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Nutzungsbedingungen

MIOVISION-NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen (die„Vereinbarung“) sorgfältig durch, bevor Sie Miovision-Produkte nutzen. Diese Vereinbarung legt die Bedingungen fest, die die Nutzungsrechte und die Art der Nutzung für alle Nutzer von Miovision-Produkten regeln. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind oder diese nicht einhalten können, müssen Sie die Nutzung der Miovision-Produkte unverzüglich einstellen.

Miovision aktualisiert die Bestimmungen dieser Vereinbarung in regelmäßigen Abständen. Alle autorisierten Nutzer mit einem aktiven Konto werden per E-Mail oder über eine Benachrichtigung auf einer Miovision-Plattform über Aktualisierungen informiert. Sofern in der Mitteilung nichts anderes angegeben ist, treten die aktualisierten Bestimmungen dieser Vereinbarung am nächsten Werktag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und sind ab diesem Zeitpunkt verbindlich. Archivierte Versionen der Nutzungsbedingungen könnenhier abgerufen werden.

1. Mit der Nutzung erklären Sie sich damit einverstanden

DURCH DEN ZUGRIFF AUF, DIE NUTZUNG, DIE KONFIGURATION ODER DIE AKTIVIERUNG („Nutzung“oder„nutzen“) VON MIOVISION-PRODUKTEN ODER DURCH DAS ANKLICKEN EINES ONLINE-KÄSTCHENS, MIT DEM DIE ANNAHME DIESER VEREINBARUNG BESTÄTIGT WIRD, BESTÄTIGT DER BEFUGTE NUTZER UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS:

I. DER BEFUGTE NUTZER HAT ALLE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GELESEN, VERSTANDEN UND AKZEPTIERT; UND

II. DIE PERSON, DIE DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN DES KUNDEN ABSCHLIESST, VERSICHERT UND GARANTIERT HIERMIT, DASS SIE BEFUGT IST, DEN KUNDEN (UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN) AN DIESE VEREINBARUNG ZU BINDEN.

2. ANWENDUNG

Diese Vereinbarung gilt, wenn Miovision Dienstleistungen für einen autorisierten Nutzer erbringt. Der autorisierte Nutzer kann die Dienstleistungen entweder (a) direkt bei Miovision gemäß dem jeweiligen Angebot, der Bestellung oder dem Miovision-Rahmenvertrag für Dienstleistungen („MSA“) bestellen und bezahlen oder (b) über einen Partner gemäß den Bedingungen einer gesonderten Vereinbarung mit diesem Partner („Partnervereinbarung“) bestellen und bezahlen.

Bestimmte Begriffe in Großbuchstaben sind in Abschnitt 14 (Begriffsbestimmungen) definiert, andere werden im Kontext dieser Vereinbarung definiert. Für Begriffe in Großbuchstaben, die in dieser Vereinbarung nicht definiert sind, gilt die im MSA festgelegte Definition.

3. DIENSTLEISTUNGEN

3.1.Gewährung des Zugangs. AutorisierteNutzer greifen über ein bestimmtes Konto unter Verwendung individueller Benutzernamen und Passwörter auf die Dienste zu. Der autorisierte Nutzer ist allein verantwortlich für die Geheimhaltung und Verwendung der Benutzernamen und Passwörter, die Nutzung des autorisierten Nutzerkontos sowie für alle Kosten, die durch die Nutzung der über sein Konto aufgerufenen Dienste entstehen.

3.2.Zugriff durch den Kunden und autorisierte Nutzer. Der Kundeist berechtigt, seinen autorisierten Nutzern Zugriff auf die Dienste zu gewähren, damit diese Kundendaten suchen, einsehen und anfordern können. Der Kunde darf unter keinen Umständen anderen Personen als den autorisierten Nutzern Zugriff auf die Dienste gewähren.

3.3.Zugriff auf Miovision-Konten. Miovisionhat das Recht, nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit auf alle Konten der autorisierten Nutzer aller Kunden zuzugreifen, und zwar zum Zwecke des Supports, der Verwaltung und der Rechnungsstellung sowie zur Überprüfung der Nutzung der Dienste durch den Kunden und seine autorisierten Nutzer, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung sicherzustellen.

3.4.Zusätzliche Dienstleistungen und Hardware. DieseVereinbarung umfasst weder den Kauf von Hardware noch maßgeschneiderte Entwicklungsdienstleistungen und ist in Verbindung mit dem Rahmenvertrag (MSA) oder anderen Miovision-Vereinbarungen zu lesen, in denen auf diese Vereinbarung Bezug genommen wird.

4. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

4.1.Einhaltung der Richtlinien. Der Kundeund jeder autorisierte Nutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung der Produkte die Richtlinien und Bestimmungen von Miovision einzuhalten, die unterhttps://www.miovision.com/legal/policieszu finden sind und hiermit durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen werden. Miovision kann seine Richtlinien und Bestimmungen von Zeit zu Zeit aktualisieren.

4.2.Datenverbindungen.

a) Konfiguration.Der Kunde darf Miovision-Produkte oder Datenverbindungen nicht in einer Weise installieren, konfigurieren oder in Betrieb nehmen, die: (i) eine unzulässige Nutzung gemäß der näheren Beschreibung in Abschnitt 4.5 dieser Vereinbarung ermöglicht oder zur Folge hat; oder (ii) zu einer Datennutzung führt, die über die in dem jeweiligen Angebot, den Bestellungen oder der Partnervereinbarung festgelegten Beschränkungen (die„Nutzungsbeschränkungen“) hinausgeht.

b) Überwachungsrecht. Miovisionhat das Recht, (i) die Nutzung jeder Datenverbindung zuüberwachen und (ii) den Kunden oder autorisierte Nutzer über deren Konto zu kontaktieren, falls Probleme oder ein Missbrauch der Datenverbindung oder ein Verstoß gegen die Nutzungsbeschränkungen vorliegen.

c) Recht auf Nutzungsbeschränkung. Miovisionbehält sich das Recht vor, die Datennutzung einzuschränken, zu drosseln oder zu begrenzen, um sicherzustellen, dass die geltenden Nutzungsgrenzen nicht überschritten werden.

4.3.Anforderungen des Kunden. Der Kundeträgt alle Kosten für seine eigenen Werkzeuge, Computer, Software, Netzwerk- und Internetverbindungen, die im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Produkte entstehen.

4.4.Einhaltung von Gesetzen. Der Kunde versichert hiermit, dass er auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung alle Gesetze, Verordnungen, Rechtsvorschriften und Bestimmungen, die für den Besitz, die Nutzung, den Betrieb, die Reparatur, die Wartung, den Transport, die Einfuhr und die Ausfuhr der Produkte gelten, vollständig einhalten wird.

4.5.Verbotene Nutzung. Miovisionstellt über Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) und andere Technologien programmatischen Zugriff auf die Produkte sowie Integrationsmöglichkeiten bereit und fördert die Nutzung dieser Produktfunktionen. Dem Kunden ist es jedoch untersagt (und er darf dies auch anderen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf autorisierte Nutzer, nicht gestatten), direkt oder indirekt: (i) die Produkte für Zwecke zu nutzen, die über den Umfang der in dieser Vereinbarung gewährten Lizenzrechte und Zugriffsrechte hinausgehen; (ii) die Produkte ganz oder teilweise zu kopieren, zu modifizieren, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu entschlüsseln, anzupassen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode abzuleiten oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Produkte zu erstellen; (iii) in den Produkten eingebettete Software oder Firmware zu nutzen, zu modifizieren, zu erweitern, zu kopieren oder unterzulizenzieren; (iv) Urheberrechts-, Marken- oder sonstige Eigentumsvermerke, Etiketten, Beschriftungen oder Kennzeichnungen auf den Produkten zu entfernen, zu ändern, zu verdecken, zu verunstalten oder auf sonstige Weise zu verändern oder zu manipulieren; (v) die Produkte zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, abzutreten, zu vertreiben, zu veröffentlichen, zu übertragen oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist gemäß Abschnitt 8 (Geistiges Eigentum und Lizenzen) ausdrücklich gestattet oder der Kunde hat das uneingeschränkte Eigentumsrecht an den Produkten erworben; oder (vi) die Produkte in einer Weise oder zu einem Zweck zu nutzen, die ein Recht an geistigem Eigentum oder ein anderes Recht einer Person verletzt, missbraucht oder anderweitig gegen dieses verstößt oder gegen geltendes Recht verstößt.

5. GEWÄHRLEISTUNGEN

5.1.Zusicherungen und Gewährleistungen des Kunden und der autorisierten Nutzer. Der Kunde und seine autorisierten Nutzer versichern und gewährleisten gegenüber Miovision, dass der Kunde befugt und berechtigt ist, diesen Vertrag abzuschließen, und dass er weder Partei einer Vereinbarung mit einem Dritten ist noch Verpflichtungen gegenüber einem Dritten hat, die in irgendeiner Weise im Widerspruch zu seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag stehen würden, und der Kunde wird Miovision für jeden Verstoß gegen das Vorstehende schadlos halten und freistellen.

5.2.Eingeschränkte Gewährleistungen von Miovision.

a) Hardware und Firmware. Diebeschränkte Garantie von Miovision für Hardware und Firmware, wie sie inder GarantieerklärungfürHardware und Firmware(https://www.miovision.com/legal/policies/hardware-warranty) näher beschrieben ist, wird hiermit durch Verweis einbezogen.

b) Dienstleistungen. Miovisiongewährleistet, dass die Dienstleistungen während der Laufzeit unter normalen Nutzungsbedingungen und Umständen im Wesentlichen gemäß der jeweils aktuellen schriftlichen Dokumentation für die Dienstleistungen funktionieren und die darin beschriebenen Funktionen aufweisen.

c) Gewährleistungsbeschränkungen. Die Nutzung der Dienste sowie das Vertrauen auf Daten, die von anderen Parteien als Miovision bereitgestellt werden, erfordern vom Kunden und seinen autorisierten Nutzern die Abwägung subjektiver Beurteilungen hinsichtlich Genauigkeit, Wesentlichkeit, Relevanz und anderer Faktoren. Es liegt in der Verantwortung des Kunden und seiner autorisierten Nutzer, die Ergebnisse zu überprüfen, zu kontrollieren und zu bestätigen. Miovision unternimmt angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Dienste unterbrechungsfrei und die Datenübertragung fehlerfrei erfolgt. Aufgrund der Natur des Internets kann dies jedoch nicht garantiert werden. Miovision haftet zu keinem Zeitpunkt für Ansprüche, Datenverluste oder Schäden, die bei der Übertragung von Informationen über das Internet im Zusammenhang mit den Diensten entstehen. Miovision trifft zwar angemessene Vorkehrungen, um die Sicherheit der Dienste zu gewährleisten und Kundendaten zu schützen, doch erkennt der Kunde an, dass: (i) das Internet unbefugten Dritten die Möglichkeit bietet, Zugriff auf die Dienste und Kundendaten zu erlangen; und (ii) Miovision die Vertraulichkeit oder Sicherheit von Kundendaten, die über ein mit dem Internet verbundenes System übertragen oder darin gespeichert werden, weder garantieren kann noch garantiert und jegliche Gewährleistung oder Zusicherung ausschließt, dass die Vertraulichkeit der im Rahmen der Bereitstellung der Dienste übermittelten Informationen gewahrt werden kann oder wird.

d) Haftungsausschluss. DIEBESTIMMUNGEN IN ABSCHNITT 5.2 (BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG VON MIOVISION) UND ABSCHNITT 7 (HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG) LEGEN DIE GESAMTE VERANTWORTUNG VON MIOVISION SOWIE DEN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELF DES KUNDEN IM ZUSAMMENHANG MIT EINER VERLETZUNG EINER GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE VON MIOVISION UND ALLE ANDEREN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN FEST. SOFERN IN ABSCHNITT 5.2 (BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNGEN VON MIOVISION) NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS FESTGELEGT, WERDEN DIE PRODUKTE UND SONSTIGEN DIENSTLEISTUNGEN VON MIOVISION „WIE BESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART BEREITGESTELLT. MIOVISION, IM EIGENEN NAMEN SOWIE IM NAMEN SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND DER JEWEILIGEN LIEFERANTEN UND LIZENZGEBER, SCHLIESST HIERMIT AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER AUS HANDELSBRAUCH ODER HANDELSSITTE ERGEGEN, DIE DIE PRODUKTE VON MIOVISION UND ANDERE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN BETREFFEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN. DIE IN ABSCHNITT 5.2 (BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNGEN VON MIOVISION) FESTGELEGTEN AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND AUSSCHLIESSLICH GÜLTIG UND ERSETZEN ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH VORGESCHRIEBEN, FÜR ALLE PRODUKTE VON MIOVISION UND ANDERE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTE DIENSTLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER HANDELSBAREN QUALITÄT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK (BESONDERER, SPEZIFISCHER ODER SONSTIGER ART), sowie für das Eigentumsrecht und die Nichtverletzung von Rechten an geistigem Eigentum.

6. SCHADENSERSATZ

6.1.Freistellung durch den Kunden. Der Kundeverpflichtet sich, Miovision sowie deren jeweilige Geschäftsführer, leitende Angestellte und Mitarbeiter zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten gegenüber sämtlichen Schäden, Haftungsansprüchen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich Anwaltskosten und -auslagen), die sich aus Ansprüchen, Klagen, Verfahren oder Urteilen Dritter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf autorisierte Nutzer) ergeben, die gegen Miovision erhoben oder angedroht werden und die folgenden Ursachen haben: (i) der Verletzung oder angeblichen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter, die sich aus der Einhaltung von Entwürfen, Spezifikationen oder Anweisungen des Partners oder eines autorisierten Nutzers durch Miovision ergibt; (ii) jeglicher Nutzung von Kundendaten durch Miovision gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung; (iii) einer Nutzung der Produkte, die nicht dem von Miovision vorgesehenen Verwendungszweck entspricht; (iv) der Erbringung rechtswidriger, betrügerischer oder unbefugter Dienstleistungen durch den Partner oder einen autorisierten Nutzer oder in deren Auftrag; (v) der Nichteinhaltung oder Verletzung von Bestimmungen dieser Vereinbarung oder geltender Gesetze durch den Kunden oder einen autorisierten Nutzer. In Bezug auf jegliche Freistellung durch den Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung gilt Folgendes: (a) Miovision wird den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche informieren; (b) der Kunde hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen solche Ansprüche sowie über alle Verhandlungen zu deren Beilegung oder einem Vergleich (vorausgesetzt, dass ein Vergleich keine Verpflichtungen für Miovision begründet); (c) Miovision kann sich nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten in allen Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen durch einen Rechtsbeistand seiner Wahl vertreten lassen; (d) Miovision wird dem Kunden auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung stellen, die der Kunde für diese Verteidigung vernünftigerweise benötigt und die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von Miovision befinden; (e) Miovision wird solche Ansprüche nicht anerkennen und keine Zahlungen im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen leisten, ohne dass zuvor die schriftliche Zustimmung des Kunden vorliegt, wobei der Kunde nach vernünftigem Ermessen handelt; und (f) Miovision wird auf Kosten des Kunden mit diesem zusammenarbeiten und ihm bei der Abwehr solcher Ansprüche in dem vom Kunden vernünftigerweise geforderten Umfang Unterstützung leisten. Keine Bestimmung in diesem Abschnitt 6.1 (Freistellung durch den Kunden) schränkt die Rechte oder Rechtsbehelfe von Miovision für den Fall ein, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

7.1.Besondere Einschränkungen.

a) Nutzung der Produkte. Miovisionübernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Nutzung der Produkte, die durch den Zugriff über Kundenkonten oder durch deren autorisierte Nutzer erfolgt, unabhängig davon, ob diese Nutzung gemäß dieser Vereinbarung zulässig ist oder gegen diese verstößt.

b) Sicherungskopien. Miovisionerstellt Sicherungskopien aller Kundendaten, übernimmt jedoch unter keinen Umständen Haftung für den Verlust, die Zerstörung, die Beschädigung oder die Offenlegung von Kundendaten, die durch Fehler des Kunden oder seiner autorisierten Nutzer, durch Handlungen oder Unterlassungen Dritter, durch Umstände, die ein Ereignis höherer Gewalt darstellen, oder durch Umstände im Zusammenhang mit der Übertragung über öffentliche Telekommunikationsleitungen (einschließlich des Internets) oder den Transport durch kommerzielle Transportunternehmen verursacht werden.

c) Datenzugriff. Miovisionhaftet nicht für den Zugriff auf oder die Nutzung von Informationen, die im Zusammenhang mit den Diensten verwendet werden, durch Dritte.

d) Gewährleistungen.Die einzige und ausschließliche Haftung von Miovisionfür eine Verletzung der Gewährleistung gemäß Abschnitt 5.2(b) (Dienstleistungen) besteht darin, dass Miovision alle gemeldeten Probleme bei den Dienstleistungen behebt, die unmittelbar auf eigene Fehler oder Unterlassungen von Miovision zurückzuführen sind.

e) Pflichten des Kunden. Miovisionhaftet nicht für Unterbrechungen der Miovision-Dienste, die sich aus Maßnahmen ergeben, die zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden ergriffen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abschnitt 4 (Pflichten des Kunden).

7.2.Ausschluss von Folgeschäden. Miovision haftet in keinem Fall aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung für entgangene Gewinne, Umsätze, Firmenwert oder indirekte, besondere, zufällige, Folgeschäden, Ersatzschäden, Betriebsunterbrechungsschäden oder Strafschadensersatz, unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche oder deliktische Klage handelt und ungeachtet der Haftungsgrundlage, selbst wenn Miovision auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder wenn der Rechtsbehelf des Kunden anderweitig seinen wesentlichen Zweck verfehlt. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit dies gesetzlich unzulässig ist.

7.3.Gesamthaftungsbeschränkung. VORBEHALTLICH DER BESTIMMUNGEN IN ABSCHNITT 7.2 (AUSSCHLUSS VON FOLGESCHÄDEN) UND ABSCHNITT 7.4 (BESTIMMTE SCHÄDEN, DIE NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT SIND) IST DIE GESAMTHAFTUNG VON MIOVISION FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, Verluste oder Schäden, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, ist stets auf tatsächliche direkte Schäden beschränkt und darf unter keinen Umständen den Gesamtbetrag übersteigen, der vom Kunden oder in dessen Namen in den unmittelbar vorangegangenen zwölf (12) MONATEN FÜR DIE JEWEILIGE DIENSTLEISTUNG, DIE ANLASS ZUR FORDERUNG GIBT, BEZAHLT WURDEN. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG GILT UNABHÄNGIG VON DER ART DER FORDERUNG ODER DER HAFTUNGSGRUNDLAGE.

7.4.Bestimmte Schäden, die nicht ausgeschlossen oder beschränkt sind. UNGEACHTETDES VORSTEHENDEN GILT KEINE DER IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR: (A) SCHÄDEN, DIE AUS EINER VERLETZUNG DER MIOVISION-GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE (WIE IN ABSCHNITT 8.1 DEFINIERT) ODER ANDERER GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE VON MIOVISION ENTSTEHEN; (B) ANSPRÜCHE AUS ZAHLUNGSVERZUG; (C) GROBE FAHRLÄSSIGKEIT, BETRUG ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN; (D) IN BEZUG AUF DEN KUNDEN JEGLICHE NICHTEINHALTUNG ODER VERLETZUNG EINER DER IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGTEN VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN ODER (E) SCHÄDEN, DIE NACH DEN GELTENDEN GESETZEN UND/ODER VORSCHRIFTEN NICHT AUSGESCHLOSSEN, BEGRENZT, GEÄNDERT ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN.

7.5.Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern. BestimmteProdukte und Dienstleistungen von Drittanbietern können den Kunden zur Nutzung mit den Miovision-Produkten zur Verfügung gestellt werden. Miovision unterstützt diese Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern nicht, übernimmt keine Verantwortung oder Haftung dafür und gibt keine Zusicherungen hinsichtlich irgendeines Aspekts dieser Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern ab. Für die Nutzung solcher Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern kann eine Änderung dieser Vereinbarung erforderlich sein, und es können zusätzliche Geschäftsbedingungen des Drittanbieters gelten. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen übernimmt Miovision gegenüber dem Kunden, den verbundenen Unternehmen des Kunden, autorisierten Nutzern oder sonstigen Personen keinerlei Haftung oder Verantwortung für oder im Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen von Drittanbietern, und der Kunde verzichtet hiermit unwiderruflich auf jegliche Ansprüche gegen Miovision in Bezug auf solche Produkte oder Dienstleistungen von Drittanbietern.

8. GEISTIGES EIGENTUM UND LIZENZEN

8.1.geistiges Eigentum von Miovision. DieProdukte sind durch Urheber-, Marken-, Patent- und Geschäftsgeheimnisrechte sowie durch sonstige Gesetze geschützt und stellen im Sinne dieser Vereinbarung keine „Auftragswerke“ im Sinne geltender Urheberrechtsgesetze oder ähnlicher Rechtsvorschriften dar. Miovision besitzt und behält allein und ausschließlich alle Rechte, Titel und Anteile am geistigen Eigentum an den Produkten von Miovision, unabhängig davon, ob die Produkte separat oder in Kombination mit anderen Produkten oder Dienstleistungen bereitgestellt werden. Dies umfasst das gesamte geistige Eigentum an den Produkten von Miovision und im Zusammenhang mit diesen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Hardware, Firmware, Dienstleistungen, professionellen Dienstleistungen, Entwicklungen, Dokumentation, Support oder sonstige Produkte oder Dienstleistungen) sowie alle daran vorgenommenen Modifikationen, Änderungen, Verbesserungen oder Ergänzungen (unabhängig davon, ob diese vom Kunden, einem autorisierten Nutzer oder anderweitig veranlasst wurden) sowie alle eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte, die gewährt, beantragt oder anderweitig jetzt oder in Zukunft im Rahmen von oder im Zusammenhang mit Patenten, Urheberrechten, Marken, Geschäftsgeheimnissen, Datenbankrechten oder anderem geistigen Eigentum in Verbindung mit den vorgenannten Elementen bestehen (zusammenfassend„Miovision-IP“).

8.2.Hinweise zu geistigen Eigentumsrechten. Dem Kundenund den autorisierten Nutzern ist es untersagt, die von Miovision mit der Miovision-IP bereitgestellten Hinweise zu geistigen Eigentumsrechten zu entfernen oder zu verändern; sie sind verpflichtet, diese Hinweise unverändert in allen vollständigen oder teilweisen Kopien der Dokumentation wiederzugeben, die der Kunde und die autorisierten Nutzer anfertigen.  Die Nutzung der Produkte gewährt weder dem Kunden noch einer anderen Partei Eigentumsrechte an der Miovision-Technologie oder dem geistigen Eigentum von Miovision.

8.3.Nicht-Exklusivität. Miovision stellt anderen Endnutzern, Kunden, Wiederverkäufern, Vertriebspartnern, Partnern und anderen Unternehmen ähnliche Dienstleistungen und Produkte zur Verfügung, und keine Bestimmung dieser Vereinbarung darf so ausgelegt werden, dass sie Miovision daran hindert, solche Geschäfte zu betreiben oder ähnliche Dienstleistungen, Produkte oder Materialien zu erwerben, zu lizenzieren, zu vermarkten, zu vertreiben, für sich selbst oder andere zu entwickeln oder von anderen für sich entwickeln zu lassen oder dieselben oder ähnliche Funktionen wie die in dieser Vereinbarung oder einem geltenden Bestellformular vorgesehenen Produkte auszuführen. Zur Klarstellung: Es steht Miovision frei, sein allgemeines Wissen, seine Fähigkeiten und Erfahrungen sowie alle Ideen, Konzepte, sein Know-how und seine Techniken, die es im Rahmen der Bereitstellung seiner Produkte für den Kunden und autorisierte Nutzer gemäß dieser Vereinbarung erworben hat, uneingeschränkt zu nutzen.

8.4.Kundenlizenzen und Nutzungsrechte.

a) Unbefristete Firmware-Lizenz. Vorbehaltlichdes vollständigen Zahlungseingangs bei Miovision für die betreffende Firmware sowie der jederzeitigen Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch den Kunden und den autorisierten Nutzer gewährt Miovision dem Kunden ein beschränktes, nicht übertragbares, nicht exklusives, unbefristetes und nicht unterlizenzierbares Recht sowie eine Lizenz für autorisierte Nutzer, auf die jeweilige erworbene Version der Miovision-Firmware auf dem im jeweiligen Bestellformular beschriebenen Miovision-Hardwaregerät zuzugreifen und diese zu nutzen.

b) Nutzung der Dienste. Vorbehaltlichdes vollständigen Zahlungseingangs bei Miovision für die jeweiligen Produkte sowie der jederzeitigen Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch den Kunden und den autorisierten Nutzer gewährt Miovision dem Kunden das Recht, während der Laufzeit ausschließlich für den internen Gebrauch des Kunden auf die Dienste zuzugreifen, diese zu nutzen und anzuzeigen. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass einige der Produkte oder Teile davon unter Lizenz von Dritten hergestellt werden. Insbesondere werden die Surtrac-Dienste von der Carnegie Mellon University lizenziert, und die US-Patente Nr. 9.830.8312 und 9.159.229 werden von der Carnegie Mellon University lizenziert.

8.5.Kundendaten.

a) Datenschutz. Beider Erfüllung ihrer Verpflichtungen und der Inanspruchnahme der Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung hält sich jede Partei an die für ihren Zuständigkeitsbereich geltenden Gesetze, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geltenden Datenschutzgesetze. Die Erhebung und Nutzung von Daten des Kunden durch Miovision unterliegt derDatenschutzerklärungvon Miovision (https://www.miovision.com/legal/policies/privacy), die hiermit durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen wird.

b) Eigentumsrechte. Die Kundendatensind alleiniges Eigentum des Kunden und unterliegen dessen alleiniger Verantwortung.Der Kunde ist allein und ausschließlich für die Erhebung, Richtigkeit, Aktualität, Qualität, Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit und Nutzung der Kundendaten verantwortlich.

c) Lizenzgewährung. Der Kundegewährt Miovision eine weltweite, gebührenfreie, unbefristete, unwiderrufliche, vollständig bezahlte, nicht ausschließliche, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung, Darstellung und Aufführung der Kundendaten im Zusammenhang mit der Erbringung und Verbesserung der Dienstleistungen für den Kunden. Diese Lizenz ist erforderlich, damit Miovision die Produkte bereitstellen, testen und verbessern kann. Insbesondere ist Miovision berechtigt: (i) Verhaltensdaten des Kunden und der autorisierten Nutzer für den internen Gebrauch von Miovision zu erheben, zusammenzustellen, zu speichern und zu nutzen, um Miovision dabei zu helfen, zu verstehen, wie die Produkte und Dienste von Miovision von Endnutzern genutzt werden („Verhaltensdaten“); und (ii) Einzelbilder oder Ausschnitte aus Videokomponenten der Kundendaten zum Zwecke des Trainings, der Verbesserung oder der Validierung der automatisierten Verarbeitungssysteme von Miovision nutzen („Trainingsbilder“).

d) Anonyme Daten. Der Kundegewährt Miovision das uneingeschränkte Recht, Kundendaten und jegliche Nutzungsinformationen so zu anonymisieren, dass sie weder den Kunden als Nutzer identifizieren noch bestimmte vom Kunden durchgeführte Transaktionen offenlegen noch sonstige vertrauliche Informationen des Kunden oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person enthalten („anonyme Daten“). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Miovision: (i) das uneingeschränkte Eigentumsrecht an den anonymen Daten besitzt; (ii) über eine uneingeschränkte Lizenz zur Erstellung abgeleiteter Werke und zur Gewinnung von Informationen aus den anonymen Daten verfügt; (iii) über eine uneingeschränkte Lizenz zur Kombination der anonymen Daten mit anderen Informationen und Diensten („aggregierte Daten“) verfügt; (iv) das Recht hat, die aggregierten Daten zur Förderung der Geschäftstätigkeit von Miovision zu nutzen; und (v) aggregierte Daten gegenüber beliebigen Dritten auf beliebige Weise offenlegen, verkaufen und veröffentlichen darf. Es ist Miovision untersagt, Kundendaten und Nutzungsinformationen an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies geschieht in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

8.6.Feedback. Kundenkönnen (sind jedoch nicht dazu verpflichtet) Feedback, Kommentare und Vorschläge, einschließlich solcher, die sich auf Verbesserungen, Fehler, Änderungen, Korrekturen, Erweiterungen oder abgeleitete Werke beziehen (zusammenfassend„Feedback“), an Miovision übermitteln. Feedback kann von einem Kunden direkt an Miovision oder über einen Partner übermittelt werden. Der Kunde gewährt Miovision eine weltweite, gebührenfreie, unbefristete, unwiderrufliche, vollständig bezahlte, nicht ausschließliche, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Offenlegung und Verwertung dieses Feedbacks für jeden beliebigen Zweck.

8.7.Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte. Soweitder Kunde Rechte an geistigem Eigentum von Miovision erwirbt, verpflichtet er sich hiermit, (i) diese Rechte an Miovision abzutreten und (ii) zugunsten von Miovision auf alle Urheberpersönlichkeitsrechte zu verzichten, die ihm an diesem geistigen Eigentum von Miovision oder anderem geistigen Eigentum von Miovision zustehen.

8.8.Vorbehalt von Rechten. Miovision behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. Mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte, Lizenzen und Zugangsrechte gewährt diese Vereinbarung dem Kunden, autorisierten Nutzern, Partnern oder Dritten weder stillschweigend noch durch Verzicht, Rechtsverwirkung oder auf sonstige Weise Rechte an geistigem Eigentum oder sonstige Rechte, Ansprüche oder Anteile an der Miovision-IP oder sonstigem geistigen Eigentum von Miovision.

8.9.Vertraulichkeit des geistigen Eigentums von Miovision. Das gesamtegeistige Eigentum von Miovision gilt als vertrauliche Information von Miovision, und der Kunde ist verpflichtet, diese gemäß den Vertraulichkeitsbestimmungen dieser Vereinbarung vertraulich zu behandeln.

9. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

9.1.Laufzeit. DieseVereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem dem Kunden oder seinen autorisierten Nutzern Zugang zu den Diensten gewährt wird, und bleibt – sofern sie nicht gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung vorzeitig gekündigt wird – während des in der MSA, einem geltenden Bestellformular oder einer Partnervereinbarung festgelegten Zeitraums in Kraft, in dem der Kunde die Dienste nutzen darf (die„anfängliche Laufzeit“). Sofern in der MSA der Parteien, einem geltenden Bestellformular oder einer Partnervereinbarung nichts anderes festgelegt ist, verlängert sich diese Vereinbarung um jeweils weitere Zeiträume von einem (1) Jahr oder wie anderweitig im jeweiligen Verlängerungsbestellformular angegeben (jeweils eine„Verlängerungslaufzeit“und zusammen mit der Erstlaufzeit die„Laufzeit“), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweils aktuellen Verlängerungslaufzeit schriftlich mit, dass sie die Vereinbarung nicht verlängern will.

9.2.Aussetzung. Miovision ist berechtigt, den Zugang des Kunden, die Leistungserbringung, Datenbeschränkungen oder die Nutzung der Dienste (einschließlich des Zugangs des Kunden zu den gehosteten Diensten und der Software) jederzeit auszusetzen, wenn der Kunde gegen seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder dem MSA verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zahlungsverzug, einen Verstoß gegen Lizenzen oder Lizenzbeschränkungen, einen Verstoß gegen Abschnitt 4 (Verantwortlichkeiten des Kunden) oder jeglichen Missbrauch der Dienste. Eine solche Aussetzung entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Miovision haftet weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten für etwaige Aussetzungen.

9.3.Kündigung durch Miovision.Miovision kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:

a) wenn eine der Dienstleistungen nicht mit den geltenden Gesetzen oder den Anforderungen staatlicher Stellen im Einklang steht und die Konformität nicht innerhalb einer angemessenen Frist sichergestellt werden kann;
b) um geltendem Recht oder den Anforderungen staatlicher Stellen nachzukommen;
c) Miovision ist aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen, nicht mehr in der Lage, die Dienste bereitzustellen; oder
d) für den Fall, dass der Rahmenvertrag (MSA), der den Erwerb der Dienste durch den Kunden oder in dessen Auftrag regelt, gekündigt wird.

9.4.Auswirkungen der Kündigung. Sofern in diesem Artikel 9 nichts anderes bestimmt ist, gilt mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung oder des Ablaufs dieser Vereinbarung aus welchem Grund auch immer Folgendes:

a) Alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung erlöschen vorbehaltlich Abschnitt 13.17 (Fortbestand), und Miovision wird dem Kunden und den autorisierten Nutzern den Zugang zu den Diensten und zum Support entziehen;
b) Miovision bewahrt die Kundendaten für einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen auf, um dem Kunden die Erstellung einer Sicherungskopie zu ermöglichen; und
c) Beide Parteien behalten weiterhin alle ihnen nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zustehenden Rechtsbehelfe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht auf Unterlassungsansprüche.

10. SCHUTZ VON VERTRAULICHEN INFORMATIONEN

10.1Geheimhaltungspflichten.Im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung kann jede Partei („Empfänger“) vertrauliche Informationen von der anderen Partei („Offenlegender“) oder in deren Auftrag erhalten oder Zugang zu diesen erhalten. Jeder Empfänger hat alle derartigen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und darf, sofern hierin nicht ausdrücklich gestattet, weder: (a) eine
der vertraulichen Informationen des Offenlegenden nutzen noch (b) die vertraulichen Informationen des Offenlegenden an Personen oder Dritte weitergeben. Jede Partei verpflichtet sich ferner, die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit derselben Sorgfalt zu schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen von vergleichbarer Bedeutung anwendet, wobei jedoch in keinem Fall ein geringerer Sorgfaltsstandard als der der angemessenen Sorgfalt zugrunde gelegt werden darf. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen nur an seine Mitarbeiter, Auftragnehmer
oder Subunternehmer, Beauftragte, Dienstleister, Rechtsanwälte und Finanzberater (zusammenfassend „Vertreter“) weitergeben, die ein „Kenntnisbedürfnis“ haben, um die Verpflichtungen des Empfängers aus dieser Vereinbarung zu erfüllen. Jede Partei wird: (a) ihre Vertreter über die Verpflichtungen dieser Partei in Bezug auf vertrauliche Informationen in Kenntnis setzen und unterrichten; (b) Geheimhaltungs
mit ihren Vertretern, die keine Mitarbeiter sind, abschließen, in denen diese verpflichtet werden, diese Verpflichtungen vor der Offenlegung vertraulicher Informationen einzuhalten; und (c) für jeden Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen in dieser Vereinbarung durch die Vertreter dieser Partei haften. Ungeachtet des Vorstehenden gilt eine Offenlegung durch den Empfänger aufgrund einer Vorladung, einer „
“ oder eines anderen rechtsgültig erlassenen behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens, in dem vertrauliche Informationen des Offenlegenden angefordert werden, nicht als Verstoß gegen diese Vereinbarung. Soweit gesetzlich zulässig, wird der Empfänger den Offenlegenden vor jeder Offenlegung aufgrund einer Vorladung oder eines anderen rechtsgültig erlassenen behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens schriftlich benachrichtigen und
mit dem Offenlegenden bei der Beantragung einer Schutzanordnung oder anderer geeigneter Rechtsmittel zusammenarbeiten. Der Empfänger verpflichtet sich ferner, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Zusicherung zu erhalten, dass alle vertraulichen Informationen, die aufgrund einer Vorladung oder eines anderen rechtswirksam erlassenen behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens offengelegt werden, vertraulich behandelt werden.

10.2Vorbehalt der Rechte des Offenlegenden. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung überträgt dem Empfänger Rechte, Ansprüche oder Eigentumsanteile an den vertraulichen Informationen des Offenlegenden oder an personenbezogenen Daten, die dem Empfänger im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt oder von ihm entwickelt wurden. Der Empfänger darf kein Pfandrecht an vertraulichen Informationen des Offenlegers oder an personenbezogenen Daten geltend machen. Im Falle einer Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder eines sonstigen geschäftlichen Ausfalls
oder einer Einstellung des Betriebs des Empfängers darf der Empfänger keine Materialien verkaufen, übertragen oder offenlegen, die vertrauliche Informationen des Offenlegers oder personenbezogene Daten enthalten.

10.3Rückgabe vertraulicher Informationen. Zu jedem Zeitpunkt nach der Offenlegung oder dem Erhalt vertraulicher Informationen des Offenlegenden durch den Empfänger sowie auf Verlangen und nach Wahl des Offenlegenden verpflichtet sich der Empfänger, vorbehaltlich etwaiger Aufbewahrungspflichten des Empfängers, dem Offenlegenden unverzüglich alle Originale und Kopien (einschließlich etwaiger Archivkopien) dieser vertraulichen Informationen, einschließlich Auszüge oder sonstiger vollständiger oder teilweiser Reproduktionen dieses schriftlichen Materials, zurückzugeben oder zu vernichten (und alle Aufzeichnungen in jeglicher Form und auf jeglichen Medien, unabhängig davon, ob diese derzeit existieren oder in Zukunft erfunden werden, zu löschen). Alle Dokumente, Tabellen, Memoranden, Notizen und sonstigen Schriftstücke jeglicher Art, die vom Empfänger auf der Grundlage der vertraulichen Informationen erstellt wurden, sind zu vernichten, und alle Computerdateien sind dauerhaft zu löschen oder zu entfernen. Soweit nach den in gutem Glauben unternommenen Bemühungen des Empfängers, die vertraulichen Informationen zu löschen, noch Teile der vertraulichen Informationen in den Informationssystemen des Empfängers verbleiben, verpflichtet sich der Empfänger, die vertraulichen Informationen auf dieselbe Weise und in demselben Umfang zu schützen, wie er seine eigenen vertraulichen und
geschützten Informationen schützt, solange er die vertraulichen Informationen aufbewahrt. Der Empfänger hat zudem seine betreffenden Vertreter, die vertrauliche Informationen erhalten, zur Einhaltung dieses Abschnitts 10.3 zu verpflichten.

10.4Sicherheitsverletzung. Im Falle einer Sicherheitsverletzung, die einen unbefugten Zugriff auf die vertraulichen Informationen einer Partei beinhaltet („Sicherheitsverletzung“), hat der Empfänger dem Offenlegenden innerhalb einer unter den gegebenen Umständen angemessenen Frist nach Feststellung einer solchen Sicherheitsverletzung eine hinreichend detaillierte Mitteilung über die Sicherheitsverletzung zu übermitteln (es sei denn, eine solche Mitteilung ist durch Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen eines Gerichts oder einer Strafverfolgungsbehörde
die ordnungsgemäß zuständig ist; in diesem Fall hat die Benachrichtigung innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufhebung dieses Verbots zu erfolgen) und anschließend in Absprache mit dem Offenlegenden alle nach den geltenden Gesetzen erforderlichen Offenlegungen vornehmen.

10.5Unwiederbringlicher Schaden; Rechtsbehelf. Beide Parteien erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass im Falle eines Verstoßes gegen eine der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 10 der anderen Partei ein unwiederbringlicher Schaden entstehen kann und ihr kein angemessener Schadensersatz zur Verfügung steht; sie ist daher berechtigt, eine Unterlassungsklage gegen einen solchen Verstoß zu erheben; vorausgesetzt jedoch, dass die Nennung eines bestimmten Rechtsmittels nach Gesetz oder Billigkeitsrecht nicht als Verzicht, Verbot oder Einschränkung sonstiger
Rechtsmittel nach Gesetz oder Billigkeitsrecht im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung ausgelegt werden darf.

10.6Immunität für Hinweisgeber/Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Defend Trade Secrets Act). HINWEIS ZUR HAFTUNGSFREIHEIT BEI DER VERTRAULICHEN OFFENLEGUNG EINES GESCHÄFTSGEHEIMNISSES GEGENÜBER DER REGIERUNG ODER IN EINER GERICHTSVORLAGE: Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Dokument erkennen beide Parteien gemäß dem „Federal Defend Trade Secrets Act“ von 2016 an und vereinbaren, dass eine Person nach keinem Bundes- oder Landesgesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen straf- oder zivilrechtlich haftbar gemacht werden kann für die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses, die (a) (i) vertraulich gegenüber einem Beamten der Bundes-, Landes- oder Kommunalverwaltung – entweder direkt oder indirekt – oder gegenüber einem Rechtsanwalt erfolgt; und (ii) ausschließlich zum Zweck der Meldung oder Untersuchung eines mutmaßlichen Rechtsverstoßes erfolgt; oder (b) in einer Klage oder einem anderen Dokument erfolgt, das im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder eines sonstigen Verfahrens eingereicht wird, sofern diese Einreichung unter Verschluss erfolgt. Eine Person, die wegen Vergeltungsmaßnahmen eines Arbeitgebers wegen der Meldung eines
vermuteten Verstoßes gegen geltende Gesetze Klage erhebt, darf das Geschäftsgeheimnis gegenüber ihrem Rechtsanwalt offenlegen und die Informationen über das Geschäftsgeheimnis im Gerichtsverfahren verwenden, sofern sie alle Dokumente, die das Geschäftsgeheimnis enthalten, unter Verschluss einreicht und das Geschäftsgeheimnis nur auf gerichtliche Anordnung hin offenlegt. Nichts in diesem Dokument soll die durch den „Defend Trade Secrets Act“ von 2016 geschaffenen Immunitäten beeinträchtigen oder darf in diesem Sinne ausgelegt werden.

11. SICHERHEITSMASSNAHMEN UND -ANFORDERUNGEN.

11.1. Miovision unternimmt alle branchenüblichen Anstrengungen, um alle vertraulichen Informationen des Kunden und personenbezogenen Daten sicher zu verwahren und vor unbefugtem Zugriff oder unbefugter Offenlegung zu schützen, wie inden Sicherheitsrichtlinienvon Miovision (https://miovision.com/legal/policies/security-policy) beschrieben, und Miovision verpflichtet sich, dieSicherheitsrichtlinien jederzeit einzuhalten und seine Vertreter dazu anzuhalten, diese ebenfalls einzuhalten.

12. UNTERSTÜTZUNG

12.1.Angemessene Bemühungen.Die Standard-Supportleistungenvon Miovisionsind inden Wartungs- und Supportrichtlinien(https://www.miovision.com/legal/policies/support-policy) („Support“) festgelegt und werden hiermit durch Verweis einbezogen. Miovision wird sich in angemessener Weise bemühen, Support zu leisten und die vereinbarten Bearbeitungszeiten für den Kunden und die autorisierten Nutzer während der geltenden Laufzeit einzuhalten.

12.2.Ausfallzeiten. Der Supportsteht während Systemwartungszeiten oder zu Zeiten, die Miovision für Upgrades und Wartungsarbeiten an den Diensten oder den zugrunde liegenden Systemen benötigt, nicht zur Verfügung; Miovision wird sich in angemessener Weise bemühen, die geplanten Ausfallzeiten per E-Mail an die vom autorisierten Nutzer angegebene E-Mail-Adresse anzukündigen.

12.3.Ausschlüsse.Der Support umfasst keine Leistungen, die aufgrund folgender Umstände erforderlich werden: (a) Missbrauch, unsachgemäße Nutzung, Veränderung oder Beschädigung der Produkte oder Dienstleistungen von Miovision durch den Kunden oder einen autorisierten Nutzer; (b) Probleme, die durch Änderungen an den Produkten oder Dienstleistungen von Miovision verursacht werden, die nicht von Miovision vorgenommen oder genehmigt wurden; (c) Probleme, die dadurch entstehen, dass der Kunde oder ein autorisierter Nutzer Produkte oder Dienstleistungen von Miovision mit Hardware, Software oder Dienstleistungen kombiniert oder zusammenführt, die nicht von Miovision bereitgestellt wurden oder von Miovision nicht als mit den Produkten oder Dienstleistungen von Miovision kompatibel ausgewiesen wurden; oder (d) kundenspezifische Entwicklungsdienstleistungen. Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Miovision liegen, einschließlich Ereignisse höherer Gewalt sowie Ausfälle von Hardware, Software oder Kommunikationssystemen, können die Fähigkeit von Miovision beeinträchtigen, die angestrebten Servicelevels zu erreichen. Miovision haftet nicht für daraus resultierende Ansprüche, sofern Miovision angemessene Anstrengungen unternimmt, um die normalen Servicelevels und den Systemzugang wiederherzustellen.

13. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

13.1.Gesamte Vereinbarung. DieseVereinbarung, einschließlich aller URLs, des Bestellformulars sowie aller Anhänge und Anlagen, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren Absprachen, Vereinbarungen, Gespräche, Zusagen und Vereinbarungen zwischen den Parteien in diesem Zusammenhang.

a)Einbeziehung. DieBestimmungen der MSA, eines Bestellformulars oder einer Partnervereinbarung, die zur Wirksamkeit dieser Vereinbarung erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die zu erwerbenden Produkte und die geltende Laufzeit, werden hiermit durch Verweis einbezogen.
b)Bedingungen des Kunden. Allevom Kunden oder in dessen Namen bereitgestellten Geschäftsbedingungen, die über die Bestimmungen dieser Vereinbarung hinausgehen oder im Widerspruch zu diesen stehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Standard-Einkaufsbedingungen des Kunden, Lieferscheine, Verpackungsanweisungen oder Bestellungen), gelten als null und nichtig. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen in einem von Miovision an den Kunden ausgestellten Bestellformular und dieser Vereinbarung haben die Bestimmungen des von Miovision an den Kunden ausgestellten Bestellformulars im Umfang des Widerspruchs ausschließlich für dieses Bestellformular Vorrang.
c)Ausgehandelte Bedingungen. Jedeausgehandelte und vollständig unterzeichnete Fassung dieser Vereinbarung hat für die in den ausgehandelten Dokumenten festgelegte Laufzeit Vorrang vor allen Standardformularen dieser Vereinbarung.
d)Widersprüchliche Bestimmungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und anderen Miovision-Vereinbarungen, einschließlich solcher, auf die durch Verweis Bezug genommen wird, haben die anderen Miovision-Vereinbarungen Vorrang.

13.2.Einstellung. Miovision behält sich das Recht vor, die Herstellung oder den Verkauf einzelner oder aller unter diese Vereinbarung fallenden Dienste und Supportleistungen einzustellen oder diese anderweitig als veraltet zu behandeln. Miovision wird vor der Einstellung von unter diese Vereinbarung fallenden Produkten alle gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen vornehmen. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung hindert Miovision daran, den Inhalt, die Merkmale, die Funktionalität, die Preise oder die Gewährleistungsbedingungen für Produkte von Miovision oder sonstige Produkte oder Dienstleistungen jederzeit nach eigenem Ermessen in beliebiger Weise zu ändern.

13.3.Öffentlichkeitsarbeit. Der Kunde räumt Miovision das Recht ein, (i) öffentliche Mitteilungen (insbesondere Pressemitteilungen, Anzeigen und Erfolgsgeschichten von Kunden) zu erstellen, die Verweise auf den Kunden enthalten und sich auf diesen Vertrag oder damit zusammenhängende Angelegenheiten beziehen; und (ii) die Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und Handelsnamen des Kunden in solchen öffentlichen Mitteilungen zu verwenden und den Kunden auf der Website von Miovision sowie als Teil einer allgemeinen Liste der Kunden von Miovision zur Verwendung und als Referenz in den Unternehmens-, Werbe- und Marketingunterlagen von Miovision als Kunden von Miovision auszuweisen. Miovision darf solche öffentlichen Mitteilungen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden veröffentlichen; diese Zustimmung darf nicht in unzumutbarer Weise verweigert, an Bedingungen geknüpft oder verzögert werden.

13.4.Erklärung zur englischen Sprache für Kunden in der Provinz Québec. Es ist der ausdrückliche Wunsch der Parteien, dass diese Vereinbarung und alle damit zusammenhängenden Dokumente, einschließlich Mitteilungen und sonstiger Korrespondenz, ausschließlich in englischer Sprache verfasst werden.Il est la volonté expresse des Parties que cette convention et tous les documents s’y rattachant, y compris les avis et les autres communications, soient rédigés et signés en anglais seulement.

13.5.Höhere Gewalt. Keine der Parteien gilt als mit dieser Vereinbarung in Verzug, wenn eine Leistungsstörung (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) auf Handlungen oder Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Maßnahmen ziviler oder militärischer Behörden; Feuer; Überschwemmung; Erdbeben; Streiks, Arbeitskräftemangel oder andere Arbeitskonflikte; Gesundheitspandemien; Epidemien, Quarantänebeschränkungen; staatliche Maßnahmen; Grenzschließungen; Gesetzesänderungen; Terrorismus; Unruhen; Aufstände; Krieg; Ausfälle, Betriebsunterbrechungen oder Verzögerungen bei Mobilfunkbetreibern oder Netzwerken; Ausfälle, Betriebsunterbrechungen oder Verzögerungen bei Cloud-Dienstleistern; oder Transportverzögerungen (jeweils ein„Ereignis höherer Gewalt“). Jede Partei wird sich nach besten Kräften bemühen, solche Ausfälle vorherzusehen und Maßnahmen zu deren Beseitigung oder Minimierung zu ergreifen; sollte ein solcher Ausfall jedoch länger als sechzig (60) Tage andauern, kann jede Partei den Vertrag nach vorheriger Mitteilung und gemäß Abschnitt 9 (Laufzeit und Kündigung) mit sofortiger Wirkung kündigen.

13.6.Unabhängige Vertragspartner. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass dadurch eine Personengesellschaft, ein Joint Venture oder ein Vertretungsverhältnis begründet wird. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden, oder zu behaupten, dass sie über eine solche Befugnis verfügt.

13.7.Abwerbeverbot. Während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr danach wird der Kunde in Verbindung mit einer anderen Person, Firma, Gesellschaft oder sonstigen juristischen Person weder direkt noch indirekt, in welcher Eigenschaft auch immer – einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Eigenschaft als Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Bevollmächtigter, Gesellschafter oder sonstiger Anteilseigner, unabhängiger Auftragnehmer, Lieferant oder in sonstiger Weise – eine Person, die bei Miovision beschäftigt ist oder ihr Arbeitsverhältnis bei Miovision in den unmittelbar vorangegangenen sechs (6) Monaten gekündigt hat, einstellen, ihr eine Anstellung anbieten, sie zur Einstellung oder Beauftragung durch Miovision abwerben oder auf andere Weise von ihrem Arbeitsverhältnis bei Miovision abwerben.

13.8.Abtretung. Keine der Parteien darf Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen, wobei diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigert oder verzögert werden darf. Ungeachtet des Vorstehenden ist Miovision berechtigt, die Rechte von Miovision aus diesem Vertrag ohne Einholung der Zustimmung des Kunden abzutreten oder zu übertragen: (i) an ein verbundenes Unternehmen; (ii) an einen Kreditgeber, dessen Sicherungsrechte perfektioniert werden müssen; oder (iii) an einen Rechtsnachfolger für den Fall, dass Miovision mit einem Dritten fusioniert oder sich mit diesem zusammenschließt oder ein Dritter alle oder im Wesentlichen alle Anteile oder Vermögenswerte von Miovision erwirbt, vorausgesetzt, dass sich der Abtretungsempfänger oder Rechtsnachfolger in jedem Fall damit einverstanden erklärt, an diese Vereinbarung gebunden zu sein. Diese Vereinbarung ist für jede der Parteien sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger verbindlich und kommt diesen zugute.

13.9.Keine Drittbegünstigten. Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen, sei sie ausdrücklich oder stillschweigend, soll einer Person oder Organisation, die nicht zu den Vertragsparteien sowie deren Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern gehört, Rechte oder Rechtsbehelfe aus oder aufgrund dieser Vereinbarung einräumen.

13.10.Mitteilungen. Alle Mitteilungen, Aufforderungen und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und sind an die jeweils andere Vertragspartei unter deren Adresse zu richten (wie gegebenenfalls im entsprechenden Bestellformular angegeben oder, im Falle von Miovision, an: z. Hd.: Rechtsabteilung, Miovision Technologies Incorporated, 137 Glasgow Street, Suite 110, Kitchener, Ontario ON N2G 4X8, Kanada). Alle Mitteilungen sind wirksam und gelten als zugestellt: (i) bei persönlicher Zustellung oder per Kurier zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zustellung; (ii) bei Versand per E-Mail am dritten (3.) Tag nach dem Versanddatum; (iii) bei Versand per Post (portofrei) innerhalb des Landes am fünften (5.) Tag nach dem Versand; (iv) bei Versand per Post (portofrei) ins Ausland am zehnten (10.) Tag nach dem Versand.

13.11.Anwendbares Recht. Für Kunden, bei denen es sich nicht um staatliche Stellen handelt, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen der Provinz Ontario, Kanada, sowie den Bundesgesetzen Kanadas und ist entsprechend auszulegen; jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in der Regionalgemeinde Waterloo, Ontario, Kanada, zu unterwerfen.  Für Kunden, bei denen es sich um staatliche Stellen handelt, gelten die anwendbaren Gesetze und Gerichte des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs des Kunden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf diese Bedingungen keine Anwendung. Darüber hinaus verzichten die Parteien auf jegliches Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren in Bezug auf Klagen oder Gerichtsverfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.

13.12.Nutzung durch Regierungsstellen. Ist der Kunde Teil einer Behörde, eines Ministeriums oder einer anderen Einrichtung der Regierung der Vereinigten Staaten („Regierung“) und unterliegt die Nutzung, Vervielfältigung, Reproduktion, Freigabe, Änderung, Offenlegung oder Übertragung der Software Beschränkungen gemäß den Federal Acquisition Regulations, vertritt Miovision die Auffassung, dass es sich bei der Software um einen „kommerziellen Artikel“, „kommerzielle Computersoftware“ und „Dokumentation zu kommerzieller Computersoftware“ handelt. Gemäß diesen Bestimmungen unterliegt jede Nutzung der Software durch die Regierung ausschließlich den Bestimmungen dieser Vereinbarung.

13.13.Streitbeilegung. Sofern dies nicht durch geltendes Recht untersagt ist, werden die Parteien alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten einem Schiedsverfahren unterziehen. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich eine Partei das Recht vor, unverzüglich bei einem zuständigen Gericht einen Unterlassungsanspruch oder einen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf zu beantragen. Das Schiedsverfahren findet in Waterloo, Ontario, Kanada, statt und wird in englischer Sprache geführt. Das Schiedsverfahren wird gemäß der jeweils geltenden Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer („Schiedsgericht“) durchgeführt. Jede Partei trägt die Hälfte der mit dem Schiedsverfahren verbundenen Kosten. Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien bindend; ein Rechtsmittel ist ausgeschlossen.

13.14.Emissionszertifikate.Sofern zutreffend, sind alle durch die Nutzung der Produkte generierten Emissionszertifikate Eigentum von Miovision.

13.15.Export- und Kontrollbeschränkungen. Diese Vereinbarung unterliegt etwaigen Beschränkungen hinsichtlich des Exports von Produkten oder technischen Informationen, die den Parteien von Zeit zu Zeit auferlegt werden können. Jede Partei verpflichtet sich, keine Hardware, Dienstleistungen, Dokumentation, Liefergegenstände, Supportleistungen oder sonstige Produkte oder Dienstleistungen von Miovision direkt oder indirekt an einen Ort oder in einer Weise zu exportieren, die zum Zeitpunkt des Exports eine Ausfuhrgenehmigung oder eine sonstige behördliche Genehmigung erfordert, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde oder einer anderen staatlichen Stelle gemäß den geltenden Gesetzen einzuholen.

13.16.Salvatorische Klausel. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten als voneinander unabhängig. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung entweder in dem Umfang anzupassen, der erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen, oder sie ist von dieser Vereinbarung zu trennen, wobei die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft bleiben.

13.17.Änderungen. MIOVISION BEHÄLT SICH VOR, DIESE BEDINGUNGEN VON ZEIT ZU ZEIT ZU AKTUALISIEREN, UND WIRD DEN KUNDEN ÜBER SOLCHE ÄNDERUNGEN IN KENNTNIS SETZEN.

13.18.Kein Verzicht. Das Versäumnis einer Partei, bei einer bestimmten Gelegenheit auf der strikten Einhaltung einer Bestimmung dieser Vereinbarung zu bestehen, gilt nicht als Verzicht auf die Rechte dieser Partei und entzieht dieser Partei auch nicht das Recht, danach auf der strikten Einhaltung dieser oder einer anderen Bestimmung dieser Vereinbarung zu bestehen.

13.19.Fortbestand. Die Bestimmungen der Abschnitte 3 (Dienstleistungen), 4 (Pflichten des Kunden), 5 (Gewährleistungen), 7 (Haftungsbeschränkung), 8 (Geistiges Eigentum und Lizenzen), 9 (Laufzeit und Kündigung), 10 (Schutz vertraulicher Informationen) und 12 (Allgemeine Bestimmungen) bleiben auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung bestehen.

14. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Im Sinne dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die nachstehend angegebene Bedeutung:

  • „Konto“bezeichnet das/die Konto(s) des Kunden für Abonnementdienste, auf das/die unter (i) zugegriffen werden kann/können

    www.miovision.com; oder (ii) sonstige URLs, die Miovision von Zeit zu Zeit festlegt.

  • „Verbundene Unternehmen“bezeichnet in Bezug auf eine Vertragspartei dieser Vereinbarung jede andere natürliche oder juristische Person, die derzeit oder künftig direkt oder indirekt diese Vertragspartei kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder mit dieser unter gemeinsamer Kontrolle steht.

  • „Anwendbare Gesetze“bezeichnet alle Bestimmungen von Bundes-, Landes-, Staats- und Kommunalgesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Regeln, Durchführungsverordnungen, Aufsichtsanforderungen, Richtlinien, Rundschreiben, Auslegungsschreiben und sonstigen offiziellen Veröffentlichungen einer Regierung oder einer ihrer Behörden, Dienststellen oder Einrichtungen, die für Miovision oder den Kunden gelten oder die für die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Produkte und Dienstleistungen gelten.

  • „Autorisierte Nutzer“bezeichnet (a) eine Person, die dem Kunden oder einem verbundenen Unternehmen des Kunden als Vollzeit- oder Teilzeitmitarbeiter, Beauftragter oder unabhängiger Auftragnehmer zugeordnet ist, (b) einen Subunternehmer des Kunden, der beim Kunden beschäftigt ist oder Dienstleistungen für den Kunden erbringt, (c) ein verbundenes Unternehmen des Kunden oder (d) einen autorisierten Kunden des Kunden. In jedem Fall haftet der Kunde für die Handlungen und Unterlassungen seiner autorisierten Nutzer.

  • „Vertrauliche Informationen“bezeichnet alle nicht öffentlichen Informationen, die von einer Vertragspartei oder in deren Namen offengelegt werden und die: (a) sofern sie in schriftlicher, grafischer, maschinenlesbarer oder einer anderen greifbaren Form vorliegen, als „vertraulich“ oder „geschützt“ gekennzeichnet sind; (b) bei mündlicher Offenlegung oder durch Vorführung zum Zeitpunkt der erstmaligen Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet sind; (c) gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung ausdrücklich als vertraulich gelten; oder (d) aufgrund der Umstände der Offenlegung und der Art der Informationen selbst vernünftigerweise als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt erscheinen.  Vertrauliche Informationen umfassen unter anderem Geschäftsgeheimnisse, Erfindungen, Urheberrechte, urheberrechtlich geschützte Werke, Offenlegungen, Ideen, Protokolle, Verfahren, Systeme, Methoden, Formeln, Vorrichtungen, Patente, Patentanmeldungen, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Know-how, Verbesserungen, Entdeckungen, geistiges Eigentum, Daten, Baupläne, Schaltpläne, Entwicklungen, Dokumentation, Instrumente, Materialien, Produkte, Muster, Zusammenstellungen, Programme, Techniken, Sequenzen, Designs, Forschungs- oder Entwicklungsaktivitäten und -pläne, Spezifikationen, Computerprogramme, Quell- und/oder Objektcodes, Lizenzen, Mask Works, Produktionskosten, Preise oder sonstige Finanzdaten, Umsatzvolumen, Werbemaßnahmen, Marketingpläne, Namenslisten oder Kundengruppen, Mitarbeiter oder Personal, Lieferantenlisten, Geschäftspläne, betriebliche Arbeitsweisen, Geschäftsmöglichkeiten, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten sowie Jahresabschlüsse des Offenlegenden (wie hierin definiert).  Zu den vertraulichen Informationen von Miovision gehören zu jeder Zeit außerdem, ohne Einschränkung, die Software, einschließlich jeglichen Softwarecodes und aller darin offenbarten oder verwendeten Algorithmen, Methoden, Techniken und Verfahren. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die: (a) sich vor dem Erhalt vom Offenlegenden rechtmäßig im Besitz des Empfängers (wie hierin definiert) befanden; (b) ohne rechtswidriges Handeln oder Unterlassen seitens des Empfängers öffentlich zugänglich sind oder werden; (c) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung durch den Offenleger rechtmäßig bekannt sind oder vom Empfänger von einem Dritten ohne Offenlegungsbeschränkungen erlangt wurden; (d) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne dass dabei Informationen des Offenlegers verwendet, herangezogen oder als Grundlage herangezogen wurden; (e) vom Empfänger mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Offenlegenden offengelegt wird oder (f) aggregierte und anonymisierte Kundendaten sind.

  • Unter „Kunde“ist eine Endjuristische Person, eine staatliche Behörde oder eine Organisation zu verstehen, an die ein Bestellformular ausgestellt wird oder von der ein Bestellformular ausgestellt wird.

  • „Kundendaten“bezeichnet: (a) alle Informationen, Daten, Formulare, Dateien, Berichte oder sonstigen Materialien oder Inhalte, unabhängig von ihrer Form oder ihrem Medium, die von einem autorisierten Nutzer oder in dessen Auftrag über die Hardware oder die Dienste aufgezeichnet, bereitgestellt, übermittelt, veröffentlicht, hochgeladen oder auf andere Weise übertragen werden oder die dadurch erfasst oder generiert werden; sowie (b) sämtliche Verkehrsdaten, Verkehrsdatenaggregationen und sonstigen Informationen, die von der Hardware erfasst werden, vom Kunden oder seinen autorisierten Nutzern generiert und von Miovision oder in dessen Auftrag für den Kunden und andere im Rahmen der Bereitstellung der Hardware oder der Dienste erfasst werden. Kundennutzerdaten schließen Miovision-Daten aus.

  • „Leistungsergebnisse“bezeichnet alle Berichte, Studien oder sonstigen Ergebnisse, dieMiovision dem Kunden im Zusammenhang mit den jeweiligen Dienstleistungen zur Verfügung stellen muss, wie dies im jeweiligen Angebot oder in der Partnervereinbarung näher beschrieben sein kann.

  • „Dokumentation“bezeichnet alle Marketingunterlagen, Verkaufsunterlagen, Anleitungen, Handbücher, Leitfäden, technische Unterlagen und sonstigen schriftlichen Materialien, einschließlich deren Überarbeitungen, die für die Nutzung der Dienste bestimmt sind und von Miovision im Rahmen dieser Vereinbarung von Zeit zu Zeit entweder in elektronischer Form oder als Ausdruck bereitgestellt werden oder anderweitig allgemein von Miovision im Zusammenhang mit den Diensten an Endkunden ausgehändigt werden.

  • „Fehler“bezeichnet jede Abweichung der Dienste von den geltenden Spezifikationen oder der Dokumentation.

  • „Konto“bezeichnet das/die Konto(s) des Kunden für Abonnementdienste, auf das/die unter (i) zugegriffen werden kann/können

    www.miovision.com; oder (ii) sonstige URLs, die Miovision von Zeit zu Zeit festlegt.

  • „Firmware“bezeichnet die von Miovision entwickelten und/oder für die Installation auf einem bestimmten Miovision-Hardwaregerät bestimmten Firmware- und Softwareprodukte, wie in dem jeweiligen Miovision-Angebot oder der Partnervereinbarung beschrieben.

  • „Hardware“bezeichnet jegliche von Miovision gelieferte Hardware oder sonstige Komponenten, die in einem entsprechenden Bestellformular als Hardware bezeichnet werden.

  • „Hosted Services“bezeichnet die in dieser Vereinbarung beschriebenen Dienste, die es dem Kunden und den autorisierten Nutzern ermöglichen, die Software zu nutzen, einschließlich Software-as-a-Service, wie hierin vorgesehen.

  • „Hosting-Anbieter“bezeichnet den von Miovision beauftragten Drittanbieter, der die Software für die Nutzung durch den Kunden im Rahmen dieses Vertrags hostet.

  • „Geistiges Eigentum“und„Rechte an geistigem Eigentum“umfassen alle (unabhängig von ihrer Bezeichnung oder ihrem Namen) materiellen und immateriellen Rechte, die derzeit bekannt sind oder künftig bestehen werden: (a) Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken weltweit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte und Rechte an Chip-Layouts; (b) Marken- und Handelsnamensrechte sowie ähnliche Rechte; (c) Rechte an Geschäftsgeheimnissen; (d) Patente, Geschmacksmuster, Algorithmen und sonstige gewerbliche Schutzrechte; (e) alle sonstigen geistigen und gewerblichen Eigentums- und Schutzrechte (jeglicher Art und Beschaffenheit weltweit und wie auch immer bezeichnet), unabhängig davon, ob sie sich aus Gesetz, Vertrag, Lizenz oder anderweitig ergeben; und (f) alle derzeit oder künftig weltweit geltenden Registrierungen, Anmeldungen, Verlängerungen, Erweiterungen, Fortführungen, Teilanmeldungen oder Neuausstellungen derselben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechte an den vorgenannten Rechten).

  • „Wartungs- und Supportleistungen“bezeichnet Wartungs-, Reparatur-, technische Support-, Schulungs- und sonstige Leistungen, die von Miovision gemäß dieser Vereinbarung zu erbringen sind, einschließlich der Bereitstellung von Updates, wie inden Wartungs- und Support-Richtlinien(https://www.miovision.com/legal/policies/support-policy) festgelegt, die von den Parteien von Zeit zu Zeit schriftlich geändert werden können.

  • „Miovision“bezeichnet entweder Miovision Technologies Incorporated oder ein verbundenes Unternehmen von Miovision Technologies Incorporated, wie in einem entsprechenden Angebot angegeben.

  • „Miovision-Daten“bezeichnet alle Daten, die mit der Hardware, den Dienstleistungen, der Dokumentation, den Liefergegenständen, dem Support oder sonstigen Produkten oder Dienstleistungen in Zusammenhang stehen oder durch die Nutzung eines der vorgenannten Elemente generiert werden, mit Ausnahme von Kundendaten. Zur Klarstellung: Miovision-Daten umfassen unter anderem die anonymen Daten, die Verhaltensdaten, die Trainingsbilder sowie das gesamte geistige Eigentum von Miovision in den Liefergegenständen.

  • „Bestellformular“bezeichnet ein Bestelldokument – einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Kundenbestellung oder ein Angebot –, in dem die im Rahmen dieses Vertrags zu liefernden Produkte aufgeführt sind und das zwischen dem Kunden und Miovision geschlossen wird, einschließlich etwaiger Nachträge und Ergänzungen dazu.

  • „Partner“bezeichnet ein von Miovision zugelassenes Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen von Miovision erwirbt und diese gemäß einer Vereinbarung zwischen Miovision und dem Partner an Endkunden vermarktet und weiterverkauft.

  • „Produkte“bezeichnet die Angebote, die Miovision dem Kunden zum Kauf zur Verfügung stellt und die in einem Bestellformular oder einem entsprechenden Leistungsumfang näher definiert sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Hardware, Software, Firmware, Dienstleistungen, Entwicklungen und professionellen Dienstleistungen.

  • „Professionelle Dienstleistungen“bezeichnet vertraglich vereinbarte Zeit (und gegebenenfalls Materialien) im Zusammenhang mit der Unterstützung des Kunden bei der Nutzung der Produkte, wie in einer entsprechenden Leistungsbeschreibung näher beschrieben; zur Klarstellung: Professionelle Dienstleistungen umfassen Schulungen, Beratung, Implementierungsdienstleistungen, Workshops, benutzerdefinierte Skripte, Datenmigrationsdienstleistungen und Ähnliches, schließen jedoch die Bereitstellung der Software – sei es durch Lizenzierung oder als Software-as-a-Service –, Verträge über technischen Support sowie sonstige Lieferungen von allgemeinen Waren oder Dienstleistungen nicht ein.

  • „Bestellung“bezeichnet eine schriftliche Bestellung für das Abonnement oder die Lizenz für die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Dienste.

  • „Angebot“bezeichnet das schriftliche Angebot von Miovision für die im Rahmen des Rahmenvertrags (MSA) erworbenen und gemäß dieser Vereinbarung lizenzierten oder genutzten Dienstleistungen.

  • „Planmäßige Wartung“bezeichnet alle planmäßigen Wartungsleistungen, die von Miovision gemäßdenhiermit verbundenenWartungs- und Support-Richtlinien(https://www.miovision.com/legal/policies/support-policy) erbracht werden.

  • „Dienstleistung(en)“bezeichnet die von Miovision gemäß dieser Vereinbarung für den Kunden und die autorisierten Nutzer erbrachten Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-as-a-Service, gehostete Dienste, Wartungs- und Supportleistungen, Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung, Schulungsleistungen sowie die Bereitstellung von Arbeitsergebnissen und Dokumentation; oder sonstige Dienstleistungen, die Miovision von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellt und die in dem jeweiligen Angebot oder der Partnervereinbarung beschrieben sind.

  • „Software“bezeichnet die in einem Bestellformular aufgeführten Computer-Softwareprogramme – sei es als Gesamtheit oder einzeln –, einschließlich der in Angeboten, Leistungsbeschreibungen, auf der Hardware des Kunden und/oder beim Hosting-Anbieter gehosteten Programme sowie der als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellten Programme, und umfasst alle damit verbundenen Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, Dokumentationen und Arbeitsunterlagen sowie alle neuen Releases, Versionen, Updates, Fehlerbehebungen, Modifikationen und Erweiterungen.

  • „Drittanbieter“bezeichnet einen Dritten, der im Rahmen dieses Vertrags Dienstleistungen oder Software für Miovision oder den Kunden erbringt bzw. bereitstellt.

  • „Updates“bezeichnet Aktualisierungen, Upgrades, Ergänzungen, Fehlerbehebungen, Patches, Verbesserungen oder Änderungen an der Software, die nicht separat als neue Produkte oder Module bereitgestellt oder lizenziert werden und im Allgemeinen von Miovision seinen Kunden in ähnlicher Situation ohne zusätzliche Gebühren – abgesehen von den jährlichen Wartungsgebühren – zur Verfügung gestellt werden, wobei jedoch ausdrücklich ausgeschlossen sind (a) neue kommerzielle Versionen, Komponenten und Module, die der Software wesentliche zusätzliche Fähigkeiten, Merkmale oder Funktionen hinzufügen oder deren Funktionalität anderweitig verbessern und die Miovision seinen Lizenznehmern in der Regel gegen gesonderte Gebühren (zusätzlich zu den hierin festgelegten jährlichen Wartungsgebühren) zur Verfügung stellt, (b) kundenspezifische Anpassungen der Miovision-Software sowie (c) Erweiterungen der Miovision-Software.

Veranstaltung

Rückblick auf die ITS America Conference & Expo – Phoenix

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