ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
TEIL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bestehen aus vier Teilen:
- Teil 1gilt für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Miovision Technologies GmbH („Miovision“) und ihren Kunden.
- Teil 2enthält besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Online-Dienste von Miovision und gilt zusätzlich zu Teil 1 für die Online-Dienste von Miovision.
- Teil 3enthält besondere Verkaufsbedingungen und gilt ebenfalls für den Verkauf von Hardware, insbesondere von Videoaufzeichnungstechnologien, durch Miovision.
- Teil 4enthält besondere Mietbedingungen und gilt ebenfalls für den Verkauf von Ausrüstung, insbesondere von Videoaufzeichnungstechnologien, durch Miovision. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem Teil 1 und den besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf die Teile 2, 3 und 4 haben die Bestimmungen der besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
1.2 Alle Lieferungen und Leistungen von Miovision erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen abweichen, ihnen widersprechen oder sie ergänzen, werden nicht anerkannt, es sei denn, Miovision hat deren Gültigkeit ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es einer gesonderten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.3 Vereinbarungen, die sich aus den AGB ergeben, bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für etwaige Änderungen, die der Schriftform unterliegen. Die Mitarbeiter von Miovision, mit Ausnahme der Geschäftsführer und der zeichnungsberechtigten Personen, sind nicht befugt, abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen.
1.4 Die Angebote von Miovision richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, die als Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gelten, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere an regionale Behörden. Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote von Miovision sind unverbindlich und nicht bindend.
2.2 Die Übermittlung der Bestellung durch den Kunden (online, per E-Mail, per Fax oder per Post) gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die gemäß der Bestellung des Kunden zu erbringenden Lieferungen und Leistungen.
2.3 Miovision kann das Angebot eines Kunden innerhalb von 14 Tagen nach dessen Eingang annehmen. Die Annahme der Angebote kann durch eine ausdrückliche Erklärung oder durch die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen seitens Miovision erfolgen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten die im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Preise oder die in der aktuellen Preisliste von Miovision angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.
3.2 Alle Preise sind sofort fällig, sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.3 Der Kunde gilt als in Verzug, wenn die Zahlung bei Ablauf einer vereinbarten Frist oder, falls keine solche Frist vereinbart wurde, 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung sowie am Fälligkeitstag oder vor Erhalt einer von Miovision versandten Zahlungserinnerung nicht vollständig erfolgt ist. Während des Zahlungsverzugs fallen für die Produkte von Miovision Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes an. Das Recht, zusätzliche Schadensersatzansprüche aufgrund des Zahlungsverzugs geltend zu machen, bleibt vorbehalten.
3.4 Befindet sich der Kunde gegenüber Miovision in Zahlungsverzug, ist Miovision unbeschadet sonstiger Rechte, die sich aus dem Zahlungsverzug ergeben, berechtigt, einen bestehenden Zugang des Kunden zur Miovision-Plattform (siehe Teil 2) nach Übermittlung einer schriftlichen Mitteilung (z. B. per Post, E-Mail oder Fax) und nach tatsächlichem Ablauf einer angemessenen Frist zu sperren, bis alle vom Kunden geschuldeten Zahlungen vollständig beglichen sind.
3.5 Der Kunde darf Zahlungsforderungen von Miovision nur mit Forderungen verrechnen, die unbestritten sind oder durch ein rechtskräftiges und verbindliches Urteil festgestellt wurden. Der Kunde ist nur dann zur Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts berechtigt, wenn und soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.6 Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zahlungsansprüche von Miovision durch eine unzureichende Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, kann Miovision die Erbringung der von Miovision geschuldeten Leistungen von der Vorauszahlung der Vergütung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig machen.
4. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit
4.1 Das geistige Eigentum von Miovision oder der Lizenzgeber von Miovision umfasst insbesondere alle Urheberrechte, Patente, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die von Miovision verkauften und vermieteten Produkte sowie die Miovision-Plattform und alle diesbezüglichen Änderungen, Anpassungen, Erweiterungen oder Ergänzungen, unabhängig davon, ob diese auf Initiative des Kunden oder anderweitig vorgenommen wurden.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen von Miovision, die ihm von Miovision offengelegt werden oder von denen er im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Miovision Kenntnis erlangt, streng vertraulich zu behandeln und dabei ebenso vorzugehen, wie er die Vertraulichkeit seiner eigenen Informationen und Daten schützt, mindestens jedoch mit der angemessenen und üblichen beruflichen Sorgfalt und Aufmerksamkeit. Zu den vertraulichen Informationen von Miovision gehören alle vereinbarten Preise und alle von Miovision erstellten Angebote. Eine Offenlegung oder Weitergabe vertraulicher Informationen durch den Kunden ist nur zulässig, wenn und soweit der Kunde gesetzlich dazu verpflichtet ist und der Kunde Miovision unverzüglich vor der Offenlegung über das Bestehen und den Umfang dieser Offenlegungspflicht informiert, damit Miovision die Offenlegung vertraulicher Informationen einschränken oder verhindern kann. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die dem Kunden nach Inkrafttreten dieses Vertrags offengelegt, d. h. mitgeteilt oder zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, die dem Kunden zuvor von einem Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden oder die dem Kunden ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht bekannt sind.
5. Haftung
5.1 Die Haftung von Miovision, aus welchem Rechtsgrund auch immer, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Miovision ausschließlich (i) für Schäden, die aus Körperverletzungen, Tod oder Gesundheitsschäden resultieren; (ii) gemäß den Bestimmungen des deutschen Produkthaftungsgesetzes; (iii) bei arglistiger Täuschung hinsichtlich der Offenlegung von Mängeln oder bei Qualitätsgarantieerklärungen; und (iv) für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung sich die Vertragspartei verlassen darf. In den Fällen gemäß Absatz (iv) ist die Haftung von Miovision jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden beschränkt. Sanktionen, feste Termine, die keine übliche Bedenkzeit zulassen, oder sonstige besondere Haftungsrisiken, die sich aus Verträgen des Kunden mit seinen eigenen Kunden ergeben, müssen Miovision im Voraus mitgeteilt werden; andernfalls gilt der Schaden nicht als vorhersehbar.
5.2 Eine mögliche Haftung von Miovision für den Verlust von Kundendaten beschränkt sich auf die üblichen Wiederherstellungsmaßnahmen, die bei regelmäßiger Erstellung von Sicherungskopien erforderlich gewesen wären und den Risiken angemessen sind.
5.3 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Beauftragten von Miovision.
6. Kündigung
Die außerordentliche Kündigung eines Vertragsmoduls (ein Vertragsmodul im Sinne dieser Bestimmung bezieht sich auf Dienstleistungsbeziehungen zwischen den Parteien gemäß den Teilen 2, 3 und 4) aus triftigem Grund führt automatisch zur Kündigung aller laufenden Vertragsmodule mit dem Kunden, sofern diese fortlaufende Verpflichtungen betreffen (insbesondere die Online-Dienste von Miovision im Sinne von Teil 2 oder die Vermietung von Hardware im Sinne von Teil 4). Die ordentliche Kündigung eines Vertragsmoduls führt hingegen lediglich zur Kündigung des betreffenden Vertragsmoduls.
7. Vorbehalt von Änderungen
7.1 Miovision behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser AGB jederzeit zu ändern. Bei fortlaufenden Verpflichtungen, insbesondere hinsichtlich der Nutzung der Online-Dienste und der Vermietung von Hardware, sind Änderungen ebenfalls zulässig und werden im Rahmen bestehender Vertragsbeziehungen wirksam. Miovision wird den Kunden über solche Änderungen mit einer Frist von mindestens 30 Kalendertagen informieren („Änderungsmitteilung“). Widerspricht der Kunde der Änderungsmitteilung nicht innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt und nutzt er die Dienste von Miovision auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist weiter, gelten die Änderungen ab dem Tag des Ablaufs der Widerspruchsfrist als angenommen. In der Änderungsmitteilung wird Miovision den Kunden über das Widerspruchsrecht und dessen Folgen informieren. Für Verträge über den Kauf von Hardware gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB.
7.2 Miovision behält sich das Recht vor, die AGB auch dann zu ändern, (i) wenn die Änderung für den Kunden lediglich von Vorteil ist; (ii) wenn die Änderung ausschließlich auf technische oder verarbeitungstechnische Gründe zurückzuführen ist, es sei denn, sie beinhaltet für den Kunden wesentliche Änderungen; (iii) soweit Miovision oder Miovision Inc. verpflichtet ist, die Übereinstimmung dieser AGB mit dem anwendbaren Recht sicherzustellen, insbesondere wenn sich die anwendbare Rechtslage ändert; (iv) soweit Miovision einem gegen Miovision oder Miovision Inc. ergangenen Gerichtsurteil oder der Entscheidung einer Behörde nachkommt; oder (v) wenn Miovision zusätzliche Dienstleistungen einführt, die eine Regelung in diesen AGB erfordern. Miovision wird den Kunden über die entsprechenden Änderungen informieren.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1 Dieser Vertrag sowie sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf.
8.2 Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, sowie für dessen Gültigkeit ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Miovision ist zudem berechtigt, Klagen gegen den Kunden vor den zuständigen Gerichten des vorgenannten Gerichtsstands zu erheben.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Alle Handelsvereinbarungen, die in den Geltungsbereich dieser AGB fallen, sowie alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten dürfen vom Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Miovision an Dritte abgetreten werden.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
TEIL 2 – BESONDERE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ONLINE-DIENSTE VON MIOVISION
Die in diesem Teil 2 enthaltenen Besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Online-Dienste von Miovision gelten zusätzlich zu Teil 1 der AGB für die Online-Dienste von Miovision („Dienste“).
Die Dienste werden im Auftrag von Miovision von Miovision Technologies Inc. mit Sitz in Ontario, Kanada („Miovision Inc.“), als Betreiber einer entsprechenden Online-Plattform („Miovision-Plattform“) für die Nutzung der Dienste durch die Kunden von Miovision Technologies („Kunden“) bereitgestellt und abgewickelt.
1. Allgemeine Vorschriften für Dienstleistungen
1.1 Miovision gewährt dem Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang die Möglichkeit, die Dienste über einen Online-Zugang zur Miovision-Plattform zu nutzen, und zwar zum Zwecke der Nutzung durch den Kunden im Rahmen einer bestehenden Registrierung für die Miovision-Plattform („Zugangszeitraum“).
1.2 Die Miovision-Plattform oder die Dienste werden dem Kunden während der Online-Zugangsdauer zur Verfügung gestellt (unter der Adresse https://www.trafficdataonline.com oder einer anderen von Miovision jeweils angegebenen URL). Für den Online-Zugriff auf die Miovision-Plattform können die von Miovision empfohlenen Webbrowser verwendet werden. Miovision ist nicht verpflichtet, den Zugriff auf die Miovision-Plattform über andere Browser oder Software zu ermöglichen.
1.3 Das Recht des Kunden zur Nutzung der Miovision-Online-Plattform besteht nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Machbarkeit. Miovision wird sich nach Kräften bemühen, eine unterbrechungsfreie Nutzung der Miovision-Plattform zu gewährleisten. Es kann jedoch aufgrund technischer Störungen (wie z. B. Stromausfälle, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen kommen.
2. Kundenkonto
2.1 Kunden können über ein kundenspezifisches Konto („Kundenkonto “) unter Verwendung eines individuellen Benutzernamens und eines Passworts („Zugangsdaten“) auf die Miovision-Plattform zugreifen und Daten auf die Miovision-Plattform hochladen oder dort zur Verfügung stellen, um die Miovision-Plattform oder die Dienste zu nutzen, insbesondere Videoaufzeichnungen zum Zwecke der Besucherzählung („Kundendaten“).
2.2 Im Rahmen der Registrierung stellt Miovision dem Kunden die Zugangsdaten für die Miovision-Plattform oder die Dienste zur Verfügung. Bei der ersten Anmeldung auf der Miovision-Plattform unter Verwendung der bereitgestellten Zugangsdaten bestätigt der Kunde erneut die Gültigkeit dieser AGB und insbesondere die Bestimmungen dieses Teils 2 für die Online-Dienste von Miovision.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und sorgfältig aufzubewahren. Der Kunde darf die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben und muss diese in angemessener Weise vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte schützen. Sollte die Wahrscheinlichkeit bestehen, dass unbefugte Dritte Zugriff auf die Zugangsdaten des Kunden erlangt oder Kenntnis davon erlangt haben, ist Miovision unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für jede Nutzung oder sonstige Handlung, die unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden erfolgt.
3. Zugang und Nutzungsrecht
3.1 Dem Kunden wird ein einfaches und nicht übertragbares Zugangsrecht sowie eine Zugangsberechtigung für die Miovision-Plattform oder die Dienste zu eigenen Zwecken und für die Dauer der Zugangsfrist gewährt. Der Nutzer ist dafür verantwortlich und berechtigt, sein Konto mithilfe der jeweiligen Verwaltungsfunktionen des betreffenden Zugangs zu verwalten.
3.2 Die genannte Zugangsberechtigung und das genannte Nutzungsrecht des Kunden umfassen die Berechtigung des Kunden, Partnern oder Kontakten des Kunden („ Partner des Kunden“) zum Zwecke der Einsichtnahme in die genannten Kundendaten ein Zugangsrecht zur Miovision-Plattform und zu den Kundendaten, einschließlich aller im Kundenkonto hinterlegten Bewertungen („Freigabefunktion“); hinsichtlich der Gewährung eines Zugangs an Partner des Kunden oder Dritte wird keine zusätzliche Genehmigung erteilt. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Dienste für Dritte oder seine Kunden über den in diesem Teil 2 der AGB festgelegten Umfang hinaus zu nutzen oder die Dienste Dritten oder den Partnern des Kunden zur Nutzung für deren eigene Zwecke zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird darauf hingewiesen und muss sich darüber im Klaren sein, dass er für die Nutzung der Kundendaten verantwortlich ist, die den Partnern des Kunden bei der Nutzung der Freigabefunktion zur Verfügung gestellt werden, und dass etwaige Nutzungsbeschränkungen oder Entscheidungen zur Geheimhaltung einer direkten Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem betreffenden Partner des Kunden unterliegen. Miovision übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
3.3 Der Kunde darf keine Versuche unternehmen, den Quellcode oder die grundlegenden Ideen oder Algorithmen der Miovision-Plattform zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, oder auf andere Weise zu versuchen, Zugang zu den grundlegenden Quellcodes zu erlangen. Dem Kunden ist es zudem untersagt, die Miovision-Plattform zu verändern oder zu übersetzen oder von der Miovision-Plattform abgeleitete Produkte zu erstellen. Insbesondere sind die Vermietung, die Vergabe von Lizenzen oder jede andere kommerzielle Nutzung der Miovision-Plattform durch den Kunden zugunsten Dritter untersagt.
3.4 Der Kunde darf die Miovision-Plattform nicht manipulieren oder deren Sicherheit beeinträchtigen. Der Kunde darf insbesondere keine mit einem Virus oder Schadsoftware infizierten Kundendaten auf die Miovision-Plattform hochladen.
4. Grundsätze zur Nutzung und Haftung
4.1 Der Kunde ist für die Erhebung, Richtigkeit, Aktualität, Qualität, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit seiner Kundendaten verantwortlich. Miovision übernimmt keine Verantwortung für die Überprüfung der Kundendaten hinsichtlich ihrer Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Aktualität.
4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich und muss gewährleisten, dass die Kundendaten frei von Rechten Dritter sind, die dem Herunterladen oder der Nutzung der Kundendaten, wie auf der Miovision-Plattform vorgesehen oder durch die Dienste vorgesehen, entgegenstehen oder diese beeinträchtigen würden. Der Kunde muss insbesondere sicherstellen, dass eine Nutzung der Kundendaten, wie sie auf der Miovision-Plattform oder durch die Dienste vorgesehen ist, keine Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Insbesondere wird der Kunde sicherstellen, dass ausschließlich diese Kundendaten auf die Miovision-Plattform hochgeladen oder für die Dienste bereitgestellt werden. Die Bewertung des Hochladens oder der vorgesehenen Nutzung durch Miovision oder Miovision Inc. verletzt somit weder Persönlichkeitsrechte Dritter noch datenschutzrechtliche Bestimmungen. Im Zusammenhang mit der Nutzung der Miovision-Plattform oder der Dienste ist der Kunde verpflichtet, die geltenden Datenschutzbestimmungen zu prüfen und einzuhalten, einschließlich der Bundesgesetze und lokalen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Kunde muss unter allen Umständen sicherstellen, dass jede Aufzeichnung (der relevanteste Teil der Kundendaten), die Miovision zur Verfügung gestellt werden soll, ohne Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter oder von Datenschutzgesetzen erfolgt. Dem Kunden wird dringend empfohlen, Aufzeichnungsgeräte zu verwenden, die die Speicherung personenbezogener Daten durch Anonymisierung oder Verringerung der Videoqualität verhindern. Auf erstes Anfordern hat der Kunde Miovision oder Miovision Inc. von jeglicher Haftung gegenüber Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Übermittlung der Kundendaten durch den Kunden an Miovision oder Miovision Inc. ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. Der Kunde muss sich darüber im Klaren sein, dass er gemäß der DSGVO für die Übermittlung der Daten an Miovision oder Miovision Inc. verantwortlich ist.
4.3 Dem Kunden ist es untersagt, die Miovision-Plattform oder die Dienste für Zwecke der rechtswidrigen Kommunikation zu nutzen: Dies gilt insbesondere für das Hochladen von beleidigenden, rassistischen oder pornografischen Inhalten, sonstigen rechtswidrigen Inhalten oder damit verbundenen Kundendaten auf die Miovision-Plattform sowie für die Bereitstellung dieser Inhalte im Rahmen der von Miovision erbrachten Dienste.
4.4 Der Kunde hat Miovision und Miovision Inc. von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich öffentlicher Behörden, freizustellen, die gegen Miovision oder Miovision Inc. aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit den vom Kunden auf die Miovision-Plattform hochgeladenen Kundendaten und deren von Miovision oder Miovision Inc. beabsichtigter Nutzung oder Auswertung geltend gemacht werden. Der Kunde trägt alle notwendigen Verteidigungskosten von Miovision oder Miovision Inc., einschließlich aller Gerichtskosten oder Anwaltshonorare in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn der Kunde für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist. Wird eine Forderung von einem Dritten geltend gemacht, ist der Kunde verpflichtet, Miovision unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß alle Informationen offenzulegen, die für die Prüfung der Forderung und die damit verbundene rechtliche Verteidigung erforderlich sind.
4.5 Der Kunde gewährt Miovision das Recht, die Kundendaten unentgeltlich in dem Umfang zu nutzen, der für die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen durch Miovision erforderlich ist, insbesondere für die Speicherung und Integration der Kundendaten auf der Miovision-Plattform, für die Bearbeitung oder Vervielfältigung, sofern dies für die Einbindung der Kundendaten in die Miovision-Plattform oder für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erforderlich ist, sowie für die Bereitstellung der Kundendaten auf Anfrage des Kunden (insbesondere für die Partner des Kunden). Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung der Kundendaten für interne Zwecke von Miovision und Miovision Inc., insbesondere zur Verbesserung, Überarbeitung, Weiterentwicklung und Optimierung der Dienste von Miovision. Soweit der Kunde die hochgeladenen Kundendaten von der Miovision-Plattform entfernt, erlischt das Miovision gewährte oben genannte Nutzungsrecht in Bezug auf die betreffenden Kundendaten. Miovision bleibt jedoch berechtigt, Kopien zu Speicher- oder Nachweiszwecken gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu speichern. Zur Vermeidung von Missverständnissen sei jedoch darauf hingewiesen, dass ohne die Zustimmung des Kunden keine Videoaufzeichnungen an andere Kunden von Miovision weitergegeben werden.
5. Analysen
5.1 Der Kunde kann über die Miovision-Plattform Analysen in Auftrag geben, insbesondere die Auswertung von Videoaufzeichnungen des Kunden zum Zweck der Besucherzählung („Analyseauftrag“).
5.2 Art und Gegenstand der entsprechenden Analyseaufträge werden vom Kunden über die Miovision-Plattform oder die dort verfügbaren Einstellungen angefordert oder in Auftrag gegeben. Die Kosten für diese Analysen richten sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen oder gegebenenfalls nach den von Miovision online festgelegten Tarifen. Die Modalitäten für die Erteilung eines Auftrags oder die daraus resultierenden Analysen sind auf der Miovision-Plattform detailliert beschrieben. Der Kunde kann auf eigene Kosten über sein Kundenkonto online einen verbindlichen Auftrag erteilen. Die Bestätigung eines Auftrags wird dem Kunden vom System bestätigt.
5.3 Miovision wird sich bemühen, jede vom Kunden über die Miovision-Plattform in Auftrag gegebene Analyse durchzuführen und die Ergebnisse („Analyseergebnisse“) in der beschriebenen Qualität und innerhalb der vom Kunden auf der Miovision-Plattform gewählten Bearbeitungsfrist bereitzustellen. Die Bearbeitungsfrist gilt als unverbindliches Ziel. Sofern und soweit Miovision für eine vom Kunden gewünschte beschleunigte Bearbeitung zusätzliche Kosten vorsieht, sind diese nur dann fällig und zahlbar, wenn Miovision die Bearbeitung innerhalb der vereinbarten Frist durchführt.
5.4 Sollten die Analyseergebnisse nicht den vereinbarten Umfang abdecken oder nicht der vereinbarten Qualität der Dienste entsprechen, wird Miovision nach Erhalt einer unverzüglichen Reklamation des Kunden Analyseergebnisse bereitstellen, die den vereinbarten Umfang abdecken und der vereinbarten Qualität der Dienste entsprechen („Nachbearbeitung“). Miovision ist jedoch nicht verpflichtet, die Nachbearbeitung durchzuführen, wenn Miovision nicht für den unzureichenden Umfang oder die mangelnde Qualität der Dienstleistungen verantwortlich ist, insbesondere wenn die vom Kunden für die betreffenden Analysen bereitgestellten Daten unvollständig, beschädigt, von minderer Qualität oder anderweitig fehlerhaft sind. Miovision wird den Kunden auf diese Umstände hinweisen, falls ein Mangel an den bereitgestellten Daten festgestellt wird. Sofern die von Miovision zu erbringende ergänzende Bearbeitung erneut nicht dem vereinbarten Umfang der Dienstleistungen oder dem Qualitätsniveau entspricht, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Minderung des für den Analyseauftrag vereinbarten Betrags oder auf Stornierung des betreffenden Auftrags. Im letzteren Fall ist keine Vergütung fällig und zahlbar und es erfolgt auch keine Gutschrift zugunsten des Kunden.
5.5 Die Analysemethoden von Miovision basieren auf dem Know-how und der Erfahrung von Miovision, die im Rahmen zahlreicher Analyseaufträge erworben wurden. Dieses Know-how sowie die damit verbundene Fachkompetenz und Sachkenntnis stellen einen wesentlichen Wert von Miovision dar, der den Kunden von Miovision im Rahmen von Analyseaufträgen zur Verfügung gestellt werden kann, sofern das durch frühere Analyseaufträge erworbene Know-how und die Erfahrung zum Nutzen der Kunden von Miovision eingesetzt werden können. Miovision sowie Miovision Inc. sind und bleiben berechtigt, das in den Analyseergebnissen enthaltene und daraus abgeleitete Know-how, insbesondere die grundlegenden Konzepte, Verfahren und Methoden, zu nutzen und zu verwerten, auch wenn diese im Rahmen der Durchführung von Analysen zugunsten des Kunden erworben wurden. Dies gilt insbesondere auch für die zur Durchführung von Analysen verwendeten Softwarelösungen sowie für sonstige Modelle, Methoden, Programme, Module, Programmblöcke, Techniken, bereits bestehende und frühere Ressourcen oder sonstige patentierbare Vermögenswerte von Miovision oder Miovision Inc., die im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzt oder entwickelt wurden. Die Geheimhaltungspflicht und die Vertraulichkeitsverpflichtungen von Miovision sowie das gemäß Absatz 4.5 dieses Teils 2 lediglich eingeschränkte Nutzungsrecht von Miovision in Bezug auf die Kundendaten bleiben unberührt.
6. Kontaktportal
6.1 Soweit die Kontaktdaten der Dienstleister, die im Auftrag der Kunden Videoaufzeichnungen zum Zweck der Erfassung von Verkehrsdaten erstellen („Drittanbieter“), auf der Miovision-Plattform zur Verfügung gestellt werden, beschränkt sich dieser Dienst von Miovision, für den keine gesonderten Kosten anfallen, ausschließlich auf die Bereitstellung der Kontaktdaten oder Kontaktmöglichkeiten. 6.2 Möchte ein Kunde Aufträge bei Drittanbietern erteilen, muss er diese Aufträge individuell mit dem jeweiligen Drittanbieter aushandeln und einen Vertrag direkt mit diesem abschließen. Drittanbieter handeln unabhängig auf eigene Rechnung und agieren weder für noch im Auftrag von Miovision oder Miovision Inc. Miovision ist weder für die Vorauswahl der Drittanbieter noch für die ordnungsgemäße Ausführung der Aufträge durch die Drittanbieter verantwortlich.
7. Systemunterstützung und -wartung
7.1 Zu den auf der Seite https://www.miovision.com aufgeführten Zeiten bietet Miovision allgemeinen Support für die Miovision-Plattform („Support“) an. Die Supportleistungen umfassen keinen individuellen Support, d. h. Miovision ist nicht verpflichtet, im Rahmen des Supports spezielle, maßgeschneiderte Erläuterungen und Unterstützung für die IT-Systeme des Kunden zu leisten. Darüber hinaus kann Miovision im Rahmen seines Supports auf vorhandene Handbücher und andere Bedienungsanleitungen, z. B. den Online-Support, verweisen.
7.2 Miovision ist bestrebt, die Miovision-Plattform kontinuierlich weiterzuentwickeln und mit modernster Technologie auszustatten, und wartet die Miovision-Plattform entsprechend („Systemwartung“). Der Schwerpunkt liegt dabei unter anderem auf den Aspekten der Daten- und Systemsicherheit. Während einer von Miovision durchgeführten Systemwartung oder während der Zeit, die Miovision für die Aktualisierung oder Wartung der Miovision-Plattform benötigt, ist die Miovision-Plattform nicht oder nur eingeschränkt verfügbar. Geplante Ausfälle werden dem Kunden vorab per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt.
8. Vergütung
Die Vergütung für die Nutzung der Miovision-Plattform oder der Dienste richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung eines Dienstes bzw. der von Miovision in Auftrag genommenen Verarbeitung der Kundendaten. Die konkreten Vergütungsmodalitäten richten sich nach der vom Kunden gewählten Tarifoption. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Gebühren für die Dienste von Miovision innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar.
9. Tarifoptionen
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, bietet Miovision folgende Tarifoptionen an:
9.1 Tarif 1: Der Tarif„Nach Nutzung“ sieht vor, dass der Kunde für seine tatsächliche Nutzung der Miovision-Plattform zu den jeweils am Monatsende vereinbarten „Nach-Nutzung“-Sätzen bezahlt.
9.2 Tarif 2: Der„Prepaid“-Tarifermöglicht es dem Kunden, die Miovision-Plattform oder die Dienste zu einem im Voraus festgelegten Tarif für das zu nutzende Volumen („Prepaid-Guthaben“) zu nutzen. Prepaid-Guthaben verfallen drei Jahre nach dem Erwerb des jeweiligen Prepaid-Guthabens. Die Bestimmungen zur Kündigung gemäß Absatz 11 dieses Teils 2 bleiben davon unberührt. Sobald das Prepaid-Guthaben aufgebraucht ist, wird die Nutzung der Miovision-Plattform und der Dienste dem Kunden monatlich zu den Tarifen des Tarifs„Nach Verbrauch“ in Rechnung gestellt. Alternativ ist es natürlich möglich, die Prepaid-Guthaben-Option erneut zu wählen.
10. Haftung
10.1 Bei Schadensersatzansprüchen des Kunden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit gelten abweichend von Teil 1 der AGB ebenfalls die folgenden Beschränkungen: Im Falle eines einzelnen Schadensereignisses innerhalb eines fortlaufenden Vertragsjahres ist die Haftung von Miovision auf das Doppelte des Betrags der Vergütung für die vom Kunden in diesem Vertragsjahr bis zum Eintritt des Schadens bereits bezahlten Dienstleistungen beschränkt, und für alle Schadensereignisse während eines Vertragsjahres ist die Haftung von Miovision auf das Doppelte der Gesamtvergütung für die vom Kunden während des betreffenden Vertragsjahres bezahlten Dienstleistungen begrenzt.
10.2 Erleidet ein Kunde einen Schaden aufgrund der Nutzung der ihm auf der Miovision-Plattform kostenlos zur Verfügung gestellten Dienste (einschließlich der kostenlosen Inhalte), haftet Miovision nur insoweit, als der Schaden des Kunden durch die Nutzung der kostenlosen Inhalte oder der vertraglich vereinbarten Dienste entstanden ist, und ausschließlich im Falle von Vorsatz (einschließlich betrügerischen Vorsatzes) und grober Fahrlässigkeit seitens Miovision.
10.3 Eine Haftung von Miovision, die nicht auf einen bei Vertragsabschluss bereits bestehenden Mangel zurückzuführen ist (§ 536a BGB), ist ausgeschlossen. 10.4 Im Übrigen bleiben die Haftungsbestimmungen in Teil 1 unberührt.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1 Der Zugang zur Miovision-Plattform und zu den Diensten sowie zum Support wird zu Beginn des Zugangszeitraums gewährt. Der Zugangszeitraum beginnt mit der Bereitstellung der Zugangsdaten an den Kunden.
11.2 Die Zugangsdauer gilt auf unbestimmte Zeit und kann von den Parteien mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf jedes Kalenderquartals gekündigt werden. Das Recht der Parteien, diesen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Insbesondere liegt für Miovision ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrags vor, wenn der Kunde rechtswidrige oder rechtsverletzende Kundendaten auf die Miovision-Plattform hochlädt oder diese zur Erbringung der Dienste unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Teils 2 bezüglich der Nutzungsgrundsätze und Haftungsregelungen zur Verfügung stellt.
11.3 Die Zugangsfrist endet automatisch, wenn der Kunde 60 Tage lang mit der Zahlung im Rückstand ist oder das Kundenkonto über einen zusammenhängenden Zeitraum von 365 Tagen nicht genutzt hat.
11.4 Kündigt der Kunde den Dienstleistungsvertrag gemäß diesem Teil 2 auf ordentliche Weise, verfällt das zum Ende der Zugangsdauer noch vorhandene Guthaben des Kunden ohne Entschädigung. Dies gilt entsprechend bei einer außerordentlichen Kündigung des Dienstleistungsvertrags gemäß Teil 2 durch Miovision. Kündigt Miovision den Dienstleistungsvertrag gemäß Teil 2 ordnungsgemäß, zahlt Miovision das verbleibende Prepaid-Guthaben an den Kunden aus. Dies gilt entsprechend im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Dienstleistungsvertrags gemäß Teil 2 durch den Kunden oder eines automatischen Ablaufs der Zugangsfrist gemäß Artikel 11.3 dieses Teils 2.
11.5 Mit Inkrafttreten einer Kündigung enden das Registrierungsverhältnis sowie die Zugangsfrist. Die Miovision-Plattform bzw. die Dienste stehen dem Kunden nicht mehr zur Verfügung. Miovision behält sich das Recht vor, die Kundendaten und etwaige Analyseergebnisse mit Inkrafttreten der Kündigung zu sperren. Miovision ist zudem berechtigt, alle Kundendaten und Analyseergebnisse innerhalb von 30 Kalendertagen nach Inkrafttreten der Kündigung und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen unwiderruflich zu löschen. Dem Kunden wird empfohlen, am Ende der Vertragslaufzeit Sicherungskopien der Kundendaten und Analyseergebnisse auf der Miovision-Plattform zu speichern.
12. Änderung der Dienste
Miovision behält sich das Recht vor, die Miovision-Plattform oder die Dienste zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, es sei denn, dies wird für den Nutzer als unzumutbar angesehen. Miovision behält sich außerdem das Recht vor, die Miovision-Plattform oder die Dienste zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten (i) wenn Miovision verpflichtet ist, die Konformität der von Miovision angebotenen Dienste mit dem geltenden Recht sicherzustellen, insbesondere im Falle von Änderungen bestehender gesetzlicher Vorschriften; (ii) soweit Miovision einer gegen Miovision oder Miovision Inc. ergangenen gerichtlichen Entscheidung oder der Anordnung einer Behörde nachkommt; (iii) soweit die betreffende Änderung erforderlich ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen; (iv) wenn die Änderung für den Kunden lediglich von Vorteil ist; oder (v) wenn die Änderung rein technischer Natur ist oder die Verarbeitung betrifft, ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden zu haben. Änderungen, die nur geringfügige Auswirkungen auf die Funktionen der Miovision-Plattform oder der Dienste haben, stellen keine Änderungen der Dienste im vorgenannten Sinne dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen an grafischen Elementen und für die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden dadurch nicht eingeschränkt.
TEIL 3 – BESONDERE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Die besonderen Verkaufsbedingungen in diesem Teil 3 gelten zusätzlich zu Teil 1 der AGB für den Verkauf von Hardware, insbesondere von Videoaufzeichnungstechnik („Waren“), durch die Miovision Technologies GmbH („Miovision“) an Kunden von Miovision („Kunden“).
1. Kaufpreis
Alle angegebenen Preise verstehen sich ab Lager von Miovision, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Versand an einen vom Kunden angegebenen Ort erfolgt gegen gesonderte Rechnungsstellung der hierfür anfallenden Transportkosten. Der Kaufpreis für die Waren ist ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar, jedoch nicht vor Lieferung der Waren. Wurde im Einzelfall eine Vorauszahlung vereinbart, werden die Waren erst nach vollständiger Begleichung des Kaufpreises geliefert.
2. Versand und Lieferung
2.1 Auf Wunsch des Kunden versendet Miovision die Waren an den vom Kunden angegebenen Lieferort. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden durch ein von Miovision beauftragtes Transportunternehmen, und es wurde eine Frachtversicherung abgeschlossen. Das Risiko von Schäden, die über den Versicherungsschutz für den Versand der Waren hinausgehen, trägt der Kunde.
2.2 Die in der Bestellung des Kunden angegebenen und von Miovision bestätigten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein fester Termin vereinbart. Der angegebene Liefertermin bezieht sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen.
2.3 Die vereinbarten Liefertermine beginnen mit der Auftragsbestätigung durch Miovision, jedoch nicht bevor alle Einzelheiten zur Auftragsabwicklung geklärt sind und der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen erbracht hat. Dies gilt auch für die Liefertermine. Die Einhaltung des Liefertermins hängt von der pünktlichen Belieferung von Miovision durch seine Lieferanten ab.
2.4 Vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden nicht als unangemessen angesehen werden.
3. Beibehaltung des Titels
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Miovision. Bestimmungen jeglicher Art bezüglich der Waren im Hinblick auf den Eigentumsvorbehalt sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Miovision zulässig.
4. Installation und Verwendung
4.1 Miovision legt den Waren eine Gebrauchsanweisung bei und bietet darüber hinaus einen kostenlosen, eingeschränkten Support gemäß den online unter https://www.miovision.com beschriebenen Bedingungen an.
4.2 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Installation und Nutzung der Waren, einschließlich der Einholung aller für die Installation oder Nutzung der Waren erforderlichen Genehmigungen.
4.3 Dem Kunden wird dringend empfohlen, die Gebrauchsanweisungen für die Waren oder sonstige von Miovision bereitgestellte Gebrauchsanweisungen zu befolgen, um die Waren unter den vorgesehenen Bedingungen und entsprechend ihrer Funktion zu nutzen. Um falsche Einstellungen oder Defekte zu vermeiden, wird dem Kunden insbesondere empfohlen, auf einen sorgfältigen und sachgemäßen Umgang mit Speicherkarten und Akkus, auf die ordnungsgemäße Installation und Positionierung der Waren, auf die Überprüfung der Standardeinstellungen sowie auf die vorbeugende Durchführung von Testaufnahmen zu achten.
4.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Nutzung der Geräte allen gesetzlichen Bestimmungen entspricht und insbesondere, dass mit Hilfe der Geräte keine Aufzeichnungen vorgenommen werden, die die Persönlichkeitsrechte Dritter oder die Datenschutzgesetze verletzen. Auf erstes Anfordern stellt der Kunde Miovision von jeglicher Haftung gegenüber Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung der Geräte durch den Kunden ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
5. Garantie
5.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser die gesetzlichen Fristen für die Untersuchung und Mängelrüge einhält. Kunden, die keiner handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflicht unterliegen, müssen die Waren unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen, offensichtliche Mängel feststellen und diese Miovision innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich melden.
5.2 Versteckte Mängel an den Waren, die während der Gewährleistungsfrist festgestellt werden, sind vom Kunden unverzüglich per E-Mail oder telefonisch an Miovision zu melden, wobei der Mangel so genau wie möglich zu beschreiben ist. Auf Verlangen von Miovision hat der Kunde die Waren unverzüglich zur eingehenderen Prüfung an Miovision zu senden.
5.3 Sind die gelieferten Waren mangelhaft, erfolgt eine Nacherfüllung gemäß geltendem Recht, und zwar nach Wahl von Miovision entweder durch Behebung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, gemäß den Bestimmungen des anwendbaren Rechts. Schadensersatzansprüche können nur gemäß Abschnitt 5 von Teil 1 der AGB geltend gemacht werden.
5.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Waren. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche. Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung der Nacherfüllungspflicht können nicht geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung von Miovision aufgrund des Ablaufs der Gewährleistungsfrist oder der Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht rechtmäßig verweigert werden kann.
5.5 Der Kunde kann innerhalb des ersten Jahres nach Lieferung der Waren eine Verlängerung der Garantiezeit um ein Jahr abschließen.
6. Kundendienst
6.1 Bei Mängeln an den Waren steht allen Kunden von Miovision auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist während der üblichen Öffnungszeiten der Support zur Verfügung. Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer sind auf der Website von Miovision veröffentlicht.
6.2 Sollte es nicht möglich sein, den Mangel per E-Mail oder telefonisch zu identifizieren und zu beheben, wird Miovision den Kunden darüber informieren. In diesem Fall kann der Kunde die Waren zur eingehenderen Prüfung und Reparatur an Miovision senden. Miovision wird den Mangel untersuchen und den Kunden über die Ursache des Mangels sowie über die Art und Weise seiner Behebung informieren.
6.3 Auf Wunsch des Kunden repariert Miovision die Waren im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs und stellt sie dem Kunden zur Abholung bereit oder sendet sie an den Kunden zurück. Alle Reparatur- und Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Reparaturkosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von Miovision. Auf Wunsch des Kunden und gegen eine gesonderte Vergütung kann dem Kunden für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden.
TEIL 4 – BESONDERE MIETBEDINGUNGEN
Die besonderen Mietbedingungen in diesem Teil 4 gelten zusätzlich zu Teil 1 der AGB für die Vermietung von Ausrüstung, insbesondere von Videoaufzeichnungstechnik („Gegenstände“), durch die Miovision Technologies GmbH („Miovision“) an Kunden von Miovision („Kunden“).
1. Mietpreis
1.1 Die Mietpreise gelten für die in der Bestellung des Kunden vereinbarten Zeiträume und unterliegen den Bestimmungen in Absatz 6 dieses Teils 4.
1.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Miete für die Waren innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung der Waren ohne Abzug fällig und zahlbar.
1.3 Werden die Gegenstände wie vereinbart bereitgestellt, so ist der Kunde verpflichtet, den gesamten Preis für die gesamte vertragliche Mietdauer zu zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Gegenstände.
2. Lieferung
2.1 Die Waren werden dem Kunden zum Beginn der vereinbarten Mietdauer im Lager von Miovision zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch des Kunden versendet Miovision die Gegenstände an den vom Kunden angegebenen Lieferort. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden durch ein von Miovision beauftragtes Transportunternehmen, und es wurde eine Frachtversicherung abgeschlossen. Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Risiken bleiben unberührt.
2.2 Der Kunde hat die Waren unverzüglich nach der Lieferung oder bei Erhalt auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese Mängel Miovision schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gelten die Waren bis zum Beweis des Gegenteils als in einwandfreiem Zustand geliefert.
2.3 Ist die vereinbarte Lieferung der Waren an den Kunden für Miovision unmöglich, weil ein anderer Kunde die betreffenden Waren verspätet oder beschädigt an Miovision zurückgegeben hat, ohne dass Miovision ein Verschulden trifft, ist Miovision für die Dauer der Unmöglichkeit der Erfüllung nicht zur Erbringung ihrer Leistungen verpflichtet, und Miovision haftet für Folgeschäden nur insoweit, als diese Schadensersatzansprüche auf den anderen Kunden abgewälzt werden können.
3. Installation, Nutzung und Wartung
3.1 Miovision legt den Waren eine Gebrauchsanweisung bei und bietet zudem einen kostenlosen, eingeschränkten Support gemäß den online unter www.miovision.com beschriebenen Bedingungen an. Der Kunde ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Installation, Wartung und Nutzung der Waren auf eigene Kosten und in Übereinstimmung mit der Gebrauchsanweisung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrags sowie den jeweils geltenden Gesetzen und Vorschriften.
3.2 Die Güter dürfen ausschließlich von kompetentem und qualifiziertem Personal und ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden. Der Kunde hat die Güter mit der üblichen Sorgfalt vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Der Kunde darf die Güter ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Miovision nicht verändern oder anpassen. Die Weitergabe der Güter an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Miovision untersagt.
3.3 Dem Kunden wird dringend empfohlen, die Gebrauchsanweisungen für die Waren sowie sonstige Anwendungshinweise von Miovision zu befolgen, um eine korrekte und sachgemäße Nutzung der Waren zu gewährleisten. Um Fehlkonfigurationen oder Defekte zu vermeiden, wird dem Kunden insbesondere empfohlen, auf einen sorgfältigen und sachgemäßen Umgang mit Speicherkarten und Akkus, auf die ordnungsgemäße Installation und Positionierung der Produkte, auf die Überprüfung der Standardeinstellungen sowie auf die vorbeugende Durchführung von Testaufnahmen zu achten.
4. Garantie
4.1 Mängel an den Waren während der Mietdauer sind vom Kunden unverzüglich per E-Mail oder telefonisch an Miovision zu melden, wobei der Mangel so genau wie möglich zu beschreiben ist. Ist es nicht möglich, den Mangel per E-Mail oder telefonisch zu identifizieren und zu beheben, wird Miovision den Kunden darüber informieren, und der Kunde muss die Waren unverzüglich an Miovision zurücksenden. Miovision wird den Mangel prüfen und den Kunden über dessen Ursache sowie über die Art und Weise der Behebung informieren.
4.2 Wurde der Mangel durch einen Fehler des Nutzers oder durch andere Umstände verursacht, für die der Kunde verantwortlich ist, wird Miovision die Waren im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs reparieren und sie dem Kunden zur Abholung bereitstellen oder die Waren an den Kunden zurücksenden. Alle Reparatur- und Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Reparaturkosten richten sich nach der jeweils gültigen Mietpreisliste von Miovision. Auf Wunsch des Kunden und gegen eine gesonderte Vergütung kann dem Kunden für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Miete während der Reparatur fortzuführen.
4.3 Wenn der Mangel auf einen Defekt der Waren oder eine andere Ursache zurückzuführen ist, für die der Kunde nicht verantwortlich ist, wird Miovision den Mangel nach eigenem Ermessen gemäß den Bestimmungen des anwendbaren Rechts beheben oder ein mangelfreies Produkt liefern. Gegebenenfalls werden die Kosten für die Mängelbeseitigung und den Transport zum Kunden von Miovision getragen. Im letzteren Fall ist der Kunde berechtigt, den Mietpreis auf einen angemessenen Betrag zu mindern, bis der Mangel tatsächlich behoben ist. Anstelle einer Minderung des Mietpreises kann Miovision eine kostenlose Verlängerung der Mietdauer um einen Zeitraum anbieten, der der Dauer der Reparatur entspricht. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Mietdauer.
4.4 Miovision haftet nur dann für Schäden, wenn Miovision für den Mangel an den Waren verantwortlich ist – auch im Falle eines ursprünglichen Mangels – oder seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nicht nachkommt. Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen in Teil 1 der AGB.
5. Pflichten und Haftung des Kunden
5.1 Während der Mietdauer haftet der Kunde gegenüber Miovision für den Verlust oder die Beschädigung der gemieteten Gegenstände sowie für jegliche Vertragsverletzung gemäß den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
5.2 Jeder Verlust oder jede Beschädigung der gemieteten Gegenstände ist Miovision unverzüglich zu melden. Bei Verdacht auf eine Straftat durch Dritte (z. B. Sachbeschädigung, Diebstahl) hat der Kunde den nachweisbaren Vorfall den zuständigen Ermittlungsbehörden zu melden und gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten.
5.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Nutzung der Geräte allen geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht und insbesondere, dass mit den Geräten keine Aufzeichnungen vorgenommen werden, die die Persönlichkeitsrechte Dritter oder die Datenschutzbestimmungen verletzen. Auf erstes Anfordern stellt der Kunde Miovision von jeglicher Haftung gegenüber Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung der Geräte durch den Kunden ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
6. Versicherungspflicht, erhöhtes Risiko
6.1 Die Gegenstände werden in der Regel im öffentlichen Raum aufgestellt und unterliegen keiner ständigen Überwachung durch den Kunden. Sie sind daher einem erhöhten Risiko von Beschädigungen und Verlust ausgesetzt. Die Mietpreise von Miovision basieren auf der Annahme, dass der Kunde während der Mietdauer auf eigene Kosten eine Versicherung gegen Beschädigung oder Verlust der Geräte aus beliebigen Gründen (Verlust, Vandalismus, Naturkatastrophen usw.) abschließt. Miovision kann jederzeit die Vorlage der Versicherungspolice verlangen.
6.2 Möchte der Kunde diese Versicherung nicht abschließen, muss er Miovision spätestens bei Rückgabe der unterzeichneten Bestellung des Kunden darüber informieren. Gegebenenfalls erhöht sich der Mietpreis um eine Prämie und eine Selbstbeteiligung, die vom Kunden im Falle einer vorsätzlichen Beschädigung der Gegenstände durch Dritte (Sachschaden/Vandalismus) oder im Falle eines Diebstahls zu tragen sind. Die Höhe der Prämie und der Selbstbeteiligung wird im Bestellformular des Kunden angegeben.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder im Falle einer vorzeitigen Kündigung.
7.2 Miovision ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde vorsätzlich eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und diesen Vertragsverstoß auf Aufforderung von Miovision nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt. Dies gilt auch umgekehrt für den Kunden, d. h., bei Mängeln an den Gegenständen kann der Kunde den Vertrag kündigen, nachdem Miovision der Nacherfüllung oder der Ersatzlieferung nicht nachgekommen ist oder diese verweigert hat.
8. Rückerstattung
8.1 Bei Beendigung des Mietvertrags hat der Kunde die Gegenstände in einwandfreiem Zustand am mit Miovision vereinbarten Ort zur Abholung bereitzustellen.
8.2 Die vorzeitige Rückgabe der Gegenstände durch den Kunden hat keinerlei Auswirkungen auf seine Verpflichtung, die für die Vertragslaufzeit vereinbarten Mietkosten zu zahlen.
8.3 Im Falle einer verspäteten Rückgabe der Gegenstände ist der Kunde bis zur tatsächlichen Rückgabe verpflichtet, den vereinbarten Mietbetrag oder den in der jeweils gültigen Mietpreisliste für die Gegenstände aufgeführten Betrag fortlaufend zu zahlen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Der Kunde haftet zudem für alle finanziellen Schäden, die Miovision durch die verspätete Rückgabe der Gegenstände entstehen, es sei denn, der Kunde hat die Verspätung nicht zu vertreten.
8.4 Wenn die Waren vom Kunden zurückgegeben werden, ist Miovision berechtigt, die Waren innerhalb eines Zeitraums von zehn Werktagen („Prüfungszeitraum“) zu untersuchen, um sicherzustellen, dass sie nicht beschädigt, verändert, defekt oder in schlechtem Zustand sind. Stellt Miovision innerhalb der Prüfungsfrist fest und teilt dies dem Kunden mit, dass sich die Waren nicht in dem vertraglich vereinbarten Zustand befinden, gilt dies als Rückgabe der Waren in schlechtem Zustand durch den Kunden. Der Kunde behält sich das Recht vor, nachzuweisen, dass der Mangel bereits zu Beginn der Mietdauer bestand oder dass er für den Mangel nicht verantwortlich ist. Die Prüfungsfrist stellt für Miovision keine Ausschlussfrist dar. Werden jedoch Schäden nach Ablauf der Prüfungsfrist gemeldet, trägt Miovision die gesamte Beweislast.
8.5 Gibt der Kunde die Gegenstände beschädigt zurück – mit Ausnahme der Fälle gemäß Absatz 8.4 Satz 3 dieses Teils 4 – oder ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Rückgabe der Gegenstände nicht möglich ist, hat der Kunde einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50 % des geltenden Mietpreises für den Nutzungsausfall bis zur Reparatur oder Bereitstellung eines neuen Geräts/neuer Waren zu zahlen, zusätzlich zum Schadensersatz für die Reparatur oder den Ersatz selbst. Die Vertragsparteien behalten sich das Recht vor, einen höheren oder niedrigeren Schadensersatzbetrag nachzuweisen.
8.6 Die Verjährungsfrist gemäß § 548 BGB wird auf ein Jahr verlängert.