERER, SPEZIFISCHER ODER SONSTIGER ART), DES EIGENTUMSRECHTS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM. MIOVISION LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER HANDELSBAREN QUALITÄT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK (BESONDEREN, SPEZIFISCHEN ODER SONSTIGEN) IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN SOWIE IN BEZUG AUF DIE NUTZUNG DER VORGENANNTEN AB. MIOVISION ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN DEN ANFORDERUNGEN ODER SPEZIFIKATIONEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN.
10. EIGENTUMSRECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM UND HAFTUNGSFREISTELLUNG
10.1 Miovision-IP. Der Kundeerklärt sich damit einverstanden, dass Miovision allein und ausschließlich alle Rechte, Titel und Ansprüche an der Miovision-IP besitzt. Der Kunde erkennt an, dass Miovision derzeit oder in Zukunft intern Technologien, Produkte oder Dienstleistungen entwickeln oder Technologien, Produkte, Dienstleistungen und damit verbundene Informationen von anderen Parteien erhalten kann und dass Kundendaten in solche Technologien und Produkte einfließen können. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass keine Bestimmung dieser Vereinbarung die Fähigkeit von Miovision in irgendeiner Weise einschränkt, Kundendaten zur Entwicklung von Technologien, Produkten oder Dienstleistungen zu nutzen oder Produkte oder Dienstleistungen für sich entwickeln zu lassen, die sich auf alle oder einzelne dem Kunden bereitgestellte Dienste beziehen, sofern im Zuge einer solchen Entwicklung keine Bestimmungen dieser Vereinbarung in Bezug auf vertrauliche Informationen verletzt werden. Der Kunde erkennt ferner an, dass Miovision Originalwerke für Dritte erstellen kann, die Aspekte der Kundendaten enthalten können, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Miovision nicht daran gehindert wird, solche originellen, aber ähnlichen Werke zum Nutzen Dritter unabhängig zu erstellen.
10.2 Dienstleistungen und Leistungen. Der Kundeerklärt sich damit einverstanden, dass Miovision – mit Ausnahme etwaiger Kundendaten – das ausschließliche Eigentum an allen Rechten, Ansprüchen und Interessen an den Dienstleistungen und den Leistungen besitzt, einschließlich aller anwendbaren Rechte an geistigem Eigentum an den Dienstleistungen und den Leistungen, und dass das Eigentumsrecht daran bei Miovision verbleibt. Die Dienstleistungen und alle damit verbundenen Leistungen stellen keine „Auftragswerke“ im Sinne geltender Urheberrechtsgesetze oder ähnlicher Rechtsvorschriften dar. Alle anwendbaren Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen Rechte und Interessen an den Dienstleistungen und Leistungen liegen und verbleiben vollständig bei Miovision. Soweit die Dienstleistungen oder Leistungen vertrauliche Informationen des Partners oder des Kunden enthalten, unterliegt die Nutzung dieser vertraulichen Informationen weiterhin dieser Vereinbarung. Alle anderen Aspekte der Dienstleistungen und Leistungen gelten als vertrauliche Informationen von Miovision.
10.3 Nicht-Exklusivität. Der Kundeerkennt an, dass Miovision ähnliche Dienstleistungen und Leistungen für andere Endnutzer, Kunden, Wiederverkäufer, Vertriebspartner, Partner und andere Unternehmen erbringt und dass keine Bestimmung dieser Vereinbarung so ausgelegt werden darf, dass sie Miovision daran hindert, solche Geschäfte zu betreiben oder ähnliche Produkte, Dienstleistungen oder Materialien für sich selbst oder andere zu erwerben, zu lizenzieren, zu vermarkten, zu vertreiben, für sich selbst oder andere zu entwickeln oder von anderen für sich entwickeln zu lassen oder dieselben oder ähnliche Funktionen wie die in dieser Vereinbarung oder einem geltenden Angebot vorgesehenen Produkte und Dienstleistungen auszuführen. Zur Klarstellung: Es steht Miovision frei, sein allgemeines Wissen, seine Fähigkeiten und Erfahrungen sowie alle Ideen, Konzepte, sein Know-how und seine Techniken, die es im Rahmen der Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen erworben hat, ohne Einschränkung zu nutzen.
10.4 Lizenz für den Kunden. Vorbehaltlichdes Eingangs der Zahlung für die Dienste durch Miovision vom Kunden (entweder direkt oder über einen Partner) und der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden erwirbt der Kunde hiermit und Miovision gewährt dem Kunden ein beschränktes, nicht übertragbares, nicht exklusives, nicht unterlizenzierbares Recht und eine Lizenz (die„Lizenz“) für autorisierte Nutzer zur Nutzung der Dienste ausschließlich für den internen Gebrauch des Kunden und für die jeweilige Abonnementlaufzeit. Mit Ausnahme der begrenzten Lizenz und der Rechte, die dem Kunden in diesem Abschnitt 10 (Eigentumsrechte an geistigem Eigentum und Freistellung) und an anderer Stelle in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährt werden, gewährt diese Vereinbarung dem Kunden keinerlei Rechte, Ansprüche oder Anteile an, auf oder im Zusammenhang mit geistigem Eigentum von Miovision. Der Kunde hat keine anderen Rechte als die in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten.
10.5 Kundendaten.
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10.5.1 Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und der Inanspruchnahme der Vorteile aus dieser Vereinbarung hält sich jede Partei an die für ihren Verantwortungsbereich geltenden Gesetze, einschließlich der geltenden Datenschutzgesetze. Die Datenschutzrichtlinie von Miovision regelt alle Informationen, die: (a) eine natürliche Person (einschließlich eines autorisierten Benutzers) identifizieren, deren Informationen vom Kunden oder mit dessen Zustimmung über die Dienste weitergegeben werden; (b) gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen als personenbezogene Daten gelten; und (c) von Miovision oder seinen Dienstleistern erfasst, verwendet und/oder offengelegt werden. Die Nutzung der Dienste gilt als Zustimmung zu den Bestimmungen der Datenschutzerklärung von Miovision. Miovision wird Informationen, die eine natürliche Person (einschließlich eines autorisierten Nutzers) identifizieren und auf die Miovision im Rahmen der Bereitstellung der Dienste zugreift oder die Miovision sammelt, nicht für andere Zwecke als die in dieser Vereinbarung und/oder der Datenschutzerklärung von Miovision ausdrücklich genehmigten verwenden.
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10.5.2 Kundendaten sind alleiniges Eigentum des Kunden und unterliegen dessen alleiniger Verantwortung. Der Kunde erkennt an, dass die Übermittlung von oder der Zugriff auf Kundendaten über die Dienste auf eigenes Risiko des Kunden erfolgt und dass der Kunde allein für alle Schäden oder Verluste haftet, die dem Kunden, seinen autorisierten Nutzern und/oder anderen Parteien daraus entstehen. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für alle Kundendaten, die im Zusammenhang mit den Diensten übermittelt werden, und der Kunde gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt, um diese Kundendaten bereitzustellen und weiterzugeben. Miovision behält sich das Recht vor, Kundendaten, die Miovision nach eigenem Ermessen für anstößig hält, aus den Diensten zu entfernen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er durch die Bereitstellung von Kundendaten im Zusammenhang mit den Diensten Miovision hiermit ein nicht exklusives, unwiderrufliches, unbefristetes, weltweites, gebührenfreies Recht und eine Lizenz (einschließlich des Rechts zur Unterlizenzierung) gewährt, die Kundendaten zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu sammeln, zu organisieren, zu aggregieren, zu übertragen, öffentlich vorzuführen, öffentlich auszustellen, digital vorzuführen, zu modifizieren, abgeleitete Werke davon zu erstellen, zu kombinieren und neu zu verpacken sowie die Kundendaten anderweitig in allen derzeit bestehenden oder künftig entwickelten Medien zu nutzen, und zwar nur insoweit, als dies zur Erbringung der Dienste, zur Behebung technischer Probleme sowie zur Modifizierung und Verbesserung der Dienste erforderlich ist. Der Kunde verzichtet auf jegliche Publizitätsrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte oder ähnliche Rechte in Bezug auf die Kundendaten, solange diese gemäß dem vorstehenden Satz genutzt werden. Darüber hinaus versichert und gewährleistet der Kunde, dass: (a) der Kunde über alle erforderlichen Rechte verfügt, um Miovision eine solche Lizenz zu gewähren; und (b) der Kunde für Kundendaten verantwortlich ist, die durch die Nutzung der Dienste verloren gehen oder nicht wiederherstellbar sein könnten. Miovision empfiehlt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien aller Kundendaten und zugehörigen Daten zu erstellen und zu pflegen. Miovision behält sich das Recht vor, Nutzungsbeschränkungen (einschließlich hinsichtlich Datenvolumen und Zeit) für die im Rahmen des Dienstes gespeicherten oder aufbewahrten Kundendaten und zugehörigen Daten festzulegen.
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10.5.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er allein und ausschließlich für die Erhebung, Richtigkeit, Aktualität, Qualität, Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit und Nutzung der Kundendaten verantwortlich ist, die im Rahmen der Dienste oder auf den Systemen gespeichert sind oder dem Kunden oder autorisierten Nutzern im Zusammenhang mit den Diensten offengelegt oder von diesen genutzt werden.
10.6 Aggregierte Statistiken. Ungeachtetanderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung ist Miovision berechtigt, aggregierte Statistiken zu erheben und zusammenzustellen. Im Verhältnis zwischen Miovision und dem Kunden liegen alle Rechte, Titel und Ansprüche an den aggregierten Statistiken sowie alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte ausschließlich bei Miovision, die diese auch allein behält. Der Kunde erkennt an, dass Miovision aggregierte Statistiken auf der Grundlage der in die Dienste eingegebenen Kundendaten erstellen darf. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Miovision: (a) aggregierte Statistiken in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen öffentlich zugänglich machen darf; und (b) aggregierte Statistiken in dem Umfang und in der Weise nutzen darf, wie dies nach den geltenden Gesetzen zulässig ist; vorausgesetzt, dass diese aggregierten Statistiken weder den Kunden noch dessen vertrauliche Informationen identifizieren.
10.7 Kundenfeedback. Der Kundeist berechtigt (aber nicht verpflichtet), Miovision Feedback, Kommentare und Vorschläge, einschließlich solcher, die sich auf Verbesserungen, Fehler, Änderungen, Korrekturen, Erweiterungen oder abgeleitete Werke beziehen (zusammenfassend„Feedback“), zu den Produkten oder Dienstleistungen von Miovision oder zu geistigem Eigentum von Miovision zu übermitteln. Das Feedback kann direkt an Miovision oder über einen Partner übermittelt werden. Der Kunde gewährt Miovision hiermit eine nicht ausschließliche, unbefristete, unwiderrufliche, voll bezahlte, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite Lizenz unter allen geistigen Eigentumsrechten, die dieses Feedback abdecken, um dieses Feedback für jeden beliebigen Zweck zu nutzen, offenzulegen und zu verwerten. Miovision ist berechtigt, Technologien, Modifikationen, Korrekturen, Verbesserungen, Derivate oder Erweiterungen (zusammenfassend„Verbesserungen“) zu entwickeln und darüber hinaus auch Markenelemente auf der Grundlage dieses Feedbacks zu entwickeln; diese Verbesserungen und Markenelemente sowie alle darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte und alle damit verbundenen Registrierungen geistigen Eigentums stehen ausschließlich im Eigentum von Miovision. Der Kunde verpflichtet sich, alle weiteren Dokumente und Urkunden zu unterzeichnen, die zur Bestätigung dieses Eigentums von Miovision erforderlich sein könnten. Der Kunde versichert, dass das Feedback: (a) keine Urheberrechte, Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder sonstigen Eigentumsrechte Dritter oder deren Persönlichkeitsrechte verletzt; oder (b) gegen Gesetze, Statuten, Verordnungen oder Vorschriften verstößt.
10.8 Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte. Soweitder Kunde Rechte an geistigem Eigentum von Miovision erwirbt, verpflichtet er sich hiermit: (a) diese Rechte an Miovision abzutreten; und (b) zugunsten von Miovision auf alle Urheberpersönlichkeitsrechte zu verzichten, die ihm an dem geistigen Eigentum von Miovision zustehen.
10.9 Vorbehalt von Rechten. Miovisionbehält sich alle Rechte vor, die dem Kunden in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte, Lizenzen und Zugangsrechte gewährt diese Vereinbarung dem Kunden oder Dritten weder stillschweigend noch durch Verzicht, Rechtsverwirkung oder auf sonstige Weise Rechte an geistigem Eigentum oder sonstige Rechte, Ansprüche oder Anteile an dem geistigen Eigentum von Miovision. Der Kunde wird sich nach Kräften bemühen, das geistige Eigentum von Miovision in den Produkten und Dienstleistungen zu schützen, und Miovision unverzüglich jede potenzielle Verletzung solcher Rechte melden, von der der Kunde Kenntnis erlangt. Miovision behält sich das alleinige und ausschließliche Recht vor, nach eigenem Ermessen Ansprüche wegen Verletzung oder anderer Verstöße gegen das geistige Eigentum von Miovision geltend zu machen.
10.10 Vertraulichkeit des geistigen Eigentums von Miovision. Das gesamtegeistige Eigentum von Miovision gilt als vertrauliche Information von Miovision, und der Kunde ist verpflichtet, diese gemäß den Vertraulichkeitsbestimmungen dieser Vereinbarung vertraulich zu behandeln.
10.11 Freistellung im Bereich geistiges Eigentum. Miovisionwird den Kunden gegen alle Schäden und Kosten verteidigen und freistellen, die dem Kunden aufgrund einer Behauptung auferlegt werden, dass die von Miovision erbrachten Dienstleistungen gültige Patente eines Dritten in Kanada oder den Vereinigten Staaten verletzen, vorausgesetzt, der Kunde: (a) setzt Miovision unverzüglich schriftlich über die Behauptung in Kenntnis, spätestens jedoch fünf (5) Werktage nach Bekanntwerden; (b) Miovision die volle Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung der Forderung, einschließlich aller damit verbundenen Untersuchungen, überträgt; (c) bei der Untersuchung, Verteidigung und Beilegung der Forderung uneingeschränkt mit Miovision zusammenarbeitet; (d) alle für die Verteidigung und/oder Beilegung der Forderung erforderlichen Dokumente unterzeichnet; und (e) die Forderung nicht anerkannt oder beigelegt hat. Miovision hat keine Verpflichtungen, falls: (i) die Dienste ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Miovision von einer anderen Person als Miovision verändert oder repariert wurden; (ii) die Dienste mit anderen Produkten, Geräten, Software, Apparaten, Vorrichtungen, Gegenständen oder Dingen kombiniert wurden, die nicht von Miovision geliefert wurden, vorausgesetzt, dass die Dienste vor einer solchen Kombination den Anspruch wegen Rechtsverletzung nicht verursacht hätten; (iii) die Dienste für eine von Miovision nicht empfohlene Anwendung genutzt werden; (iv) die aktuelle, unveränderte Version der Dienste die Verletzungsklage hätte vermeiden können; (v) Vergleiche ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Miovision geschlossen wurden; oder (vi) der Kunde zum Zeitpunkt des Beginns der Dienste Kenntnis von der Verletzungsklage hatte. Wird ein solcher Anspruch geltend gemacht oder erscheint es Miovision wahrscheinlich, dass ein solcher Anspruch geltend gemacht wird, kann Miovision nach eigenem Ermessen entweder: (A) die Dienste ersetzen oder modifizieren, um die Dienste nicht mehr rechtsverletzend zu machen; (B) Rechte für den Kunden sichern, damit dieser die Dienste weiterhin nutzen kann; oder (C) falls Miovision nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass (A) und (B) keine wirtschaftlich sinnvollen Optionen sind, eine Rückerstattung der von Miovision für die verbleibende Laufzeit des Abonnements erhaltenen Abonnementgebühren leisten. Der Kunde muss die Nutzung der Dienste, die Anlass zu der ursprünglichen Klage gegeben haben, unverzüglich und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Miovision einstellen.
10.12 AUSSCHLIESSLICHER RECHTSBEHELF. ABSCHNITT10.11 (FREISTELLUNG BEZÜGLICH GEISTIGEN EIGENTUMS) LEGT DIE GESAMTE HAFTUNG UND VERPFLICHTUNG VON MIOVISION SOWIE DEN EINZIGEN RECHTSBEHELF DES KUNDEN BEI ANSPRÜCHEN DRITTER IM ZUSAMMENHANG MIT VERLETZUNGEN GEISTIGEN EIGENTUMS FEST. MIOVISION LEHNT JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN UND GARANTIEN DER NICHTVERLETZUNG IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN AB.
11. SCHUTZ VON VERTRAULICHEN INFORMATIONEN
11.1 Vertrauliche Informationen. JedePartei erkennt an, dass sie Zugang zu bestimmten vertraulichen und/oder geschützten Informationen und Materialien bezüglich der Geschäftstätigkeit der anderen Partei erhalten kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diese Vereinbarung, Informationen über die Geschäftstätigkeit, Technologie, Kunden und Lieferanten einer Partei (einschließlich, ohne Einschränkung, aller Informationen, die in folgenden Bereichen enthalten sind oder damit in Zusammenhang stehen: (a) die Geschäftstätigkeit von Miovision und/oder seiner verbundenen Unternehmen; (b) Waren, Produkte, Software, Dienstleistungen oder Dokumentationen, die von oder im Namen von Miovision oder seinen verbundenen Unternehmen offengelegt, bereitgestellt oder lizenziert werden; (c) die Technologie, Kunden, Lieferanten oder Dienstleistungen von Miovision und/oder seinen verbundenen Unternehmen sowie das gesamte geistige Eigentum von Miovision; oder (d) die Entwicklung, Erprobung oder kommerzielle Verwertung der vorgenannten Punkte; all dies gilt als Geschäftsgeheimnis von Miovision und/oder seinen verbundenen Unternehmen), die: (i) von der offenlegenden Partei schriftlich offengelegt und zum Zeitpunkt der Offenlegung oder innerhalb einer angemessenen Frist danach als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt (oder mit einer ähnlichen Bezeichnung) gekennzeichnet oder identifiziert wird; oder (ii) von der offenlegenden Partei auf andere Weise offengelegt und zum Zeitpunkt der Offenlegung oder innerhalb einer angemessenen Frist danach als vertraulich gekennzeichnet wird; oder (iii) angesichts der Umstände der Offenlegung vom Empfänger bei Anwendung angemessener unternehmerischer Urteilskraft als vertraulich zu verstehen ist („Vertrauliche Informationen“). Zur Klarstellung: Die Kundenlisten, Partnerlisten, Marketingpläne, Geschäftspläne, Produktpläne und Preismodelle der offenlegenden Partei sowie die Dokumentation von Miovision sind stets als vertrauliche Informationen zu behandeln, unabhängig davon, ob sie als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet oder identifiziert sind oder ob sie schriftlich, mündlich oder auf andere Weise bereitgestellt werden. Die Dokumentation enthält Informationen, die Eigentum von Miovision (oder seiner verbundenen Unternehmen oder eines Dritten, gegenüber dem Miovision möglicherweise gesetzlich verpflichtet ist, diese Informationen vor unbefugter Offenlegung, Nutzung oder Vervielfältigung zu schützen) sind, und jede Offenlegung, Nutzung oder Vervielfältigung der Dokumentation oder der darin enthaltenen Informationen aus einem anderen Grund als dem spezifischen Zweck, für den sie von Miovision offengelegt wurde, ist ausdrücklich untersagt, es sei denn, Miovision hat dies anderweitig schriftlich genehmigt.
11.2 Ausnahmen. Zuden vertraulichenInformationen zählen keine Informationen oder Unterlagen, die: (a) sich bereits vor dem Erhalt von der offenlegenden Partei rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befanden; (b) ohne rechtswidriges Handeln der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden; (c) von der empfangenden Partei ohne Einschränkungen von einem Dritten bezogen wurden; (d) von der empfangenden Partei eigenständig entwickelt wurden; (e) von der empfangenden Partei mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei offengelegt werden; oder (f) von einem zuständigen Gericht oder einer anderen staatlichen Behörde offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, die empfangende Partei unternimmt angemessene Schritte, um die andere Partei rechtzeitig schriftlich zu benachrichtigen, damit diese gegen eine solche Anordnung vorgehen kann.
11.3 Beschränkungen. Mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen von Miovision und seinen verbundenen Unternehmen hat jede Partei für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung: (a) mit angemessener Sorgfalt vertrauliche Informationen zu schützen, wobei diese Schutzmaßnahmen nicht weniger streng sein dürfen als die Maßnahmen, mit denen die empfangende Partei die Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen schützt und deren ungewollte Offenlegung verhindert; (b) vertrauliche Informationen nur in dem von der offenlegenden Partei genehmigten Umfang zu nutzen; (c) vertrauliche Informationen nur an ihre verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter oder Vertreter weitergeben, denen die Weitergabe zur Erfüllung der Zwecke dieser Vereinbarung erforderlich ist und die ebenfalls zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen verpflichtet sind; und (d) vertrauliche Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei vervielfältigen. Zur Klarstellung: Geschäftsgeheimnisse von Miovision und/oder seinen verbundenen Unternehmen umfassen unter anderem Informationen, die in folgenden Bereichen enthalten sind oder sich auf diese beziehen: (i) das Geschäft von Miovision und/oder seinen verbundenen Unternehmen; (ii) alle Waren, Produkte, Software, Dienstleistungen und Dokumentationen, die von oder im Namen von Miovision oder seinen verbundenen Unternehmen offengelegt, bereitgestellt oder lizenziert werden; (iii) die Technologie, Kunden, Lieferanten oder Dienstleistungen von Miovision und/oder seinen verbundenen Unternehmen; oder (iv) die Entwicklung, Erprobung oder kommerzielle Verwertung der vorgenannten Punkte. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen des Partners und des Kunden gelten unbefristet in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse von Miovision und/oder seinen verbundenen Unternehmen.
11.4 Zulässige Offenlegungen. JedePartei darf diese Vereinbarung vertraulich und nur in dem Umfang offenlegen, der vernünftigerweise erforderlich ist: (a) gegenüber den Rechtsberatern der Partei; (b) gegenüber Wirtschaftsprüfern, Banken, potenziellen Investoren und Finanzierungsquellen sowie deren Beratern; (c) im Zusammenhang mit der Durchsetzung dieser Vereinbarung oder der Rechte aus dieser Vereinbarung; oder (d) im Zusammenhang mit einer Fusion oder Übernahme oder einer geplanten Fusion oder Übernahme oder einer ähnlichen Transaktion.
11.5 Rückgabe vertraulicher Informationen. JedePartei hat bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung der offenlegenden Partei alle materiellen Unterlagen, die vertrauliche Informationen enthalten und im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt wurden, einschließlich aller Kopien und Vervielfältigungen, zurückzugeben. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 11.5 (Rückgabe vertraulicher Informationen) gelten nicht für Kopien elektronisch ausgetauschter vertraulicher Informationen, die im Rahmen routinemäßiger IT-Sicherungsmaßnahmen angefertigt wurden, sowie für Informationen oder Kopien davon, die von der empfangenden Partei gemäß zwingenden gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt werden müssen, vorausgesetzt, dass diese vertraulichen Informationen oder Kopien davon einer unbefristeten Geheimhaltungspflicht gemäß den hierin festgelegten Bedingungen unterliegen.
12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
12.1 Ausschluss von Folgeschäden. IN KEINEM FALL HAFTET EINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, STRAF- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, UMSATZ- ODER GEWINNVERLUST, AUSBLEIBEN ERWARTETER EINSPARUNGEN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, GESCHÄFTSVERLUST, PERSONENSCHÄDEN, SACHSCHÄDEN, JEGLICHE VERLUSTE IM ZUSAMMENHANG MIT ODER IN VERBINDUNG MIT PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN; ODER JEGLICHE VERLUSTE ODER AUSFÄLLE, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN ODER DER BEREITSTELLUNG ODER NICHTBEREITSTELLUNG VON SUPPORT ERGEBEN: (A) UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE VERLUSTE, AUSFÄLLE ODER NICHTREALISIERUNGEN ALS DIREKT ODER INDIREKT ANZUSEHEN SIND, OB SIE VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR SIND ODER OB DIESE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, AUSFÄLLE ODER NICHTREALISIERUNGEN HINGEWIESEN WURDE; UND (B) UNABHÄNGIG VON DER URSACHE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SOLCHE, DIE SICH AUS DEN DIENSTLEISTUNGEN, DER NUTZUNG DER PRODUKTE, DER LEISTUNGSUNFÄHIGKEIT DER PRODUKTE, PERSONENSCHÄDEN, SACHSCHÄDEN ODER JEGLICHEN ANDEREN GRÜNDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN; UND (C) UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE FRAGE, OB DIE KLAGE AUF EINEM VERTRAG BERUHT (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF EINE GRUNDLEGENDE VERTRAGSVERLETZUNG ODER DIE VERLETZUNG EINER BEDINGUNG, EINER GRUNDLEGENDE KLAUSEL ODER EINER GEWÄHRLEISTUNG); oder aus unerlaubter Handlung (einschließlich, ohne Einschränkung, Fahrlässigkeit); oder anderweitig.
12.2 Gesamthaftungsbeschränkung. VORBEHALTLICHDER ZIFFER 12.1 (AUSSCHLUSS VON FOLGESCHÄDEN) UND DER ZIFFER 12.3 (BESTIMMTE SCHÄDEN, DIE NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT SIND) IST DIE HAFTUNG VON MIOVISION GEGENÜBER DEM KUNDEN FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, Verluste oder Schäden, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, ist stets auf tatsächliche direkte Schäden beschränkt und übersteigt unter keinen Umständen die Gesamtsumme der von Miovision in den unmittelbar vorangegangenen sechs (6) MONATEN FÜR DEN JEWEILIGEN, VOM KUNDEN ABONNIERTEN DIENST, DER ZU DIESEM ANSPRUCH GEFÜHRT HAT, ERHALTEN HAT. ZUR VERDEUTLICHUNG: MIOVISION ÜBERNIMMT KEINERLEI HAFTUNG IN BEZUG AUF VEREINBARUNGEN ODER VERTRÄGE ZWISCHEN DEM KUNDEN UND EINEM PARTNER (EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRUNG VON RÜCKERSTATTUNGEN AN DEN KUNDEN).
12.3 Bestimmte Schäden, die nicht ausgeschlossen oder beschränkt sind.UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN GILT KEINE DER IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR: (A) SCHÄDEN, DIE AUS DER VERLETZUNG DER RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM EINER PARTEI ENTSTEHEN; (B) ANSPRÜCHE WEGEN NICHTZAHLUNG; (C) GROBE FAHRLÄSSIGKEIT, BETRUG ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN; ODER (D) IN BEZUG AUF DEN KUNDEN JEGLICHE NICHTEINHALTUNG ODER VERLETZUNG DER ABSCHNITTE 5.4 (ZAHLUNGSBEDINGUNGEN), 9 (GEWÄHRLEISTUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE), 10 (EIGENTUMSRECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM UND FREISTELLUNG) UND 11 (SCHUTZ VERTRAULICHER INFORMATIONEN) DIESER VEREINBARUNG ODER GELTENDER GESETZE DURCH DEN KUNDEN, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER BEFUGTE NUTZER.
13. KÜNDIGUNG
13.1 Kündigung wegen Vertragsverletzung.Jeder der folgenden Fälle gilt als wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung („Vertragsverletzung“):
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13.1.1 der Kunde kommt seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber Miovision nicht nach;
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13.1.2 der Kunde gegen eine der Verpflichtungen oder Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach schriftlicher Mitteilung dieses Verstoßes durch Miovision behebt; oder
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13.1.3 der Kunde verstößt gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung in Bezug auf das geistige Eigentum von Miovision oder vertrauliche Informationen von Miovision oder gegen die Persönlichkeitsrechte Dritter oder droht mit einem solchen Verstoß.
13.2 Wahlrecht von Miovision. Im Falleeines Vertragsbruchs kann Miovision nach eigenem Ermessen entweder (a) die Nutzung der Dienste und/oder des Supports durch den Kunden und/oder den autorisierten Nutzer aussetzen, bis der Vertragsbruch zur angemessenen Zufriedenheit von Miovision behoben ist; oder (b) diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung von Miovision an den Kunden kündigen.
13.3 Folgen der Kündigung.Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung dieser Vereinbarung aus welchem Grund auch immer:
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13.3.1 Alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag erlöschen, und Miovision stellt die Bereitstellung der Dienste und/oder jeglicher Art von Support für den Kunden und/oder die berechtigten Nutzer, je nach Fall, ein;
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13.3.2 Der Kunde hat Miovision unverzüglich alle Beträge zu zahlen, die Miovision gemäß diesem Vertrag zustehen, sowie alle Kosten, die Miovision bei der Durchsetzung ihrer Rechte aus diesem Vertrag entstehen (einschließlich angemessener Rechts-, Inkasso- und Beitreibungskosten und -aufwendungen);
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13.3.3 Der Kunde hat Miovision unverzüglich alle dem Kunden im Rahmen einer mehrjährigen Rabattvereinbarung (sofern zutreffend) gewährten Rabatte auf die betreffenden Dienstleistungen zu erstatten, die aufgrund der Kündigung dieses Vertrags nicht mehr gelten;
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13.3.4 Der Kunde hat ab dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zehn (10) Tage Zeit, alle Kundendaten aus den Diensten abzurufen; danach ist Miovision nicht mehr verpflichtet, Kopien davon aufzubewahren;
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13.3.5 Der Kunde entbindet Miovision von allen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, und alle Rechte und Pflichten des Kunden erlöschen, vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 14.17 (Fortbestand);
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13.3.6 Jede Partei hat der anderen Partei unverzüglich alle Kopien der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle der empfangenden Partei befinden, zurückzugeben oder zu vernichten (einschließlich der Vorlage eines zufriedenstellenden Nachweises über diese Vernichtung), vorbehaltlich des vorstehenden Abschnitts 11.5 (Rückgabe vertraulicher Informationen);
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13.3.7 Miovision stehen weiterhin alle Rechtsbehelfe zu, die ihr nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zustehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht auf Unterlassungsansprüche; und
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13.3.8 Bestimmte Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung gemäß Abschnitt 14.17 (Fortbestand) bestehen.
14. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
14.1 Auslaufen von Produkten und Dienstleistungen. Miovisionbehält sich das Recht vor, die Herstellung oder den Verkauf einzelner oder aller unter diese Vereinbarung fallenden Produkte und Dienstleistungen einzustellen oder diese anderweitig als veraltet zu behandeln. Miovision wird vor der Einstellung von Produkten und/oder Dienstleistungen gemäß der Miovision-Richtlinie zum Auslaufen von Produkten und Dienstleistungen die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung vornehmen.
14.2 Öffentlichkeitsarbeit. Miovisionhat das Recht, (a) öffentliche Mitteilungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pressemitteilungen, Anzeigen und Erfolgsgeschichten von Kunden) zu erstellen, die Verweise auf den Kunden enthalten und sich auf diesen Vertrag oder damit zusammenhängende Angelegenheiten beziehen; und (b) die Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und Handelsnamen des Kunden in solchen öffentlichen Mitteilungen zu verwenden und den Kunden auf der Website von Miovision sowie als Teil einer allgemeinen Liste der Kunden von Miovision zur Verwendung und Bezugnahme in den Unternehmens-, Werbe- und Marketingunterlagen von Miovision als Kunden von Miovision zu kennzeichnen. Miovision darf solche öffentlichen Mitteilungen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden veröffentlichen, und der Kunde darf diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern, an Bedingungen knüpfen oder verzögern.
14.3 Gesamte Vereinbarung; maßgebliche Bestimmungen. DieseVereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und hebt alle früheren Absprachen, Vereinbarungen, Gespräche, Zusagen und Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien in diesem Zusammenhang auf und ersetzt diese. Es bestehen keine Zusicherungen, Gewährleistungen, Bedingungen, Verpflichtungen oder Nebenabreden, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, zwischen den Parteien, sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt ist. Alle zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen, die in der Angebotsanfrage, der Bestellung, der Bestätigung, der Annahme, der Rechnung oder anderen Geschäftsformularen des Kunden enthalten sind, sind nichtig und unwirksam.
14.4 Englische Sprache. Esist der ausdrückliche Wunsch der Parteien, dass diese Vereinbarung und alle damit zusammenhängenden Dokumente, einschließlich Mitteilungen und sonstiger Korrespondenz, ausschließlich in englischer Sprache abgefasst werden. Es ist der ausdrückliche Wunsch der Parteien, dass diese Vereinbarung und alle damit zusammenhängenden Dokumente, einschließlich Mitteilungen und sonstiger Korrespondenz, ausschließlich in englischer Sprache abgefasst und unterzeichnet werden.
14.5 Höhere Gewalt. Keine derParteien gilt als mit dieser Vereinbarung in Verzug, wenn eine Leistungsstörung (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) auf Handlungen oder Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Maßnahmen ziviler oder militärischer Behörden, Brände, Streiks, Arbeitskonflikte, Pandemien, Epidemien, Quarantänebeschränkungen, Covid-19, staatliche Maßnahmen, Überschwemmungen, Erdbeben, Terrorismus, Unruhen, Krieg oder Transportverzögerungen (jeweils ein„Ereignis höherer Gewalt“). Jede Partei wird sich nach besten Kräften bemühen, solche Leistungsstörungen vorherzusehen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung oder Minimierung zu ergreifen; sollte eine solche Leistungsstörung jedoch länger als sechzig (60) Tage andauern, kann jede Partei die Vereinbarung nach vorheriger Ankündigung mit sofortiger Wirkung kündigen.
14.6 Unabhängige Vertragspartner. Dasdurch diesen Vertrag begründete Verhältnis zwischen Miovision und dem Kunden ist das eines unabhängigen Vertragspartners, und kein Teil dieses Vertrags ist so auszulegen, dass dadurch ein Joint Venture, eine Personengesellschaft oder ein anderes Verhältnis zwischen Miovision und dem Kunden begründet wird. Keine der Parteien ist aufgrund dieses Vertrags als Bevollmächtigter, Arbeitnehmer oder Vertreter der anderen Partei befugt. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung begründet für eine der Parteien das Recht oder die Befugnis, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen oder diese in irgendeiner Weise zu binden. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Miovision nach eigenem Ermessen einen bevollmächtigten Dritten als Vertreter, Vertriebspartner, Wiederverkäufer oder Subunternehmer benennen kann, um einige oder alle Verpflichtungen von Miovision aus dieser Vereinbarung gemäß dieser Vereinbarung zu erfüllen, wobei der Kunde ferner anerkennt, dass dieser Dritte kein Mitarbeiter, sondern ein unabhängiger Auftragnehmer von Miovision ist. Jede Partei erkennt an, dass diese Vereinbarung keiner der Parteien untersagt, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen zu treffen, um Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen, einschließlich solcher, die den hierin vorgesehenen ähnlich oder mit diesen konkurrierend sind. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass sie Miovision daran hindert, die Produkte oder Dienstleistungen oder Aspekte der Technologie von Miovision oder anderer Produkt- oder Dienstleistungsangebote an Dritte zu vermarkten, zu lizenzieren, zu verkaufen oder anderweitig bereitzustellen.
14.7 Abwerbeverbot. Füreinen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem Beginn der Laufzeit darf keine der Parteien in Verbindung mit einer anderen Person, Firma, Unternehmen oder sonstige juristische Person, weder direkt noch indirekt, in welcher Eigenschaft auch immer – einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Eigenschaft als Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Vertreter, Aktionär oder sonstiger Anteilseigner, unabhängiger Auftragnehmer, Lieferant oder in sonstiger Weise – eine Person, die bei einer der Parteien beschäftigt ist oder deren Beschäftigung bei einer der Parteien in den unmittelbar vorangegangenen sechs (6) Monaten beendet wurde, anwerben, ihr eine Beschäftigung anbieten, sie zur Beschäftigung oder Beauftragung durch eine andere Partei bewegen oder sie auf sonstige Weise von der Beschäftigung bei einer der Parteien abwerben.
14.8 Abtretung. Keine derParteien darf Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen, wobei diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigert oder verzögert werden darf. Ungeachtet des Vorstehenden können der Kunde oder Miovision ihre Rechte aus diesem Vertrag jedoch abtreten oder übertragen: (a) an ein verbundenes Unternehmen; und/oder (b) an einen Rechtsnachfolger für den Fall, dass der Kunde oder Miovision, je nach Fall, mit einem Dritten fusioniert oder sich mit diesem zusammenschließt oder ein Dritter alle oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte des Kunden oder von Miovision, je nach Fall, erwirbt, vorausgesetzt, dass der Abtretungsempfänger oder Rechtsnachfolger in jedem Fall zustimmt, an diese Vereinbarung gebunden zu sein. Diese Vereinbarung ist für jede der Parteien sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger verbindlich und wirkt zu deren Gunsten.
14.9 Keine Drittbegünstigten. Keine derhierin enthaltenen Bestimmungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, beabsichtigt, einer anderen Person oder Organisation als den Vertragsparteien sowie deren Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern Rechte oder Rechtsbehelfe aus oder aufgrund dieser Vereinbarung zu gewähren.
14.10 Mitteilungen. AlleMitteilungen, Aufforderungen und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und sind an die andere Partei unter deren Anschrift zu richten (die gegebenenfalls in einem Angebot angegeben ist oder im Falle von Miovision an: z. Hd.: General Counsel, Miovision Technologies Incorporated, 137 Glasgow Street, Suite 110, Kitchener, Ontario ON N2G 4X8, Kanada) und entweder persönlich, per E-Mail, durch einen seriösen Kurierdienst oder per Post (portofrei) zugestellt werden. Jede Partei kann ihre Anschrift für Mitteilungen ändern, indem sie der anderen Partei diese Änderung in der in diesem Abschnitt vorgesehenen Weise schriftlich mitteilt. Alle Mitteilungen sind wirksam und gelten als zugestellt: (a) bei persönlicher Zustellung oder Zustellung durch einen Kurierdienst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zustellung; (b) bei Versand per E-Mail am Geschäftstag nach dem Versanddatum; (c) bei Versand per Post (portofrei) innerhalb des Landes am dritten (3.) Geschäftstag nach dem Versand; (d) bei Versand per Post (frankiert) ins Ausland am zehnten (10.) Werktag nach dem Versand.
14.11 Anwendbares Recht. DieseVereinbarung unterliegt den Gesetzen der Provinz Ontario, Kanada, und ist entsprechend auszulegen, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich mit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Provinz Ontario, Kanada (sowie aller für die Entscheidung über Rechtsmittel zuständigen Gerichte) einverstanden und unterwirft sich dieser, verzichtet auf jegliche Einwände gegen diese Zuständigkeit aufgrund des Gerichtsstands, des „forum non conveniens“ oder ähnlicher Gründe und erklärt sich unwiderruflich mit der Zustellung von Schriftstücken per Post oder auf jede andere nach geltendem Recht zulässige Weise einverstanden. Darüber hinaus verzichten die Parteien auf jegliches Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren in Bezug auf Klagen oder Gerichtsverfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
14.12 Streitbeilegung. Alle Streitigkeiten und Fragen jeglicher Art, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Auslegung entstehen und die nach Ansicht einer Partei nicht durch die regelmäßig oder speziell anberaumten Treffen der Parteien zufriedenstellend gelöst wurden, sind zunächst der obersten Führungsebene der Parteien vorzulegen. Wenn die oberste Führungsebene der Parteien nicht in der Lage ist, die Streitigkeit oder Frage innerhalb von dreißig (30) Tagen beizulegen, können die Parteien vereinbaren, ein Schiedsverfahren einzuleiten. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich eine Partei das Recht vor, unverzüglich Unterlassungsansprüche oder billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe geltend zu machen. Das Schiedsverfahren findet in Toronto, Ontario, Kanada, statt und wird in englischer Sprache geführt. Das Schiedsverfahren wird gemäß den jeweils geltenden Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer („Schiedsgericht“) durchgeführt und von einem (1) Schiedsrichter verhandelt, der vom Vorsitzenden des Schiedsgerichts ausgewählt wird. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung hat eine Partei im Falle von Ansprüchen oder Streitigkeiten bezüglich: (a) einer einer Partei geschuldeten Summe; oder (b) einer Verletzung oder drohenden Verletzung von Verpflichtungen in Bezug auf Vertraulichkeit, geistiges Eigentum, Reverse Engineering oder regulatorische Angelegenheiten, unbeschadet des Rechts der Parteien, die Angelegenheit einem Schiedsverfahren zu unterwerfen, das Recht, bei jedem zuständigen Gericht Rechtsbehelf zu suchen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadenersatz oder Unterlassungsansprüche. Vorbehaltlich des vorstehenden Satzes trägt jede Partei die Hälfte der mit dem Schiedsverfahren verbundenen Kosten. Es gilt das materielle Recht
von Ontario, und das Verfahren wird in englischer Sprache in Toronto, Kanada, durchgeführt. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig und für die Parteien bindend, ohne dass ein Rechtsmittel eingelegt werden kann.
14.13 Überprüfung. Miovisionbehält sich das Recht vor, die Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden und die autorisierten Nutzer zu überprüfen.
14.14 Salvatorische Klausel. DieBestimmungen dieser Vereinbarung gelten als voneinander unabhängig. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung entweder in dem Umfang anzupassen, der erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen, oder sie ist von dieser Vereinbarung zu trennen, wobei die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft bleiben. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten als gemeinsam von beiden Vertragsparteien entworfen und verfasst und dürfen nicht gegen die Partei ausgelegt oder interpretiert werden, die sie verfasst oder vorbereitet hat.
14.15 Änderungen. DieseVereinbarung darf nur durch eine von beiden Vertragsparteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.Keine Geschäftsgepflogenheiten oder Handelsbräuche der oder zwischen den Vertragsparteien gelten als Einfluss auf eine solche Änderung, Ergänzung oder Aufhebung.
14.16 Kein Verzicht.Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels gilt nichtals Verzicht auf dieses Recht, diese Befugnis oder dieses Rechtsmittel oder auf andere Rechte, Befugnisse oder Rechtsmittel. Eine Verzögerung bei der Ausübung oder die Unterlassung der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels gilt nicht als Verzicht auf ein anderes Recht oder Rechtsmittel und schließt die Ausübung dieses Rechtsmittels zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus; jeder Verzicht auf ein Recht oder Rechtsmittel im Rahmen dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von jeder Partei unterzeichnet werden. Der Verzicht von Miovision auf die Geltendmachung einer Verletzung dieser Vereinbarung oder eines Zahlungsverzugs gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung einer gleichzeitigen oder späteren Verletzung oder eines späteren Zahlungsverzugs.
14.17 Fortbestand. DieBestimmungen der Abschnitte 5 (Bestellungen und Zahlungsbedingungen), 6 (Dienstleistungen), 7 (Verpflichtungen des Kunden), 9 (Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse), 10 (Eigentumsrechte an geistigem Eigentum und Freistellung), 11 (Schutz vertraulicher Informationen), 12 (Haftungsbeschränkung), 13 (Kündigung) oder 14 (Allgemeine Bestimmungen) bleiben auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.