Scout-Geschäftsbedingungen
TEIL 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bestehen aus vier Teilen:
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Teil 1gilt für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Miovision Technologies GmbH („Miovision“) und ihren Kunden.
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Teil 2enthält besondere Geschäftsbedingungen für Miovision Online-Dienste und gilt zusätzlich zu Teil 1 für Miovision Online-Dienste.
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Teil 3enthält besondere Verkaufsbedingungen und gilt zusätzlich für den Verkauf von Hardware, insbesondere Videoerfassungstechnologie, durch Miovision.
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Teil 4enthält besondere Mietbedingungen und gilt zusätzlich für die Vermietung von Hardware, insbesondere von Videoaufzeichnungstechnik, durch Miovision. Bei Widersprüchen zwischen diesem Teil 1 und den besonderen Bedingungen gemäß den Teilen 2, 3 und 4 haben die Bestimmungen in den besonderen Bedingungen Vorrang.
1.2 Alle Lieferungen und Leistungen von Miovision erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Abweichende, widersprüchliche oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Miovision hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass dies einer gesonderten ausdrücklichen Aufnahme bedarf.
1.3 Vereinbarungen, die von den AGB abweichen, bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. Mitarbeiter von Miovision, mit Ausnahme der Geschäftsführer und Prokuristen, sind nicht berechtigt, abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen.
1.4 Die Angebote von Miovision richten sich ausschließlich an Geschäftskunden, die als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gelten, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere regionale Behörden. Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.
2 Vertragsabschluss
2.1 Angebote von Miovision sind unverbindlich und nicht bindend.
2.2 Die Übermittlung einer Bestellung durch den Kunden (sei es online, per E-Mail, Fax oder Brief) gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die auf Bestellung des Kunden durchgeführten Lieferungen und Leistungen.
2.3 Miovision kann das Angebot eines Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt annehmen. Angebote können durch eine ausdrückliche Erklärung oder durch die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch Miovision angenommen werden.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten die im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Preise, andernfalls die in der aktuellen Preisliste von Miovision angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.
3.2 Alle Preise sind sofort zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.3 Der Kunde gerät in Verzug, wenn die Zahlung nach Ablauf einer vereinbarten Fälligkeit oder, falls keine solche vereinbart wurde, 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung und Fälligkeit oder früher nach Erhalt einer Zahlungserinnerung von Miovision nicht vollständig erfolgt ist. Während des Verzugs werden die Forderungen von Miovision mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst. Das Recht, weiteren Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt vorbehalten.
3.4 Befindet sich der Kunde gegenüber Miovision in Zahlungsverzug, ist Miovision – unbeschadet weiterer Rechte aufgrund des Verzugs – berechtigt, nach vorheriger Ankündigung in Textform (z. B. per Brief, E-Mail oder Fax) und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist den bestehenden Zugang des Kunden zur Miovision-Plattform (vgl. Teil 2) zu sperren, bis alle ausstehenden Zahlungen des Kunden vollständig geleistet worden sind.
3.5 Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur insoweit gestattet, als seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.6 Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Zahlungsansprüche von Miovision durch unzureichende Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, kann Miovision die Erbringung der von Miovision geschuldeten Leistungen von der vorherigen Zahlung der jeweiligen Vergütung oder der Stellung angemessener Sicherheiten abhängig machen.
4 Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit
4.1 Das geistige Eigentum von Miovision und/oder den Lizenzgebern von Miovision umfasst insbesondere alle Urheberrechte, Patente, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die von Miovision verkauften und vermieteten Waren sowie auf die Miovision-Plattform und alle diesbezüglichen Modifikationen, Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen – unabhängig davon, ob diese auf Initiative des Kunden oder anderweitig vorgenommen wurden.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen von Miovision, die ihm von Miovision offengelegt werden oder von denen er im Rahmen einer Vertragsbeziehung mit Miovision Kenntnis erlangt, streng vertraulich zu behandeln, und zwar in derselben Weise, wie er die Vertraulichkeit seiner eigenen Informationen und Daten schützt, mindestens jedoch mit der angemessenen, üblichen Sorgfalt und Aufmerksamkeit im Geschäftsverkehr. Zu den vertraulichen Informationen von Miovision gehören alle mit Miovision vereinbarten Preise und alle von Miovision abgegebenen Angebote. Eine Weitergabe oder Weiterleitung vertraulicher Informationen durch den Kunden ist nur zulässig, wenn und soweit der Kunde gesetzlich dazu verpflichtet ist und der Kunde Miovision unverzüglich vor der Weitergabe über das Bestehen und den Umfang der Weitergabepflicht informiert, damit Miovision die Weitergabe der vertraulichen Informationen noch einschränken oder verhindern kann. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die dem Kunden nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung offengelegt, d. h. mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden. Ausgenommen hiervon sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, dem Kunden bereits rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt wurden oder ohne Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung durch den Kunden bekannt werden.
5 Haftung
5.1 Die Haftung von Miovision, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Miovision nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, (iii) bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und (iv) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. In den Fällen der Ziffer (iv) ist die Haftung von Miovision jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Vertragsstrafen, feste Termine, die keine übliche Nachfrist zulassen, oder sonstige besondere Haftungsrisiken, die sich aus Verträgen des Kunden mit seinen eigenen Kunden ergeben, sind Miovision im Voraus mitzuteilen, andernfalls gilt ein solcher Schaden nicht als vorhersehbar.
5.2 Eine mögliche Haftung von Miovision für Datenverluste des Kunden beschränkt sich auf die typischen Wiederherstellungsarbeiten, die bei der regelmäßigen Erstellung von Sicherungskopien entsprechend den Risiken angefallen wären.
5.3 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Miovision.
6 Kündigung
Die außerordentliche Kündigung eines Vertragsmoduls (ein Vertragsmodul in diesem Sinne bezieht sich auf Dienstleistungsbeziehungen zwischen den Parteien gemäß Teil 2, 3 und 4) aus wichtigem Grund führt automatisch zur Kündigung aller laufenden Vertragsmodule mit dem Kunden, wenn diese sich auf fortlaufende Verpflichtungen beziehen (nämlich Miovision Online-Services gemäß Teil 2 oder Hardware-Miete gemäß Teil 4). Die ordentliche Kündigung eines Vertragsmoduls führt hingegen nur zur Beendigung des betreffenden Vertragsmoduls.
7 Vorbehalt von Änderungen
7.1 Miovision behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser AGB jederzeit zu ändern. Bei fortlaufenden Verpflichtungen – insbesondere für die Nutzung der Online-Dienste und die Hardware-Miete – sind Änderungen auch mit Wirkung innerhalb bestehender Vertragsverhältnisse zulässig. Miovision wird den Kunden über solche Änderungen mindestens 30 Kalendertage im Voraus informieren („Änderungsmitteilung”). Wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung Widerspruch einlegt und auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Miovision-Dienste weiterhin nutzt, gelten die Änderungen mit Ablauf der Widerspruchsfrist als wirksam vereinbart. In der Änderungsmitteilung wird Miovision den Kunden über das Widerspruchsrecht und dessen Folgen informieren. Für Hardware-Kaufverträge gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB.
7.2 Miovision behält sich das Recht vor, die AGB zusätzlich zu ändern, (i) wenn die Änderung für den Kunden lediglich von Vorteil ist, (ii) wenn die Änderung ausschließlich auf technischen oder prozessbezogenen Gründen beruht, sofern sie keine wesentlichen Auswirkungen für den Kunden hat, (iii) soweit Miovision oder Miovision Inc. verpflichtet ist, die Übereinstimmung dieser AGB mit geltendem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert, (iv) soweit Miovision damit einem gegen Miovision oder Miovision Inc. ergangenen Gerichtsurteil oder einer Entscheidung einer Behörde nachkommt oder (v) Miovision zusätzliche Dienstleistungen einführt, die Regelungen in diesen AGB erfordern. Miovision wird den Kunden über entsprechende Änderungen informieren.
8 Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Gültigkeit ist Köln, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Miovision ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
9 Schlussbestimmungen
9.1 Alle vertraglichen Vereinbarungen, die unter diese AGB fallen, sowie alle Rechte oder Pflichten, die sich daraus ergeben, dürfen vom Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Miovision an Dritte abgetreten werden.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
TEIL 2 – BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR MIOVISION-ONLINE-DIENSTE
Die Besonderen Geschäftsbedingungen für Miovision Online-Dienste dieses Teils 2 gelten zusätzlich zu Teil 1 der AGB für Miovision Online-Dienste („Dienste“).
Die Dienstleistungen werden von Miovision Technologies Inc. mit Sitz in Ontario, Kanada („Miovision Inc.“) als Betreiber einer entsprechenden Online-Plattform („Miovision-Plattform“) für die Nutzung der Dienstleistungen durch Kunden von Miovision („Kunden“) bereitgestellt und im Auftrag von Miovision verarbeitet.
1 Allgemeine Dienstvorschriften
1.1 Miovision gewährt dem Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang die Möglichkeit, während einer bestehenden Registrierung für die Miovision-Plattform („Zugangsdauer“) Dienste über den Online-Zugang zur Miovision-Plattform für den eigenen Gebrauch des Kunden zu nutzen.
1.2 Die Miovision-Plattform oder die Dienste werden dem Kunden während der Zugangsdauer online (unter https://www.trafficdataonline.com oder einer anderen von Miovision von Zeit zu Zeit genannten URL) zur Verfügung gestellt. Für den Online-Zugang zur Miovision-Plattform können die von Miovision empfohlenen Webbrowser verwendet werden. Miovision ist nicht verpflichtet, den Zugang zur Miovision-Plattform über andere Browser oder Software zu ermöglichen.
1.3 Ein Anspruch des Kunden auf die Nutzung der Miovision-Plattform online besteht nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Miovision bemüht sich, soweit möglich, eine unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der Miovision-Plattform sicherzustellen. Vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen können jedoch aufgrund technischer Störungen (wie z. B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) auftreten.
2 Kundenkonto
2.1 Kunden können über ein kundenspezifisches Konto („Kundenkonto“) mit einem individuellen Benutzernamen und einem Passwort („Zugangsdaten“) auf die Miovision-Plattform zugreifen und Daten hochladen oder auf der Miovision-Plattform zur Verfügung stellen, um die Miovision-Plattform oder -Dienste zu nutzen, nämlich Videoaufzeichnungen für Verkehrszählungszwecke („Kundendaten“).
2.2 Bei der Registrierung stellt Miovision dem Kunden Zugangsdaten für die Miovision-Plattform oder die Dienste zur Verfügung. Mit der erstmaligen Einwahl in die Miovision-Plattform unter Verwendung der bereitgestellten Zugangsdaten bestätigt der Kunde erneut die Gültigkeit dieser AGB und insbesondere der Bestimmungen dieses Teils 2 für Miovision-Onlinedienste.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und sorgfältig aufzubewahren. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zugangsdaten Dritten zugänglich zu machen, und muss die Zugangsdaten in angemessener Weise vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte schützen. Wenn zu befürchten ist, dass unbefugte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten des Kunden erlangt haben oder erlangen werden, ist Miovision unverzüglich zu informieren. Der Kunde haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für jede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden durchgeführt wird.
3 Zugang und Nutzungsrecht
3.1 Dem Kunden wird eine einfache und nicht übertragbare Zugangsberechtigung bzw. Nutzungsrecht in Bezug auf die Miovision-Plattform oder -Dienste für eigene Zwecke und für die Dauer der Zugangszeit gewährt. Der Nutzer ist für die Verwaltung seines Kontos verantwortlich und befugt, indem er die entsprechenden Verwaltungsfunktionen des jeweiligen Zugangs nutzt.
3.2 Diese Zugangsberechtigung und dieses Nutzungsrecht des Kunden umfasst die Berechtigung des Kunden, Partnern und/oder Kontakten des Kunden („Kundenpartner“) zum Zwecke der Einsichtnahme in die Kundendaten des Kunden Lesezugriff auf die Miovision-Plattform und auf Kundendaten, einschließlich aller im Kundenkonto hinterlegten Auswertungen, zu gewähren („Freigabefunktion“); eine weitere Berechtigung zur Gewährung des Zugriffs für Kundenpartner und/oder andere Dritte wird nicht erteilt. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Dienste für Dritte und/oder Kunden des Kunden über den in diesem Teil 2 der AGB festgelegten Umfang hinaus zu nutzen oder die Dienste Dritten und/oder Kundenpartnern für ihre eigenen Zwecke zugänglich zu machen. Der Kunde wird darauf hingewiesen und muss sich bewusst sein, dass er für die Nutzung der Kundendaten, die den Kundenpartnern bei Verwendung der Freigabefunktion zur Verfügung gestellt werden, verantwortlich ist und dass etwaige Nutzungsbeschränkungen und/oder Geheimhaltungsvereinbarungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Kundenpartner direkt zu vereinbaren sind; Miovision übernimmt diesbezüglich keine Verantwortung.
3.3 Der Kunde hat alle Versuche zu unterlassen, den Quellcode oder die zugrunde liegenden Ideen oder Algorithmen der Miovision-Plattform zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, Zugang zu den zugrunde liegenden Quellcodes zu erhalten. Dem Kunden ist es darüber hinaus untersagt, die Miovision-Plattform zu modifizieren oder zu übersetzen oder abgeleitete Werke von der Miovision-Plattform zu erstellen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Miovision-Plattform an Dritte zu vermieten, zu verleasen, zu lizenzieren oder anderweitig kommerziell zu nutzen.
3.4 Der Kunde hat es zu unterlassen, die Sicherheit der Miovision-Plattform zu manipulieren und/oder zu gefährden. Der Kunde wird insbesondere keine mit Viren und/oder Malware infizierten Kundendaten auf die Miovision-Plattform hochladen.
4 Grundsätze für Nutzung und Verantwortung
4.1 Der Kunde ist für die Erfassung, Richtigkeit, Aktualität, Qualität, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit seiner Kundendaten verantwortlich. Miovision übernimmt keine Verantwortung für die Überprüfung der Kundendaten auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität.
4.2 Der Kunde ist verantwortlich und muss garantieren, dass die Kundendaten frei von Rechten Dritter sind, die einem Hochladen und/oder einer Nutzung der Kundendaten auf der Miovision-Plattform oder durch die Dienste entgegenstehen oder diese beeinträchtigen. Der Kunde muss insbesondere sicherstellen, dass eine Nutzung der Kundendaten auf der Miovision-Plattform oder durch die Dienste keine Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse oder andere Rechte Dritter verletzt. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass nur solche Kundendaten auf die Miovision-Plattform hochgeladen oder für die Dienste zur Verfügung gestellt werden, deren Hochladen und bestimmungsgemäße Nutzung bzw. Auswertung durch Miovision oder Miovision Inc. keine Persönlichkeitsrechte Dritter oder Datenschutzgesetze verletzt. Im Zusammenhang mit der Nutzung der Miovision-Plattform oder der Dienste ist der Kunde verpflichtet, die geltenden Datenschutzbestimmungen, einschließlich der Landesgesetze und lokalen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu prüfen und einzuhalten. In jedem Fall muss der Kunde sicherstellen, dass alle Aufzeichnungen (der relevanteste Teil der Kundendaten), die Miovision zur Verfügung gestellt werden sollen, ohne Verletzung der Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Datenschutzrechts erfolgen; dem Kunden wird dringend empfohlen, Aufzeichnungshardware zu verwenden, die die Speicherung personenbezogener Daten durch Anonymisierung und/oder reduzierte Videoqualität verhindert. Der Kunde stellt Miovision und/oder Miovision Inc. auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Kundendaten an Miovision und/oder Miovision Inc. durch den Kunden ergeben. Der Kunde muss sich bewusst sein, dass er gemäß der DSGVO für die Bereitstellung von Daten an Miovision und/oder Miovision Inc. verantwortlich ist.
4.3 Dem Kunden ist es untersagt, die Miovision-Plattform oder die Dienste für rechtswidrige Kommunikationszwecke zu nutzen, insbesondere um beleidigende, rassistische, pornografische oder andere rechtswidrige Inhalte oder entsprechende Kundendaten auf die Miovision-Plattform hochzuladen oder diese für Dienste von Miovision verfügbar zu machen.
4.4 Der Kunde stellt Miovision und Miovision Inc. von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Behörden, gegenüber Miovision oder Miovision Inc. frei, die aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter in Bezug auf die vom Kunden auf die Miovision-Plattform hochgeladenen Kundendaten und deren beabsichtigte Nutzung oder Auswertung durch Miovision oder Miovision Inc. geltend gemacht werden. Der Kunde trägt alle Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung von Miovision oder Miovision Inc., einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn der Kunde für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist. Wird ein Anspruch von einem Dritten geltend gemacht, ist der Kunde verpflichtet, Miovision unverzüglich alle Informationen, die für die Prüfung des Anspruchs und die entsprechende Rechtsverteidigung erforderlich sind, vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen.
4.5 Der Kunde gewährt Miovision ein unentgeltliches Nutzungsrecht an den jeweiligen Kundendaten, soweit dies für die vertraglich vereinbarte Erbringung der Dienstleistungen durch Miovision erforderlich ist, insbesondere für die Speicherung und Integration der Kundendaten auf der Miovision-Plattform, für die Bearbeitung und Vervielfältigung, sofern dies für die Integration der Kundendaten auf der Miovision-Plattform oder für die vertraglich vereinbarte Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist, sowie für die Bereitstellung der Kundendaten auf Wunsch des Kunden (nämlich für Kundenpartner); das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung der Kundendaten für interne Zwecke von Miovision und Miovision Inc., nämlich zur Verbesserung, Überarbeitung, Weiterentwicklung und Optimierung der Dienstleistungen von Miovision. Soweit der Kunde hochgeladene Kundendaten von der Miovision-Plattform entfernt, erlischt das vorgenannte, Miovision eingeräumte Nutzungsrecht in Bezug auf die betroffenen Kundendaten. Miovision bleibt jedoch berechtigt, Kopien zu speichern, die zu Sicherungs- und/oder Beweiszwecken gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erstellt wurden. Zur Klarstellung: Ohne die Zustimmung des Kunden werden jedoch keine Videoaufzeichnungen an andere Kunden von Miovision weitergeleitet.
5 Analysen
5.1 Der Kunde kann über die Miovision-Plattform Analysen bestellen, nämlich von Videoaufzeichnungen des Kunden zum Zwecke der Verkehrszählung („Analyseauftrag“).
5.2 Die Art und der Gegenstand entsprechender Analyseaufträge werden vom Kunden über die Miovision-Plattform oder die dort verfügbaren Parameter angefordert oder in Auftrag gegeben. Die Kosten für solche Analysen richten sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen oder gegebenenfalls nach den von Miovision online angegebenen Tarifen. Die Modalitäten für die Erteilung eines Auftrags oder die jeweiligen Analysen sind auf der Miovision-Plattform detailliert beschrieben. Der Kunde kann über sein Kundenkonto online einen verbindlichen Auftrag auf eigene Kosten erteilen; die Annahme eines Auftrags wird dem Kunden vom System bestätigt.
5.3 Miovision bemüht sich, alle vom Kunden über die Miovision-Plattform in Auftrag gegebenen Analysen durchzuführen und die entsprechenden Ergebnisse („Analyseergebnisse“) in der beschriebenen Qualität und innerhalb der vom Kunden über die Miovision-Plattform gewählten Bearbeitungszeiten zur Verfügung zu stellen. Die Bearbeitungszeiten gelten als unverbindliche Zielbearbeitungszeiten; wenn und soweit Miovision für eine vom Kunden gewünschte beschleunigte Bearbeitung zusätzliche Kosten in Rechnung stellt, sind diese nicht fällig und zahlbar, wenn Miovision die Bearbeitung schuldhaft nicht innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens abschließt.
5.4 Entsprechen die Analyseergebnisse nicht dem vereinbarten Leistungsumfang und/oder Qualitätsniveau, wird Miovision nach Erhalt einer unverzüglichen Beschwerde des Kunden Analyseergebnisse liefern, die dem Leistungsumfang und Qualitätsniveau entsprechen („Nachbearbeitung“). Miovision ist jedoch nicht verpflichtet, eine Nachbearbeitung durchzuführen, wenn Miovision nicht für eine Unzulänglichkeit des Leistungsumfangs und/oder des Qualitätsniveaus verantwortlich ist, insbesondere wenn die vom Kunden für die jeweiligen Analysen bereitgestellten Daten unvollständig, beschädigt, von minderer Qualität oder anderweitig fehlerhaft sind. Miovision wird den Kunden auf diese Umstände hinweisen, falls Mängel an den bereitgestellten Daten festgestellt werden. Soweit die von Miovision zu erbringende Nachbearbeitung erneut nicht dem vereinbarten Umfang der Dienstleistungen und/oder dem vereinbarten Qualitätsniveau entspricht, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung für den Analyseauftrag angemessen zu mindern oder den zugrunde liegenden Auftrag zu stornieren; im letzteren Fall ist keine Vergütung fällig und zahlbar oder ist dem Kunden gutzuschreiben.
5.5 Die Analysemethoden von Miovision basieren auf dem Know-how und der Erfahrung von Miovision, die im Rahmen zahlreicher Analyseaufträge erworben wurden. Dieses Know-how sowie die entsprechenden Fachkenntnisse oder Fakten stellen einen wesentlichen Wert für Miovision dar, der den Kunden von Miovision im Rahmen von Analyseaufträgen zur Verfügung gestellt werden kann, soweit das Know-how und die Erfahrungen aus früheren Analyseaufträgen zum Nutzen der Kunden von Miovision verwendet werden können. Miovision sowie Miovision Inc. sind und bleiben berechtigt, das in den Analyseergebnissen enthaltene und daraus abgeleitete Know-how, insbesondere zugrunde liegende Konzepte, Verfahren und Methoden, zu nutzen und zu verwerten, auch wenn dieses während der Durchführung von Analysen für den Kunden erworben wurde. Dies gilt auch und insbesondere für die zur Durchführung von Analysen verwendeten Softwarelösungen sowie für andere Modelle, Methoden, Programmmodule, Programmblöcke, Techniken, bereits vorhandene und frühere Materialien oder andere patentierbare Güter von Miovision und/oder Miovision Inc., die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung verwendet und/oder entwickelt wurden. Die Verpflichtung von Miovision zur Einhaltung von Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsverpflichtungen sowie das lediglich eingeschränkte Nutzungsrecht von Miovision in Bezug auf Kundendaten als solche gemäß Ziffer 4.5 dieses Teils 2 bleiben unberührt.
6 Kontaktportal
6.1 Soweit auf der Miovision-Plattform Kontakte zu Anbietern bereitgestellt werden, die Videoaufzeichnungen von und im Auftrag von Kunden zum Zwecke der Verkehrsdatenerfassung erstellen („Drittanbieter“), beschränkt sich diese Dienstleistung von Miovision, für die keine gesonderten Kosten anfallen, ausschließlich auf die Bereitstellung von Kontaktdaten oder Kontaktmöglichkeiten.
6.2 Wenn ein Kunde Aufträge bei Drittanbietern erteilen möchte, muss er diese Aufträge individuell mit dem jeweiligen Drittanbieter aushandeln und einen Vertrag direkt mit diesem Drittanbieter abschließen. Drittanbieter handeln unabhängig auf eigene Rechnung und weder für noch im Auftrag von Miovision oder Miovision Inc. Miovision ist weder für die Vorauswahl von Drittanbietern noch für die ordnungsgemäße Ausführung von Bestellungen durch Drittanbieter verantwortlich.
7 Support und Systemwartung
7.1 Während der auf https://www.miovision.com angegebenen Zeiten bietet Miovision allgemeinen Support in Bezug auf die Miovision-Plattform („Support“). Die Supportleistungen umfassen keinen individuellen Support, d. h. Miovision ist nicht verpflichtet, im Rahmen des Supports Erklärungen und Hilfestellungen zu geben, die speziell auf die IT-Systeme des Kunden zugeschnitten sind. Darüber hinaus kann Miovision im Rahmen seines Supports auf vorhandene Handbücher und andere Bedienungsanleitungen, z. B. auch Online-Hilfen, verweisen.
7.2 Miovision ist bestrebt, die Miovision-Plattform kontinuierlich weiterzuentwickeln und auf dem neuesten Stand der Technik zu halten, und wartet die Miovision-Plattform entsprechend („Systemwartung“). Der Schwerpunkt liegt dabei unter anderem auf den Aspekten der Daten- und Systemsicherheit. Während einer Systemwartung durch Miovision oder während Zeiten, die Miovision zum Zwecke der Aktualisierung und Wartung der Miovision-Plattform benötigt, ist die Miovision-Plattform nicht oder nur eingeschränkt verfügbar. Geplante Ausfallzeiten werden dem Kunden vorab per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt.
8 Gegenleistung
Die Gegenleistung für die Nutzung der Miovision-Plattform oder der Dienste hängt von der Art und dem Umfang der Nutzung eines Dienstes oder der bestellten Verarbeitung von Kundendaten durch Miovision ab. Die konkreten Vergütungsmodalitäten richten sich nach der Art der vom Kunden gewählten Tarifoption. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Dienstleistungsentgelte von Miovision ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar.
9 Tarifoptionen
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, bietet Miovision die folgenden Tarifoptionen an:
9.1Tarif 1: Der Tarif„Pay-As-You-Go”sieht vor, dass der Kunde seine tatsächliche Nutzung der Miovision-Plattform zu den vereinbarten „Pay-As-You-Go”-Tarifen am Ende jedes Monats bezahlt.
9.2Tarif 2: Der Tarif„Prepaid“ermöglicht es dem Kunden, die Miovision-Plattform oder -Dienste zu einem im Voraus festgelegten Preis für das zu erwerbende Volumen („Prepaid-Guthaben“) zu nutzen. Prepaid-Guthaben verfallen drei Jahre nach Erwerb des jeweiligen Prepaid-Guthabens; die Bestimmungen zur Kündigung gemäß Ziffer 11 dieses Teils 2 bleiben davon unberührt. Sobald das Prepaid-Guthaben aufgebraucht ist, wird die Nutzung der Miovision-Plattform und der Dienste dem Kunden monatlich zu den Tarifen des Tarifs „Pay-As-You-Go“ in Rechnung gestellt; alternativ ist es natürlich möglich, erneut ein neues Prepaid-Guthaben zu erwerben.
10 Haftung
10.1 Für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gelten zusätzlich in Abweichung von Teil 1 der AGB die folgenden Haftungsbeschränkungen: Für einen einzelnen Schadensfall während eines laufenden Vertragsjahres ist die Haftung von Miovision auf das Doppelte des Betrags der vom Kunden in diesem Vertragsjahr bis zum Eintritt des Schadens bereits gezahlten Vergütung für Dienstleistungen beschränkt, und für alle Schadensfälle innerhalb eines Vertragsjahres ist die Haftung von Miovision auf das Doppelte der vom Kunden während dieses Vertragsjahres gezahlten Gesamtvergütung für Dienstleistungen beschränkt.
10.2 Sollte ein Kunde aufgrund der Nutzung von kostenlos auf der Miovision-Plattform zur Verfügung gestellten Diensten (einschließlich des Abrufs kostenloser Inhalte) einen Schaden erleiden, haftet Miovision nur insoweit, als der Schaden des Kunden aufgrund der vertraglich vereinbarten Nutzung der kostenlosen Inhalte und/oder Dienste entstanden ist, und nur im Falle von Vorsatz (einschließlich betrügerischer Absicht) und grober Fahrlässigkeit seitens Miovision.
10.3 Eine Haftung von Miovision für Mängel, die bei Vertragsabschluss bereits bestanden (§ 536a BGB), ist ausgeschlossen.
10.4 Im Übrigen bleiben die Haftungsbestimmungen in Teil 1 unberührt.
11 Laufzeit und Kündigung
11.1 Der Zugang zur Miovision-Plattform und zu den Diensten sowie zum Support wird zu Beginn der Zugangsdauer gewährt. Die Zugangsdauer beginnt, wenn die Zugangsdaten dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
11.2 Die Zugangsdauer ist unbefristet und kann von den Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende jedes Kalenderquartals gekündigt werden. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Miovision hat insbesondere einen wichtigen Grund zur Kündigung des Vertrags, wenn der Kunde illegale und/oder rechtswidrige Kundendaten auf die Miovision-Plattform hochlädt oder diese unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Teils 2 über die Nutzungsgrundsätze und Verantwortlichkeiten für die Verarbeitung von Diensten zur Verfügung stellt.
11.3 Die Zugangsdauer endet automatisch, wenn der Kunde 60 Tage mit der Zahlung in Verzug ist oder das Kundenkonto 365 Tage lang nicht genutzt hat.
11.4 Kündigt der Kunde den Dienstleistungsvertrag gemäß diesem Teil 2 auf ordentliche Weise, verfällt das Prepaid-Guthaben des Kunden, das zum Ende der Zugangsdauer noch vorhanden ist, ohne Entschädigung; dies gilt entsprechend für eine außerordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrags gemäß Teil 2 durch Miovision. Kündigt Miovision den Dienstleistungsvertrag gemäß Teil 2 ordnungsgemäß, zahlt Miovision dem Kunden das verbleibende Prepaid-Guthaben aus; dies gilt entsprechend im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Dienstleistungsvertrags gemäß Teil 2 durch den Kunden oder eines automatischen Ablaufs der Zugangsdauer gemäß Abschnitt 11.3 dieses Teils 2.
11.5 Mit Wirksamwerden der Kündigung enden sowohl das Registrierungsverhältnis als auch die Zugangsdauer. Die Miovision-Plattform oder die Dienste stehen dem Kunden dann nicht mehr zur Verfügung. Miovision behält sich das Recht vor, die Kundendaten und mögliche Analyseergebnisse mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren. Miovision ist darüber hinaus berechtigt, alle Kundendaten und Analyseergebnisse innerhalb von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Fristen unwiderruflich zu löschen; dem Kunden wird empfohlen, die auf der Miovision-Plattform gespeicherten Kundendaten und Analyseergebnisse zum Ende der Vertragslaufzeit zu sichern.
12 Änderung der Dienstleistungen
Miovision behält sich das Recht vor, die Miovision-Plattform oder die Dienste zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, sofern dies für den Nutzer nicht unangemessen ist. Miovision behält sich außerdem das Recht vor, die Miovision-Plattform oder die Dienste zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, (i) wenn Miovision verpflichtet ist, die Übereinstimmung der von Miovision angebotenen Dienste mit dem geltenden Recht sicherzustellen, insbesondere im Falle von Änderungen der geltenden Rechtsnormen, (ii) soweit Miovision einem gegen Miovision und/oder Miovision Inc. gerichteten Gerichtsurteil oder einer Entscheidung einer Behörde nachkommt, (iii) soweit die jeweilige Änderung erforderlich ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen, (iv) wenn die Änderung für den Kunden lediglich von Vorteil ist oder (v) wenn die Änderung rein technischer oder prozessbezogener Natur ist und keine wesentlichen Auswirkungen für den Kunden hat. Änderungen, die nur einen unbedeutenden Einfluss auf die Funktionen der Miovision-Plattform oder der Dienste haben, stellen keine Änderungen der Dienste im oben genannten Sinne dar; dies gilt insbesondere für Änderungen grafischer Elemente und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden dadurch nicht eingeschränkt.
TEIL 3 – BESONDERE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Die Besonderen Verkaufsbedingungen dieses Teils 3 gelten für den Verkauf von Hardware, insbesondere Videoaufzeichnungstechnik („Waren“) durch die Miovision Technologies GmbH („Miovision“) an Kunden von Miovision („Kunden“) zusätzlich zu Teil 1 der AGB.
1 Kaufpreis
Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Lager Miovision. Der Versand an einen vom Kunden angegebenen Ort erfolgt gegen separate Berechnung der hierfür anfallenden Transportkosten. Der Kaufpreis der Waren ist ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar, jedoch nicht vor Lieferung der Waren. Wurde im Einzelfall Vorauszahlung vereinbart, so werden die Waren erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises geliefert.
2 Versand und Lieferung
2.1 Auf Wunsch des Kunden sendet Miovision die Waren an den vom Kunden angegebenen Lieferort. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden durch ein von Miovision beauftragtes Transportunternehmen, wobei eine Transportversicherung abgeschlossen wird. Das Risiko von Schäden, die über den Versicherungsschutz hinausgehen und im Zusammenhang mit dem Versand der Waren entstehen, trägt der Kunde.
2.2 Die in der vom Kunden erteilten und von Miovision bestätigten Bestellung angegebenen Liefertermine sind nur annähernd angegeben, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein fester Termin vereinbart. Der angegebene Liefertermin bezieht sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen.
2.3 Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit der Auftragsbestätigung durch Miovision, jedoch nicht bevor alle Einzelheiten der Auftragsausführung geklärt sind und alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen seitens des Kunden erbracht wurden; dasselbe gilt für Liefertermine. Die Einhaltung des Liefertermins setzt die rechtzeitige Belieferung von Miovision durch seine Unterlieferanten voraus.
2.4 Vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen sind zulässig, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
3 Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Miovision. Verfügungen jeglicher Art über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Miovision zulässig.
4 Installation und Betrieb
4.1 Miovision legt den Waren eine Bedienungsanleitung bei und bietet zusätzlich kostenlosen, eingeschränkten Support zu den online unter https://www.miovision.com beschriebenen Bedingungen an.
4.2 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Installation und den Betrieb der Waren, einschließlich der Einholung aller für die Installation oder Nutzung der Waren erforderlichen Genehmigungen.
4.3 Dem Kunden wird dringend empfohlen, die Bedienungsanleitung der Waren und/oder andere Gebrauchsanweisungen von Miovision zu befolgen, um die Waren bestimmungsgemäß und entsprechend ihrer Funktionen zu verwenden. Um falsche Einstellungen und/oder Fehlfunktionen zu vermeiden, wird dem Kunden insbesondere empfohlen, auf eine sorgfältige und korrekte Handhabung von Speicherkarten und wiederaufladbaren Batterien, die ordnungsgemäße Installation und Positionierung der Waren, eine Überprüfung der Standardeinstellungen sowie die vorsorgliche Durchführung von Testaufnahmen zu achten.
4.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Nutzung der Waren allen gesetzlichen Bestimmungen entspricht und insbesondere keine Aufzeichnungen mit Hilfe der Waren vorgenommen werden, die Persönlichkeitsrechte Dritter oder das Datenschutzrecht verletzen. Der Kunde stellt Miovision auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Hardware durch den Kunden entstehen.
5 Garantie
5.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser die gesetzlichen Fristen für die Untersuchung und Rüge einhält. Kunden, die nicht der gewerblichen Untersuchungs- und Rügepflicht unterliegen, müssen die Ware unverzüglich nach Lieferung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und offensichtliche Mängel untersuchen und diese innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich gegenüber Miovision rügen.
5.2 Versteckte Mängel an den Waren, die während der Gewährleistungsfrist festgestellt werden, sind Miovision vom Kunden unverzüglich per E-Mail oder Telefon unter möglichst genauer Beschreibung der Fehlfunktion zu melden. Auf Verlangen von Miovision hat der Kunde die Waren unverzüglich zur genaueren Prüfung an Miovision zu senden.
5.3 Sind die gelieferten Waren mangelhaft, erfolgt die Nacherfüllung zunächst nach geltendem Recht nach Wahl von Miovision entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder nach den Bestimmungen des geltenden Rechts vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatz kann nur gemäß Ziffer 5 von Teil 1 der AGB geltend gemacht werden.
5.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach Lieferung der Waren. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Nacherfüllungspflicht können nicht geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung von Miovision aufgrund des Ablaufs der Gewährleistungsfrist oder der Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht rechtmäßig verweigert werden kann.
5.5 Der Kunde kann innerhalb des ersten Jahres nach Lieferung der Waren eine Verlängerung der beschränkten Gewährleistungsfrist um ein Jahr erwerben.
6 Kundenservice
6.1 Bei einer Fehlfunktion der Waren, auch über die Garantie hinaus, steht allen Kunden von Miovision während der regulären Geschäftszeiten Support zur Verfügung. Die E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind auf der Website von Miovision veröffentlicht.
6.2 Ist es nicht möglich, eine Störung per E-Mail oder Telefon zu identifizieren und zu beheben, wird Miovision den Kunden darüber informieren. In diesem Fall kann der Kunde die Ware zur genaueren Untersuchung und Reparatur an Miovision senden. Miovision wird die Störung untersuchen und den Kunden über die Ursache der Störung und deren Behebung informieren.
6.3 Auf Wunsch des Kunden repariert Miovision die Waren im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs und stellt sie dem Kunden zur Abholung bereit oder sendet sie an den Kunden zurück. Alle Kosten für Reparatur und Versand gehen zu Lasten des Kunden. Die Kosten für die Reparatur richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von Miovision. Auf Wunsch des Kunden und gegen gesonderte Vergütung kann dem Kunden für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden.
TEIL 4 – BESONDERE MIETBEDINGUNGEN
Die besonderen Mietbedingungen dieses Teils 4 gelten für die Vermietung von Hardware, insbesondere Videoaufzeichnungstechnik („Waren“), durch die Miovision Technologies GmbH („Miovision“) an Kunden von Miovision („Kunden“) zusätzlich zu Teil 1 der AGB.
1 Mietpreis
1.1 Die Mietpreise gelten für die in der Bestellung des Kunden vereinbarten Zeiträume und unterliegen den Bestimmungen in Unterabschnitt 6 dieses Teils 4.
1.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Miete für die Waren ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum und Lieferung der Waren fällig und zahlbar.
1.3 Werden die Waren wie vereinbart geliefert, schuldet der Kunde den vollen Mietpreis für die gesamte vertragliche Mietdauer, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Waren.
2 Lieferung
2.1 Die Waren werden dem Kunden zum vereinbarten Beginn der Mietdauer im Lager von Miovision zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch des Kunden sendet Miovision die Waren an den vom Kunden angegebenen Lieferort. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden durch ein von Miovision beauftragtes Transportunternehmen, wobei eine Transportversicherung abgeschlossen wird. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Gefahrentragung bleiben unberührt.
2.2 Der Kunde hat die Waren unverzüglich nach der Lieferung oder nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese Mängel Miovision schriftlich zu melden. Andernfalls gelten die Waren bis zum Beweis des Gegenteils als in ordnungsgemäßem Zustand geliefert.
2.3 Ist die fristgerechte Lieferung der Waren an den Kunden für Miovision unmöglich, weil ein anderer Kunde die betreffenden Waren ohne Verschulden von Miovision verspätet oder in beschädigtem Zustand an Miovision zurückgesandt hat, ist Miovision für die Dauer der Unmöglichkeit der Leistung nicht zur Erbringung seiner Leistungen verpflichtet und haftet Miovision nur für Folgeschäden, soweit diese Schadensansprüche gegenüber dem anderen Kunden geltend gemacht werden können.
3 Installation, Verwendung und Wartung
3.1 Miovision legt den Waren eine Bedienungsanleitung bei und bietet zusätzlich kostenlosen, begrenzten Support gemäß den online unter www.miovision.com beschriebenen Bedingungen an. Der Kunde ist allein verantwortlich für die sorgfältige Installation, Wartung und den Betrieb der Waren auf eigene Kosten und unter Einhaltung der Bedienungsanleitung, der Bedingungen dieses Vertrags und aller geltenden Gesetze und Vorschriften zu jeder Zeit.
3.2 Die Waren dürfen nur von kompetentem und qualifiziertem Personal und ausschließlich für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Der Kunde hat die Waren mit der üblichen Sorgfalt vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Der Kunde darf die Waren ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Miovision nicht verändern oder anpassen. Die Weitergabe der Waren an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Miovision untersagt.
3.3 Dem Kunden wird dringend empfohlen, die Bedienungsanleitung der Waren und/oder andere Anwendungshinweise von Miovision zu befolgen, um eine ordnungsgemäße und angemessene Verwendung der Waren zu gewährleisten. Um Fehleinstellungen und/oder Fehlfunktionen zu vermeiden, wird dem Kunden insbesondere empfohlen, auf eine sorgfältige und korrekte Handhabung von Speicherkarten und wiederaufladbaren Batterien, die ordnungsgemäße Installation und Positionierung der Waren, die Überprüfung der Standardeinstellungen sowie die vorsorgliche Durchführung von Testaufnahmen zu achten.
4 Garantie
4.1 Störungen der Waren während der Mietdauer sind vom Kunden unverzüglich per E-Mail oder Telefon an Miovision zu melden, wobei die Störung so genau wie möglich zu beschreiben ist. Ist es nicht möglich, eine Störung per E-Mail oder Telefon zu identifizieren und zu beheben, wird Miovision den Kunden darüber informieren, und der Kunde muss die Waren unverzüglich an Miovision zurücksenden. Miovision wird die Störung untersuchen und den Kunden über deren Ursache und Behebung informieren.
4.2 Wenn die Fehlfunktion durch einen Benutzerfehler oder andere Umstände verursacht wurde, für die der Kunde verantwortlich ist, repariert Miovision die Waren im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs und stellt sie dem Kunden zur Abholung bereit oder sendet die Waren an den Kunden zurück. Alle Kosten für die Reparatur und den Versand gehen zu Lasten des Kunden. Die Kosten für die Reparatur richten sich nach der jeweils gültigen Mietpreisliste von Miovision. Auf Wunsch des Kunden und gegen Zahlung einer gesonderten Vergütung kann dem Kunden während der Reparatur ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Miete während der Reparatur weiterzuzahlen.
4.3 Wenn die Fehlfunktion auf einen Mangel der Waren oder einen anderen Grund zurückzuführen ist, für den der Kunde nicht verantwortlich ist, wird Miovision nach eigenem Ermessen gemäß den Bestimmungen des geltenden Rechts entweder den Mangel beheben oder ein fehlerfreies Produkt liefern. In diesem Fall trägt Miovision die Kosten für die Mängelbeseitigung und den Transport zum Kunden. Im letzteren Fall ist der Kunde berechtigt, die Miete um einen angemessenen Betrag zu mindern, bis der Mangel wirksam behoben ist. Anstelle einer Mietminderung kann Miovision eine kostenlose Verlängerung der Mietdauer um die Dauer der Reparatur anbieten; der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Mietdauer.
4.4 Miovision haftet nur dann für Schäden, wenn Miovision für den Mangel an den Waren verantwortlich ist, auch im Falle von Anfangsmängeln, oder seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nicht ordnungsgemäß nachkommt. Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen in Teil 1 der AGB.
5 Pflichten und Haftung des Kunden
5.1 Während der Mietdauer haftet der Kunde gegenüber Miovision für Verlust oder Beschädigung der gemieteten Waren sowie für Vertragsverletzungen gemäß den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
5.2 Jeder Verlust oder jede Beschädigung der gemieteten Waren ist Miovision unverzüglich zu melden. Bei Verdacht auf eine Straftat Dritter (z. B. Sachbeschädigung, Diebstahl) muss der Kunde den Vorfall den zuständigen Ermittlungsbehörden nachweisbar melden und gegebenenfalls Strafanzeige erstatten.
5.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die gemieteten Waren in Übereinstimmung mit allen geltenden gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden und insbesondere, dass Aufzeichnungen mit den Waren durchgeführt werden, ohne die Persönlichkeitsrechte Dritter oder das Datenschutzgesetz zu verletzen. Der Kunde stellt Miovision auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Hardware durch den Kunden frei.
6 Versicherungsanforderung, Risikozuschlag
6.1 Die Waren werden in der Regel im öffentlichen Raum installiert und nicht kontinuierlich vom Kunden überwacht. Sie unterliegen daher einem erhöhten Risiko von Beschädigungen und Verlusten. Die Mietpreise von Miovision werden unter der Annahme berechnet, dass der Kunde während der Mietdauer auf eigene Kosten eine Versicherung gegen Beschädigung oder Verlust der Waren aus beliebigen Gründen (Diebstahl, Vandalismus, Naturgefahren usw.) abschließt. Miovision kann jederzeit die Vorlage der Versicherungspolice verlangen.
6.2 Wenn der Kunde eine solche Versicherung nicht abschließen möchte, muss er Miovision spätestens bei Rücksendung der unterzeichneten Kundenbestellung entsprechend benachrichtigen. In diesem Fall erhöht sich der Mietpreis um eine Risikoprämie und eine Selbstbeteiligung, die der Kunde im Falle einer vorsätzlichen Beschädigung der Waren durch Dritte (Sachbeschädigung/Vandalismus) oder im Falle eines Diebstahls zu tragen hat. Die Höhe der Risikoprämie und der Selbstbeteiligung sind im Kundenauftragsformular angegeben.
7 Laufzeit und Kündigung
7.1 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder im Falle einer vorzeitigen Kündigung.
7.2 Miovision ist zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und die Vertragsverletzung auf Aufforderung von Miovision nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt. Gleiches gilt umgekehrt für den Kunden, wobei der Kunde bei Mängeln der Ware den Vertrag erst nach Fehlschlagen oder Verweigerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Miovision kündigen kann.
8 Rückgabe
8.1 Bei Beendigung des Mietvertrags muss der Kunde die Waren in einem ordnungsgemäßen Zustand an dem mit Miovision vereinbarten Ort zur Abholung bereitstellen.
8.2 Die vorzeitige Rückgabe der Waren durch den Kunden hat keinen Einfluss auf seine Verpflichtung, die für die Vertragslaufzeit vereinbarte Mietgebühr zu zahlen.
8.3 Bei verspäteter Rückgabe der Waren schuldet der Kunde die fortgesetzte Zahlung der vereinbarten Miete bis zur tatsächlichen Rückgabe oder den aktuellen Listenpreis der Waren, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Der Kunde haftet zusätzlich für alle finanziellen Nachteile, die Miovision durch die verspätete Rückgabe der Waren entstehen, es sei denn, der Kunde ist für die Verspätung nicht verantwortlich.
8.4 Wenn die Waren vom Kunden zurückgesandt werden, kann Miovision die Waren innerhalb einer Frist von zehn Werktagen („Prüfungsfrist“) untersuchen, um sicherzustellen, dass sie nicht beschädigt, verändert, funktionsunfähig oder in einem schlechten Zustand sind. Stellt Miovision innerhalb der Prüfungsfrist fest und teilt dem Kunden mit, dass die Waren nicht in dem vertraglich vereinbarten Zustand sind, gilt die Rücksendung der Waren durch den Kunden als nicht ordnungsgemäß. Der Kunde behält sich das Recht vor, nachzuweisen, dass der Mangel bereits zu Beginn der Mietdauer bestand oder dass er für den Mangel nicht verantwortlich ist. Die Prüfphase stellt keine Ausschlussfrist für Miovision dar. Werden jedoch nach Ablauf der Prüfphase Schäden gemeldet, trägt Miovision die volle Beweislast.
8.5 Wenn der Kunde die Waren beschädigt zurückgibt – außer in den Fällen gemäß Unterklausel 8.4 Satz 3 dieses Teils 4 – oder wenn der Kunde für die Unmöglichkeit der Rückgabe der Waren verantwortlich ist, schuldet der Kunde Miovision zusätzlich zu den Schäden für die Reparatur oder den Ersatz selbst eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 % des Mietlistenpreises für den Nutzungsausfall bis zur Reparatur oder Beschaffung eines neuen Geräts/neuer Waren. Die Vertragsparteien behalten sich das Recht vor, einen höheren oder niedrigeren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.
8.6 Die Verjährungsfrist gemäß § 548 BGB wird auf ein Jahr verlängert.