Einkaufsbedingungen
MIOVISION-EINKAUFSBEDINGUNGEN
1. ANNAHME
INDEM DER KUNDE (A) EIN ANGEBOT ANNEHMT, DAS AUF DIESE VEREINBARUNG BEZUG NIMMT, ODER (B) EINE VEREINBARUNG MIT EINEM PARTNER ABSCHLIESST, DIE AUF DIESE VEREINBARUNG BEZUG NIMMT, BESTÄTIGT DER KUNDE UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS:
I. DER KUNDE HAT ALLE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GELESEN, VERSTANDEN UND AKZEPTIERT;
II. DIESE VEREINBARUNG STELLT EINE VEREINBARTE RISIKOVERTEILUNG DAR, DIE SICH IN DEM VOM KUNDEN FÜR DIE MIOVISION-PRODUKTE ZU ZAHLENDEN BETRAG WIDERSPIEGELT; UND
III. DIE PERSON, DIE DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN DER ORGANISATION DES KUNDEN ABSCHLIESST, VERSICHERT UND GARANTIERT HIERMIT, DASS SIE BEFUGT IST, DIE ORGANISATION DES KUNDEN (UND IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN) AN DIESE VEREINBARUNG ZU BINDEN.
2. ANWENDUNG
Diese Vereinbarung gilt, wenn Miovision einem Kunden ein schriftliches Angebot in Bezug auf bestimmte Hardware, Firmware, Dienstleistungen, Entwicklungen oder Supportleistungen (zusammen mit der Dokumentation als„Produkte“bezeichnet) unterbreitet, die von Miovision für einen Endnutzer bereitgestellt werden sollen. Die Nutzung der Produkte durch den Endnutzer unterliegt den Miovision-Nutzungsbedingungen („TOU“), die unterhttps://www.miovision.com/legal/terms-of-use zu finden sind.
3. BESTELLUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1Angebot und Preisgestaltung.
a)Angebot von Miovision.Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, unterbreitet Miovision dem Kunden ein Angebot für die jeweiligen Produkte, an deren Kauf, Nutzung oder Lizenzierung der Kunde interessiert ist.
b)Leistungsbeschreibung. Allevom Kunden angeforderten Entwicklungsleistungen, die Kosten für diese Entwicklungsleistungen sowie der Zeitplan für deren Lieferung werden in einer oder mehreren Leistungsbeschreibungen (jeweils eine„SOW“) dargelegt, auf die im jeweiligen Angebot Bezug genommen wird und die hiermit durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen werden.
c)Annahme durch den Kunden.Der Kunde leitet Käufe oder Lizenzierungen im Rahmen dieser Vereinbarung ein,indem er das Angebot wie folgt annimmt: (i) durch Unterzeichnung des Angebots und Rücksendung an Miovision gemäß Abschnitt 3.1(d) unten; oder (ii) durch Erteilung einer schriftlichen, verbindlichen und unwiderruflichen Bestellung an Miovision gemäß Abschnitt 3.3 (Bestellungen) unten.
d)Verbindlichkeit und Unwiderruflichkeit. Sobald ein Angebot vom Kunden angenommen wurde, ist es verbindlich und unwiderruflich. Jedes Angebot unterliegt der Prüfung der Bonität und der Zahlungshistorie des Kunden durch Miovision zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Kunden. Miovision behält sich ausdrücklich das Recht vor, nach eigenem und alleinigem Ermessen ein Angebot zu widerrufen oder die Lieferung im Rahmen eines Angebots zu verweigern.
3.2Kreditgewährung. Miovision kann nach eigenem Ermessen dem Kunden einen Kredit gewähren, vorbehaltlich der Vorlage von Finanzinformationen, die Miovision von Zeit zu Zeit anfordert oder die gemäß dieser Vereinbarung erforderlich sind. Wenn Miovision nach eigenem Ermessen beschließt, dem Kunden einen Kredit zu gewähren, verpflichtet sich der Kunde, die zu diesem Zeitpunkt geltenden Kreditrichtlinien von Miovision einzuhalten.
3.3Bestellungen.Wenn der Kunde eine Bestellung an Miovision erteilt, hat er sicherzustellen, dass in der Bestellung auf das jeweilige Angebot und diese Vereinbarung verwiesen wird. Eine Bestellung ist für Miovision nicht bindend, wenn in der Bestellung nicht auf das entsprechende Angebot und diese Vereinbarung verwiesen wird. Miovision kann ein Bestätigungsschreiben zur Bestellung ausstellen, um etwaige Fehler in der Bestellung zu beheben; dieses gilt als für den Kunden bindend, sofern der Kunde nicht innerhalb von fünf (5) Tagen eine Ablehnung mitteilt. Eine Bestellung ist für Miovision erst dann bindend, wenn Miovision diese Bestellung angenommen hat.
3.4Lieferung der Produkte.Der voraussichtliche Versandtermin für die Produkte kann im jeweiligen Angebot angegeben sein. Miovision wird sich in angemessener Weise bemühen, die Produkte bis zum voraussichtlichen Versandtermin zu liefern. Sofern Miovision im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart hat, erfolgt die Lieferung der Produkte an die Laderampe von Miovision gemäß FCA (Incoterms 2020). Vorbehaltlich Abschnitt 5 (Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse) gelten die Produkte mit der Lieferung als vom Kunden angenommen. Der Kunde trägt alle Fracht-, Umschlag-, Liefer- und Versicherungskosten für den Versand der Produkte. Miovision kann nach eigenem Ermessen Teillieferungen der Produkte an den Kunden vornehmen. Jede Lieferung stellt einen separaten Verkauf dar, und der Kunde bezahlt die gelieferten Produkte gemäß Abschnitt 3.8 (Zahlungsbedingungen).
3.5Aktivierung der Dienste. Allevom Kunden erworbenen Dienste werden spätestens am jeweiligen Startdatum oder wie anderweitig im jeweiligen Angebot angegeben aktiviert.
3.6Support.Die Standard-Supportleistungenvon Miovisionsind unterhttps://www.miovision.com/legal/policies/support-policy(„Support“) aufgeführt und werden hiermit durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen. Miovision wird sich in angemessener Weise bemühen, während der geltenden Laufzeit Support zu leisten und die vereinbarten Bearbeitungszeiten für den Kunden und die autorisierten Nutzer einzuhalten.
3.7Keine Rückgabe. Sofernin Abschnitt 5 (Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse) oder im jeweiligen Angebot nichts anderes festgelegt ist, besteht kein Rückgaberecht für Produkte.
3.8Zahlungsbedingungen.
a)Rechnungsstellung und Zahlung. Vorbehaltlichder Bonitätsprüfung und Genehmigung des Kunden durch Miovision und sofern die Parteien im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart haben, sind alle Gebühren ohne Aufrechnung, Einbehaltung oder Abzug dreißig (30) Tage nach dem Datum der Rechnung von Miovision fällig.
b)Währung und Überweisung. Sofern nichtzuvor anderweitig mit Miovision vereinbart: (i) müssen alle Zahlungen an Miovision per Banküberweisung oder ACH/EFT in der auf der Rechnung von Miovision angegebenen Währung erfolgen; und (ii) sind alle gezahlten Gebühren nicht erstattungsfähig.
c)Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzugwird ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der vollständigen Begleichung eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die sich nach dem niedrigeren der folgenden Beträge berechnet: (i) 1,5 % des ausstehenden Betrags pro Monat (18 % p. a., monatlich verzinst); oder (ii) dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz. Der Kunde hat alle Miovision entstandenen angemessenen Kosten für die Einziehung überfälliger Beträge zu tragen.
d)Beanstandete Rechnungen.In gutem Glauben beanstandeteBeträgesind vom Kunden zu dem späteren der folgenden Zeitpunkte zu zahlen: (i) dem jeweiligen Rechnungszahlungstermin; (ii) unmittelbar nach Beilegung der Streitigkeit; oder (iii) einem anderen Zeitpunkt, der von den Parteien schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde teilt Miovision vor dem jeweiligen Rechnungszahlungstermin schriftlich mit, welche Beträge er beanstandet und aus welchen Gründen er diese beanstandet.
e)Sicherungsrecht.Der Kunde räumt Miovision hiermit das Recht ein – und Miovision verfügt über dieses Recht –, ein Sicherungsrecht am Kaufpreis für alle Produkte zu behalten, bis alle anfallenden Gebühren, einschließlich der entsprechenden Zinsen und etwaiger Verzugsgebühren, vollständig an Miovision gezahlt wurden. Auf Verlangen von Miovision hat der Kunde Finanzierungserklärungen oder andere Urkunden zu unterzeichnen, die zur Vollstreckung dieses Sicherungsrechts erforderlich sind. Zur Sicherung des Kaufpreises der Produkte verpfändet der Kunde hiermit die Produkte zugunsten von Miovision und gewährt ein Sicherungsrecht an den Produkten in Höhe des Kaufpreises sowie etwaiger anfallender Zinsen und Verzugsgebühren, sofern zutreffend.
3.9Steuern. Alle Preise für die Produkte verstehen sich ohne Steuern, und der Kunde ist jederzeit unter anderem für Folgendes verantwortlich: (i) Umsatz-, Mehrwert-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Quellensteuern und sonstige anfallende Steuern; (ii) Einfuhr-, Ausfuhr- und Zollabgaben, Zölle oder Steuern; (iii) behördliche Genehmigungen, Lizenzgebühren oder Prüfgebühren; und (iv) etwaige Strafen und Verzugszinsen im Zusammenhang mit den vorgenannten Posten sowie alle Kosten, die Miovision zur Einziehung dieser Beträge vom Kunden entstehen (zusammenfassend„Steuern“). Die in den Angeboten angegebenen Steuern sind lediglich Schätzungen. Die endgültige Steuerfestsetzung erfolgt zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Maßgeblich für den Kauf sind die auf der Rechnung des Kunden ausgewiesenen Steuern. In Bezug auf die Hardware und Firmware gelten die vorstehenden Verpflichtungen sowohl für Erstlieferungen als auch für Folgelieferungen (einschließlich etwaiger Rücksendungen). Falls die Rechtsordnung, in der der Kunde ansässig ist, den Kunden verpflichtet, Steuern von der Zahlung von Gebühren einzubehalten, gilt der Kaufpreis automatisch als um einen Betrag erhöht, der den anfallenden Quellensteuern entspricht, sofern der Kunde Miovision keine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellte und für Miovision zufriedenstellende Befreiungsbescheinigung vorlegt, sodass der von Miovision erhaltene Nettobetrag den vereinbarten Gebühren entspricht. Sollte der Kunde anfallende Steuern nicht bis zu ihrem ursprünglichen Fälligkeitstermin entrichten und Miovision einen Steuerbescheid oder eine sonstige Mitteilung (zusammenfassend als„Steuerbescheid“bezeichnet) von einer staatlichen Steuerbehörde erhalten, aus der hervorgeht, dass diese Steuern von Miovision zu entrichten sind, so wird Miovision den Kunden schriftlich über den Steuerbescheid in Kenntnis setzen, und der Kunde hat den Betrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt dieser schriftlichen Mitteilung von Miovision an die Steuerbehörde zu zahlen. Zahlt Miovision im Namen des Kunden anfallende Steuern an eine staatliche Behörde, so hat der Kunde Miovision auf deren Aufforderung unverzüglich den vollen Betrag dieser Zahlung ohne jeglichen Einbehalt, Abzug oder Aufrechnung zu erstatten.
4. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
4.1Datenverbindungen.
a)Zweck der Datenverbindung. Die Produktewerden mit einer Datenverbindung ausgeliefert,die von Miovision auf eigene Kosten bereitgestellt wird (es sei denn, der Kunde gewährt Zugang zu einem Datennetzwerk). Der Zweck der Datenverbindung von Miovision besteht darin, Miovision die Kommunikation mit den Produkten zu ermöglichen, und zwar für: (i) die Fernkonfiguration der Produkte und die Signalüberwachung durch Miovision; und (ii) die Geräteverwaltung durch Miovision, beispielsweise die Installation von Sicherheitspatches, Updates oder Upgrades auf den Produkten durch Miovision.
4.2Installation der Produkte.
a)Standardinstallation.Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Installation der Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden an, den Verlust von oder den Nutzungsausfall der Produkte, des Schranks oder anderer Stadtmöbel, in oder an denen die Produkte oder die Antenne installiert sind, sowie an Gegenständen von Partnern, Endnutzern oder Dritten.
b)Installation durch Miovision. Sollteder Kunde wünschen, dass Miovision die Installation durchführt, kann Miovision nach eigenem Ermessen zustimmen, diese Installation gemäß der geltenden Leistungsbeschreibung (SOW) durchzuführen, die die für diese Installation geltenden Bedingungen enthält und in der die von Miovision festgelegten, gegebenenfalls für diese Installation anfallenden zusätzlichen Gebühren aufgeführt sind.
4.3Einhaltung von Gesetzen.Beide Parteien versichern hiermit, dass sie auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung alle Gesetze, Verordnungen, Rechtsvorschriften und Bestimmungen, die für den Besitz, die Nutzung, den Betrieb, die Reparatur, die Wartung, den Transport, die Einfuhr und die Ausfuhr der Produkte gelten, uneingeschränkt einhalten werden.
4.4Einhaltung von Richtlinien. Der Kundehat bei der Nutzung der Produkte die Richtlinien und Bestimmungen von Miovision einzuhalten, die unterhttps://www.miovision.com/legal/policieszu finden sind und hiermit durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen werden. Miovision kann seine Richtlinien und Bestimmungen von Zeit zu Zeit aktualisieren.
4.5Einhaltung der Nutzungsbedingungen.Jeder Kunde, der zugleich Endnutzer ist, muss den Nutzungsbedingungen von Miovision zustimmen und diese einhalten.
5. GEWÄHRLEISTUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
5.1Zusicherungen und Gewährleistungen des Kunden.Der Kunde sichert Miovision zu und gewährleistet, dass er befugt und berechtigt ist, diesen Vertrag abzuschließen, und dass er weder Partei einer Vereinbarung mit einem Dritten ist noch Verpflichtungen gegenüber einem Dritten hat, die in irgendeiner Weise im Widerspruch zu seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag stehen würden; der Kunde wird Miovision für jeden Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen schadlos halten und freistellen.
5.2Eingeschränkte Gewährleistungen von Miovision.
a)Garantie für Hardware und Firmware.Die beschränkte Garantie von Miovision für Hardware und Firmware ist unterhttps://www.miovision.com/legal/policies/hardware-warrantynäher beschrieben; diese Seite wird hiermit durch Verweis in diesen Text aufgenommen.
b)Gewährleistung für die Dienstleistungen.Miovision gewährleistet, dass die Dienstleistungen während der geltenden Laufzeit der Dienstleistungen unter normalen Nutzungsbedingungen und Umständen im Wesentlichen gemäß der jeweils aktuellen schriftlichen Dokumentation für die Dienstleistungen funktionieren und die darin beschriebenen Funktionen aufweisen.
c)Gewährleistung für Entwicklungen.Miovision gewährleistet, dass alle gemäß einer Leistungsbeschreibung für Entwicklungen erbrachten professionellen Dienstleistungen fachgerecht und nach den jeweils geltenden Branchenstandards ausgeführt werden („Gewährleistung für Entwicklungen“). Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn der Kunde Miovision innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der Lieferung jeder Entwicklung, wie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung festgelegt, schriftlich benachrichtigt. Diese Entwicklungsgarantie gilt nur, wenn: (i) die Entwicklung(en) vom Kunden oder in dessen Auftrag jederzeit ordnungsgemäß und gemäß den Anweisungen in der entsprechenden Dokumentation installiert und genutzt wurden; und (b) keine Änderungen, Modifikationen oder Ergänzungen an den Entwicklung(en) vorgenommen wurden, es sei denn, Miovision hat dem schriftlich zugestimmt.
5.3Haftungsausschluss.DIE BESTIMMUNGEN IN ABSCHNITT 5.2 (BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG VON MIOVISION) UND ABSCHNITT 7 (Haftungsbeschränkung) legen die gesamte Haftung von Miovision sowie den einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Endnutzers im Zusammenhang mit einer Verletzung jeglicher Gewährleistung bezüglich der Produkte von Miovision und aller anderen im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen fest. SOFERN IN ABSCHNITT 5.2 (BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNGEN VON MIOVISION) NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS FESTGELEGT, WERDEN DIE PRODUKTE UND SONSTIGEN DIENSTLEISTUNGEN VON MIOVISION „WIE BESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART BEREITGESTELLT. MIOVISION, IM EIGENEN NAMEN SOWIE IM NAMEN SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND DER JEWEILIGEN LIEFERANTEN UND LIZENZGEBER, SCHLIESST HIERMIT AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER AUS DEM GESCHÄFTSVERLAUF ODER HANDELSBRAUCH ERGELTEND, DIE SICH AUF DIE PRODUKTE VON MIOVISION UND ANDERE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN BEZIEHEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN. DIE IN ABSCHNITT 5.2 (BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNGEN VON MIOVISION) FESTGELEGTEN AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND AUSSCHLIESSLICH UND ERSETZEN ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH VORGESCHRIEBEN, FÜR ALLE PRODUKTE VON MIOVISION UND SONSTIGE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER HANDELSBAREN QUALITÄT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK (BESONDERER, SPEZIFISCHER ODER SONSTIGER ART), Eigentumsrechte und die Nichtverletzung von Rechten an geistigem Eigentum
6. SCHADENSERSATZ
6.1Freistellung durch den Kunden.Der Kunde verpflichtet sich, Miovision sowie deren jeweilige Geschäftsführer, leitende Angestellte und Mitarbeiter zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten gegenüber sämtlichen Schäden, Haftungsansprüchen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich Anwaltskosten und -auslagen), die sich aus Ansprüchen, Klagen, Verfahren oder Urteilen Dritter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Endnutzer oder autorisierte Nutzer) ergeben, die gegen Miovision erhoben oder angedroht werden und die folgenden Ursachen haben: (i) der Verletzung oder angeblichen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter, die sich aus der Einhaltung von Entwürfen, Spezifikationen oder Anweisungen des Kunden durch Miovision ergibt; (ii) der Nutzung der Produkte in einer anderen als der von Miovision vorgesehenen Weise; (iii) der Erbringung illegaler, betrügerischer oder unbefugter Dienstleistungen durch den Kunden oder in dessen Auftrag; (iv) der Installation der Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fälle, die sich aus der Installation durch andere Personen als Miovision ergeben; (v) der Nichteinhaltung oder dem Verstoß des Kunden gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung oder geltende Gesetze; und (vi) jeglichen Zusicherungen, Gewährleistungen oder Bedingungen, die von einem Partner, den verbundenen Unternehmen eines Partners oder einem Dritten in Bezug auf die Produkte über die von Miovision gemachten hinaus abgegeben wurden. In Bezug auf jegliche Freistellung durch den Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung gilt Folgendes: (a) Miovision wird den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche informieren; (b) der Kunde hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen solche Ansprüche sowie über alle Verhandlungen zu deren Beilegung oder einem Vergleich (vorausgesetzt, dass ein Vergleich keine Verpflichtungen für Miovision begründet); (c) Miovision kann sich nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten in allen Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen durch einen Rechtsbeistand seiner Wahl vertreten lassen; (d) Miovision wird dem Kunden auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung stellen, die der Kunde vernünftigerweise für diese Verteidigung benötigt und die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von Miovision befinden; (e) Miovision wird solche Ansprüche nicht anerkennen und keine Zahlungen im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen leisten, ohne dass zuvor die schriftliche Zustimmung des Kunden vorliegt, wobei der Kunde nach vernünftigem Ermessen handelt; und (f) Miovision wird auf Kosten des Kunden mit diesem zusammenarbeiten und ihm bei der Abwehr solcher Ansprüche die Unterstützung gewähren, die der Kunde in angemessener Weise verlangt. Keine Bestimmung in diesem Abschnitt 6.1 (Freistellung durch den Kunden) schränkt die Rechte oder Rechtsbehelfe von Miovision für den Fall ein, dass der Kunde einer seiner Verpflichtungen nicht nachkommt.
6.2Freistellung in Bezug auf Miovision-Hardware und -Entwicklungen.Miovision wird den Kunden gegen alle Schäden oder Kosten verteidigen und freistellen, die dem Kunden auferlegt werden, soweit die Forderung auf der Behauptung beruht, dass die Hardware oder die Entwicklungen von Miovision Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Patente oder Markenrechte Dritter verletzen oder missbrauchen. Wird ein solcher Anspruch geltend gemacht oder erscheint es Miovision wahrscheinlich, dass ein solcher Anspruch geltend gemacht wird, kann Miovision nach eigenem Ermessen: (i) die Hardware oder die Entwicklungen ersetzen oder so modifizieren, dass sie keine Rechte mehr verletzen; (ii) dem Kunden die Rechte sichern, die Hardware oder die Entwicklungen weiterhin zu nutzen; oder (iii) falls Miovision nach vernünftiger Beurteilung feststellt, dass (i) und (ii) wirtschaftlich keine angemessenen Optionen darstellen, dem Kunden nach Rückgabe der betreffenden Hardware oder Entwicklungen den gezahlten Preis abzüglich einer Abschreibung von zwanzig Prozent (20 %) für jedes Jahr seit dem Lieferdatum zurückerstatten.
6.3Freistellung im Zusammenhang mit Miovision-Diensten und -Firmware. Miovisionwird den Kunden gegen alle Schäden oder Kosten verteidigen und freistellen, die dem Kunden auferlegt werden, soweit die Forderung auf der Behauptung beruht, dass die zur Bereitstellung der Dienste oder der Firmware verwendete Technologie von Miovision Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Patente oder Markenrechte Dritter verletzt oder missbraucht. Wird ein solcher Anspruch geltend gemacht oder erscheint es Miovision wahrscheinlich, dass ein solcher Anspruch geltend gemacht wird, kann Miovision nach eigenem Ermessen: (i) die Dienste oder die Firmware ersetzen oder modifizieren, um sie nicht mehr rechtsverletzend zu machen; (ii) die Rechte für den Kunden sichern, damit dieser die Dienste oder die Firmware ohne zusätzliche Kosten weiter nutzen kann; oder (iii) den Vertrag gemäß Abschnitt 10 (Laufzeit und Kündigung) kündigen. Der Kunde muss unverzüglich jede Nutzung der Dienste oder der Firmware einstellen, die Anlass zu der ursprünglichen Klage gegeben hat.
6.4Voraussetzungen für die Freistellung.Die Freistellungsverpflichtungenvon Miovisiongemäß Abschnitt 6.2 (Freistellung in Bezug auf Miovision-Hardware und -Entwicklungen) und Abschnitt 6.3 (Freistellung in Bezug auf Miovision-Dienstleistungen und -Firmware) gelten nur, wenn der Kunde: (i) Miovision unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert, spätestens jedoch sieben (7) Tage nach Kenntnisnahme; (ii) Miovision die vollständige Kontrolle über die Abwehr und den Vergleich des Anspruchs, einschließlich aller damit verbundenen Ermittlungen, überlässt; (iii) bei der Ermittlung, Abwehr und dem Vergleich des Anspruchs uneingeschränkt mit Miovision zusammenarbeitet; (iv) alle für die Abwehr oder den Vergleich des Anspruchs erforderlichen Dokumente unterzeichnet; und (v) den Anspruch nicht beeinträchtigt, gefährdet oder beigelegt hat.
6.5Einschränkungen der Freistellungsverpflichtung.Miovision ist nicht verpflichtet, den Kunden freizustellen, falls: (i) die Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Miovision von einer anderen Person als Miovision verändert oder repariert wurden; (ii) die Produkte mit anderen Produkten, Geräten, Software, Dienstleistungen, Apparaten, Vorrichtungen, Gegenständen oder Dingen kombiniert wurden, die nicht von Miovision geliefert wurden, vorausgesetzt, dass die Produkte vor einer solchen Kombination keinen Anspruch wegen Rechtsverletzung ausgelöst hätten; (iii) die Produkte für eine von Miovision nicht empfohlene Anwendung genutzt werden; (iv) die Verwendung der aktuellen, unveränderten Version oder des aktuellen, unveränderten Modells der Produkte den Anspruch wegen Rechtsverletzung hätte vermeiden können; (v) Vergleichsvereinbarungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Miovision geschlossen wurden; (vi) der Kunde zum Zeitpunkt des Angebots für die Hardware oder die Entwicklungen Kenntnis von dem Verletzungsanspruch hatte; oder (vii) die Produkte in einer Weise genutzt wurden, die nicht mit der Dokumentation oder den in dieser Vereinbarung festgelegten verbotenen Aktivitäten vereinbar ist oder die in dieser Vereinbarung anderweitig nicht vorgesehen ist. In keinem Fall übernimmt Miovision Verpflichtungen oder Haftung gemäß Abschnitt 6.3 (Miovision-Dienstleistungen und Freistellung in Bezug auf Firmware), die ganz oder teilweise auf Inhalte, Informationen oder Daten zurückzuführen sind, die vom Kunden, von autorisierten Nutzern oder anderen Dritten bereitgestellt wurden, oder in Fällen, in denen eine solche Haftung ohne die Bereitstellung dieser Inhalte, Informationen oder Daten nicht bestanden hätte.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
7.1 Besondere Einschränkungen.
a)Teillieferungen.Miovision übernimmt keine Haftung für Teillieferungen oder die Nichtlieferung von Produkten zum voraussichtlichen Versandtermin.
b)Installation.Miovision übernimmt gegenüber dem Partner, dem Endnutzer oder Dritten keinerlei Haftung im Zusammenhang mit der Installation der Produkte oder für den Fall, dass die Installation Schäden oder Verluste an den Produkten, dem Gehäuse oder anderen Stadtmöbeln verursacht oder dazu beiträgt, in denen oder an denen die Produkte oder die Antenne installiert sind.
c)Nutzung der Produkte.Miovision übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Nutzung der Produkte, die sich aus dem vom Kunden direkt oder indirekt gewährten Zugriff für Dritte ergibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Endnutzer und autorisierte Nutzer, unabhängig davon, ob dieser Zugriff oder diese Nutzung gemäß dieser Vereinbarung zulässig ist oder gegen diese verstößt.
d)Dienstleistungsgarantie.Die einzige und ausschließliche Haftung von Miovision für einen Verstoß gegen Abschnitt 5.2(b) (Dienstleistungsgarantie) besteht darin, dass Miovision alle gemeldeten Probleme mit den Diensten behebt, die unmittelbar auf eigene Fehler oder Unterlassungen von Miovision zurückzuführen sind.
e)Gewährleistung für Entwicklungen.Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden bei einem Verstoß gegen Abschnitt 5.2(c) (Gewährleistung für Entwicklungen) besteht nach Wahl von Miovision entweder darin, (i) die betreffenden professionellen Dienstleistungen erneut zu erbringen oder (ii) dem Kunden eine Rückerstattung für die angeblich mangelhaften Entwicklungen zu gewähren.
7.2Ausschluss von Folgeschäden. Miovision haftet in keinem Fall aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung für entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, entgangenen Firmenwert oder für indirekte, besondere, zufällige, Folgeschäden, Ersatzschäden, Betriebsunterbrechungsschäden oder Strafschadensersatz, unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche oder deliktische Klage handelt und ungeachtet der Haftungsgrundlage, selbst wenn Miovision auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder wenn der Rechtsbehelf des Kunden anderweitig seinen wesentlichen Zweck verfehlt. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit dies gesetzlich verboten ist.
7.3Gesamthaftungsbeschränkung.VORBEHALTLICH DER BESTIMMUNGEN IN ABSCHNITT 7.2 (AUSSCHLUSS VON FOLGESCHÄDEN) UND ABSCHNITT 7.4 (BESTIMMTE SCHÄDEN, DIE NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT SIND) IST DIE GESAMTHAFTUNG VON MIOVISION FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, Verluste oder Schäden, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, ist stets auf den tatsächlich entstandenen direkten Schaden beschränkt und darf unter keinen Umständen den Gesamtbetrag übersteigen, den der Kunde in den unmittelbar vorangegangenen zwölf (12) MONATEN FÜR DAS JEWEILIGE PRODUKT, DAS ANLASS ZUR FORDERUNG GIBT, GEZAHLT HAT. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG GILT UNABHÄNGIG VON DER ART DER FORDERUNG ODER DER HAFTUNGSGRUNDLAGE.
7.4Bestimmte Schadensersatzansprüche, die nicht ausgeschlossen oder beschränkt sind. UNGEACHTETDES VORSTEHENDEN GILT KEINE DER IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR: (A) SCHÄDEN, DIE AUS EINER VERLETZUNG DES GEISTIGEN EIGENTUMS VON MIOVISION (IM SINNE VON ABSCHNITT 9.1) ODER ANDERER GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE VON MIOVISION ENTSTEHEN; (B) ANSPRÜCHE AUS ZAHLUNGSVERZUG; (C) GROBE FAHRLÄSSIGKEIT, BETRUG ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN; (D) IN BEZUG AUF DEN KUNDEN JEGLICHE NICHTEINHALTUNG ODER VERLETZUNG EINER DER IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGTEN VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN ODER (E) SCHÄDEN, DIE NACH DEN GELTENDEN GESETZEN UND/ODER VORSCHRIFTEN NICHT AUSGESCHLOSSEN, BEGRENZT, GEÄNDERT ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN.
7.5Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern.Bestimmte Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern können dem Kunden zur Nutzung mit den Miovision-Produkten zur Verfügung gestellt werden. Miovision unterstützt diese Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern nicht, übernimmt keine Verantwortung oder Haftung dafür und gibt keine Zusicherungen hinsichtlich irgendeines Aspekts dieser Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern ab. Für die Nutzung solcher Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern kann eine Änderung dieser Vereinbarung erforderlich sein, und es können zusätzliche Geschäftsbedingungen von Drittanbietern gelten. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen übernimmt Miovision gegenüber dem Partner, den Endnutzern, den verbundenen Unternehmen der Endnutzer, den autorisierten Nutzern oder sonstigen Personen keinerlei Haftung oder Verantwortung für oder im Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen von Drittanbietern. Der Partner, die Endnutzer, die verbundenen Unternehmen der Endnutzer und die autorisierten Nutzer verzichten hiermit unwiderruflich auf jegliche Ansprüche gegen Miovision in Bezug auf solche Produkte oder Dienstleistungen von Drittanbietern.
8. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
8.1Laufzeit.Diese Vereinbarung tritt zum jeweiligen Beginntermin für jedes vom Kunden erworbene Produkt in Kraft und bleibt bis zum Ende der letzten in einem ursprünglichen Angebot enthaltenen Dienstleistungslaufzeit (die„ursprüngliche Laufzeit“) gültig. Der Kunde kann jede Dienstleistungslaufzeit für nachfolgende Zeiträume gemäß den Angaben im jeweiligen Verlängerungsangebot verlängern (jeweils eine„Verlängerungslaufzeit“und zusammen mit der ursprünglichen Laufzeit die„Laufzeit“). Miovision wird sich in angemessener Weise bemühen, dem Kunden sechzig (60) Tage vor Ablauf jeder jeweiligen Dienstleistungslaufzeit eine Verlängerungsmitteilung zukommen zu lassen, und jede Verlängerungslaufzeit beginnt unmittelbar nach Ablauf der jeweiligen vorangegangenen Dienstleistungslaufzeit.
8.2Kündigung wegen Rechtsverletzung.Falls Miovision die erforderlichen Rechte nicht in zumutbarer Weise erwerben oder keinen rechtsverletzenden Dienst bereitstellen kann, kann jede Partei diesen Vertrag hinsichtlich der betreffenden Dienste nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung wegen Rechtsverletzung kündigen.
8.3Beidseitige Kündigung aus wichtigem Grund.Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen: (i) wenn die andere Partei eine wesentliche Verpflichtung aus diesem Vertrag verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer Mitteilung der nicht vertragsbrüchigen Partei behebt; oder (ii) wenn gegen die andere Partei in einem beliebigen Rechtsgebiet ein Insolvenzantrag oder ein Verfahren im Zusammenhang mit ihrer Zahlungsunfähigkeit, Zwangsverwaltung oder Liquidation gestellt wird, das nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach seiner Einleitung abgewiesen wird, oder wenn eine Abtretung zugunsten der Gläubiger erfolgt.
8.4Kündigung durch Miovision aus wichtigem Grund.Miovision kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen:
a) wenn eines der Produkte nicht den geltenden Gesetzen oder den Anforderungen staatlicher Stellen entspricht und die Konformität nicht innerhalb einer angemessenen Frist gewährleistet werden kann;
b) Miovision ist aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen, nicht mehr in der Lage, die Dienste bereitzustellen;
c) der Kunde die Bestimmungen in Abschnitt 4 (Pflichten des Kunden) nicht einhält; oder
d) der Kunde kommt seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber Miovision nicht nach;
8.5Folgen der Kündigung.Mit Inkrafttreten der Kündigung oder des Ablaufs dieser Vereinbarung aus welchem Grund auch immer:
a) Der Kunde hat Miovision unverzüglich alle im Rahmen dieses Vertrags geschuldeten Beträge für erbrachte Dienstleistungen, bisher an den Liefergegenständen geleistete Arbeiten oder gemäß Abschnitt 3.4 (Lieferung von Produkten) gelieferte Produkte zu zahlen, und zwar gemäß jedem anwendbaren Angebot oder jeder Bestellung, die gemäß Abschnitt 3.1 (Angebotserstellung und Preisgestaltung) angenommen wurde;
b) Alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung erlöschen vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 12.17 (Fortbestand), und Miovision stellt dem Kunden den Zugang zu allen Diensten, Leistungen und Supportleistungen ein;
c) Miovision kann Vereinbarungen mit Endnutzern gemäß den Miovision-Nutzungsbedingungen kündigen; alle mit den Endnutzern verbundenen Daten werden dem Endnutzer für einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen zur Verfügung gestellt, damit dieser Sicherungskopien erstellen kann;
d) Der Kunde entbindet Miovision von allen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, und alle Rechte und Pflichten des Kunden erlöschen, vorbehaltlich Abschnitt 12.17 (Fortbestand); und e) Beide Parteien behalten weiterhin alle ihnen nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zustehenden Rechtsbehelfe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht auf Unterlassungsansprüche.
8.6Folgen einer Kündigung durch Miovision aus wichtigem Grund.Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung dieser Vereinbarung durch Miovision aus wichtigem Grund:
a) Der Kunde hat Miovision unverzüglich alle Kosten zu erstatten, die Miovision bei der Durchsetzung ihrer Rechte aus diesem Vertrag entstehen (einschließlich angemessener Rechts-, Inkasso- und Beitreibungskosten und -aufwendungen); und
b) Der Kunde hat Miovision unverzüglich alle ihm im Rahmen einer mehrjährigen Rabattvereinbarung (sofern zutreffend) gewährten Rabatte zu erstatten, die aufgrund der Kündigung dieses Vertrags nicht mehr gelten.
8.7Folgen einer Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund. MitInkrafttreten der Kündigung dieser Vereinbarung durch den Kunden aus wichtigem Grund, einer Kündigung durch eine der Parteien wegen Vertragsverletzung oder einer Kündigung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt erstattet Miovision dem Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen alle im Voraus gezahlten Gebühren für den verbleibenden Teil der Laufzeit.
8.8Wiederaufnahme.Wenn der Kunde die Wiederaufnahme seiner abgelaufenen oder gekündigten Dienste beantragt oder nach einer Zeit, in der er diese Dienste nicht in Anspruch genommen hat, muss der Kunde ein neues Angebot von Miovision einholen; dabei kann eine Wiederaufnahmegebühr anfallen, wie in diesem Angebot dargelegt.
9. EIGENTUMSRECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
9.1Geistiges Eigentum von Miovision. DieProdukte sind durch Urheber-, Marken- und Patentrechte sowie durch Gesetze zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und andere Rechtsvorschriften geschützt und stellen im Sinne dieser Vereinbarung keine „Auftragswerke“ im Sinne geltender Urheberrechtsgesetze oder ähnlicher Rechtsvorschriften dar. Miovision besitzt und behält allein und ausschließlich alle Rechte, Titel und Anteile an dem geistigen Eigentum an den Produkten von Miovision, unabhängig davon, ob die Produkte separat oder in Kombination mit anderen Produkten oder Dienstleistungen vorliegen. Dies umfasst das gesamte geistige Eigentum an den Produkten und Dienstleistungen von Miovision sowie alles, was damit in Zusammenhang steht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Hardware, Firmware, Dienstleistungen, Entwicklungen, Dokumentation, Support oder andere Produkte oder Dienstleistungen) sowie alle daran vorgenommenen Modifikationen, Änderungen, Verbesserungen oder Ergänzungen (unabhängig davon, ob diese vom Kunden veranlasst wurden oder nicht) und alle eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte, die gewährt, beantragt oder anderweitig jetzt oder in Zukunft im Rahmen von oder im Zusammenhang mit Patenten, Urheberrechten, Marken, Geschäftsgeheimnissen, Datenbankrechten oder anderem geistigen Eigentum in Verbindung mit den vorgenannten Elementen bestehen (zusammenfassend „Miovision-IP“).
9.2Nicht-Exklusivität. Miovision erbringt ähnliche Dienstleistungen und liefert ähnliche Leistungen an andere Endnutzer, Kunden, Wiederverkäufer, Vertriebspartner, Partner und andere Unternehmen, und keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass sie Miovision daran hindert, solche Geschäfte zu betreiben oder ähnliche Produkte, Dienstleistungen oder Materialien zu erwerben, zu lizenzieren, zu vermarkten, zu vertreiben, für sich selbst oder andere zu entwickeln oder von anderen für sich entwickeln zu lassen oder dieselben oder ähnliche Funktionen wie die in dieser Vereinbarung oder einem geltenden Angebot vorgesehenen Produkte auszuüben. Zur Klarstellung: Miovision steht es frei, sein allgemeines Wissen, seine Fähigkeiten und Erfahrungen sowie alle Ideen, Konzepte, sein Know-how und seine Techniken, die im Rahmen der Bereitstellung der Produkte von Miovision an den Kunden gemäß dieser Vereinbarung erworben wurden, ohne Einschränkung zu nutzen.
9.3Feedback.Der Kunde kann (ist jedoch nicht dazu verpflichtet) Miovision Feedback, Kommentare und Vorschläge zu übermitteln, einschließlich solcher, die sich auf Verbesserungen, Fehler, Änderungen, Korrekturen, Erweiterungen oder abgeleitete Werke beziehen (zusammenfassend „Feedback“). Der Kunde gewährt Miovision eine weltweite, gebührenfreie, unbefristete, unwiderrufliche, vollständig bezahlte, nicht ausschließliche, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Offenlegung und Verwertung all dieser Rückmeldungen für jeden beliebigen Zweck.
9.4Lizenzen und Eigentumsrechte.
a)Eigentumsrecht an der Hardware.Das Eigentumsrecht an der Hardware sowie alle Risiken des Verlusts, des Nutzungsausfalls oder der Beschädigung der Hardware gehen mit der Lieferung gemäß Abschnitt 3.4 (Lieferung von Produkten) auf den Kunden über.
b)Lizenz für Entwicklungen.Vorbehaltlich des vollständigen Zahlungseingangs bei Miovision für die jeweiligen Entwicklungen gewährt Miovision dem Kunden ein beschränktes, nicht übertragbares, nicht exklusives, widerrufbares, unbefristetes und nicht unterlizenzierbares Recht und eine Lizenz für Endnutzer und autorisierte Nutzer, auf die Entwicklungen zuzugreifen und diese ausschließlich in Verbindung mit anderen Miovision-Produkten zu nutzen, wie dies in einer entsprechenden Leistungsbeschreibung (SOW) näher beschrieben sein kann. c) Firmware und Dienste. Die Lizenzrechte werden gemäß den Nutzungsbedingungen (TOU) gewährt.
9.5Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte.Soweit der Kunde Rechte an geistigem Eigentum von Miovision erwirbt, verpflichtet er sich hiermit: (i) diese Rechte an Miovision abzutreten; und (ii) zugunsten von Miovision auf alle Urheberpersönlichkeitsrechte zu verzichten, die ihm an diesem geistigen Eigentum von Miovision oder anderem geistigen Eigentum von Miovision zustehen.
9.6Vorbehalt von Rechten. Miovision behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Mit Ausnahme der im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte, Lizenzen und Zugangsrechte gewährt keine Bestimmung dieser Vereinbarung – weder stillschweigend noch durch Verzicht, Rechtsverwirkung oder auf sonstige Weise – dem Kunden oder Dritten Rechte an geistigem Eigentum oder sonstige Rechte, Ansprüche oder Anteile an dem geistigen Eigentum von Miovision oder an sonstigem geistigem Eigentum von Miovision.
9.7Vertraulichkeit des geistigen Eigentums von Miovision und anderer geistiger Eigentumsrechte von Miovision. Das gesamte geistige Eigentum von Miovision und andere geistige Eigentumsrechte von Miovision gelten als vertrauliche Informationen von Miovision, und der Kunde ist verpflichtet, diese gemäß den Vertraulichkeitsbestimmungen dieser Vereinbarung vertraulich zu behandeln.
10. SCHUTZ VON VERTRAULICHEN INFORMATIONEN
10.1Vertrauliche Informationen.Jede Partei erkennt an, dass sie möglicherweise Zugang zu bestimmten vertraulichen oder geschützten Informationen und Materialien bezüglich der Geschäftstätigkeit der anderen Partei erhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diese Vereinbarung, Informationen über die Geschäftstätigkeit, Technologie, Kunden, Partner und Lieferanten einer Partei (einschließlich, ohne Einschränkung, aller Informationen, die in folgenden Bereichen enthalten sind oder damit in Zusammenhang stehen: (i) die Geschäftstätigkeit von Miovision; (ii) Waren, Produkte, Software, Dienstleistungen, Leistungen oder Dokumentationen, die von oder im Namen von Miovision offengelegt, bereitgestellt oder lizenziert werden; (iii) die Technologie, Kunden, Partner, Lieferanten, Produkte, Dokumentationen, Software, Leistungen oder Dienstleistungen von Miovision sowie das gesamte geistige Eigentum von Miovision und sonstige geistige Eigentumsrechte von Miovision; und (iv) die Entwicklung, Erprobung oder kommerzielle Verwertung der vorgenannten Elemente; die alle als „Geschäftsgeheimnisse“ von Miovision gelten und angesehen werden), die: (a) von der offenlegenden Partei in irgendeiner Weise offengelegt und zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt (oder mit einer ähnlichen Bezeichnung) gekennzeichnet oder identifiziert werden; oder (b) unter Berücksichtigung der Umstände der Offenlegung vom Empfänger bei Anwendung angemessener unternehmerischer Urteilskraft als vertraulich zu verstehen sind („vertrauliche Informationen“). Zur Klarstellung: Die Kundenlisten, Partnerlisten, Marketingpläne, Geschäftspläne, Produktpläne und Preismodelle der offenlegenden Partei sowie die Dokumentation von Miovision sind stets als vertrauliche Informationen zu behandeln, unabhängig davon, ob sie als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet oder identifiziert sind oder ob sie schriftlich, mündlich oder auf andere Weise bereitgestellt werden.
10.2Ausnahmen. ZudenvertraulichenInformationen zählen keine Informationen oder Unterlagen, die: (i) sich bereits vor dem Erhalt von der offenlegenden Partei rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befanden; (ii) ohne rechtswidriges Handeln der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden; (iii) von der empfangenden Partei uneingeschränkt von einem Dritten bezogen wurden; (iv) von der empfangenden Partei eigenständig entwickelt wurden; (v) von der empfangenden Partei mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei offengelegt werden; oder (vi) von einem zuständigen Gericht oder einer anderen staatlichen Behörde offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, die empfangende Partei unternimmt angemessene Schritte, um die andere Partei rechtzeitig im Voraus schriftlich zu benachrichtigen, damit diese gegen eine solche Anordnung vorgehen kann.
10.3Beschränkungen.Mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen von Miovision ist jede Partei für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet: (i) vertrauliche Informationen mit angemessener Sorgfalt zu schützen, wobei diese Sorgfalt nicht geringer sein darf als die Sorgfalt, mit der die empfangende Partei die Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen schützt und deren unbeabsichtigte Offenlegung verhindert; (ii) vertrauliche Informationen nur in dem von der offenlegenden Partei genehmigten Umfang nutzen; (iii) vertrauliche Informationen nur an ihre verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter oder Vertreter weitergeben, denen die Weitergabe zur Erfüllung der Zwecke dieser Vereinbarung erforderlich ist und die ebenfalls zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen verpflichtet sind; und (iv) vertrauliche Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei vervielfältigen. Die Geheimhaltungspflichten des Kunden gelten unbefristet in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse von Miovision.
10.4Zulässige Offenlegungen. JedePartei darf diese Vereinbarung vertraulich und nur in dem Umfang offenlegen, der vernünftigerweise erforderlich ist: (i) gegenüber den Rechtsberatern der Partei; (ii) gegenüber Wirtschaftsprüfern, Banken, potenziellen Investoren und Finanzierungsquellen sowie deren Beratern; (iii) im Zusammenhang mit der Durchsetzung dieser Vereinbarung oder der Rechte aus dieser Vereinbarung; oder (iv) im Zusammenhang mit einer Fusion oder Übernahme oder einer geplanten Fusion oder Übernahme oder einer ähnlichen Transaktion. 10.5 Rückgabe vertraulicher Informationen. Jede Partei hat bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung der offenlegenden Partei alle materiellen Unterlagen, die vertrauliche Informationen enthalten und im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt wurden, einschließlich aller Kopien und Vervielfältigungen, zurückzugeben. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 10.5 (Rückgabe vertraulicher Informationen) gelten nicht für Kopien elektronisch ausgetauschter vertraulicher Informationen, die im Rahmen routinemäßiger IT-Sicherungsmaßnahmen angefertigt wurden, sowie für vertrauliche Informationen oder Kopien davon, die von der empfangenden Partei gemäß zwingenden gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt werden müssen, vorausgesetzt, dass diese vertraulichen Informationen oder Kopien davon einer unbefristeten Geheimhaltungspflicht gemäß den hierin festgelegten Bedingungen unterliegen.
11. VERSICHERUNG
11.1Allgemeine Haftpflicht.Miovision hat während der Laufzeit dieser Vereinbarung eine gewerbliche allgemeine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens zwei Millionen Dollar (2.000.000 $) pro Schadensfall und mindestens fünf Millionen Dollar (5.000.000 $) insgesamt zu unterhalten.
11.2Arbeitsunfallversicherung.Miovision ist verpflichtet, eine Arbeitsunfallversicherung gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften abzuschließen, sofern keine Ausnahmeregelung vorliegt.
11.3Berufshaftpflicht.Miovision hat während der Laufzeit dieser Vereinbarung eine Berufshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Versicherung gegen technische Fehler und Unterlassungen, in Höhe von mindestens zwei Millionen Dollar ($2.000.000) pro Schadensfall und mindestens fünf Millionen Dollar ($5.000.000) insgesamt zu unterhalten.
11.4Sicherheit und Datenschutz.Miovision hat während der Laufzeit dieser Vereinbarung eine Netzwerksicherheits- und Datenschutzversicherung in Höhe von mindestens zwei Millionen Dollar (2.000.000 $) pro Schadensfall und insgesamt mindestens fünf Millionen Dollar (5.000.000 $) aufrechtzuerhalten.
11.5Versicherungsbescheinigungen. Diein diesem Abschnitt 11 (Versicherung) geforderten Deckungssummen können sich aus einer beliebigen Kombination von Primär-, Umbrella- oder Exzedentenversicherungen zusammensetzen. Auf Anfrage des Kunden stellt Miovision dem Kunden eine oder mehrere Versicherungsbescheinigungen aus, aus denen hervorgeht, dass der erforderliche Versicherungsschutz besteht und alle damit verbundenen Prämien bezahlt wurden.
12. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
12.1Auslaufen von Produkten.Nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit behält sich Miovision das Recht vor, die Herstellung oder den Verkauf einzelner oder aller unter diese Vereinbarung fallenden Produkte einzustellen oder diese anderweitig als veraltet zu behandeln. Miovision wird die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung vor der Einstellung von unter diese Vereinbarung fallenden Produkten gemäß der End-of-Life-Richtlinie von Miovision vornehmen. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung hindert Miovision daran, den Inhalt, die Merkmale, die Funktionalität, die Preise oder die Gewährleistungsbedingungen eines beliebigen Produkts von Miovision jederzeit und in beliebiger Weise nach eigenem Ermessen zu ändern.
12.2Öffentlichkeitsarbeit.Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er Miovision als Gegenleistung für die von Miovision gewährten Preise das Recht einräumt, (i) öffentliche Mitteilungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pressemitteilungen, Anzeigen und Erfolgsgeschichten von Kunden) zu erstellen, die Verweise auf den Kunden enthalten und sich auf diese Vereinbarung oder damit zusammenhängende Angelegenheiten beziehen; und (ii) die Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und Handelsnamen des Kunden in solchen öffentlichen Mitteilungen zu verwenden und den Kunden auf der Website von Miovision sowie als Teil einer allgemeinen Liste der Kunden von Miovision zur Verwendung und als Referenz in den Unternehmens-, Werbe- und Marketingunterlagen von Miovision als Kunden von Miovision auszuweisen. Miovision darf keine derartigen öffentlichen Mitteilungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden veröffentlichen; diese Zustimmung darf nicht ohne triftigen Grund verweigert, an Bedingungen geknüpft oder verzögert werden.
12.3Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung, einschließlich aller URLs, Angebote, Leistungsbeschreibungen sowie Anhänge und Beilagen, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren Absprachen, Vereinbarungen, Gespräche, Zusagen und Vereinbarungen zwischen den Parteien in diesem Zusammenhang.
a)Einbeziehung. DieBestimmungen aller Angebote, Bestellungen, Leistungsbeschreibungen oder sonstigen hierin genannten Dokumente, die zur Wirksamkeit dieses Vertrags erforderlich sind, werden hiermit durch Verweis einbezogen.
b)Bedingungen des Endnutzers.Alle vom Kunden oder in dessen Namen bereitgestellten Geschäftsbedingungen, die die Bestimmungen dieser Vereinbarung ergänzen oder im Widerspruch zu diesen stehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Standard-Einkaufsbedingungen des Kunden, Lieferscheine, Verpackungsanweisungen oder Bestellungen), gelten als null und nichtig. Sollte es zu Widersprüchen zwischen den Bedingungen in einem von Miovision an den Kunden erteilten Angebot und dieser Vereinbarung kommen, haben die in dem von Miovision an den Kunden erteilten Angebot enthaltenen Bedingungen im Umfang des Widerspruchs ausschließlich für dieses Angebot Vorrang.
c)Ausgehandelte Bedingungen.Jede ausgehandelte und vollständig unterzeichnete Fassung dieser Vereinbarung hat für die in den ausgehandelten Dokumenten festgelegte Laufzeit Vorrang vor allen Standardformularen dieser Vereinbarung.
d)Widersprüchliche Bestimmungen.Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und anderen Miovision-Vereinbarungen, einschließlich aller durch Verweis einbezogenen Vereinbarungen, hat diese Vereinbarung Vorrang.
12.4Erklärung zur englischen Sprache für Kunden in der Provinz Québec.Es ist der ausdrückliche Wunsch der Parteien, dass diese Vereinbarung und alle damit zusammenhängenden Dokumente, einschließlich Mitteilungen und sonstiger Korrespondenz, ausschließlich in englischer Sprache verfasst werden.Il est la volonté expresse des Parties que cette convention et tous les documents s’y rattachant, y compris les avis et les autres communications, soient rédigés et signés en anglais seulement.
12.5Höhere Gewalt. Keine der Parteien gilt als mit dieser Vereinbarung in Verzug, wenn eine Leistungsstörung (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) auf Handlungen oder Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Maßnahmen ziviler oder militärischer Behörden; Feuer; Überschwemmung; Erdbeben; Streiks, Arbeitskräftemangel oder andere Arbeitskonflikte; Gesundheitspandemien; Epidemien, Quarantänebeschränkungen; staatliche Maßnahmen; Grenzschließungen; Gesetzesänderungen; Terrorismus; Aufruhr; Aufstände; Krieg; Ausfälle, Ausfallzeiten oder Verzögerungen bei Mobilfunkbetreibern oder Netzwerken; Ausfälle, Ausfallzeiten oder Verzögerungen bei Cloud-Dienstleistern; oder Transportverzögerungen (jeweils ein„Ereignis höherer Gewalt“). Jede Partei wird sich nach besten Kräften bemühen, solche Leistungsstörungen vorherzusehen und Maßnahmen zu deren Beseitigung oder Minimierung zu ergreifen; sollte eine solche Leistungsstörung jedoch länger als sechzig (60) Tage andauern, kann jede Partei den Vertrag nach Mitteilung gemäß Abschnitt 8 (Laufzeit und Kündigung) mit sofortiger Wirkung kündigen.
12.6Unabhängige Vertragspartner. DieParteien sind unabhängige Vertragspartner. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass dadurch eine Personengesellschaft, ein Joint Venture oder ein Vertretungsverhältnis begründet wird. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden, oder zu behaupten, dass sie über eine solche Befugnis verfügt.
12.7Abwerbeverbot. Währendder Laufzeit und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr danach wird der Kunde in Verbindung mit einer anderen Person, Firma, Gesellschaft oder sonstigen juristischen Person weder direkt noch indirekt, in welcher Eigenschaft auch immer – einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Eigenschaft als Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Beauftragter, Aktionär oder sonstiger Anteilseigner, unabhängiger Auftragnehmer, Lieferant oder in sonstiger Weise – eine Person, die bei Miovision beschäftigt ist oder deren Beschäftigungsverhältnis bei Miovision in den unmittelbar vorangegangenen sechs (6) Monaten beendet wurde, einstellen, ihr eine Anstellung anbieten, sie zur Einstellung oder Beauftragung abwerben oder auf andere Weise von ihrer Beschäftigung bei Miovision abwerben.
12.8Abtretung. Sofernin dieser Vereinbarung nichts anderes gestattet ist, darf keine der Parteien Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen, wobei diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf. Ungeachtet des Vorstehenden ist Miovision berechtigt, die Rechte von Miovision aus dieser Vereinbarung ohne Einholung der Zustimmung des Kunden abzutreten oder zu übertragen: (i) an ein verbundenes Unternehmen; (ii) an einen Kreditgeber, dessen Sicherungsrechte vollstreckt werden müssen; oder (iii) an einen Rechtsnachfolger für den Fall, dass Miovision mit einem Dritten fusioniert oder sich mit diesem zusammenschließt oder ein Dritter alle oder im Wesentlichen alle Anteile oder Vermögenswerte von Miovision erwirbt, vorausgesetzt, dass sich der Abtretungsempfänger oder Rechtsnachfolger in jedem Fall damit einverstanden erklärt, an diese Vereinbarung gebunden zu sein. Diese Vereinbarung ist für jede der Parteien sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger verbindlich und kommt diesen zugute.
12.9Keine Drittbegünstigten. Keine derhierin enthaltenenBestimmungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, bezweckt, einer anderen Person oder Organisation als den Vertragsparteien sowie deren Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern Rechte oder Rechtsbehelfe aus oder aufgrund dieser Vereinbarung zu gewähren.
12.10Mitteilungen. Alle Mitteilungen, Aufforderungen und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und sind an die jeweils andere Vertragspartei unter deren Adresse zu richten (wie im jeweiligen Angebot angegeben oder, im Falle von Miovision, an: z. Hd.: Rechtsabteilung, Miovision Technologies Incorporated, 137 Glasgow Street, Suite 110, Kitchener, Ontario ON N2G 4X8, Kanada). Alle Mitteilungen sind wirksam und gelten als zugestellt: (i) bei persönlicher Zustellung oder per Kurier zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zustellung; (ii) bei Versand per E-Mail am dritten (3.) Tag nach dem Versanddatum; (iii) bei Versand per Post (portofrei) innerhalb des Landes am fünften (5.) Tag nach dem Versand; (iv) bei Versand per Post (portofrei) ins Ausland am zehnten (10.) Tag nach dem Versand.
12.11Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Provinz Ontario, Kanada, und ist entsprechend auszulegen, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich mit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Provinz Ontario, Kanada (sowie aller für die Entscheidung über Rechtsmittel zuständigen Gerichte) einverstanden und unterwirft sich dieser; sie verzichtet auf jeglichen Einspruch gegen diese Zuständigkeit aufgrund des Gerichtsstands, des „forum non conveniens“ oder ähnlicher Gründe und erklärt sich unwiderruflich mit der Zustellung von Schriftstücken per Post oder auf jede andere nach geltendem Recht zulässige Weise einverstanden. Darüber hinaus verzichten die Parteien auf jegliches Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren in Bezug auf Klagen oder Gerichtsverfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
12.12Streitbeilegung. DieParteien legen alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, einem Schiedsverfahren vor. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich eine Partei das Recht vor, unverzüglich bei einem zuständigen Gericht einen Unterlassungsanspruch oder einen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf zu beantragen. Das Schiedsverfahren findet in Toronto, Ontario, Kanada, statt und wird in englischer Sprache geführt. Das Schiedsverfahren wird gemäß der jeweils geltenden Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer („Schiedsgericht“) durchgeführt. Jede Partei trägt die Hälfte der mit dem Schiedsverfahren verbundenen Kosten. Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien bindend; ein Rechtsmittel ist ausgeschlossen.
12.13Export- und Kontrollbeschränkungen.Diese Vereinbarung unterliegt etwaigen Beschränkungen hinsichtlich des Exports von Produkten oder technischen Informationen, die den Vertragsparteien von Zeit zu Zeit auferlegt werden können. Jede Partei verpflichtet sich, keine Produkte oder andere Produkte oder Dienstleistungen von Miovision direkt oder indirekt an einen Ort oder in einer Weise zu exportieren, die zum Zeitpunkt des Exports eine Ausfuhrgenehmigung oder eine sonstige behördliche Genehmigung erfordert, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde oder einer anderen staatlichen Stelle gemäß den geltenden Gesetzen einzuholen.
12.14Salvatorische Klausel.Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten als voneinander unabhängig. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung entweder in dem Umfang anzupassen, der erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen, oder sie ist von dieser Vereinbarung zu trennen, wobei die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft bleiben.
12.15Änderungen.Diese Vereinbarung darf nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.
12.16Kein Verzicht.Das Versäumnis einer Partei, bei einer bestimmten Gelegenheit auf der strikten Einhaltung einer Bestimmung dieser Vereinbarung zu bestehen, gilt nicht als Verzicht auf die Rechte dieser Partei und entzieht dieser Partei nicht das Recht, danach auf der strikten Einhaltung dieser oder einer anderen Bestimmung dieser Vereinbarung zu bestehen.
12.17Fortbestand. DieBestimmungen der Abschnitte 3 (Bestellungen und Zahlungsbedingungen), 4 (Pflichten des Kunden), 5 (Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse), 7 (Haftungsbeschränkung), 8 (Laufzeit und Kündigung), 9 (Eigentumsrechte an geistigem Eigentum), 10 (Schutz vertraulicher Informationen) und 12 (Allgemeine Bestimmungen) bleiben auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.
13. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Im Sinne dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die nachstehend angegebene Bedeutung:
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„Verbundene Unternehmen“bezeichnet in Bezug auf eine Vertragspartei dieser Vereinbarung jede andere natürliche oder juristische Person, die derzeit oder in Zukunft direkt oder indirekt diese Vertragspartei kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder mit dieser unter gemeinsamer Kontrolle steht.
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„Autorisierte Nutzer“bezeichnet Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Beauftragte des Kunden, der verbundenen Unternehmen des Kunden sowie der Lieferanten oder Dienstleister des Kunden (soweit zutreffend), die vom Kunden ermächtigt sind, im Rahmen der dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung gewährten Rechte auf die Produkte, Abonnementdienste und/oder Miovision Scout™-Datenverarbeitungsdienste zuzugreifen und diese zu nutzen.
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„Batch“bezeichnet eine Gruppe von Standorten (d. h. Kreuzungen), wie sie in einem Angebot aufgeführt sind, für die ein gemeinsames Datum gilt, an dem die Abonnementdienste für den Endnutzer aktiviert werden. Zur Klarstellung: Ein Angebot kann einen oder mehrere darin beschriebene Batches enthalten.
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„Beginntermin“bedeutet, sofern in dem jeweiligen Angebot nichts anderes einvernehmlich vereinbart wurde: a) für Abonnementdienste: Der Beginntermin eines bestimmten Batches ist das Datum, an dem der Batch für den Endnutzer aktiviert wird, wie im jeweiligen Angebot näher beschrieben; b) für Firmware: das spätere der beiden folgenden Daten: entweder das Datum, an dem die Hardware mit der aktivierten Firmware an den Endnutzer versandt wird, oder das Datum, an dem die Firmware auf der Hardware für den Endnutzer aktiviert wird; c) für den Kauf von Hardware, Entwicklungsleistungen oder Support: das Datum des angenommenen Angebots oder der angenommenen Bestellung, je nachdem, was für die betreffende Hardware, Entwicklungsleistung oder den Support zutrifft; und d) für Miovision Scout™-Datenverarbeitungsdienste: das Datum des angenommenen Angebots oder der angenommenen Bestellung, je nachdem, was für die betreffenden Miovision Scout™-Datenverarbeitungsdienste zutrifft.
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„Kunde“bezeichnet entweder den Endnutzer oder einen Partner.
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„Entwicklungsleistungen“bezeichnet maßgeschneiderte Ingenieursdienstleistungen, einschließlich Forschung und Entwicklung, Softwareentwicklung, Planung der Bereitstellung oder Einrichtung und Initialisierung, einschließlich aller Zeitpläne, Leistungen und Gebühren, die in einer Leistungsbeschreibung (SOW) näher definiert werden können.
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„Dokumentation“bezeichnet alle Marketing- und Vertriebsunterlagen, Anleitungen, Handbücher, Leitfäden, technische Unterlagen und sonstigen schriftlichen Materialien, einschließlich deren Überarbeitungen, die der Werbung, dem Verkauf, der Nutzung und der Wartung der Produkte dienen und von Miovision von Zeit zu Zeit im Rahmen dieser Vereinbarung entweder in elektronischer Form oder als Ausdruck bereitgestellt werden oder anderweitig allgemein von Miovision den Endnutzern im Zusammenhang mit den Produkten, den Abonnementdiensten und/oder den Miovision Scout™-Datenverarbeitungsdiensten zur Verfügung gestellt werden.
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„Endnutzer“bezeichnet den Endkunden der Produkte, der diese für den eigenen Gebrauch und nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt.
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„Voraussichtlicher Versandtermin“bezeichnet den voraussichtlichen Termin, an dem das Produkt bzw. die Produkte an den Kunden versandt werden, wie er in dem jeweiligen Angebot angegeben ist.
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„Gebühren“bezeichnet zusammenfassend alle Beträge, die der Kunde im Zusammenhang mit den gemäß dem jeweiligen Angebot bestellten Produkten schuldet.
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„Firmware“bezeichnet die von Miovision entwickelten und/oder für die Installation auf einem bestimmten Miovision-Hardwaregerät bestimmten Firmware- und Softwareprodukte, wie in dem jeweiligen Miovision-Angebot beschrieben.
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„Hardware“bezeichnet die Miovision TrafficLink™-Hardware oder die Miovision Scout™-Hardware sowie alle anderen Komponenten, die im jeweiligen Angebot ausdrücklich als Hardware bezeichnet werden. MIOVISION-EINKAUFSBEDINGUNGEN Version: 1. November 2021 Seite 10 von 10 MIOVISION – VERTRAULICH UND URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT
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„Geistiges Eigentum“und„Rechte an geistigem Eigentum“umfassen alle (unabhängig von ihrer Bezeichnung oder ihrem Namen) materiellen und immateriellen, derzeit bekannten oder künftig bestehenden: (i) Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken weltweit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte und Rechte an Chip-Layout-Designs; (ii) Marken- und Handelsnamensrechte sowie ähnliche Rechte; (iii) Rechte an Geschäftsgeheimnissen; (iv) Patente, Geschmacksmuster, Algorithmen und sonstige gewerbliche Schutzrechte; (v) alle sonstigen geistigen und gewerblichen Eigentums- und Schutzrechte (jeglicher Art und Beschaffenheit weltweit und unabhängig von ihrer Bezeichnung), unabhängig davon, ob sie kraft Gesetzes, aus Verträgen, Lizenzen oder anderweitig entstehen; und (f) alle derzeit oder künftig weltweit geltenden Registrierungen, Anmeldungen, Verlängerungen, Erweiterungen, Fortführungen, Teilanmeldungen oder Neuausstellungen derselben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechte an den vorgenannten Rechten).
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„Miovision“bezeichnet die in dem jeweiligen Miovision-Angebot genannte Miovision-Gesellschaft, bei der es sich entweder um Miovision Technologies Incorporated oder um ein verbundenes Unternehmen von Miovision Technologies Incorporated handelt.
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„Miovision Scout™-Datenverarbeitungsdienste“bezeichnet die Datenverarbeitungsdienste von Miovision für Daten, die von Endnutzern unter Verwendung von Miovision Scout™-Hardware und der dazugehörigen Dokumentation generiert werden. Der Begriff „Miovision Scout™-Datenverarbeitungsdienste“ umfasst alle Leistungen, die Miovision dem Endnutzer im Zusammenhang mit den Miovision Scout™-Datenverarbeitungsdiensten gemäß dem geltenden Angebot erbringt.
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„Laufzeit der Miovision Scout™-Datenverarbeitungsdienste“bezeichnet den im Angebot angegebenen Zeitraum, während dessen dem Kunden die Lizenzen sowie das Recht zum Zugriff auf und zur Nutzung der Miovision Scout™-Datenverarbeitungsdienste gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung und vorbehaltlich dieser gewährt werden. Die Laufzeit der Miovision Scout™-Datenverarbeitungsdienste beginnt am jeweiligen Startdatum für die Miovision Scout™-Datenverarbeitungsdienste.
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„Miovision Scout™-Hardware“bezeichnet die von Miovision hergestellten, physischen Hardwaregeräte der Marke Miovision Scout™ sowie die dazugehörige Dokumentation, die der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung erwerben kann. Im Sinne dieser Vereinbarung umfasst der Begriff „Miovision Scout™-Hardware“ jegliche darin enthaltene Firmware und schließt Miovision TrafficLink™-Hardware, -Dienstleistungen und -Entwicklungen ausdrücklich aus.
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„Miovision TrafficLink™-Hardware“bezeichnet die von Miovision hergestellten, physischen Hardwaregeräte der Marke Miovision TrafficLink™ sowie die dazugehörige Dokumentation, die der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung erwerben kann. Im Sinne dieser Vereinbarung umfasst der Begriff „Miovision TrafficLink™-Hardware“ jegliche darin enthaltene Firmware und schließt Miovision Scout™-Hardware, -Dienstleistungen und -Entwicklungen ausdrücklich aus.
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„Partner“bezeichnet das von Miovision zugelassene Unternehmen, das in dem jeweiligen Angebot genannt ist und Produkte von Miovision gemäß dieser Vereinbarung erwirbt, um diese Produkte gemäß dieser Vereinbarung und der jeweiligen Partnervereinbarung zu vermarkten und weiterzuverkaufen.
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„Partei“bezeichnet Miovision oder den Kunden; „Parteien“ bezeichnet Miovision und den Kunden.
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„Bestellung“bezeichnet einen schriftlichen Auftrag zum Kauf oder zur Lizenzierung von Produkten, der vom Kunden erteilt und gemäß dieser Vereinbarung und dem Miovision-Angebot an Miovision gerichtet wird.
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„Angebot“bezeichnet das schriftliche Angebot von Miovision an den Kunden für die im Rahmen dieses Vertrags zu erwerbenden Produkte.
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„Dienst(e)“ bezeichnet einen oder alle der folgenden Dienste: (i) Abonnementdienste; (ii) Miovision Scout™-Datenverarbeitungsdienste; oder (iii) sonstige Dienste, die von Miovision von Zeit zu Zeit bereitgestellt und im jeweiligen Angebot beschrieben werden.
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„Laufzeit der Dienste“bezeichnet die jeweilige Laufzeit der Abonnementdienste oder der Miovision Scout™-Datenverarbeitungsdienste.
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„Abonnementdienst(e)“ bezeichnet das Software-as-a-Service-Abonnementangebot von Miovision für Endnutzer, das sich speziell auf Folgendes bezieht: (a) Miovision TrafficLink™-Hardware; oder (b) sonstige Dienste, die von Miovision von Zeit zu Zeit bereitgestellt und im jeweiligen Angebot oder in der Partnervereinbarung beschrieben werden. Der Begriff „Abonnementdienst(e)“ umfasst die gesamte zugehörige Dokumentation sowie die Leistungen, die Miovision dem Endnutzer im Zusammenhang mit den Abonnementdiensten gemäß dem jeweiligen Angebot zur Verfügung stellt.
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„Laufzeit der Abonnementdienste“bezeichnet den in dem jeweiligen Angebot angegebenen Zeitraum, während dessen dem Kunden die Lizenzen sowie das Recht auf Zugriff und Nutzung der Abonnementdienste gemäß den Miovision-Nutzungsbedingungen gewährt werden.
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„Unzulässige Nutzung“bezeichnet (i) die Nutzung der Datenverbindung von Miovision für einen anderen als den von Miovision vorgesehenen Zweck; (ii) die übermäßige oder unangemessene Nutzung der Datenverbindung von Miovision, einschließlich der Nutzung für nicht verkehrsbezogene Zwecke; (iii) technische Probleme mit den Geräten des Kunden; (iv) die Manipulation der Konfiguration der Datenverbindung von Miovision; (v) jeglicher Weiterverkauf, jegliche Übertragung, jegliche Weitergabe oder jegliche gemeinsame Nutzung der Datenverbindung von Miovision (oder einer ihrer Funktionen) mit oder an andere Personen oder Parteien; (vi) jegliche Änderung, das Kopieren, die Vervielfältigung oder die Manipulation elektronischer Seriennummern oder anderer Identifikations-, Signal- oder Übertragungsfunktionen oder -komponenten des Produkts; (vii) Produkte oder Dienste von Drittanbietern, die mit dem Produkt, den Abonnementdiensten oder der Datenverbindung von Miovision verbunden sind; (vii) die Nutzung der Datenverbindung von Miovision zur Übertragung von Video- oder Audiodaten ohne ein entsprechendes Audio- oder Video-Abonnement oder (viii) wie in den Nutzungsrichtlinien von Miovision unterhttps://miovision.com/legal/policies/acceptable-use-policy näher beschrieben.