Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beta-Testphase
Miovision Technologies Incorporated („Miovision“) und Tester, dessen Angaben im jeweiligen Angebot aufgeführt sind („Tester“), beabsichtigen, bestimmte Tests („Tests“) im Zusammenhang mit einer Beta- oder Vorabversion der Produkte von Miovision durchzuführen, wie im jeweiligen Angebot näher beschrieben, die von oder im Auftrag von Miovision entwickelt wurden („Beta-Lösung“).
Die Beta-Lösung wird dem Tester ausschließlich zum Zweck der Tests während des Testzeitraums unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt:
1. Laufzeit.
Der Testzeitraum beginnt an dem Tag, an dem die Beta-Lösung an den Tester versandt wird, und dauert für den in dem jeweiligen Miovision-Angebot angegebenen Zeitraum. Zur Klarstellung: Miovision kann den Testzeitraum verlängern, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
2. Versand und Installation.
2.1 Miovision liefert die Beta-Lösung an den Tester, und die Beta-Lösung wird vom Tester an den Teststandorten installiert, wie im entsprechenden Miovision-Angebot näher beschrieben:
2.2 Das gesamte Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Beta-Lösung geht mit der Lieferung der Beta-Lösung an den Tester auf diesen über. Der Tester haftet für alle physischen Schäden an der Beta-Lösung, die durch den Tester, seine Mitarbeiter, Auftragnehmer oder verbundenen Unternehmen verursacht werden.
2.3 Sofern in diesem Dokument nicht anders von Miovision vereinbart, ist der Tester allein für die Installation und den Betrieb der Beta-Lösung verantwortlich.
2.4 Der Tester behält die Kontrolle und den Besitz über die Beta-Lösung, bis diese vom Tester an Miovision zurückgegeben wird.
3. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften; Einhaltung von Exportvorschriften.
3.1 Miovision und der Tester werden alle für die Beta-Lösung und die Tests geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
3.2 Der Tester erkennt an, dass der Versand oder Export der Beta-Lösung Exportkontrollgesetzen und -vorschriften unterliegen kann.
3.3 Der Tester wird die Einfuhr-/Ausfuhr- und Zollabfertigungen veranlassen und alle Einfuhr-/Ausfuhr- und Zollabgaben, Zölle, Steuern und/oder behördlichen Genehmigungs- oder Lizenzgebühren und/oder Inspektionsgebühren tragen, die mit dem Versand der Beta-Lösung verbunden sind. Sofern oben nicht anders angegeben, ist der Tester für den Versand an den Tester verantwortlich und Miovision für den Versand an Miovision.
4. Eigentumsrechte.
4.1 Die Beta-Lösung sowie alle damit verbundenen Unterlagen und Materialien sind Eigentum von Miovision oder seinen Lizenzgebern, und Miovision bzw. seine Lizenzgeber behalten während der gesamten Dauer der Tests und darüber hinaus das Eigentumsrecht an der Beta-Lösung.
4.2 Der Tester erklärt sich damit einverstanden, dass Miovision alle Rechte, Titel und Anteile an dem geistigen Eigentum an der Beta-Lösung sowie an allen damit verbundenen Dokumentationen und Materialien und an allen Patenten, Marken, Handelsnamen, Erfindungen, Urheberrechten, Know-how und Geschäftsgeheimnissen von Miovision besitzt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: (i) in Bezug auf die Entwicklung, Herstellung, den Betrieb und den Service der Beta-Lösung; und (ii) jegliche andere Hardware, Software, Dienstleistungen und zugehörige Benutzerdokumentation von Miovision.
4.3 Der Tester erkennt an, dass die Beta-Lösung Geschäftsgeheimnisse von Miovision und seinen Lizenzgebern enthält, und zum Schutz dieser Geschäftsgeheimnisse und anderer Interessen erklärt sich der Tester damit einverstanden, dass er selbst nicht und auch anderen nicht gestatten darf: (a) die Beta-Lösung zu modifizieren, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode abzuleiten oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Beta-Lösung zu erstellen; (b) Miovision-Hardware, -Software oder zugehörige Benutzerdokumentation zu verbreiten oder Zugang zu Miovision-Diensten zu gewähren; oder (c) Urheberrechts-, Marken- oder sonstige Eigentumsvermerke, Etiketten oder Kennzeichnungen auf oder in der Beta-Lösung oder in der Benutzerdokumentation zu entfernen, zu verdecken, zu verunstalten oder anderweitig zu verändern.
4.4 Der Tester darf die Beta-Lösung unter keinen Umständen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Miovision verändern oder modifizieren. Der Tester wird Testberichte, Ergebnisse und Daten (einschließlich aller festgestellten Fehler oder Mängel) im Zusammenhang mit der Beta-Lösung weitergeben.
4.5 Dem Tester wird ein nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, beschränktes Recht zur Nutzung der Beta-Lösung ausschließlich für die Zwecke der Tests und während des Testzeitraums gewährt.
4.6 Der Tester gewährt Miovision (und seinen verbundenen Unternehmen) ein Sicherungsrecht an der Beta-Lösung und jeglichem anderen Eigentum von Miovision, das dem Tester zur Verfügung gestellt wird, und der Tester erkennt an, dass das hierin gewährte Sicherungsrecht ein „Sicherungsrecht“ im Sinne des Personal Property Security Act (PPSA) oder anderer ähnlicher oder gleichwertiger Rechtsvorschriften darstellt und dass diese Vereinbarung bei den zuständigen Behörden registriert werden kann, um das Sicherungsrecht zu vervollständigen. Der Tester verpflichtet sich, alle Handlungen vorzunehmen und alle Dokumente auszustellen, die zur Vollstreckung und Aufrechterhaltung des hierin gewährten Sicherungsrechts erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einreichung von Finanzierungserklärungen. Der Tester ermächtigt Miovision (und seine verbundenen Unternehmen), Finanzierungserklärungen oder andere ähnliche Mitteilungen einzureichen, in denen die Beta-Lösung und jedes andere Eigentum von Miovision sowie die daraus resultierenden Erlöse beschrieben werden, wo immer Miovision es für angemessen hält, um Dritte darüber zu informieren, dass diese Gegenstände nicht Eigentum des Testers sind. Sollte diese Vereinbarung oder die hierunter fallenden Transaktionen aus irgendeinem Grund so ausgelegt werden, dass das Eigentum an Miovisions Vermögenswerten auf den Tester übergeht, gilt Miovision als Inhaber eines Kaufpreissicherungsrechts an den Miovision-Vermögenswerten und den daraus resultierenden Erlösen, und der Tester gewährt Miovision hiermit ein solches Kaufpreissicherungsrecht zur Sicherung aller seiner Verpflichtungen gegenüber Miovision, einschließlich seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Der Tester erkennt an, dass Miovision die bestehenden gesicherten Gläubiger des Testers hierüber informieren darf.
5. Technischer Support.
Der Tester nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Miovision während des Testzeitraums nicht verpflichtet ist, Dienstleistungen oder fachliche Dienstleistungen (wie technische Dienstleistungen und Supportleistungen) zu erbringen. Für solche Dienstleistungen oder fachlichen Dienstleistungen können Gebühren anfallen, die vom Tester zu entrichten sind, wie von Miovision in einem separaten Angebot angegeben.
6. Gewährleistung.
DIE BETA-LÖSUNG SOWIE ALLE DAMIT VERBUNDENEN PRODUKTE, SOFTWARE UND DIENSTLEISTUNGEN WERDEN „WIE BESEHEN“ UND „WO BEFINDLICH“ AUSSCHLIESSLICH ZU TESTZWECKEN UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT. MIOVISION SCHLIESST AUSDRÜCKLICH ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER QUALITÄT, DES EIGENTUMSRECHTS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. MIOVISION ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE IN DER BETA-LÖSUNG ENTHALTENEN FUNKTIONEN SOWIE ALLE DAMIT VERBUNDENEN PRODUKTE, SOFTWARE UND DIENSTLEISTUNGEN DEN ANFORDERUNGEN DES TESTERS ENTSPRECHEN ODER DASS DER BETRIEB DER BETA-LÖSUNG UNTERBRECHUNGSFREI ODER FEHLERFREI IST. MIOVISION GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DER RICHTIGKEIT VON INFORMATIONEN ODER DATEN AB, DIE MIT DER BETA-LÖSUNG BEREITGESTELLT WERDEN, IN DIESER ENTHALTEN SIND ODER DURCH DIE NUTZUNG DER BETA-LÖSUNG ERHALTEN WERDEN. DER TESTER IST SICH BEWUSST, DASS DIE NUTZUNG VON PRODUKTEN UND/ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE SICH IN DER BETA- ODER VORAB-PHASE BEFINDEN, MIT RISIKEN VERBUNDEN IST, UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AUF EIGENE GEFAHR AN DEN TESTS TEILZUNEHMEN.
7. Haftung.
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTEN MIOVISION UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR ANSPRÜCHE, VERLUSTE ODER SCHÄDEN (SEIEN ES DIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, STRAFRECHTLICHE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN) EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE SICH AUS FOLGENDEM ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN: (i) DIE TESTS ODER DIE NUTZUNG DER BETA-LÖSUNG DURCH DEN TESTER; (ii) DATENVERLUST ODER DATENBESCHÄDIGUNG, (iii) ENTGANGENE GEWINNE, GESCHÄFTSCHANCEN ODER EINNAHMEN, FIRMENWERT, ERWARTETE EINSPARUNGEN, (iv) JEGLICHE ERHÖHUNG DER BETRIEBSKOSTEN, (v) JEGLICHE BETRIEBSUNTERBRECHUNG UND/ODER (vi) JEGLICHE FINANZIELLE ODER WIRTSCHAFTLICHE VERLUSTE. DIESE BESCHRÄNKUNGEN GELTEN FÜR ALLE ANSPRÜCHE, UNABHÄNGIG DAVON: (A) OB SIE DEM TESTER ODER EINEM DRITTEN ENTSTANDEN SIND, (B) WIE SIE VERURSACHT WURDEN, (C) ob Miovision auf die Möglichkeit eines solchen Verlusts hingewiesen wurde oder nicht, und (D) jeglicher Haftungsgrundlage, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die sich aus der Nutzung der Beta-Lösung, dem Ausfall der Beta-Lösung oder aus anderen Gründen im Zusammenhang mit den Tests ergeben.
8. Kündigung.
8.1 Der Testzeitraum endet gemäß Abschnitt 1 (Laufzeit), sofern er nicht vorzeitig gekündigt wird: (a) durch Miovision mit sofortiger Wirkung nach schriftlicher Mitteilung an den Tester wegen Nichteinhaltung dieser Geschäftsbedingungen; oder (b) durch eine der Parteien mit einer Frist von fünf Tagen.
8.2 Bei Beendigung aus irgendeinem Grund verpflichtet sich der Tester: (a) die Nutzung der Beta-Lösung einzustellen und die Beta-Lösung in voll funktionsfähigem Zustand und unbeschädigt (abgesehen von normaler Abnutzung) an Miovision zurückzugeben, und zwar entweder (nach Wahl von Miovision): (i) die Beta-Lösung an einen von Miovision angegebenen Ort zu versenden oder (ii) Miovision oder dessen Beauftragten zu gestatten, die Beta-Lösung beim Tester abzuholen; und (b) alle Dokumente und sonstigen Materialien (einschließlich aller Kopien), die Informationen über die Beta-Lösung oder die Tests enthalten und dem Tester von Miovision zur Verfügung gestellt oder während der Tests erstellt wurden, an Miovision zurückzugeben oder zu vernichten. Auf Verlangen von Miovision wird der Tester eine schriftliche Bestätigung über diese Vernichtung vorlegen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Beta-Lösung geht erst dann wieder auf Miovision über, wenn Miovision die Beta-Lösung in Besitz genommen und die Kontrolle darüber erlangt hat. Die Kosten für die Rücksendung durch den Tester, sofern zutreffend, sind von Miovision zu tragen.
8.3 Wenn: (a) der Tester es versäumt, die Nutzung der Beta-Lösung einzustellen oder die Beta-Lösung innerhalb von 15 Tagen nach Beendigung oder Ablauf der Tests ordnungsgemäß an Miovision zurückzugeben, oder (b) Miovision der Zugang zur Abholung der Beta-Lösung innerhalb von 15 Tagen nach Beendigung oder Ablauf der Tests verwehrt wird, oder (c) die Beta-Lösung durch den Tester beschädigt wurde, ist Miovision berechtigt, dem Tester die Beta-Lösung zu dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Preis von Miovision für die Beta-Lösung in Rechnung zu stellen.
9. Geheimhaltung.
Der Tester darf zu keinem Zeitpunkt Dritten gegenüber offenlegen, dass er an den Tests teilnimmt oder dass er über die Beta-Lösung verfügt, und der Tester darf zu keinem Zeitpunkt Dritten gegenüber offenlegen oder Dritten Zugang gewähren zu: (a) der Beta-Lösung; (b) Informationen oder Einzelheiten über die Beta-Lösung oder damit verbundene Dokumentationen; (c) den Plänen, Entwürfen, Entwicklungstools, dem Know-how, den Spezifikationen, Möglichkeiten und Konfigurationen von Miovision; oder (d) sonstigen Informationen, die vertraulich sind oder dem geistigen Eigentum von Miovision (oder seinen verbundenen Unternehmen) unterliegen. Jede unbefugte Offenlegung und Nutzung solcher Informationen fügt Miovision einen nicht wieder gutzumachenden Schaden zu, für den Schadenersatz möglicherweise kein angemessener Rechtsbehelf ist. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtungen ist Miovision zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsbehelfen, die ihr nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zustehen, berechtigt, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, um den Tester an weiterem Missbrauch oder weiterer Offenlegung zu hindern.
10. Datenschutz.
Der Tester bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er die Datenschutzerklärung von Miovision unter https://miovision.com/privacy/ (oder in einer anderen Form, die Miovision dem Tester zur Verfügung gestellt hat) gelesen hat, und stimmt der Handhabung und Verarbeitung seiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung von Miovision zu.
11. Informationen von Dritten.
Teile der Beta-Lösung können urheberrechtlich geschütztes Material von Dritten enthalten. Die Nutzung solcher Materialien durch den Tester unterliegt den jeweiligen Vermerken, Lizenzbedingungen und Haftungsausschlüssen. Alle Produktspezifikationen und -beschreibungen von Drittanbietern werden von den jeweiligen Anbietern oder Lieferanten bereitgestellt, und Miovision übernimmt keine Verantwortung hinsichtlich der Auswahl, Leistung oder Nutzung dieser Anbieter oder Produkte. Alle Vereinbarungen, Absprachen oder Gewährleistungen, sofern vorhanden, kommen direkt zwischen den Anbietern und den potenziellen Nutzern zustande.
12. Rückmeldung.
Der Tester erklärt sich damit einverstanden, Miovision Feedback zur Beta-Lösung und zu den Tests zu geben (einschließlich, ohne Einschränkung und beispielhaft: Ideen, Analysen, Empfehlungen, Konzepte oder Verbesserungsvorschläge, Modifikationen, Korrekturen, Erweiterungen, Derivate, Erweiterungen, Branding-Ideen, Risiken, Daten zur Kapitalrendite, Informationen über die Leistung, Benutzerfreundlichkeit, möglicherweise fehlende Funktionen sowie alle Fehler, die bei der Nutzung der Beta-Produkte oder der Tests auftreten) („Feedback“). Der Tester erklärt sich damit einverstanden, dass Miovision das ausschließliche Eigentum an allen folgenden Punkten besitzt: (a) alle Daten, Ergebnisse und Resultate aus den Tests; (b) jegliches Feedback in Bezug auf die Beta-Lösung oder in Bezug auf andere Produkte, Software, Dienste oder Lösungen von Miovision, das vom Tester bereitgestellt wird; (c) alle Änderungen oder Verbesserungen an der Beta-Lösung, die sich aus dem Feedback oder aus den Tests ergeben; (d) alle anderen von Miovision entwickelten Produkte, Software, Dienste oder Lösungen, die aus dem Feedback oder den Tests resultieren; und (e) alle geistigen Eigentumsrechte, die mit den vorgenannten Punkten verbunden oder damit in Zusammenhang stehen. Der Tester tritt hiermit alle seine Rechte, Titel und Interessen, die mit den vorgenannten Punkten verbunden oder damit in Zusammenhang stehen, an Miovision ab. Der Tester verpflichtet sich, sowohl während als auch nach den Tests uneingeschränkt mit Miovision zusammenzuarbeiten, was die Unterzeichnung weiterer Dokumente und die Vornahme sonstiger Handlungen betrifft, die von Miovision in angemessener Weise verlangt werden, um zu bestätigen, dass Miovision Eigentümer aller vorgenannten Rechte ist, und um Miovision die Registrierung oder den Schutz aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte und/oder vertraulichen Informationen zu ermöglichen. Sofern nicht zuvor die schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters von Miovision vorliegt und unabhängig davon, ob solche Informationen als vertrauliche Informationen gelten oder nicht, darf der Tester nicht: (1) Dritten gegenüber Berichte über die Beta-Lösung oder die Tests erstellen; oder (2) Details, Daten, Rückmeldungen, Vorschläge, Informationen oder Ergebnisse über die Beta-Lösung oder die Tests an Dritte weitergeben. Der Tester darf die Beta-Lösung keinen Benchmark- oder ähnlichen Tests unterziehen. Der Tester erklärt sich damit einverstanden, dass Miovision das unbefristete, unwiderrufliche und weltweite Recht hat, das Feedback oder Derivate davon ganz oder teilweise in jeder Art und Weise und über alle derzeit bekannten oder künftig entwickelten Medien für jeden Zweck zu nutzen, zu ändern, zu lizenzieren, unterzulizenzieren und anderweitig zu verwerten, ohne dass dem Tester dafür eine Vergütung, Entschädigung oder Nennung zusteht.
13. Allgemeines.
Die in dieser Vereinbarung vorgesehene Erprobung der Beta-Lösung stellt eine nicht-exklusive Vereinbarung dar. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen der Provinz Ontario, Kanada. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil dieser Geschäftsbedingungen für ungültig, rechtswidrig, unzumutbar oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und Teile davon davon unberührt. Diese Bedingungen stellen die einzige und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen ihnen bezüglich desselben. Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Modifikationen dieser Vereinbarung sind für Miovision nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und sowohl von Miovision als auch vom Tester unterzeichnet wurden. Kein Beauftragter, Mitarbeiter oder Vertreter von Miovision ist befugt, Miovision an Zusicherungen, Erklärungen oder Gewährleistungen in Bezug auf die Beta-Lösung oder die Tests zu binden, und sofern eine von einem Beauftragten, Mitarbeiter oder Vertreter von Miovision abgegebene Zusicherung, Erklärung oder Gewährleistung nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist, ist sie gegenüber Miovision nicht durchsetzbar.