Allgemeine Geschäftsbedingungen

TEIL 1: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bestehen aus vier Teilen. Teil 1 der AGB gilt für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Miovision Technologies GmbH („Miovision“) und ihren Kunden. Für Miovision Online-Services gelten ergänzend zu Teil 1 der AGB die Besonderen Bedingungen für Miovision Online-Services gemäß Teil 2. Für den Verkauf von Hardware, insbesondere Videoerfassungstechnik, durch Miovision gelten ergänzend zu Teil 1 der AGB die Besonderen Verkaufsbedingungen gemäß Teil 3. Für die Vermietung von Hardware, insbesondere Videoerfassungstechnik, durch Miovision gelten ergänzend zu Teil 1 der AGB die Besonderen Vermietungsbedingungen gemäß Teil 4. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Allgemeinene Bestimmungen gemäß Teil 1 dieser AGB und den Besonderen Bedingungen gemäß Teil 2, 3 und 4 gehen die Regelungen in den Besonderen Bedingungen vor.

1.2 Alle Lieferungen und Leistungen von Miovision werden ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB erbracht. Hiervon abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Miovision stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es einer gesonderten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

1.3 Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. Zu abweichenden mündlichen Vereinbarungen sind Mitarbeiter von Miovision, mit Ausnahme der Geschäftsführer und Prokuristen, nicht berechtigt.

1.4 Angebote von Miovision richten sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB sind, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere Gebietskörperschaften. Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote von Miovision sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die Einreichung eines Kundenauftrages (sei es online, per E-Mail, Telefax oder Brief) durch den Kunden gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Kundenauftrag aufgeführten Lieferungen und Leistungen.

2.3 Miovision kann das Angebot eines Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung oder Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch Miovision.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten die vertraglich ausdrücklich vereinbarten Preise, ansonsten die in der jeweils aktuellen Preisliste von Miovision ausgewiesenen Entgelte. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Sämtliche Rechnungsforderungen sind unverzüglich und ohne Abzug zur Zahlung fällig soweit die Parteien nicht ausdrücklich eine abweichende Fälligkeitsregelung treffen.

3.3 Mit Ablauf eines vereinbarten Fälligkeitstermins kommt der Kunde im Falle ganz oder teilweise ausbleibender Zahlung in Verzug; haben die Parteien keinen Fälligkeitstermin vereinbart, kommt der Kunde 30 Tage nach Zugang einer Rechnung über eine fällige Forderung oder vor Ablauf dieser Frist im Falle einer berechtigten Mahnung durch Miovision in Verzug. Die Forderungen von Miovision sind während des Verzugs mit dem gesetzlichen Verzugssinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.4 Gerät der Kunde gegenüber Miovision in Zahlungsverzug, ist Miovision – unbeschadet aller sonstigen Rechte aufgrund des Verzugs – nach vorheriger Ankündigung in Textform (z.B. per Brief, E-Mail oder Fax) und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, einen bestehenden Zugang des Kunden zur Miovision-Plattform (vgl. Teil 2) zu sperren, bis alle rückständigen Zahlungen des Kunden vollständig erbracht sind.

3.5 Der Kunde darf gegen Zahlungsansprüche von Miovision nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3.6 Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Entgeltansprüche von Miovision durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet werden, kann Miovision die Erbringung der von Miovision geschuldeten Leistungen von der vorherigen Zahlung des dafür geschuldeten Entgelts oder der Leistung einer angemessenen Sicherheit verweigern.

4. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

4.1 Das geistige Eigentum von Miovision und/oder Lizenzgebern von Miovision umfasst insbesondere sämtliche Urheberrechte, Patente, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse und sonstige dazu gehörige geistige Eigentumsrechte, die sich auf die von Miovision verkaufte und vermietete Ware und die Miovision-Plattform und alle Modifizierungen, Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen bzw. Zusätze dazu – ob auf Initiative des Kunden oder anderweitig veranlasst – beziehen.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle dem Kunden von Miovision offengelegten bzw. dem Kunden im Verlauf einer Vertragsbeziehung mit Miovision zur Kenntnis gelangen vertraulichen Informationen von Miovision streng vertraulich und in derselben Weise zu behandeln, wie der Kunde die Vertraulichkeit seiner eigenen Informationen und Daten schützt, mindestens aber mit angemessener, geschäftsüblicher Sorgfalt. Als vertrauliche Informationen gelten sämtliche vereinbarten Preise und alle Angebote von Miovision. Eine Offenlegung oder Weitergabe vertraulicher Informationen durch den Kunden ist nur zulässig, wenn und soweit der Kunde dazu gesetzlich verpflichtet ist und der Kunde Miovision unverzüglich vor der Offenlegung über Bestehen und Umfang der Offenlegungspflicht unterrichtet, so dass Miovision die Offenlegung der vertraulichen Informationen gegebenenfalls noch beschränken oder verhindern kann. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die dem Kunden nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung offenbart, d.h. mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden. Hiervon ausgenommen sind solche Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, dem Kunden bereits von einem Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht mitgeteilt wurden oder ohne Verstoß des Kunden gegen die Vertraulichkeitspflicht bekannt werden.

5. Haftung

5.1 Die Haftung von Miovision, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Miovision nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, (iii) bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und (iv) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In Fällen der Ziff. (iv) ist die Haftung von Miovision jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Etwaige Vertragsstrafen, verbindliche Termine, die eine Nachfrist nicht zulassen, oder sonstige besondere Haftungsrisiken aus Verträgen des Kunden mit seinen eigenen Kunden sind Miovision im Voraus mitzuteilen; andernfalls gilt ein solcher Schaden als nicht vorhersehbar.

5.2 Eine etwaige Haftung von Miovision für Datenverlust des Kunden wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 5.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Miovision.

6. Kündigung

Die außerordentliche Kündigung eines Vertragsmoduls (ein Vertragsmodul in diesem Sinne betrifft Leistungsbeziehungen zwischen den Parteien gemäß Teil 2, 3 und 4) aus wichtigem Grund führt automatisch zur Beendigung aller laufenden Vertagsmodule mit dem Kunden, sofern es sich hierbei um Dauerschuldverhältnisse handelt (namentlich Miovision Online-Services gemäß Teil 2 oder Hardware-Vermietung gemäß Teil 4). Die ordentliche Kündigung eines Vertragsmoduls führt dagegen nur zur Beendigung des betreffenden Vertragsmoduls.

7. Änderungsvorbehalte

7.1 Miovision behält sich vor, die Regelungen dieser AGB jederzeit zu ändern. Für Dauerschuldverhältnisse – insbesondere für die Nutzung der Online-Services und die Hardware-Miete – sind Änderungen auch mit Wirksamkeit innerhalb bestehender Vertragsverhältnisse zulässig. Über derartige Änderungen wird Miovision den Kunden mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen („Änderungsmitteilung“). Sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme der Miovision-Leistungen auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. In der Änderungsmitteilung wird Miovision den Kunden auf das Widerspruchsrecht und auf dessen Folgen hinweisen. Für Verträge über den Hardware-Kauf gelten jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB.

7.2 Miovision behält sich eine Änderung der AGB darüber hinaus vor, (i) wenn die Änderung für den Kunden lediglich vorteilhaft ist, (ii) wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Kunden, (iii) soweit Miovision bzw. die Miovision Inc. verpflichtet ist, die Übereinstimmung dieser AGB mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert, (iv) soweit Miovision damit einem gegen Miovision bzw. Miovision Inc. ergangenen gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt oder (v) Miovision zusätzliche Leistungen einführt, die einer Regelungen in diesen AGB bedürfen. Miovision wird den Kunden über entsprechende Änderungen informieren.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand

8.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Wirksamkeit ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Miovision ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Sämtliche unter diese AGB fallenden vertraglichen Vereinbarungen sowie sämtliche Rechte oder Pflichten daraus dürfen vom Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Miovision an Dritte übertragen werden.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

TEIL 2 – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR MIOVISION ONLINE-SERVICES

Für Miovision Online-Services („Services“) gelten ergänzend zu Teil 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Miovision Technologies GmbH („Miovision“) die Besonderen Bedingungen für Miovision Online-Services gemäß diesem Teil 2.

Services werden im Auftrag von Miovision durch die Miovision Inc. mit Sitz in Ontario Kanada („Miovision Inc.“) als Betreiberin einer entsprechenden Online-Plattform („Miovision-Plattform“) zur Nutzung der Services durch Kunden von Miovision („Kunden“) bereitgestellt und technisch abgewickelt.

1. Allgemeine Serviceregelungen

1.1 Miovision gewährt dem Kunden während eines bestehenden Registrierungsverhältnisses für die Miovision-Plattform („Zugriffslaufzeit“) die Möglichkeit, Services via Online-Zugriff auf die Miovision-Plattform im vertraglich vereinbarten Rahmen zwecks eigener Verwendung durch den Kunden zu nutzen.

1.2 Die Miovision-Plattform bzw. die Services werden dem Kunden während der Zugriffslaufzeit online (unter http://www.trafficdataonline.com oder einer anderen, von Miovision jeweils benannten URL) verfügbar gemacht. Für den Online-Zugriff auf die Miovision-Plattform können Miovision-seitig empfohlene Web-Browser verwendet werden. Miovision ist nicht verpflichtet, den Zugang zur Miovision-Plattform durch anderweitige Browser bzw. Software zu ermöglichen.

1.3 Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung der online bereitgestellten Miovision-Plattform besteht nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Miovision bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der Miovision-Plattform. Jedoch können durch technische Störungen (wie z. B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.

2. Kundenkonto

2.1 Kunden können auf die Miovision-Plattform mittels eines kundenspezifischen Kontos („Kundenkonto“) unter Verwendung eines individuellen Nutzer-Anmeldenamens und eines Passworts („Zugangsdaten“) zugreifen und auf der Miovision-Plattform zum Zwecke der Nutzung der Miovision-Plattform bzw. von Services Daten hochladen bzw. bereitstellen, namentlich Videoaufzeichnungen für Verkehrszählungszwecke („Kundendaten“).

2.2 Miovision wird dem Kunden im Rahmen einer Registrierung Zugangsdaten für die Miovision-Plattform bzw. die Services zugänglich machen und bereitstellen. Mit seiner erstmaligen Einwahl in die Miovision-Plattform mittels bereitgestellter Zugangsdaten bestätigt der Kunde nochmals die Geltung der vorliegenden AGB und insbesondere die Bestimmungen gemäß diesem Teil 2 für Miovision Online-Services.

2.3 Der Kunde ist zur Geheimhaltung und zur sorgfältigen Verwahrung seiner Zugangsdaten verpflichtet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zugangsdaten Dritten zur Verfügung zu stellen, und hat die Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter angemessen zu schützen. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten des Kunden Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist Miovision unverzüglich zu informieren. Der Kunde haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter den Zugangsdaten des Kunden ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

3. Zugriffs- und Nutzungsberechtigung

3.1 Dem Kunden wird eine einfache und nicht übertragbare Zugriffs- bzw. Nutzungsbefugnis im Hinblick auf die Miovision-Plattform bzw. Services für eigene Zwecke und die Dauer der Zugriffslaufzeit gewährt. Der Kunde ist befugt und dafür verantwortlich, sein Kundenkonto unter Verwendung der systemseitig bereitgestellten Administrationsfunktionen zu verwalten.

3.2 Diese Zugriffs- und Nutzungsbefugnis des Kunden schließt die Befugnis ein, Partnern des Kunden („Kunden-Partner“) zum Zwecke der Ansicht von Kundendaten des Kunden einen lesenden Zugriff auf die Miovision-Plattform bzw. im Kundenkonto hinterlegte Kundendaten nebst etwaiger Auswertungen zu gewähren („Teilen-Funktion“); eine darüber hinausgehende Befugnis zur Zugriffsgewährung für Kunden-Partner und/oder sonstige Dritte besteht nicht. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Services über den in diesem Teil 2 normierten Umfang hinaus für Dritte und/oder Kunden-Partner zu nutzen oder die Services zur Nutzung durch Dritte und/oder Kunden-Partner für deren eigene Zwecke zugänglich zu machen Der Kunde wird darüber informiert und hat sich darüber im Klaren zu sein, dass er für die Nutzung der Kundendaten, die den Kunden-Partnern bei der Nutzung der Teilen-Funktion zur Verfügung gestellt werden, verantwortlich ist und dass etwaige Nutzungsbeschränkungen und/oder Geheimhaltungspflichten einer direkten Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Kunden-Partner unterliegen; Miovision ist in dieser Hinsicht nicht verantwortlich.

3.3 Der Kunde hat sich jeglichen Versuchs zu enthalten, den Quellcode oder zugrunde liegende Ideen oder Algorithmen der Miovision-Plattform zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, Zugriff auf die zugrunde liegenden Quellcodes zu nehmen. Dem Kunden ist es zudem untersagt, die Miovision-Plattform zu modifizieren, zu übersetzen oder abgeleitete Werke der Miovision-Plattform zu erstellen. Untersagt ist auch und insbesondere die Vermietung, Verpachtung, Lizenzierung oder anderweitige gewerbliche Nutzung der Miovision-Plattform durch den Kunden an bzw. für Dritte.

3.4 Der Kunde hat es zu unterlassen, die Sicherheit der Miovision-Plattform zu manipulieren und/oder zu gefährden. Der Kunde wird es insbesondere unterlassen, viren- und/oder Malware-behaftete Kundendaten auf die Miovision-Plattform hochzuladen.

4. Nutzungsgrundsätze und Verantwortlichkeit

4.1 Der Kunde ist für die Erfassung, Richtigkeit, Aktualität, Qualität, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit seiner Kundendaten verantwortlich. Miovision übernimmt keine Überprüfung der Kundendaten auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität.

4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass Kundendaten frei von Rechten Dritter sind, die einem Hochladen und/oder einer bestimmungsgemäßen Verwendung der Kundendaten auf der Miovision-Plattform bzw. durch die Services entgegenstehen bzw. diese beeinträchtigen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass eine bestimmungsgemäße Verwendung von Kundendaten auf der Miovision-Plattform bzw. durch die Services weder Urheberrechte, Patentrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist auch und insbesondere dafür verantwortlich, dass nur solche Kundendaten auf die Miovision-Plattform hochgeladen bzw. für die Services bereitgestellt werden, deren Hochladen und bestimmungsgemäße Verwendung bzw. Auswertung durch Miovision bzw. Miovision Inc. keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter, einschließlich einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, begründet. Der Kunde wird die für ihn geltenden Datenschutzbestimmungen, einschließlich ggf. landesrechtlicher bzw. kommunaler Bestimmungen, sorgfältig prüfen und im Kontext der Nutzung der Miovision-Plattform bzw. Services in jedem Fall einhalten, insbesondere die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). In jedem Fall hat der Kunde sicherzustellen, dass alle Videoaufzeichnungen (der überwiegende Teil der Kundendaten), die Miovision bzw. der Miovision Inc. vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, ohne Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter oder des Datenschutzrechts übermittelt werden; dem Kunden wird dringend empfohlen, Aufzeichnungssysteme zu verwenden, welche die Erfassung bzw. Speicherung personenbezogener Daten durch Anonymisierung und/oder verminderte Videoqualität verhindert. Der Kunde stellt Miovision bzw. Miovision Inc. auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter aus oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Kundendaten an Miovision bzw. Miovision Inc. durch den Kunden frei und hat sich bewusst zu sein, dass der Kunde nach DS-GVO für die rechtskonforme Bereitstellung von Daten an Miovision bzw. die Movison Inc. verantwortlich ist.

4.3 Dem Kunden ist es untersagt, die Miovision-Plattform bzw. die Services für Zwecke rechtswidriger Kommunikation zu nutzen, insbesondere beleidigende, rassistische, pornographische oder sonst rechtswidrige Inhalte bzw. entsprechende Kundendaten auf die Miovision-Plattform hochzuladen bzw. für Services durch Miovision bereitzustellen.

4.4 Der Kunde stellt Miovision und die Miovision Inc. von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte, einschließlich öffentlicher Stellen, gegenüber Miovision bzw. Miovision Inc. wegen einer Verletzung von Rechten Dritter im Hinblick auf die vom Kunden auf die Plattform hochgeladene Kundendaten und deren bestimmungsgemäße Verwendung bzw. Auswertung durch Miovision bzw. Miovision Inc. geltend machen. Der Kunde übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Miovision bzw. Miovision Inc. einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, Miovision für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

4.5 Der Kunde räumt Miovision an Kundendaten in dem zum Zwecke der bestimmungsgemäßen Leistungserbringung von Miovision unter der Miovision-Plattform bzw. der Service erforderlichen Umfang ein unentgeltliches Nutzungsrecht an den jeweiligen Kundendaten ein, insbesondere zur Speicherung der Kundendaten und bestimmungsgemäßen Einbindung auf der Miovision-Plattform, zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die bestimmungsgemäße Einbindung von Kundendaten auf der Miovision-Plattform bzw. die Erbringung von Services erforderlich ist sowie eine etwaig kundenseitig veranlasste Zugänglichmachung von Kundendaten, insbesondere für Kunden-Partner; das Nutzungsrecht schließt eine Nutzung der Kundendaten für interne Zwecke von Miovision und der Miovision Inc. ein, namentlich zur Verbesserung, zur Qualitätskontrolle, zur Weiterentwicklung und zur Erweiterung von Miovision Services. Sofern und soweit der Kunde hochgeladene Kundendaten wieder von der Miovision-Plattform entfernt, erlischt das zugunsten Miovision eingeräumte und vorstehend normierte Nutzungsrecht. Miovision bleibt jedoch berechtigt, im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren. Es wird vorsorglich klargestellt, dass insbesondere eine Weitergabe von Videoaufzeichnungen an sonstige Kunden von Miovision ohne Einwilligung des Kunden nicht erfolgt.

5. Analysen

5.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, über die Miovision-Plattform Analysen, namentlich von Videoaufzeichnungen des Kunden zu Zwecken einer Verkehrszählung, zu beauftragen („Analyseauftrag“).

5.2 Art und Gegenstand entsprechender Analyseaufträge werden durch den Kunden über die Miovision-Plattform bzw. die dort verfügbaren Parameter angefragt bzw. beauftragt. Die Kosten für entsprechende Analysen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. den jeweils Miovision-seitig online ausgewiesenen Preisen. Die jeweiligen Modalitäten für eine Auftragserteilung bzw. die möglichen Analysen werden auf der Miovision-Plattform erläutert. Eine verbindliche und kostenpflichtige Beauftragung kann der Kunde online über sein Benutzerkonto veranlassen; die Annahme eines Auftrages wird dem Kunden systemseitig bestätigt.

5.3 Miovision wird sich bemühen, eine über die Miovision-Plattform kundenseitig beauftragte Analyse und die Bereitstellung der sich daraus ergebenden Analyseergebnisse („Analyseergebnisse“) in der beschriebenen Qualität und innerhalb der jeweils vom Kunden über die auf der Miovision-Plattform gewählten Bearbeitungszeiten vorzunehmen. Bearbeitungszeiten gelten als unverbindliche Zielbearbeitungszeiten; sofern und soweit Miovision für eine kundeseitig gewünschte beschleunigte Bearbeitung Zusatzentgelte vorsieht, werden diese nicht fällig, wenn Miovision die Bearbeitung innerhalb eines vereinbarten Zeitfensters schuldhaft nicht abschließt.

5.4 Sollten Analyseergebnisse nicht dem vereinbarten Leistungs- und/oder Qualitätsumfang entsprechen, wird Miovision dem Kunden nach entsprechender und unverzüglich vorzunehmender Beanstandung des Kunden dem vereinbarten Leistungs- und Qualitätsumfang entsprechende Analyseergebnisse zur Verfügung stellen („Nachbearbeitung“). Miovision ist jedoch nicht zu Nachbearbeitungen verpflichtet, sofern eine Unterschreitung des Leistungs- und/oder Qualitätsumfangs nicht von Miovision zu vertreten ist, insbesondere wenn die vom Kunden bereitgestellten Daten für entsprechende Analysen unvollständig, korrumpiert, qualitativ minderwertig oder sonst fehlerhaft sind. Miovision wird den Kunden im Falle der Identifikation von Mängeln der bereitgestellten Daten auf diese Umstände hinweisen. Sofern und soweit von Miovision bereitzustellende Nachbearbeitungen erneut nicht dem vereinbarten Leistungs- und/oder Qualitätsumfang entsprechen, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung für den Analyseauftrag angemessen zu mindern oder den zugrunde liegenden Auftrag zu stornieren; eine Vergütung wird in letzterem Fall nicht fällig bzw. ist dem Kunden gutzuschreiben.

5.5 Die Analyseverfahren von Miovision setzen nicht zuletzt auf im Kontext zahlreicher Analyseaufträge erworbenem Know-how und Erfahrungswerten von Miovision auf. Dieses Know-how sowie entsprechende Fach- bzw. Tatsachenkenntnisse bilden für Miovision einen wesentlichen Wert, der für Kunden von Miovision im Kontext von Analyseaufträgen dergestalt nutzbar gemacht werden kann, dass für Miovision-Kunden Know-how und Erfahrungswerte aus bereits durchgeführten Analyseaufträgen eingebracht werden können. Es wird klargestellt, dass Miovision sowie die Miovision Inc. in jedem Fall berechtigt sind und bleiben, in den Analyseergebnissen enthaltenes und/oder aus diesen abgeleitetes Know-how, auch soweit dieses während der Durchführung von Analysen für den Kunden erworben wurde, insbesondere zugrunde liegende Konzepte, Verfahrensweisen und Methoden zu nutzen und zu verwerten. Dies gilt auch und insbesondere für die zum Zweck der Durchführung von Analysen eingesetzten Softwarelösungen sowie sonstige im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung eingesetzten und/oder entwickelten Modelle, Methoden, Programmmodule, Programmbausteine, Techniken, vorbestehende und vorlaufende Materialien oder sonst schutzfähige Güter von Miovision bzw. der Miovision Inc. Die Verpflichtung von Miovision zur Wahrung von Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten bleibt ebenso unberührt wie die lediglich begrenzten Nutzungsbefugnisse von Miovision in Bezug auf Kundendaten als solche nach Maßgabe von Ziff. 4.5 dieses Teils 2.

6. Kontaktportal

6.1 Sofern und soweit über die Miovision-Plattform Kontakte zu Anbietern bereitgestellt werden, die im und auf Auftrag von Kunden Videoaufzeichnungen zu Zwecken einer Verkehrsdatenerfassung anfertigen („Drittanbieter“), beschränkt sich ein solcher, nicht gesondert kostenpflichtiger Service von Miovision allein auf die Bereitstellung entsprechender Kontaktdaten bzw. Kontaktmöglichkeiten.

6.2 Sofern und soweit ein Kunde Aufträge an Drittanbieter vergeben möchte, hat der Kunde solche Aufträge im Einzelnen mit dem betreffenden Drittanbieter auszuhandeln und unmittelbar mit diesem einen Vertrag abzuschließen. Drittanbieter handeln selbstständig, auf eigene Rechnung und werden weder für noch im Auftrag von Miovision oder Miovision Inc. tätig. Miovision ist weder für eine Vorauswahl von Drittanbietern noch für die ordnungsgemäße Durchführung von Aufträgen durch Drittanbieter verantwortlich.

7. Support und Systemwartung

7.1 Miovision bietet während der auf http://www.miovision.com aufgeführten Zeiten allgemeinen Support in Bezug auf die Miovision-Plattform („Support“). Supportleistungen umfassen keinen Individualsupport, d. h. Miovision ist im Wege des Supports nicht zu speziell auf die informationstechnischen Systeme des Kunden ausgerichteten Erläuterungen und Hilfestellungen verpflichtet. Miovision kann im Rahmen des Supports zudem auf bestehende Handbücher und anderweitige Bedienungserläuterungen, z. B. auch Online-Hilfen, verweisen.

7.2 Miovision ist um die fortwährende Entwicklung und technische Aktualität der Miovision-Plattform bemüht und wartet die Miovision-Plattform entsprechend („Systemwartung“). Insoweit stehen unter anderem Aspekte der Daten- und Systemsicherheit im Fokus. Während einer Systemwartung durch Miovision bzw. während Zeiten, die Miovision zum Zwecke der Aktualisierung und Wartung der Miovision-Plattform benötigt, steht die Miovision-Plattform nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Geplante Ausfallzeiten werden dem Kunden per E-Mail an die kundeseitig angegebene E-Mail-Adresse des Kunden vorab mitgeteilt.

8. Entgelte

Die Vergütung für die Nutzung der Miovision-Plattform bzw. der Services richtet sich nach Art und Umfang einer Servicenutzung bzw. der beauftragten Verarbeitung von Kundendaten durch Miovision. Die konkreten Vergütungsmodalitäten bestimmen sich nach der Art des kundenseitig gewählten Tarifmodells. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind Service-Entgelte von Miovision innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

9. Tarifoptionen

Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, bietet Miovision folgendeTarifmodelle an:

9.1 Tarif 1: Der Tarif „Pay-As-You-Go“ sieht vor, dass der Kunde zum Ende eines jedes Monats zu den vereinbarten „Pay-As-You-Go“-Preisen für seine tatsächliche Nutzung der Miovision-Plattform zahlt.

9.2 Tarif 2: Der Tarif „Prepaid“ ermöglicht es dem Kunden, die Miovision-Plattform bzw. Services auf Basis eines im Voraus bestimmten Preises zu erwerbenden Volumens („Prepaid-Guthaben“) zu nutzen. Prepaid-Guthaben verfallen drei Jahre nach Erwerb des jeweiligen Prepaid-Gutachtens; die Regelungen zur Kündigung gemäß Ziff. 11 dieses Teils 2 bleiben unberührt. Ab vollständiger Erschöpfung eines Prepaid-Guthabens wird dem Kunden die Nutzung der Miovision-Plattform und Services monatlich zu den Preisen des Tarifs „Pay-As-You-Go“ in Rechnung gestellt; alternativ ist selbstverständlich der erneute Erwerb eines Prepaid-Guthabens möglich.

10. Haftung

10.1 Für Schadenersatzansprüche des Kunden wegen leicht fahrlässig verursachter Schäden infolge der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten gelten in Abweichung von Teil 1 der AGB zusätzlich die folgenden Haftungshöchstgrenzen: Für einen einzelnen Schadensfall innerhalb eines laufenden Vertragsjahres ist die Haftung von Miovision auf den doppelten Betrag der vom Kunden im betroffenen Vertragsjahr bis zum Schadenseintritt geleisteten Vergütung für Services beschränkt, für sämtliche Schadensereignisse innerhalb eines Vertragsjahres auf die doppelte Vergütung der während des Vertragsjahres vom Kunden insgesamt geleisteten Vergütung für Services.

10.2 Sollte einem Kunden durch die Nutzung von auf der Miovision-Plattform unentgeltlich zur Verfügung gestellten Diensten (einschließlich des Abrufs von kostenlosen Inhalten) ein Schaden entstehen, so haftet Miovision nur, soweit der Schaden des Kunden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Inhalte und/oder Dienste entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit von Miovision.

10.3 Eine verschuldensunabhängige Haftung von Miovision auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB) wird ausgeschlossen. 10.4 Im Übrigen bleiben die Haftungsregelungen gemäß Teil 1 der AGB unberührt.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1 Die Gewährung des Zugriffs auf die Miovision-Plattform und Services sowie Support erfolgen mit Beginn der Zugriffslaufzeit. Die Zugriffslaufzeit beginnt mit Bereitstellung der Zugriffsdaten an den Kunden.

11.2 Die Zugriffslaufzeit ist für unbestimmte Zeit vorgesehen und kann von den Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalenderquartals gekündigt werden. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch Miovision kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde unter Verstoß gegen die Bestimmungen über Nutzungsgrundsätze und Verantwortlichkeiten dieser Anlage A rechtswidrige und/oder rechtsverletzende Kundendaten auf die Miovision-Plattform hochlädt bzw. diese zur Abwicklung von Services zur Verfügung stellt.

11.3 Die Zugriffslaufzeit endet automatisch, wenn der Kunde 60 Tage in Zahlungsverzug ist oder das Kundenkonto während eines Zeitraums von 365 Tagen nicht genutzt hat.

11.4 Kündigt der Kunde den Vertrag über Services nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Teils 2 ordentlich, verfällt etwaig zum Ende der Zugriffslaufzeit verbliebenes Prepaid-Guthaben des Kunden ersatzlos; dies gilt für eine außerordentliche Kündigung des Vertrages über Services nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Teils 2 durch Miovision entsprechend. Kündigt Miovision den Vertrag über Services ordentlich, kehrt Miovision verbliebenes Prepaid-Guthaben an den Kunden aus; dies gilt entsprechend für den Fall einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages über Services durch den Kunden sowie für den Fall einer automatischen Beendigung der Zugriffslaufzeit gemäß vorstehender Ziff. 11.3.

11.5 Mit Wirksamwerden einer Kündigung enden das Registrierungsverhältnis sowie die Zugriffslaufzeit. Dem Nutzer stehen das Miovision-Portal bzw. die Services dann nicht mehr zur Verfügung. Miovision behält sich vor, die Kundendaten und etwaige Analyseergebnisse mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren. Miovision ist zudem berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen sämtliche Kundendaten und Analyseergebnisse unwiederbringlich zu löschen; dem Kunden wird empfohlen, zum Ende der Vertragslaufzeit auf der Miovision-Plattform ggf. noch hinterlegte Kundendaten und Analyseergebnisse zu sichern.

12. Leistungsänderungen

Miovision behält sich vor, die Miovision-Plattform bzw. Services zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, außer dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Miovision behält sich darüber hinaus vor, die Miovision-Plattform bzw. Services zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, (i) soweit Miovision verpflichtet ist, die Übereinstimmung der von Miovision angebotenen Leistungen mit dem auf die Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert, (ii) sofern und soweit Miovision damit einem gegen Miovision und/oder Miovision Inc. gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt, (iii) soweit die jeweilige Änderung erforderlich ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen, (iv) wenn die Änderung für den Kunden lediglich vorteilhaft ist oder (v) wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden ist. Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen der Miovision-Plattform bzw. die Services haben, stellen keine Leistungsänderungen im vorgenannten Sinne dar; dies gilt insbesondere für Änderungen graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen. Gesetzliche Rechte des Kunden werden nicht beschränkt.

TEIL 3 – BESONDERE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Für den Verkauf von Hardware, insbesondere Videoerfassungstechnik, („Ware“) durch die Miovision Technologies GmbH („Miovision“) an Kunden von Miovision („Kunden“) gelten ergänzend zu Teil 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von Miovision die Besonderen Verkaufsbedingungen gemäß diesem Teil 3.

1. Kaufpreis

Alle angegebenen Preise verstehen sich ab Lager Miovision, sofern nicht anders vereinbart. Der Versand an einen vom Kunden bezeichneten Ort erfolgt gegen gesonderte Berechnung der dafür anfallenden Transportkosten. Der Kaufpreis der Ware ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, nicht jedoch vor Lieferung der Ware, ohne Abzug fällig. Sofern im Einzelfall Vorkasse vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Ware erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises.

2. Versand und Lieferung

2.1 Auf Wunsch des Kunden versendet Miovision die Ware an den vom Kunden bezeichneten Lieferort. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden durch ein von Miovision beauftragtes Transportunternehmen unter Abschluss einer Transportversicherung. Die Gefahr von über den Versicherungsschutz hinausgehenden Schäden aus und im Zusammenhang mit dem Versand der Ware trägt der Kunde.

2.2 Die im von Miovision bestätigten Kundenauftrag genannten Liefertermine gelten nur näherungsweise, sofern nicht ausdrücklich ein fester Termin vereinbart wurde. Der angegebene Liefertermin bezieht sich auf den Zeitpunkt der Übergabe andas Transportunternehmen.

2.3 Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit der Auftragsbestätigung durch Miovision, jedoch nicht bevor alle Einzelheiten der Ausführung geklärt sind und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden erbracht wurden; Entsprechendes gilt für Liefertermine. Die Einhaltung des Liefertermins steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung von Miovision durch Vorlieferanten von Miovision.

2.4 Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.

3. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum von Miovision. Verfügungen aller Art über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Miovision zulässig.

4. Installation und Betrieb

4.1 Miovision wird der Ware eine Betriebsanleitung beifügen und bietet zusätzlich kostenlos eingeschränkten Support zu den online auf http://www.miovision.com beschriebenen Bedingungen an.

4.2 Der Kunde ist für die Installation und den Betrieb der Ware allein verantwortlich, einschließlich der Einholung aller für die Installation oder Verwendung der Ware ggf. benötigten Genehmigungen.

4.3 Dem Kunden wird dringend empfohlen, die Betriebsanleitung der Ware und/oder sonstige Anwendungshinweise von Miovision im Interesse einer bestimmungs- und funktionsgerechten Benutzung der Ware zu beachten. Um etwaige Fehleinstellungen und/oder Störungen zu vermeiden, werden dem Kunden insbesondere ein sorgfältiger und fachgerechter Umgang mit Speicherkarten und Akkus, die ordnungsgemäße Anbringung und Positionierung der Ware, eine Prüfung von Aufnahmeeinstellungen sowie die vorsorgliche Erstellung von Testaufzeichnungen empfohlen.

4.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Ware unter Beachtung aller rechtlichen Bestimmungen genutzt wird und insbesondere keine die Persönlichkeitsrechte Dritter oder das Datenschutzrecht verletzende Aufzeichnungen mit der Ware vorgenommen werden. Der Kunde stellt Miovision auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter aus und im Zusammenhang mit der Nutzung der Hardware durch den Kunden frei.

5. Gewährleistung

5.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügefristen nachgekommen ist. Kunden, die nicht der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht unterliegen, müssen die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und offensichtliche Mängel untersuchen und diese innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich gegenüber Miovision anzeigen.

5.2 Verdeckte Mängel der Ware, die während des Gewährleistungszeitraums erkannbar werden, sind Miovision vom Kunden per E-Mail oder per Telefon unverzüglich unter möglichst präziser Beschreibung der Funktionsstörung zu melden. Auf Verlangen von Miovision hat der Kunde die Ware unverzüglich zur näheren Untersuchung an Miovision zu übersenden.

5.3 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen zunächst Nacherfüllung nach Wahl von Miovision durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache geleistet. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Minderung oder zum Rücktritt berechtigt; Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 5 des Teils 1 dieser AGB.

5.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz. Schadenersatzansprüche wegen einer Verletzung der Pflicht zur Nacherfüllung können jedoch nicht geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung von Miovision wegen Ablaufs der Gewährleistungsfrist oder Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht rechtmäßig verweigert werden kann.

5.5 Der Kunde kann innerhalb des ersten Jahres ab Lieferung der Ware eine einjährige Verlängerung des beschränkten Gewährleistungszeitraums erwerben.

6. Kundendienst

6.1 Im Falle von Funktionsstörungen der Ware, auch außerhalb der Gewährleistung, steht allen Kunden von Miovision während der üblichen Geschäftszeiten ein Support zur Verfügung. Die E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind auf der Website von Miovision veröffentlicht.

6.2 Sollte eine Funktionsstörung nicht per E-Mail oder Telefon identifiziert und behoben werden können, wird Miovision den Kunden hierüber informieren. Der Kunde kann in diesem Fall die Ware zur näheren Untersuchung und Reparatur an Miovision übersenden. Miovision wird die Funktionsstörung untersuchen und den Kunden über die Ursache der Funktionsstörung und deren Beseitigung informieren.

6.3 Auf Verlangen des Kunden wird Miovision die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs reparieren und dem Kunden zur Abholung bereitstellen bzw. an diesen zurückschicken. Alle Kosten der Reparatur und des Versands trägt der Kunde. Die Kosten für die Reparatur richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von Miovision. Auf Wunsch des Kunden und gegen gesonderte Vergütung kann dem Kunden für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden.

TEIL 4 – BESONDERE VERMIETUNGSBEDINGUNGEN

Für die Vermietung von Hardware, insbesondere Videoerfassungstechnik, („Ware“) durch die Miovision Technologies GmbH („Miovision“) an Kunden von Miovision („Kunden“) gelten ergänzend zu Teil 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von Miovision die Besonderen Vermietungsbedingungen gemäß diesem Teil 4.

1. Mietpreis

1.1 Die Mietpreise gelten für die im Kundenauftrag vereinbarten Zeiträume und vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 6 dieses Teils 4.

1.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist das Mietentgelt für die Ware innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und Übergabe der Ware ohne Abzug fällig.

1.3 Bei vertragsgemäßer Bereitstellung der Ware schuldet der Kunde den vollen Mietpreis für den gesamten vereinbarten Mietzeitraum unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung der Ware.

2. Übergabe

2.1 Die Ware wird dem Kunden zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn am Lager von Miovision zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch des Kunden versendet Miovision die Ware an den vom Kunden bezeichneten Lieferort. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden durch ein von Miovision beauftragtes Transportunternehmen unter Abschluss einer Transportversicherung. Die gesetzliche Gefahrtragung bleibt unberührt.

2.2 Der Kunde hat die Ware bei Übergabe bzw. Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese Miovision schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware bis zum Beweis des Gegenteils als in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. 2.3 Sollte Miovision die vertragsgemäße Übergabe der Ware an den Kunden dadurch unmöglich werden, dass Miovision die Ware ohne eigenes Verschulden von einem anderen Kunden verspätet oder beschädigt zurückerhält, so wird Miovision für die Dauer der Unmöglichkeit von der Leistung frei und haftet für Folgeschäden nur, soweit diesbezügliche Schadenersatzansprüche bei dem anderen Kunden realisiert werden können.

3. Installation, Gebrauch und Wartung

3.1 Miovision wird der Ware eine Betriebsanleitung beifügen und bietet zusätzlich kostenlos eingeschränkten Support zu den online auf www.miovision.com beschriebenen Bedingungen an. Der Kunde ist allein verantwortlich, die Ware auf seine Kosten jederzeit umsichtig und in Übereinstimmung mit der Betriebsanleitung, den Bedingungen dieses Vertrags und allen geltenden Gesetzen und Regelungen zu installieren, zu warten und zu betreiben.

3.2 Die Ware darf nur von kompetentem und qualifiziertem Personal und ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken genutzt werden. Der Kunde hat die Ware mit geschäftsüblicher Sorgfalt vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Der Kunde darf die Ware ohne Miovisions vorherige schriftliche Zustimmung nicht ändern oder anpassen. Die Überlassung der Ware an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Miovision untersagt.

3.3 Dem Kunden wird dringend empfohlen, die Betriebsanleitung der Ware und/oder sonstige Anwendungshinweise von Miovision im Interesse einer bestimmungs- und funktionsgerechten Benutzung der Ware zu beachten. Um etwaige Fehleinstellungen und/oder Störungen zu vermeiden, werden dem Kunden insbesondere ein sorgfältiger und fachgerechter Umgang mit Speicherkarten und Akkus, die ordnungsgemäße Anbringung und Positionierung der Ware, eine Prüfung von Aufnahmeeinstellungen sowie die vorsorgliche Erstellung von Testaufzeichnungen empfohlen.

4. Gewährleistung

4.1 Funktionsstörungen der Ware während des Mietzeitraums sind Miovision vom Kunden per E-Mail oder per Telefon unverzüglich unter möglichst präziser Beschreibung der Funktionsstörung zu melden. Sollte eine Funktionsstörung nicht per E-Mail oder Telefon identifiziert und behoben werden können, wird Miovision den Kunden hierüber informieren und der Kunde hat die Ware unverzüglich an Miovision zu übersenden. Miovision wird die Funktionsstörung untersuchen und den Kunden über die Ursache der Funktionsstörung und deren Beseitigung informieren.

4.2 Wurde die Funktionsstörung durch einen Benutzerfehler oder andere Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, verursacht, wird Miovision die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs reparieren und dem Kunden zur Abholung bereitstellen bzw. an diesen zurückschicken. Alle Kosten der Reparatur und des Versands trägt der Kunde. Die Kosten für die Reparatur richten sich nach der jeweils gültigen Miet-Preisliste von Miovision. Auf Wunsch des Kunden und gegen gesonderte Vergütung kann dem Kunden für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden. Die vertraglich vereinbarte Miete ist während der Instandsetzung fortzuzahlen.

4.3 Ist die Funktionsstörung auf einen Mangel der Ware oder eine andere, nicht vom Kunden zu vertretende Ursache zurückzuführen, wird Miovision nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine gleichartige, mangelfreie Ersatzware zur Verfügung stellen. Die Kosten der Mangelbeseitigung und des Transports zum Kunden trägt in diesem Fall Miovision. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, bis zur vollständigen Beseitigung des Mangels die Miete angemessen zu mindern. Bei vollständigem Nutzungsausfall der Ware kann Miovision anstelle der Mietminderung eine kostenfreie Verlängerung der Mietzeit um die Dauer des Nutzungsausfalls anbieten; ein Anspruch des Kunden auf Verlängerung der Mietzeit besteht jedoch nicht.

4.4 Eine Haftung von Miovision auf Schadensersatz besteht nur, wenn Miovision den Mangel der Ware, auch einen anfänglichen, zu vertreten hat oder der Verpflichtung zur Mangelbeseitigung nicht pflichtgemäß nachkommt. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen gemäß Teil 1 der AGB.

5. Pflichten und Haftung des Kunden

5.1 Während des Mietzeitraums haftet der Kunde Miovision für Verlust oder Schäden an der gemieteten Ware sowie für Vertragsverletzungen nach den allgemeinen Haftungsregeln.

5.2 Der Verlust oder die Beschädigung der gemieteten Ware ist Miovision unverzüglich anzuzeigen. Bei Verdacht einer Straftat Dritter (z.B. Sachbeschädigung, Diebstahl) hat der Kunde den Vorfall bei den zuständigen Ermittlungsbehörden nachweislich zur Anzeige zu bringen und eventuell erforderliche Strafanträge zu stellen.

5.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die vermietete Ware unter Beachtung aller rechtlichen Bestimmungen genutzt wird und insbesondere keine die Persönlichkeitsrechte Dritter oder das Datenschutzrecht verletzende Aufzeichnungen mit der Ware vorgenommen werden. Der Kunde stellt Miovision auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter aus und im Zusammenhang mit der Nutzung der Hardware durch den Kunden frei.

6. Versicherungserfordernis, Risikoaufschlag

6.1 Die Ware wird typischerweise im öffentlichen Raum installiert und vom Kunden nicht fortlaufend überwacht. Dadurch unterliegt sie einem gesteigerten Risiko der Beschädigung und des Verlustes. Die Mietpreise von Miovision sind auf der Grundlage der Annahme kalkuliert, dass der Kunde während des Mietzeitraums auf eigene Kosten eine Versicherung gegen Beschädigung oder Verlust der Ware, gleich aus welchem Grund (Diebstahl, Vandalismus, Naturgewalten, etc.), aufrechterhält. Miovision kann jederzeit die Vorlage des Versicherungsscheins verlangen.

6.2 Sollte der Kunde eine solche Versicherung nicht abschließen wollen, hat er dies Miovision spätestens bei Rücksendung des unterzeichneten Kundenauftrags anzuzeigen. Der Mietpreis erhöht sich dann um einen Risikoaufschlag und eine Selbstbeteiligung, die der Kunde im Fall der vorsätzlichen Beschädigung der Ware durch Dritte (Sachbeschädigung/Vanda­lismus) oder im Falle des Diebstahls der Ware zu tragen hat. Die Höhe des Risikoaufschlags und der Selbstbeteiligung sind im Kundenauftragsformular festzulegen.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder durch vorzeitige Kündigung.

7.2 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Miovision zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt und den Vertragsverstoß auch nicht nach Aufforderung durch Miovision innerhalb angemessener Frist beseitigt. Entsprechendes gilt umgekehrt für den Kunden, wobei bei Mängeln der Ware ein Kündigungsrecht erst nach endgültigem Fehlschlagen bzw. Verweigerung der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung durch Miovision besteht.

8. Rückgabe

8.1 Bei Beendigung des Mietvertrages hat der Kunde die Ware in ordnungsgemäßem Zustand am mit Miovision vereinbarten Ort zur Abholung bereitszustellen.

8.2 Die vorzeitige Rückgabe der Ware durch den Kunden lässt dessen Verpflichtung zur Zahlung des für die Vertragslaufzeit vereinbarten Mietentgeltes unberührt.

8.3 Im Falle der verspäteten Rückgabe der Ware schuldet der Kunde bis zur tatsächlichen Rückgabe die Fortzahlung der vereinbarten Miete, mindestens jedoch den aktuellen Miet-Listenpreis der Ware. Der Kunde haftet darüber hinaus für alle Vermögensnachteile, die Miovision durch die verspätete Rückgabe der Ware entstehen, es sei denn, der Kunde hat die Verspätung nicht zu vertreten.

8.4 Bei Rückgabe der Ware durch den Kunden steht Miovision ein Zeitraum von zehn Werktagen („Inspektionszeitraum“) zur Verfügung, um die Ware zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie unbeschädigt, unverändert, funktionsfähig und in gutem Zustand ist. Sollte Miovision innerhalb des Inspektionszeitraums feststellen und dem Kunden anzeigen, dass sich die Ware nicht in dem vertraglich geforderten Zustand befindet, wird vermutet, dass der Kunde die Ware in mangelhaftem Zustand zurückgegeben hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Mangel schon bei Beginn des Mietzeitraums vorhanden war oder nicht von ihm zu vertreten ist. Der Inspektionszeitraum ist keine Ausschlussfrist für Miovision; bei später angezeigten Schäden trifft Miovision jedoch die volle Beweislast.

8.5 Gibt der Kunde die Ware beschädigt zurück – außer in den Fällen der Ziff. 8.4 Satz 3 von Teil 4 dieser AGB – oder ist dem Kunden die Rückgabe aus von ihm zu vertretenden Gründen unmöglich, schuldet der Kunde Miovision neben dem Schadensersatz für die Instandsetzung bzw. Neubeschaffung für den Nutzungsausfall bis zur Instandsetzung bzw. Anschaffung eines Ersatzgerätes pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% des Listenmietpreises. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren tatsächlichen Schadens bleibt den Vertragsparteien vorbehalten.

8.6 Die Verjährungsfrist des § 548 BGB wird auf ein Jahr verlängert.

Event

Recap of ITS America Conference & Expo - Phoenix

X