Allgemeine Geschäftsbedingungen
TEIL 1: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bestehen aus vier Teilen. Teil 1 der AGB gilt für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Miovision Technologies GmbH („Miovision“) und ihren Kunden. Für Miovision-Online-Services gelten ergänzend zu Teil 1 der AGB die Besonderen Bedingungen für Miovision-Online-Services gemäß Teil 2. Für den Verkauf von Hardware, insbesondere von Videoerfassungstechnik, durch Miovision gelten ergänzend zu Teil 1 der AGB die Besonderen Verkaufsbedingungen gemäß Teil 3. Für die Vermietung von Hardware, insbesondere von Videoerfassungstechnik, durch Miovision gelten ergänzend zu Teil 1 der AGB die Besonderen Vermietungsbedingungen gemäß Teil 4. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Bestimmungen gemäß Teil 1 dieser AGB und den Besonderen Bedingungen gemäß Teil 2, 3 und 4 haben die Regelungen in den Besonderen Bedingungen Vorrang.
1.2 Alle Lieferungen und Leistungen von Miovision erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Davon abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Miovision stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es einer gesonderten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.3 Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. Mitarbeiter von Miovision, mit Ausnahme der Geschäftsführer und Prokuristen, sind nicht berechtigt, abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen.
1.4 Die Angebote von Miovision richten sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB sind, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere Gebietskörperschaften. Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote von Miovision sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Die Übermittlung eines Kundenauftrags (sei es online, per E-Mail, Fax oder Brief) durch den Kunden gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Kundenauftrag aufgeführten Lieferungen und Leistungen.
2.3 Miovision kann das Angebot eines Kunden innerhalb von 14 Tagen nach dessen Eingang annehmen. Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Erklärung oder durch die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch Miovision.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten die vertraglich ausdrücklich vereinbarten Preise, andernfalls die in der jeweils aktuellen Preisliste von Miovision ausgewiesenen Entgelte. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Alle Rechnungsforderungen sind unverzüglich und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern die Parteien nicht ausdrücklich eine abweichende Fälligkeitsregelung vereinbaren.
3.3 Mit Ablauf eines vereinbarten Fälligkeitstermins gerät der Kunde bei ganz oder teilweise ausbleibender Zahlung in Verzug; haben die Parteien keinen Fälligkeitstermin vereinbart, gerät der Kunde 30 Tage nach Zugang einer Rechnung über eine fällige Forderung oder vor Ablauf dieser Frist im Falle einer berechtigten Mahnung durch Miovision in Verzug. Die Forderungen von Miovision sind während des Verzugs mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.4 Befindet sich der Kunde gegenüber Miovision in Zahlungsverzug, ist Miovision – unbeschadet aller sonstigen Rechte aufgrund des Verzugs – nach vorheriger Ankündigung in Textform (z. B. per Brief, E-Mail oder Fax) und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, einen bestehenden Zugang des Kunden zur Miovision-Plattform (vgl. Teil 2) zu sperren, bis alle ausstehenden Zahlungen des Kunden vollständig beglichen sind.
3.5 Der Kunde darf Zahlungsansprüche von Miovision nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen. Der Kunde ist nur insoweit zur Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.6 Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Entgeltansprüche von Miovision durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, kann Miovision die Erbringung der von Miovision geschuldeten Leistungen von der vorherigen Zahlung des dafür geschuldeten Entgelts oder der Leistung einer angemessenen Sicherheit abhängig machen.
4. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit
4.1 Das geistige Eigentum von Miovision und/oder den Lizenzgebern von Miovision umfasst insbesondere alle Urheberrechte, Patente, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse und sonstige damit verbundene Rechte an geistigem Eigentum, die sich auf die von Miovision verkaufte und vermietete Ware sowie auf die Miovision-Plattform und alle Modifikationen, Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen bzw. Ergänzungen – beziehen, unabhängig davon, ob diese auf Initiative des Kunden oder anderweitig veranlasst wurden.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm von Miovision offengelegten bzw. ihm im Rahmen einer Vertragsbeziehung mit Miovision zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen von Miovision streng vertraulich und in derselben Weise zu behandeln, wie der Kunde die Vertraulichkeit seiner eigenen Informationen und Daten schützt, mindestens jedoch mit angemessener, geschäftsüblicher Sorgfalt. Als vertrauliche Informationen gelten alle vereinbarten Preise und alle Angebote von Miovision. Eine Offenlegung oder Weitergabe vertraulicher Informationen durch den Kunden ist nur zulässig, wenn und soweit der Kunde gesetzlich dazu verpflichtet ist und der Kunde Miovision unverzüglich vor der Offenlegung über das Bestehen und den Umfang der Offenlegungspflicht unterrichtet, sodass Miovision die Offenlegung der vertraulichen Informationen gegebenenfalls noch einschränken oder verhindern kann. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die dem Kunden nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung offenbart, d. h. mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden. Davon ausgenommen sind solche Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, dem Kunden bereits von einem Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht mitgeteilt wurden oder ohne Verstoß des Kunden gegen die Vertraulichkeitspflicht bekannt werden.
5. Haftung
5.1 Die Haftung von Miovision, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Miovision nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, (iii) bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und (iv) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In den Fällen gemäß Ziff. (iv) ist die Haftung von Miovision jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Etwaige Vertragsstrafen, verbindliche Termine, die eine Nachfrist nicht zulassen, oder sonstige besondere Haftungsrisiken aus Verträgen des Kunden mit seinen eigenen Kunden sind Miovision im Voraus mitzuteilen; andernfalls gilt ein solcher Schaden als nicht vorhersehbar.
5.2 Eine etwaige Haftung von Miovision für Datenverluste des Kunden beschränkt sich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien entstanden wäre. 5.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Miovision.
6. Kündigung
Die außerordentliche Kündigung eines Vertragsmoduls (ein Vertragsmodul in diesem Sinne betrifft Leistungsbeziehungen zwischen den Parteien gemäß Teil 2, 3 und 4) aus wichtigem Grund führt automatisch zur Beendigung aller laufenden Vertragsmodule mit dem Kunden, sofern es sich hierbei um Dauerschuldverhältnisse handelt (namentlich Miovision Online-Services gemäß Teil 2 oder Hardware-Vermietung gemäß Teil 4). Die ordentliche Kündigung eines Vertragsmoduls führt hingegen nur zur Beendigung des betreffenden Vertragsmoduls.
7. Änderungsvorbehalte
7.1 Miovision behält sich vor, die Bestimmungen dieser AGB jederzeit zu ändern. Bei Dauerschuldverhältnissen – insbesondere bei der Nutzung der Online-Dienste und der Hardware-Miete – sind Änderungen auch mit Wirkung innerhalb bestehender Vertragsverhältnisse zulässig. Miovision wird den Kunden über solche Änderungen mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen informieren („Änderungsmitteilung“). Sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme der Miovision-Leistungen auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. In der Änderungsmitteilung wird Miovision den Kunden auf das Widerspruchsrecht und dessen Folgen hinweisen. Für Verträge über den Kauf von Hardware gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB.
7.2 Miovision behält sich darüber hinaus eine Änderung der AGB vor, (i) wenn die Änderung für den Kunden ausschließlich vorteilhaft ist, (ii) wenn die Änderung rein technischer oder verfahrenstechnischer Natur ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen auf den Kunden, (iii) soweit Miovision bzw. die Miovision Inc. verpflichtet ist, die Übereinstimmung dieser AGB mit geltendem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert, (iv) soweit Miovision damit einem gegen Miovision bzw. Miovision Inc. ergangenen gerichtlichen Urteil oder einer behördlichen Entscheidung nachkommt oder (v) Miovision zusätzliche Leistungen einführt, die einer Regelung in diesen AGB bedürfen. Miovision wird den Kunden über entsprechende Änderungen informieren.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Wirksamkeit ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Miovision ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Alle unter diese AGB fallenden vertraglichen Vereinbarungen sowie alle daraus resultierenden Rechte oder Pflichten dürfen vom Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Miovision auf Dritte übertragen werden.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
TEIL 2 – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE MIOVISION-ONLINE-DIENSTE
Für die Miovision-Online-Dienste („Dienste“) gelten ergänzend zu Teil 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Miovision Technologies GmbH („Miovision“) die Besonderen Bedingungen für Miovision-Online-Dienste gemäß diesem Teil 2.
Die Dienste werden im Auftrag von Miovision durch die Miovision Inc. mit Sitz in Ontario, Kanada („Miovision Inc.“) als Betreiberin einer entsprechenden Online-Plattform („Miovision-Plattform“) zur Nutzung der Dienste durch Kunden von Miovision („Kunden“) bereitgestellt und technisch abgewickelt.
1. Allgemeine Servicebestimmungen
1.1 Miovision gewährt dem Kunden während der Dauer seines bestehenden Registrierungsverhältnisses für die Miovision-Plattform („Zugangsdauer“) die Möglichkeit, die Dienste über den Online-Zugang zur Miovision-Plattform im vertraglich vereinbarten Rahmen für eigene Zwecke zu nutzen.
1.2 Die Miovision-Plattform bzw. die Dienste werden dem Kunden während der Zugangsdauer online (unter https://www.trafficdataonline.com oder einer anderen, von Miovision jeweils angegebenen URL) zur Verfügung gestellt. Für den Online-Zugriff auf die Miovision-Plattform können von Miovision empfohlene Webbrowser verwendet werden. Miovision ist nicht verpflichtet, den Zugang zur Miovision-Plattform über andere Browser oder Software zu ermöglichen.
1.3 Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung der online bereitgestellten Miovision-Plattform besteht nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Miovision bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der Miovision-Plattform. Es kann jedoch aufgrund technischer Störungen (wie z. B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen kommen.
2. Kundenkonto
2.1 Kunden können über ein kundenspezifisches Konto („Kundenkonto“) unter Verwendung eines individuellen Benutzernamens und eines Passworts („Zugangsdaten“) auf die Miovision-Plattform zugreifen und auf der Miovision-Plattform zum Zwecke der Nutzung der Miovision-Plattform bzw. von Diensten Daten hochladen bzw. bereitstellen, namentlich Videoaufzeichnungen für Verkehrszählungszwecke („Kundendaten“).
2.2 Miovision stellt dem Kunden im Rahmen einer Registrierung Zugangsdaten für die Miovision-Plattform bzw. die Dienste zur Verfügung. Mit seiner erstmaligen Anmeldung bei der Miovision-Plattform unter Verwendung der bereitgestellten Zugangsdaten bestätigt der Kunde erneut die Gültigkeit der vorliegenden AGB und insbesondere die Bestimmungen gemäß diesem Teil 2 für die Miovision-Online-Dienste.
2.3 Der Kunde ist zur Geheimhaltung und zur sorgfältigen Aufbewahrung seiner Zugangsdaten verpflichtet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zugangsdaten Dritten zur Verfügung zu stellen, und hat die Zugangsdaten angemessen vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Ist zu befürchten, dass unbefugte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten des Kunden erlangt haben oder erlangen werden, ist Miovision unverzüglich zu informieren. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für jede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter den Zugangsdaten des Kunden erfolgt.
3. Zugangs- und Nutzungsberechtigung
3.1 Dem Kunden wird ein einfaches und nicht übertragbares Zugangs- bzw. Nutzungsrecht an der Miovision-Plattform bzw. den Diensten für eigene Zwecke und für die Dauer der Zugangslaufzeit gewährt. Der Kunde ist berechtigt und dafür verantwortlich, sein Kundenkonto unter Verwendung der vom System bereitgestellten Verwaltungsfunktionen zu verwalten.
3.2 Diese Zugriffs- und Nutzungsberechtigung des Kunden umfasst die Befugnis, Partnern des Kunden („Kundenpartner“) zum Zwecke der Einsicht in Kundendaten des Kunden einen Lesezugriff auf die Miovision-Plattform bzw. auf die im Kundenkonto hinterlegten Kundendaten sowie auf etwaige Auswertungen zu gewähren („Teilen-Funktion“); Eine darüber hinausgehende Befugnis zur Gewährung von Zugriffsrechten für Kunden-Partner und/oder sonstige Dritte besteht nicht. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Dienste über den in diesem Teil 2 festgelegten Umfang hinaus für Dritte und/oder Kunden-Partner zu nutzen oder die Dienste zur Nutzung durch Dritte und/oder Kunden-Partner für deren eigene Zwecke zugänglich zu machen. Der Kunde wird darüber informiert und muss sich darüber im Klaren sein, dass er für die Nutzung der Kundendaten, die den Kunden-Partnern bei der Nutzung der „Teilen“-Funktion zur Verfügung gestellt werden, verantwortlich ist und dass etwaige Nutzungsbeschränkungen und/oder Geheimhaltungspflichten einer direkten Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Kundenpartner unterliegen; Miovision ist in dieser Hinsicht nicht verantwortlich.
3.3 Der Kunde hat jeglichen Versuch zu unterlassen, den Quellcode oder die zugrunde liegenden Ideen oder Algorithmen der Miovision-Plattform zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, Zugriff auf die zugrunde liegenden Quellcodes zu erlangen. Dem Kunden ist es zudem untersagt, die Miovision-Plattform zu modifizieren, zu übersetzen oder abgeleitete Werke der Miovision-Plattform zu erstellen. Untersagt ist auch und insbesondere die Vermietung, Verpachtung, Lizenzierung oder sonstige gewerbliche Nutzung der Miovision-Plattform durch den Kunden an bzw. für Dritte.
3.4 Der Kunde hat es zu unterlassen, die Sicherheit der Miovision-Plattform zu manipulieren und/oder zu gefährden. Der Kunde wird es insbesondere unterlassen, mit Viren und/oder Malware infizierte Kundendaten auf die Miovision-Plattform hochzuladen.
4. Nutzungsgrundsätze und Haftung
4.1 Der Kunde ist für die Erfassung, Richtigkeit, Aktualität, Qualität, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit seiner Kundendaten verantwortlich. Miovision übernimmt keine Überprüfung der Kundendaten auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität.
4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich und hat sicherzustellen, dass die Kundendaten frei von Rechten Dritter sind, die einem Hochladen und/oder einer bestimmungsgemäßen Nutzung der Kundendaten auf der Miovision-Plattform bzw. durch die Dienste entgegenstehen oder diese beeinträchtigen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass eine bestimmungsgemäße Nutzung der Kundendaten auf der Miovision-Plattform bzw. durch die Dienste weder Urheberrechte, Patentrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse noch sonstige Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist zudem insbesondere dafür verantwortlich, dass nur solche Kundendaten auf die Miovision-Plattform hochgeladen bzw. für die Dienste bereitgestellt werden, deren Hochladen und bestimmungsgemäße Nutzung bzw. Auswertung durch Miovision bzw. Miovision Inc. keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter, einschließlich einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, begründet. Der Kunde wird die für ihn geltenden Datenschutzbestimmungen, einschließlich ggf. landesrechtlicher bzw. kommunaler Bestimmungen, sorgfältig prüfen und im Zusammenhang mit der Nutzung der Miovision-Plattform bzw. der Dienste in jedem Fall einhalten, insbesondere die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In jedem Fall hat der Kunde sicherzustellen, dass alle Videoaufzeichnungen (der überwiegende Teil der Kundendaten), die Miovision bzw. Miovision Inc. vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, ohne Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter oder des Datenschutzrechts übermittelt werden; dem Kunden wird dringend empfohlen, Aufzeichnungssysteme zu verwenden, die die Erfassung bzw. Speicherung personenbezogener Daten durch Anonymisierung und/oder verminderte Videoqualität verhindert. Der Kunde stellt Miovision bzw. Miovision Inc. auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter aus oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Kundendaten an Miovision bzw. Miovision Inc. durch den Kunden frei und muss sich bewusst sein, dass der Kunde gemäß der DSGVO für die rechtskonforme Bereitstellung von Daten an Miovision bzw. Miovision Inc. verantwortlich ist.
4.3 Dem Kunden ist es untersagt, die Miovision-Plattform bzw. die Dienste für Zwecke rechtswidriger Kommunikation zu nutzen, insbesondere beleidigende, rassistische, pornografische oder sonstige rechtswidrige Inhalte bzw. entsprechende Kundendaten auf die Miovision-Plattform hochzuladen oder für Dienste durch Miovision bereitzustellen.
4.4 Der Kunde stellt Miovision und die Miovision Inc. von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte, einschließlich öffentlicher Stellen, gegenüber Miovision bzw. Miovision Inc. wegen einer Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit den vom Kunden auf die Plattform hochgeladenen Kundendaten und deren bestimmungsgemäßer Verwendung bzw. Auswertung durch Miovision bzw. Miovision Inc. geltend machen. Der Kunde übernimmt hierbei die Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung von Miovision bzw. Miovision Inc., einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, Miovision im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
4.5 Der Kunde gewährt Miovision ein unentgeltliches Nutzungsrecht an den Kundendaten in dem Umfang, der für die bestimmungsgemäße Erbringung der Leistung durch Miovision im Rahmen der Miovision-Plattform bzw. der Erbringung der Dienste erforderlichen Umfang ein unentgeltliches Nutzungsrecht an den jeweiligen Kundendaten ein, insbesondere zur Speicherung der Kundendaten und zur bestimmungsgemäßen Einbindung in die Miovision-Plattform, zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die bestimmungsgemäße Einbindung von Kundendaten in die Miovision-Plattform bzw. die Erbringung von Services erforderlich ist, sowie eine etwaige vom Kunden veranlasste Zugänglichmachung von Kundendaten, insbesondere für Kundenpartner; das Nutzungsrecht umfasst eine Nutzung der Kundendaten für interne Zwecke von Miovision und der Miovision Inc., namentlich zur Verbesserung, zur Qualitätskontrolle, zur Weiterentwicklung und zur Erweiterung der Miovision-Services. Sofern und soweit der Kunde hochgeladene Kundendaten wieder von der Miovision-Plattform entfernt, erlischt das zugunsten von Miovision eingeräumte und vorstehend festgelegte Nutzungsrecht. Miovision bleibt jedoch berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren. Es wird vorsorglich klargestellt, dass insbesondere eine Weitergabe von Videoaufzeichnungen an andere Kunden von Miovision ohne Einwilligung des Kunden nicht erfolgt.
5. Analysen
5.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, über die Miovision-Plattform Analysen, insbesondere von Videoaufzeichnungen des Kunden zum Zweck der Verkehrszählung, in Auftrag zu geben („Analyseauftrag“).
5.2 Art und Gegenstand entsprechender Analyseaufträge werden vom Kunden über die Miovision-Plattform bzw. die dort verfügbaren Parameter angefragt bzw. beauftragt. Die Kosten für entsprechende Analysen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. den jeweils von Miovision online ausgewiesenen Preisen. Die jeweiligen Modalitäten für eine Auftragserteilung bzw. die möglichen Analysen werden auf der Miovision-Plattform erläutert. Eine verbindliche und kostenpflichtige Beauftragung kann der Kunde online über sein Benutzerkonto veranlassen; die Annahme eines Auftrags wird dem Kunden systemseitig bestätigt.
5.3 Miovision wird sich bemühen, eine über die Miovision-Plattform vom Kunden in Auftrag gegebene Analyse sowie die Bereitstellung der sich daraus ergebenden Analyseergebnisse („Analyseergebnisse“) in der beschriebenen Qualität und innerhalb der jeweils vom Kunden über die auf der Miovision-Plattform gewählten Bearbeitungszeiten durchzuführen. Bearbeitungszeiten gelten als unverbindliche Zielbearbeitungszeiten; sofern und soweit Miovision für eine vom Kunden gewünschte beschleunigte Bearbeitung Zusatzentgelte vorsieht, werden diese nicht fällig, wenn Miovision die Bearbeitung innerhalb eines vereinbarten Zeitfensters schuldhaft nicht abschließt.
5.4 Sollten die Analyseergebnisse nicht dem vereinbarten Leistungs- und/oder Qualitätsumfang entsprechen, wird Miovision dem Kunden nach einer entsprechenden und unverzüglich vorgebrachten Beanstandung durch den Kunden Analyseergebnisse zur Verfügung stellen, die dem vereinbarten Leistungs- und Qualitätsumfang entsprechen („Nachbearbeitung“). Miovision ist jedoch nicht zu Nachbearbeitungen verpflichtet, sofern eine Unterschreitung des Leistungs- und/oder Qualitätsumfangs nicht von Miovision zu vertreten ist, insbesondere wenn die vom Kunden bereitgestellten Daten für entsprechende Analysen unvollständig, beschädigt, qualitativ minderwertig oder anderweitig fehlerhaft sind. Miovision wird den Kunden im Falle der Feststellung von Mängeln an den bereitgestellten Daten auf diese Umstände hinweisen. Sofern und soweit die von Miovision bereitzustellenden Nachbearbeitungen erneut nicht dem vereinbarten Leistungs- und/oder Qualitätsumfang entsprechen, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung für den Analyseauftrag angemessen zu mindern oder den zugrunde liegenden Auftrag zu stornieren; im letzteren Fall wird keine Vergütung fällig bzw. ist diese dem Kunden gutzuschreiben.
5.5 Die Analyseverfahren von Miovision stützen sich nicht zuletzt auf das im Rahmen zahlreicher Analyseaufträge erworbene Know-how und die Erfahrungswerte von Miovision. Dieses Know-how sowie entsprechende Fach- bzw. Tatsachenkenntnisse stellen für Miovision einen wesentlichen Wert dar, der für Kunden von Miovision im Rahmen von Analyseaufträgen in der Weise nutzbar gemacht werden kann, dass für Miovision-Kunden Know-how und Erfahrungswerte aus bereits durchgeführten Analyseaufträgen eingebracht werden können. Es wird klargestellt, dass Miovision sowie die Miovision Inc. in jedem Fall berechtigt sind und bleiben, in den Analyseergebnissen enthaltenes und/oder aus diesen abgeleitetes Know-how – auch soweit dieses während der Durchführung von Analysen für den Kunden erworben wurde –, insbesondere zugrunde liegende Konzepte, Vorgehensweisen und Methoden, zu nutzen und zu verwerten. Dies gilt auch und insbesondere für die zum Zweck der Durchführung von Analysen eingesetzten Softwarelösungen sowie sonstige im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung eingesetzte und/oder entwickelte Modelle, Methoden, Programmmodule, Programmbausteine, Techniken, bereits vorhandene und vorangegangene Materialien oder sonstige schutzfähige Güter von Miovision bzw. der Miovision Inc. Die Verpflichtung von Miovision zur Wahrung von Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten bleibt ebenso unberührt wie die lediglich begrenzten Nutzungsbefugnisse von Miovision in Bezug auf Kundendaten als solche gemäß Ziff. 4.5 dieses Teils 2.
6. Kontaktportal
6.1 Sofern und soweit über die Miovision-Plattform Kontakte zu Anbietern bereitgestellt werden, die im Auftrag von Kunden Videoaufzeichnungen zum Zweck der Verkehrsdatenerfassung anfertigen („Drittanbieter“), beschränkt sich ein solcher, nicht gesondert kostenpflichtiger Service von Miovision ausschließlich auf die Bereitstellung entsprechender Kontaktdaten bzw. Kontaktmöglichkeiten.
6.2 Sofern und soweit ein Kunde Aufträge an Drittanbieter vergeben möchte, hat der Kunde solche Aufträge im Einzelnen mit dem betreffenden Drittanbieter auszuhandeln und unmittelbar mit diesem einen Vertrag abzuschließen. Drittanbieter handeln eigenständig, auf eigene Rechnung und sind weder für noch im Auftrag von Miovision oder Miovision Inc. tätig. Miovision ist weder für eine Vorauswahl von Drittanbietern noch für die ordnungsgemäße Durchführung von Aufträgen durch Drittanbieter verantwortlich.
7. Support und Systemwartung
7.1 Miovision bietet während der auf https://www.miovision.com aufgeführten Zeiten allgemeinen Support in Bezug auf die Miovision-Plattform („Support“) an. Die Supportleistungen umfassen keinen individuellen Support, d. h. Miovision ist im Rahmen des Supports nicht verpflichtet, Erläuterungen und Hilfestellungen zu geben, die speziell auf die IT-Systeme des Kunden zugeschnitten sind. Miovision kann im Rahmen des Supports zudem auf bestehende Handbücher und sonstige Bedienungsanleitungen, z. B. auch Online-Hilfen, verweisen.
7.2 Miovision ist bestrebt, die Miovision-Plattform kontinuierlich weiterzuentwickeln und auf dem neuesten Stand der Technik zu halten, und führt entsprechende Wartungsarbeiten an der Miovision-Plattform durch („Systemwartung“). Dabei stehen unter anderem Aspekte der Daten- und Systemsicherheit im Vordergrund. Während einer von Miovision durchgeführten Systemwartung bzw. während der Zeiträume, die Miovision für die Aktualisierung und Wartung der Miovision-Plattform benötigt, steht die Miovision-Plattform nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Geplante Ausfallzeiten werden dem Kunden vorab per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt.
8. Entgelte
Die Vergütung für die Nutzung der Miovision-Plattform bzw. der Dienste richtet sich nach Art und Umfang der Inanspruchnahme der Dienste bzw. der von Miovision beauftragten Verarbeitung von Kundendaten. Die konkreten Vergütungsmodalitäten richten sich nach der Art des vom Kunden gewählten Tarifmodells. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind die Servicegebühren von Miovision innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
9. Tarifoptionen
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, bietet Miovision folgende Tarifmodelle an:
9.1 Tarif 1: Der„Pay-As-You-Go“-Tarif sieht vor, dass der Kunde am Ende jedes Monats zu den vereinbarten „Pay-As-You-Go“-Preisen für seine tatsächliche Nutzung der Miovision-Plattform bezahlt.
9.2 Tarif 2: Der Tarif„Prepaid“ermöglicht es dem Kunden, die Miovision-Plattform bzw. die Dienste auf der Grundlage eines im Voraus festgelegten Preises für ein bestimmtes Volumen („Prepaid-Guthaben“) zu nutzen. Prepaid-Guthaben verfallen drei Jahre nach Erwerb des jeweiligen Prepaid-Guthabens; die Kündigungsbestimmungen gemäß Ziff. 11 dieses Teils 2 bleiben unberührt. Nach vollständiger Aufbrauchung eines Prepaid-Guthabens wird dem Kunden die Nutzung der Miovision-Plattform und der Dienste monatlich zu den Preisen des Tarifs „Pay-As-You-Go“ in Rechnung gestellt; alternativ ist selbstverständlich der erneute Erwerb eines Prepaid-Guthabens möglich.
10. Haftung
10.1 Für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen leicht fahrlässig verursachter Schäden infolge der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gelten in Abweichung von Teil 1 der AGB zusätzlich die folgenden Haftungshöchstgrenzen: Für einen einzelnen Schadensfall innerhalb eines laufenden Vertragsjahres ist die Haftung von Miovision auf den doppelten Betrag der vom Kunden im betreffenden Vertragsjahr bis zum Schadenseintritt geleisteten Vergütung für Dienstleistungen beschränkt; für alle Schadensfälle innerhalb eines Vertragsjahres gilt eine Haftungshöchstgrenze in Höhe der doppelten Vergütung, die der Kunde während des Vertragsjahres insgesamt für Dienstleistungen gezahlt hat.
10.2 Sollte einem Kunden durch die Nutzung von auf der Miovision-Plattform unentgeltlich zur Verfügung gestellten Diensten (einschließlich des Abrufs von kostenlosen Inhalten) ein Schaden entstehen, so haftet Miovision nur, soweit der Schaden des Kunden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Inhalte und/oder Dienste entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit seitens Miovision.
10.3 Eine verschuldensunabhängige Haftung von Miovision auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen. 10.4 Im Übrigen bleiben die Haftungsregelungen gemäß Teil 1 der AGB unberührt.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1 Der Zugang zur Miovision-Plattform und zu den Diensten sowie der Support werden mit Beginn der Zugangslaufzeit gewährt. Die Zugangslaufzeit beginnt mit der Bereitstellung der Zugangsdaten an den Kunden.
11.2 Die Laufzeit der Zugangsvereinbarung ist unbefristet und kann von den Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalenderquartals gekündigt werden. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch Miovision kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde unter Verstoß gegen die Bestimmungen über Nutzungsgrundsätze und Verantwortlichkeiten dieser Anlage A rechtswidrige und/oder rechtsverletzende Kundendaten auf die Miovision-Plattform hochlädt bzw. diese zur Abwicklung von Dienstleistungen zur Verfügung stellt.
11.3 Die Zugangsfrist endet automatisch, wenn der Kunde 60 Tage im Zahlungsverzug ist oder das Kundenkonto innerhalb eines Zeitraums von 365 Tagen nicht genutzt hat.
11.4 Kündigt der Kunde den Vertrag über Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen dieses Teils 2 ordnungsgemäß, verfällt etwaiges zum Ende der Zugangslaufzeit verbleibendes Prepaid-Guthaben des Kunden ersatzlos; dies gilt entsprechend für eine außerordentliche Kündigung des Vertrags über Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen dieses Teils 2 durch Miovision. Kündigt Miovision den Vertrag über Dienstleistungen ordnungsgemäß, erstattet Miovision dem Kunden das verbleibende Prepaid-Guthaben; dies gilt entsprechend für den Fall einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags über Dienstleistungen durch den Kunden sowie für den Fall einer automatischen Beendigung der Zugangslaufzeit gemäß vorstehender Ziff. 11.3.
11.5 Mit Wirksamwerden einer Kündigung enden das Registrierungsverhältnis sowie die Zugriffslaufzeit. Dem Nutzer stehen das Miovision-Portal bzw. die Dienste dann nicht mehr zur Verfügung. Miovision behält sich vor, die Kundendaten und etwaige Analyseergebnisse mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren. Miovision ist zudem berechtigt, nach Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen sämtliche Kundendaten und Analyseergebnisse unwiederbringlich zu löschen; dem Kunden wird empfohlen, zum Ende der Vertragslaufzeit auf der Miovision-Plattform ggf. noch hinterlegte Kundendaten und Analyseergebnisse zu sichern.
12. Leistungsänderungen
Miovision behält sich das Recht vor, die Miovision-Plattform bzw. die Dienste zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Nutzer unzumutbar. Miovision behält sich darüber hinaus das Recht vor, die Miovision-Plattform bzw. Dienste zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, (i) soweit Miovision verpflichtet ist, die Übereinstimmung der von Miovision angebotenen Leistungen mit dem auf die Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert, (ii) sofern und soweit Miovision damit einem gegen Miovision und/oder Miovision Inc. gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt, (iii) soweit die jeweilige Änderung erforderlich ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen, (iv) wenn die Änderung für den Kunden lediglich vorteilhaft ist oder (v) wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ist und keine wesentlichen Auswirkungen für den Kunden hat. Änderungen, die lediglich unwesentliche Auswirkungen auf die Funktionen der Miovision-Plattform bzw. der Dienste haben, stellen keine Leistungsänderungen im vorgenannten Sinne dar; dies gilt insbesondere für grafische Änderungen und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden nicht eingeschränkt.
TEIL 3 – BESONDERE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Für den Verkauf von Hardware, insbesondere von Videoerfassungstechnik („Ware“), durch die Miovision Technologies GmbH („Miovision“) an Kunden von Miovision („Kunden“) gelten ergänzend zu Teil 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von Miovision die Besonderen Verkaufsbedingungen gemäß diesem Teil 3.
1. Kaufpreis
Alle angegebenen Preise verstehen sich ab Lager Miovision, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Versand an einen vom Kunden angegebenen Ort erfolgt gegen gesonderte Berechnung der dafür anfallenden Transportkosten. Der Kaufpreis der Ware ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, jedoch nicht vor Lieferung der Ware, ohne Abzug fällig. Sofern im Einzelfall eine Vorauszahlung vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Ware erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises.
2. Versand und Lieferung
2.1 Auf Wunsch des Kunden versendet Miovision die Ware an den vom Kunden angegebenen Lieferort. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden durch ein von Miovision beauftragtes Transportunternehmen unter Abschluss einer Transportversicherung. Die Gefahr von Schäden, die über den Versicherungsschutz hinausgehen und aus dem Versand der Ware oder im Zusammenhang damit entstehen, trägt der Kunde.
2.2 Die im von Miovision bestätigten Kundenauftrag genannten Liefertermine gelten nur als Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein fester Termin vereinbart wurde. Der angegebene Liefertermin bezieht sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen.
2.3 Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit der Auftragsbestätigung durch Miovision, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung geklärt sind und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden erbracht wurden; Entsprechendes gilt für Liefertermine. Die Einhaltung des Liefertermins steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung von Miovision durch die Vorlieferanten von Miovision.
2.4 Lieferungen vor Ablauf der Lieferfrist und Teillieferungen sind zulässig, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleibt die Ware im Eigentum von Miovision. Verfügungen jeglicher Art über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Miovision zulässig.
4. Installation und Betrieb
4.1 Miovision legt der Ware eine Bedienungsanleitung bei und bietet darüber hinaus kostenlosen, eingeschränkten Support zu den online unter https://www.miovision.com beschriebenen Bedingungen an.
4.2 Der Kunde ist allein für die Installation und den Betrieb der Ware verantwortlich, einschließlich der Einholung aller Genehmigungen, die für die Installation oder Nutzung der Ware gegebenenfalls erforderlich sind.
4.3 Dem Kunden wird dringend empfohlen, die Bedienungsanleitung der Ware und/oder sonstige Anwendungshinweise von Miovision im Interesse einer bestimmungs- und funktionsgerechten Nutzung der Ware zu beachten. Um etwaige Fehleinstellungen und/oder Störungen zu vermeiden, wird dem Kunden insbesondere ein sorgfältiger und fachgerechter Umgang mit Speicherkarten und Akkus, die ordnungsgemäße Anbringung und Positionierung der Ware, eine Überprüfung der Aufnahmeeinstellungen sowie die vorsorgliche Erstellung von Testaufnahmen empfohlen.
4.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Ware unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen genutzt wird und insbesondere keine Aufzeichnungen mit der Ware angefertigt werden, die die Persönlichkeitsrechte Dritter oder das Datenschutzrecht verletzen. Der Kunde stellt Miovision auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter aus, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Hardware durch den Kunden entstehen.
5. Gewährleistung
5.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seine gesetzlichen Untersuchungs- und Rügefristen eingehalten hat. Kunden, die nicht der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht unterliegen, müssen die Ware unverzüglich nach der Lieferung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und offensichtliche Mängel untersuchen und diese innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung schriftlich gegenüber Miovision rügen.
5.2 Verdeckte Mängel der Ware, die während der Gewährleistungsfrist erkennbar werden, sind Miovision vom Kunden unverzüglich per E-Mail oder telefonisch unter möglichst genauer Beschreibung der Funktionsstörung zu melden. Auf Verlangen von Miovision hat der Kunde die Ware unverzüglich zur näheren Untersuchung an Miovision zu übersenden.
5.3 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, erfolgt unter den gesetzlichen Voraussetzungen zunächst eine Nacherfüllung nach Wahl von Miovision durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Minderung oder zum Rücktritt berechtigt; Schadensersatzansprüche bestehen nur gemäß Ziffer 5 von Teil 1 dieser AGB.
5.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Nacherfüllungspflicht können jedoch nicht geltend gemacht werden, wenn Miovision die Nacherfüllung aufgrund des Ablaufs der Gewährleistungsfrist oder einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht rechtmäßig verweigern kann.
5.5 Der Kunde kann innerhalb des ersten Jahres nach Lieferung der Ware eine einjährige Verlängerung der beschränkten Gewährleistungsfrist erwerben.
6. Kundendienst
6.1 Bei Funktionsstörungen der Ware, auch außerhalb der Gewährleistungsfrist, steht allen Kunden von Miovision während der üblichen Geschäftszeiten ein Support zur Verfügung. Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer sind auf der Website von Miovision veröffentlicht.
6.2 Sollte eine Funktionsstörung nicht per E-Mail oder Telefon festgestellt und behoben werden können, wird Miovision den Kunden darüber informieren. Der Kunde kann in diesem Fall die Ware zur eingehenderen Untersuchung und Reparatur an Miovision einsenden. Miovision wird die Funktionsstörung untersuchen und den Kunden über die Ursache der Funktionsstörung und deren Behebung informieren.
6.3 Auf Wunsch des Kunden repariert Miovision die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs und stellt sie dem Kunden zur Abholung bereit bzw. sendet sie an diesen zurück. Alle Kosten für die Reparatur und den Versand trägt der Kunde. Die Kosten für die Reparatur richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von Miovision. Auf Wunsch des Kunden und gegen gesonderte Vergütung kann dem Kunden für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden.
TEIL 4 – BESONDERE MIETBEDINGUNGEN
Für die Vermietung von Hardware, insbesondere von Videoerfassungstechnik („Ware“), durch die Miovision Technologies GmbH („Miovision“) an Kunden von Miovision („Kunden“) gelten ergänzend zu Teil 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von Miovision die Besonderen Vermietungsbedingungen gemäß diesem Teil 4.
1. Mietpreis
1.1 Die Mietpreise gelten für die im Kundenauftrag vereinbarten Zeiträume und vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 6 dieses Teils 4.
1.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist das Mietentgelt für die Ware innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und Übergabe der Ware ohne Abzug fällig.
1.3 Bei vertragsgemäßer Bereitstellung der Ware hat der Kunde den vollen Mietpreis für den gesamten vereinbarten Mietzeitraum zu zahlen, unabhängig davon, ob die Ware tatsächlich genutzt wird.
2. Übergabe
2.1 Die Ware wird dem Kunden zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn im Lager von Miovision zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch des Kunden versendet Miovision die Ware an den vom Kunden angegebenen Lieferort. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden durch ein von Miovision beauftragtes Transportunternehmen unter Abschluss einer Transportversicherung. Die gesetzliche Gefahrübertragung bleibt unberührt.
2.2 Der Kunde hat die Ware bei Übergabe bzw. Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese Miovision schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware bis zum Beweis des Gegenteils als in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. 2.3 Sollte Miovision die vertragsgemäße Übergabe der Ware an den Kunden dadurch unmöglich werden, dass Miovision die Ware ohne eigenes Verschulden von einem anderen Kunden verspätet oder beschädigt zurückerhält, so ist Miovision für die Dauer der Unmöglichkeit von der Leistung befreit und haftet für Folgeschäden nur, soweit diesbezügliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem anderen Kunden geltend gemacht werden können.
3. Installation, Gebrauch und Wartung
3.1 Miovision legt der Ware eine Bedienungsanleitung bei und bietet darüber hinaus kostenlos einen eingeschränkten Support zu den online unter www.miovision.com beschriebenen Bedingungen an. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Ware auf eigene Kosten jederzeit sorgfältig und in Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung, den Bestimmungen dieses Vertrags sowie allen geltenden Gesetzen und Vorschriften zu installieren, zu warten und zu betreiben.
3.2 Die Ware darf nur von kompetentem und qualifiziertem Personal und ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Der Kunde hat die Ware mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Der Kunde darf die Ware ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Miovision nicht verändern oder anpassen. Die Weitergabe der Ware an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Miovision untersagt.
3.3 Dem Kunden wird dringend empfohlen, die Bedienungsanleitung der Ware und/oder sonstige Anwendungshinweise von Miovision zu beachten, um eine bestimmungs- und funktionsgerechte Nutzung der Ware zu gewährleisten. Um etwaige Fehleinstellungen und/oder Störungen zu vermeiden, wird dem Kunden insbesondere ein sorgfältiger und fachgerechter Umgang mit Speicherkarten und Akkus, die ordnungsgemäße Anbringung und Positionierung der Ware, eine Überprüfung der Aufnahmeeinstellungen sowie die vorsorgliche Erstellung von Testaufnahmen empfohlen.
4. Gewährleistung
4.1 Funktionsstörungen der Ware während der Mietdauer sind Miovision vom Kunden unverzüglich per E-Mail oder telefonisch unter möglichst genauer Beschreibung der Funktionsstörung zu melden. Sollte eine Funktionsstörung nicht per E-Mail oder Telefon identifiziert und behoben werden können, wird Miovision den Kunden hierüber informieren, und der Kunde hat die Ware unverzüglich an Miovision zu senden. Miovision wird die Funktionsstörung untersuchen und den Kunden über die Ursache der Funktionsstörung und deren Beseitigung informieren.
4.2 Wurde die Funktionsstörung durch einen Benutzerfehler oder andere Umstände verursacht, die der Kunde zu vertreten hat, wird Miovision die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs reparieren und dem Kunden zur Abholung bereitstellen bzw. an diesen zurücksenden. Alle Kosten für die Reparatur und den Versand trägt der Kunde. Die Kosten für die Reparatur richten sich nach der jeweils gültigen Mietpreisliste von Miovision. Auf Wunsch des Kunden und gegen gesonderte Vergütung kann dem Kunden für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden. Die vertraglich vereinbarte Miete ist während der Instandsetzung fortzuzahlen.
4.3 Ist die Funktionsstörung auf einen Mangel der Ware oder eine andere, nicht vom Kunden zu vertretende Ursache zurückzuführen, wird Miovision nach eigenem Ermessen den Mangel beseitigen oder eine gleichartige, mangelfreie Ersatzware zur Verfügung stellen. Die Kosten für die Mängelbeseitigung und den Transport zum Kunden trägt in diesem Fall Miovision. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, die Miete bis zur vollständigen Beseitigung des Mangels angemessen zu mindern. Bei vollständigem Nutzungsausfall der Ware kann Miovision anstelle der Mietminderung eine kostenlose Verlängerung der Mietzeit um die Dauer des Nutzungsausfalls anbieten; ein Anspruch des Kunden auf Verlängerung der Mietzeit besteht jedoch nicht.
4.4 Miovision haftet nur dann auf Schadensersatz, wenn Miovision den Mangel der Ware, auch einen anfänglichen, zu vertreten hat oder der Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nicht ordnungsgemäß nachkommt. Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen gemäß Teil 1 der AGB.
5. Pflichten und Haftung des Kunden
5.1 Während der Mietdauer haftet der Kunde gegenüber Miovision für Verlust oder Beschädigungen der gemieteten Ware sowie für Vertragsverletzungen gemäß den allgemeinen Haftungsbestimmungen.
5.2 Der Verlust oder die Beschädigung der gemieteten Ware ist Miovision unverzüglich zu melden. Bei Verdacht auf eine Straftat durch Dritte (z. B. Sachbeschädigung, Diebstahl) hat der Kunde den Vorfall nachweislich bei den zuständigen Ermittlungsbehörden anzuzeigen und gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten.
5.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die vermietete Ware unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen genutzt wird und insbesondere keine Aufzeichnungen mit der Ware angefertigt werden, die die Persönlichkeitsrechte Dritter oder das Datenschutzrecht verletzen. Der Kunde stellt Miovision auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung der Hardware durch den Kunden ergeben.
6. Versicherungspflicht, Risikoaufschlag
6.1 Die Ware wird in der Regel im öffentlichen Raum installiert und vom Kunden nicht ständig überwacht. Dadurch ist sie einem erhöhten Risiko von Beschädigung und Verlust ausgesetzt. Die Mietpreise von Miovision basieren auf der Annahme, dass der Kunde während der Mietdauer auf eigene Kosten eine Versicherung gegen Beschädigung oder Verlust der Ware, aus welchem Grund auch immer (Diebstahl, Vandalismus, Naturgewalten usw.), unterhält. Miovision kann jederzeit die Vorlage des Versicherungsnachweises verlangen.
6.2 Sollte der Kunde eine solche Versicherung nicht abschließen wollen, muss er dies Miovision spätestens bei Rücksendung des unterzeichneten Kundenauftrags mitteilen. Der Mietpreis erhöht sich dann um einen Risikoaufschlag und eine Selbstbeteiligung, die der Kunde im Falle einer vorsätzlichen Beschädigung der Ware durch Dritte (Sachbeschädigung/Vandalismus) oder im Falle eines Diebstahls der Ware zu tragen hat. Die Höhe des Risikoaufschlags und der Selbstbeteiligung sind im Kundenauftragsformular festzulegen.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder durch vorzeitige Kündigung.
7.2 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Miovision zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt und den Vertragsverstoß auch nach Aufforderung durch Miovision nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt. Entsprechendes gilt umgekehrt für den Kunden, wobei bei Mängeln der Ware ein Kündigungsrecht erst nach endgültigem Fehlschlagen bzw. Verweigerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Miovision besteht.
8. Rückgabe
8.1 Bei Beendigung des Mietvertrags hat der Kunde die Ware in ordnungsgemäßem Zustand an dem mit Miovision vereinbarten Ort zur Abholung bereitzustellen.
8.2 Die vorzeitige Rückgabe der Ware durch den Kunden lässt dessen Verpflichtung zur Zahlung des für die Vertragslaufzeit vereinbarten Mietentgelts unberührt.
8.3 Bei verspäteter Rückgabe der Ware ist der Kunde verpflichtet, bis zur tatsächlichen Rückgabe die vereinbarte Miete weiter zu zahlen, mindestens jedoch den aktuellen Listenpreis der Ware. Der Kunde haftet darüber hinaus für alle Vermögensnachteile, die Miovision durch die verspätete Rückgabe der Ware entstehen, es sei denn, der Kunde hat die Verspätung nicht zu vertreten.
8.4 Bei Rückgabe der Ware durch den Kunden steht Miovision eine Frist von zehn Werktagen („Prüfungszeitraum“) zur Verfügung, um die Ware zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie unbeschädigt, unverändert, funktionsfähig und in gutem Zustand ist. Sollte Miovision innerhalb des Inspektionszeitraums feststellen und dem Kunden mitteilen, dass sich die Ware nicht in dem vertraglich vereinbarten Zustand befindet, wird vermutet, dass der Kunde die Ware in mangelhaftem Zustand zurückgegeben hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Mangel bereits zu Beginn der Mietdauer vorhanden war oder nicht von ihm zu vertreten ist. Die Prüfungsfrist ist keine Ausschlussfrist für Miovision; bei später gemeldeten Schäden trägt Miovision jedoch die volle Beweislast.
8.5 Gibt der Kunde die Ware beschädigt zurück – außer in den Fällen gemäß Ziff. 8.4 Satz 3 von Teil 4 dieser AGB – oder ist dem Kunden die Rückgabe aus von ihm zu vertretenden Gründen unmöglich, schuldet der Kunde Miovision neben dem Schadensersatz für die Instandsetzung bzw. Neubeschaffung pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 % des Listenmietpreises für den Nutzungsausfall bis zur Instandsetzung bzw. Anschaffung eines Ersatzgeräts. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren tatsächlichen Schadens bleibt den Vertragsparteien vorbehalten.
8.6 Die Verjährungsfrist gemäß § 548 BGB wird auf ein Jahr verlängert.